In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen. Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken. Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können. Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.
Zu Beginn der Sitzung ändert Bürgermeister Singler mit Einverständnis des Gemeinderats die Tagesordnung dahingehend ab, dass TOP 10 nach direkt nach TOP 3 behandelt wird. Grund ist die Anwesenheit eine externen Referenten für TOP 10, welcher noch einen Anschlusstermin hat. Im Kurzbericht wird die ursprüngliche Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten, damit die verlinkten Beratungsunterlagen verständlich zugeordnet bleiben.
1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020 (TOP 19) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen. Maren Pundt vom Planungsbüro FSP fasst nochmals die erforderlichen Änderungen zusammen und stellt die Stellungnahmen aus der Offenlage vor. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen. Aufgrund der Rückmeldungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen vorgenommen und u. a. folgende Hinweise in den Bebauungsplan bzw. die Bauvorschrift eingearbeitet:
Das Plangebiet liegt im Bereich HQextrem.
Berücksichtigung der Grundwasserstände bei der Bebauung.
Lage der Leitungen der Netze BW in der Nähe des Gehwegs.
Die Forderung des Landratsamts nach einer zwingenden Begrünung aller Dächer wurde abgelehnt. Im Plangebiet sind nur Satteldächer zulässig – diese zu begrünen ist möglich aber sehr aufwändig und teuer. Zudem sollen auf den Satteldächern Photovoltaikanlagen ermöglicht werden. Flachdächer auf Nebenanlagen, Garagen und Carports müssen jedoch begrünt werden.
Das Plangebiet liegt im Bereich des historischen Bergbaus. Dies erfordert einen speziellen Umgang mit Aushubmaterial. Niederschlagswasser darf nicht auf dem Grundstück versickert werden – es sei denn, es wird durch eindeutige Untersuchungsergebnisse belegt, dass die Versickerung schadlos erfolgen kann.
Das Höhenbezugssystem war nicht eindeutig. Dieses wurde nun auf NHN-Höhen im DHHN2016 korrigiert.
Bei der Offenlage im Internet hat zu Beginn ein Link nicht funktioniert. Dieser Fehler konnte zeitnah korrigiert und die vierwöchige Frist der Offenlage eingehalten werden.
Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmigüber die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.
3.2 Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach gemäß § 10 (1) BauGB als jeweils eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter
Reinhard Hamann (FWV) dankt im Namen des gesamten Gemeinderats den anwesenden Kommandanten und deren Stellvertreter für ihren Einsatz. Bürgermeister Singler schließt sich dem Dank an und drückt seine Hoffnung aus, dass auch bald Kommandant und Stellvertreter der Gesamtwehr gewählt werden können. Die vorgesehene Jahresversammlung der Gesamtwehr musste im Oktober coronabedingt abgesagt werden. In den Jahreshauptversammlungen der Abteilungswehren wurden von den aktiven Feuerwehrkamerad*innen folgende Personen gewählt:
Abteilungswehr Gutach: Kommandant: Christian Leibengut; Stellv. Kommandant: Thomas Schuler
Abteilungswehr Bleibach: Kommandant: Florian Schindler; Stellv. Kommandant: Marco Kaltenbach
Abteilungswehr Siegelau: Kommandant: Anton Thoma; Stellv. Kommandant: Daniel Fahrländer
Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zu den Wahlen und beauftragt den Bürgermeister, die gewählten Personen in das gewählte Amt zu bestellen.
5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde
Der SC Gutach-Bleibach möchte die marode gewordene Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz durch eine neue LED-Anlage ersetzen. Nach Vereinsangaben betragen die Gesamtkosten 30.300 €. Davon sollen 9.090 € über einen Zuschuss durch den Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB), 10.605 € über einen Bundeszuschuss sowie 5.000 € über eine Crowdfunding-Aktion des SC Gutach-Bleibach finanziert werden. Der Verein beantragt einen Gemeindezuschuss in Höhe von 5.605 € sowie die Übernahme der Bürgschaft für die Zwischenfinanzierung in Höhe von 19.695 € bis die Zuschüsse von BSB und Bund genehmigt und überwiesen wurden.
