1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)
- TOP 1 Anlage 1: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 1 Anlage 1a: Lageplan
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2. Bekanntgaben
Bei der Verwaltung ist ein Baugesuch eingegangen. Es handelt sich um den Bau einer Doppelhaushälfte mit Garage im Ortsteil Gutach.
3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss
- Frage: Kann die Gemeinde das Befüllen von Schwimmbädern / Pools in trockenen Phasen („Hitzesommer“) verbieten?
Antwort: Solange ausreichend Grundwasser in der Gemeinde vorhanden ist und die Wassergebüren (Zu- und Abwasser) bezahlt werden, nicht. Bei Wasserknappheit könnte die Gemeinde dagegen vorgehen und entsprechende Regelungen erlassen.