Michael Baumer (Vorstand Öffentlichkeitsarbeit) und Markus Siegel (Mitgliederverwaltung und Sportmarketing) vom SC Gutach-Bleibach sind anwesend, stellen das Vorhaben vor und sich den Fragen aus Verwaltung und Gemeinderat:
Bürgermeister Singler: 2008 hat die Gemeinde die Neuerrichtung der jetzigen Flutlichtanlage finanziell unterstützt, jedoch ist die vereinbarte Rückzahlung an die Gemeinde nie komplett erfolgt. Herr Baumer bestätigt, dass der Zuschuss von rund 2.250 € im Jahr 2011 vom Badischen Sportbund an den Verein überwiesen, jedoch nicht an die Gemeinde weitergeleitet wurde. Er konnte dies aus den Unterlagen nachvollziehen und verweist darauf, dass er damals noch nicht im Vorstandsteam war. Er verspricht, dass sich so etwas nicht wiederholen wird.
Bürgermeister Singler: Warum muss die erst 12 Jahre alte Anlage schon wieder komplett erneuert werden? Herr Baumer kann sich auch nicht erklären, warum die Anlage nach der kurzen Zeit schon so marode ist – zumal diese damals von einer Fachfirma errichtet wurde. Als im Frühjahr diesen Jahres ein Mast ausgefallen sei, habe ein lokales Elektrikunternehmen festgestellt, dass Wasser in den Mast eingedrungen sei. Der Mast wurde so weit wie möglich repariert, jedoch sei davon auszugehen, dass sich die anderen Masten wohl in einem ähnlichen Zustand befänden und mit weiteren Ausfällen zu rechnen sei. Eine Instandsetzung der aktuellen Anlage sei langfristig finanziell uninteressant.
Herr Baumer gibt bekannt, dass der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € schon bewilligt sei. Die Entscheidung des Badischen Sportbundes stehe noch aus.
Bürgermeister Singler sagt, dass die Verwaltung angesichts der schwierigen Haushaltslage 2021 und 2022 dem Gemeinderat keinen Beschlussvorschlag unterbreitet hätte. Als Kompromiss wäre denkbar, von Seiten der Gemeinde die 5.605 € nicht als Zuschuss sondern als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewähren und ergänzend wie Bürgschaft in Höhe von 19.695 € zu übernehmen.
Anna Schäfer (Rechnungsamtsleiterin) ergänzt, dass der Ergebnishaushalt 2021 nach derzeitigem Stand ein Defizit von 1,8 Millionen € aufweise, obwohl dieser eigentlich ausgeglichen werden sollte. Grund hierfür seien die notwendigen hohen Investitionen für das Feuerwehrgerätehaus, die Grundschule und den Elztalbahnausbau.
Reinhard Hamann (FWV) dankt den Ehrenamtlichen des SC Gutach-Bleibach für ihre Arbeit. Er erwähnt, dass der Verein bereits 2016 im Rahmen des Errichtung des Kunstrasenplatzes eine großzügige finanzielle Unterstützung erhalten hat. Als Fraktionssprecher der Freien Wähler gibt er bekannt, dass die FWV-Fraktion den Zuschuss ablehne, jedoch der Bürgschaft zustimme.
Barbara Schuler (ÖL) möchte wissen, warum der Verein mit der teureren Option 2 in Höhe von 30.300 € rechne und nicht mit der günstigeren Option 1 in Höhe von 24.000 €. Diese würde für die aktuelle Spielklasse des Fußballvereins ausreichen. Als Fraktionssprecherin der Ökologischen Liste gibt sie bekannt, dass die ÖL-Fraktion einen Zuschuss ablehnen, der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe des Zuschusses sowie der Übernahme der Bürgschaft jedoch zustimmen würde.
Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die CDU-Fraktionfür die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft stimmen werde.
Markus Siegel greift die Frage von Barbara Schuler auf und antwortet, dass der Verein die leistungsstärkere und teurere Flutlichtanlage (Option 2) bevorzuge, da man dann im Falle eines Aufstiegs die Vorgaben der Bezirksliga erfüllen würde. Aktuell spielt der Verein in der Kreisliga B Staffel 2. Er weist darauf hin, dass der Sportverein das Gelände nur nutze, die Gemeinde aber als Betreiber für die Sicherheit haften würde. Er betont die zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die LED-Technik und sagt, dass bei einem plötzlichen Totalausfall ad hoc eine teure Neuanschaffung nötig wäre. Hier könne man dann nicht mit Fördergeldern rechnen, da immer erst mit der Anschaffung begonnen werden kann, wenn die Fördergelder bewilligt seien.
Bürgermeister Singler stellt nun zuerst den ursprünglichen Antrag des SC Gutach-Bleibach zur Abstimmung, der die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft umfasst. Dieser wird bei nur 4 Ja-Stimmen nicht angenommen.
Anschließend stellt Bürgermeister Singler den Antrag, dass die Gemeinde die 5.605 € als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewährt und ergänzend die Bürgschaft in Höhe von 19.695 € übernimmt. Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach
Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung noch nicht vorlag
Herr Adam (Bauamt) erläutert, dass die Rohrdohle im Bereich „Kronenloch“ dringend erneuert werden muss, da die Sole im alten Betonrohr z. T. nicht mehr vorhanden und somit die Stabilität nicht mehr gewährleistet ist. Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass dies ein großer Betrag sei, der ohne größere Vorbesprechung im Gemeinderat beschlossen werden solle. Er möchte wissen, wie sich der Betrag zusammensetzt und wie die Gemeinde das finanzieren kann. Herr Adam antwortet, dass die Maßnahme einen Rohrbereich von 60- 70 m betrifft. Dieser entwässert den gesamten Zinken. Die Gemeinde muss hier ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Kosten tragen. Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob neben der Entwässerung auch die Asphaltierung in den Aufgabenbereich der Gemeinde falle und ob der Schaden nicht schon länger bekannt gewesen sei. Herr Adam antwortet, dass die Anwohner für die Asphaltierung zuständig und dass Schäden im Bereich der Rohrdole schon länger bekannt gewesen seien. Erst durch eine kürzlich erfolgte Befahrung seien jedoch das Ausmaß und der dringende Handlungsbedarf festgestelltworden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Rohrdole für die Bruttoangebotssumme von 81.974,76 € an die Firma Christian Pontiggia aus Waldkirch.
7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer stellt die ihre Berechnungen vor und schlägt einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,23 % für das Haushaltsjahr 2021 vor. 2020 lag dieser bei 1,40 % (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 7). Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Abwassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und dem Bauamt neu kalkuliert wurden. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 8). Durch die in den nächsten drei Jahren anstehenden Maßnahmen ist eine Erhöhung der Abwassergebühr von 1,35 €/m³ nicht notwendig. Die Niederschlagswassergebühr sollte von 0,17 €/m² auf0,25 €/m² angehoben werden. Im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung der Niederschlagswassergebühr wurde die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) überarbeitet. Stefan Weis (ÖL): Welche Maßnahmen liefen bzw. laufen 2020 und 2021, die hinter den hohen Aufwendungen stehen? Herr Adam: Das Netz muss weiter saniert werden. Das Kanalsystem in Siegelau wurde komplett befahren, nun werden die dabei festgestellten Mängel behoben. Die Paulstraße ist die letzte Straße im Ortsteil Gutach, die noch über ein Mischsystem verfügt. Hier soll in naher Zukunft auch ein Trennsystem eingerichtet werden. Dann stehen in Bleibach Sanierungen an – hier wird dem Gemeinderat noch ein Gesamtkonzept vorgestellt werden. Der Kanal in der Dorfstraße kann nach jetzigem Kenntnisstand wohl noch 20 Jahre betrieben werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m².
b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsänderungssatzung).
c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung.
9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Wassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro neu kalkuliert wurden und sich daraus moderate Erhöhungen der Grund- und Verbrauchsgebühr ergeben hätten. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 9). Annette Linder (ÖL): In der Novembersitzung 2019 wurde angekündigt, dass man die seit 1.1.2006 geltende Grundgebühr erst anpassen möchte, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Wie ist hier der Stand? Herr Adam: Die Umstellung erfolgt nach und nach und wird wohl noch lange dauern. Deswegen wurde die Grundgebühr trotzdem angepasst. Stefan Weis (ÖL): Wie ist insgesamt der Stand der Wasserversorgung in der Gemeinde? Herr Adam: Die Quellen lassen nach aber die Tiefbrunnen sind weiterhin ergiebig. Die Ortsteile sind untereinander gut vernetzt, wodurch möglicher lokaler Wassermangel im Netz ausgeglichen werden kann. Es wird auch noch Wasser an die Nachbargemeinde Simonswald abgegeben. Gemeinsam mit einem Technologiezentrum wurde und wird die weitere Entwicklung geplant.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) Die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr (netto) von 1,80€/m³ auf 1,88 €/m³, sowie die Anpassung der Grundgebühren (netto):
Zählergröße Nenndurchfluss
Zählergröße nach MID
Grundgebühr monatlich
QN 2,5
Q3 4
0,90 €
QN 6
Q3 10
2,25 €
QN 10
Q3 16
3,60 €
QN 15
Q3 25
5,63€
QN 40
Q3 63
14,18 €
QN 60
Q3 100
22,52 €
Grundgebühren (netto)
b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsänderungssatzung)
c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung.
10. Sanierung Mittelteil der Grundschule ZweiTälerLand
Herr Adam berichtet, dass die Lüftung in der Küche, die Blitzableiter und die neuen Türen und Fenster installiert wurden. Bei der Dämmung des Gebäudes sollte der Lebenszyklus der ausgewählten Baustoffe – also deren Lebensdauer sowie die Kosten und Umweltbelastungen bei der Entsorgung – mit eingerechnet werden. Zudem sollte in Anbetracht der Klimaveränderungen nicht nur der Kälteschutz im Winter sondern auch der Hitzeschutz im Sommer bedacht werden. In der Grundschule kommt ein Wärmedämmverbundsystem mit Holzweichfaserplatten zum Einsatz. Um den Gemeinderat über die Funktionsweise dieses Dämmmaterials zu informieren, hat er als externen Referenten Sven Landmann von der Firma gutex aus Waldshut-Tiengen eingeladen (ÖL-Hintergrundinformation: Ein weiterer Grund für die Einladung könnte auch der am 7.10.2020 in der Badischen Zeitung erschienene Artikel „Gut gedämmt“ gewesen sein, der eine vergleichsweise geringere Dämmleistung der Holzfaserplatten und deren notwendige chemische Bearbeitung in den Vordergrund stellte und mit dem Satz „Und nicht zu unterschätzen: Holzfaserplatten sind brennbar.“ endete.):
Die Holzweichfaserplatten würden aus Abfallhackschnitzeln (Fichte, Tanne) der regionalen Sägewerke 60-80 km rund um Waldshut-Tiengen hergestellt.
Alle Produkte seien baubiologisch unbedenklich, natureplus-zertifiziert und würden umweltschonend mit 50%iger Eigenstromerzeugung hergestellt.
Das ältere Nassverfahren, bei dem bei relativ hohem Energieaufwand nur vergleichsweise dünne Platten hergestellt werden können, die dann zu dickeren Platten verleimt werden müssen, werde inzwischen von dem modernen Trockenverfahren abgelöst. Dabei könnten homogenere und dickere Platten mit 94,5 % Holzanteil bei 40% weniger Energieverbrauch als im Nassverfahren hergestellt werden.
Die Holzweichfaserplatten böten gegenüber anderen Dämmstoffen einen deutlich höheren Hitzeschutz und eine deutlich größere Feuchtigkeitsaufnahme und -regulation. Das Holz könne bis zu 15 % seines Eigengewichts an Feuchtigkeit aufnehmen, Mineralwolle nur 1 %.
Das „gutmütige“ Brandverhalten (welches Herr Landmann mit einem eindrücklichen Video verdeutlichte) sei durch eine langsame Abbrandgeschwindigkeit, kein brennendes Abtropfen und nahezu keine Rauchgasentwicklung gekennzeichnet. In den Gebäudeklassen 1-3 sei dadurch kein Brandriegel erforderlich.
Christine Kaltenbach (FWV) erkundigt sich nach der Schimmelbildung. Herr Landmann antwortet, dass die Feuchtigtkeit wieder abgegeben werde und so keine erhöhte Schimmelbildungsgefahr bestünde. Annette Linder (ÖL) fragt nach der Lebensdauer der Holzweichfaserplatten. Herr Landmann antwortet, dass herkömmliche Dämmstoffe z. T. schon nach 15 Jahren erneuert werden müssten. Die Lebensdauer der Holzplatten könnte man hingegen mit dem Holz in alten Fachwerkhäusern vergleichen. Reinhard Hamann (FWV) möchte wissen, ob die Platten bei maximaler Wasseraufnahme immer noch die gleiche Dämmwirkung hätten und ob diese auch als Putzträgerplatten einsetzbar seien. Herr Landmann sagt, dass sie als Putzträgerplatten geeignet sind und dass bei maximaler Feuchtigkeitsaufnahme die Dämmwirkung vorübergehend leicht reduziert sei. Bürgermeister Singler dankt Herrn Landmann und sagt, dass es wichtig sei, der nachfolgenden Generation weder Sondermüll noch hohe Kosten für dessen Entsorgung zu hinterlassen.
11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde
Der Gemeinderat nimmt einstimmig zwei Spenden in Höhe von je200 € für den Friedhof an.
12. Anfragen aus dem Gemeinderat
Annette Linder (ÖL): Die Stadt Waldkirch weist gerade beidseitig der Hauptstraße in KollnauRichtung Gutach Radwege aus. Entlang der Landstraße in Gutach, welche an der Gemarkungsgrenze in Höhe Firma Gütermann in die Kollnauer Hauptstraße übergeht, wird jedoch fast ausschließlich auf dem breiten Radweg an der der Elz zugewandten Straßenseite geradelt. Gab es einen Austausch mit der Stadt Waldkirch darüber, wie die Radwege an der Gemarkungsgrenze aneinander angeschlossen werden? Herr Adam: Nein, die Stadt Waldkirch ist hier nicht auf die Gemeinde Gutach zugekommen.
Nicole Rieser (CDU): Wie ist die aktuelle Park-, Bring- und Abholsituation an der Grundschule ZweiTälerLand? Hier wurden im Zuge der Zusammenlegung der Grundschulstandorte große Probleme und ein Verkehrchaos erwartet. Herr Barth (Hauptamtsleiter): Bislang gab es keine Beschwerden oder besondere Vorkommnisse. Herr Adam: Die Umbaumaßnahmen an den Parkplätzen laufen, gerade wurden die zwei Garagen in der Alexanderstraße erneuert (siehe TOP 2 Bekanntgaben). Das Verkehrs- und Parkkonzept im Bereich rund um die Schule wird Schritt für Schritt umgesetzt (vgl. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2020 TOP 9).
Ein anwesender Bürger möchte wissen, ob es nicht möglich wäre, an der Gutacher Brücke an der Einmündung der Golf- in die Landstraße einen Fußgängerüberweg über die Landstraße einzurichten. Frau Heß (Bauamt) und Herr Barth: Die Situation wurde bereits bei einem Vororttermin mit der zuständigen Waldkircher Behörde besprochen: Der Kreuzungsbereich lässt keinen Zebrastreifen zu. Der Zebrastreifen auf Höhe der Bäckerei Burger wurde dort wegen der Schulkinder angebracht und wird dort verbleiben. Zwei Zebrastreifen in so kurzem Abstand könnten zudem nicht genehmigt werden. Als Entgegenkommen wurde die Zone 30 an der Landstraße verlängert.
Barbara Schuler( ÖL): Wird die Baustelleneinrichtung der Bahn auf dem Bleibacher Bahnhofsparkplatz fortgeführt? Herr Barth: Ja, der Vertrag wurde gemäß der verlängerten Bauzeit verlängert.
1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung des vorhandenen Betriebsgebäudes mit Ferienwohnungen im EG sowie Anbau einer Garage auf dem Flurstück 145, Gemarkung Siegelau, Biederbacher Straße 2 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Seitens des Technischen Ausschusses wird nachgefragt, ob durch die Geländeauffüllung bauliche Veränderungen am Aulebach getätigt werden. Die Verwaltung antwortet, dass der Aulebach von den Maßnahmen nicht betroffen sein wird. Der Technische Ausschussstimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Antrag auf Errichtung eines Carports (Nachgenehmigung) auf dem Flurstück 569, Gemarkung Bleibach, Am Stollen 1/1
Der Technische Ausschuss gibt der Baurechtsbehörde den Hinweis, dass die Planzeichnungen aussagekräftiger sein sollten. Der Technische Ausschuss stimmt bei einer Enthaltung dem Antrag zu.
4. Antrag auf Änderung/Umnutzung im Rahmen einer denkmalgerechten Sanierung: Umbau Wirtschaftsteil in EG und OG, Umnutzung Dachraum zu Wohnzwecken, Flurstück 116, Gemarkung Siegelau, Berghausweg 8
Der Antrag wurde von der übergeordneten Behörde angenommen. Der Technische Ausschussstimmt dem Antrag einstimmig zu.
5. Bekanntgaben
Erneute Offenlage der Großen Kreisstadt Waldkirch und Anhörung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Ebertle II“
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 629, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 17 (Bebauungsplan „Alte Ziegelei“) Dies ist der vorletzte Bauantrag in der „Alten Ziegelei“. Der letzte wird zur Zeit bei der Baurechtsbehörde geprüft.
Die Baumaßnahmen am Eckleberg dienen der Errichtung eines Funkmastes. Die Naturschutzbehörde hat dies geprüft.
6. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss
Frage: Wer ist für die Pflege des Walderlebnispfades verantwortlich? Antwort: Die Gemeinde.
Frage: Wann wird die öffentliche Toilette am Bahnhof Bleibach fertig sein? Antwort: Es ist keine konkrete Aussage möglich.
Frage: Gab es im Sommer die Verkehrsschau? Anwort: Die Verkehrsschau wurden wegen Corona abgesagt. Deswegen wurden bislan keine Pläne zur anwohnerfreundlichen Verkehrsleitung zum Gewebegebiet „Alter Sportplatz“ entworfen.
Frage: Werden die Schäden am Radweg Siegelau durch die Verlegung der Stromtrasse nach Bleibach behoben? Antwort: Im Sommer gab es eine Begehung und die Schäden wurden dokumentiert. Der Verursacher kommt für den Schaden auf. Die Firma Pontiggia führt die Arbeiten durch.
900,00 € für die Freie Schule Elztal e. V. (Sachkostenzuschuss von 100 € / Schüler*in mit Wohnsitz in der Gemeinde Gutach im Breisgau
10.000 € für die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Mittleres Elz- und Simonswäldertal als Zuschuss für den Neubau der Toilettenanlage auf dem Friedhof Siegelau. Bezüglich der laufenden Betriebskosten folgt der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung: Die Kommune trägt die anfallenden Reparaturarbeiten sowie die Wasser- und Abwassergebühren. Die Kirchengemeinde übernimmt die Reinigungsarbeiten und -kosten und sorgt in diesem Zuge für das Auf- und Abschließen der Anlage. Die Anlage soll möglichst lange Öffnungszeiten haben, damit sie auch von Wanderern etc. genutzt werden kann.
Stellenplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 (einstimmig bewilligt)
Anträge aus den Fraktionen
Frakionsübergreifend
Umsetzung der Baumaßnahmen an den Brückenbauwerken im Zuge des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn
Sanierung der Grundschule ZweiTälerLand
Neubau des Feuerwehrhauses
Umsetzung / Fertigstellung der geplanten bzw. noch nicht abgeschlossenen Vorhaben aus 2019: Die FWV betont hierbei u. a. die WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof, Hochwasserschutz- und Entwässerungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen an den Friedhöfen und Bushaltestellen. Die ÖL sieht hier ebenfalls die Umbauarbeiten für barrierefreie Bushaltestellen, den Bau der öffentlichen Toilettenanlagen am Bahnhof Bleibach und am Friedhof in Siegelau sowie die Neugestaltung des sanierungsbedürftigen Kriegerdenkmals in Bleibach und die Installation der Zeiterfassungsterminals im Rathaus als sehr wichtig an.
Fraktionsspezifisch
CDU
keine weiteren Anträge
FWV
Belagerneuerung Dorfbrücke Gutach: Aufgrund des Schienenersatzverkehrs im Zuge des Breisgau-S-Bahn-Ausbaus frühestens 2021 umsetzbar.
Planung, was mit dem noch freien Grundstück in der „Alten Ziegelei“ sowie den Gebäuden der Schule Bleibach und den „alten“ Feuerwehrhäusern in Gutach und Bleibach geschehen soll, wenn die Bleibacher Grundschulaußenstelle geschlossen und die Feuerwehren in das neue Feuerwehrhaus umgezogen sind.
Sanierung, Planung und Beschilderung des bestehenden Radwegnetzes: Die Verwaltung gibt zu Bedenken, dass sich die den Radweg betreffenden Grundstücke zwischen Shell-Tankstelle und Heubrücke nicht Gemeindeeigentum befinden. Sie möchte mit den Grundstückseigentümer*innen jedoch in Kontakt treten und prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten umgesetzt werden können. Am Ortsausgang Ortsteil Gutach Richtung Waldkirch hat die Familie Spengler inzwischen auf ihrem Grundstück Betonpoller mit Reflektoren aufgestellt, was die Verkehrssicherheit dort enorm verbessert. Vielen Dank! Die Gemeinde wird dort 2020 noch die Bodenmarkierungen erneuern.
Vorausschauende Konzeption und Installation der neuen IT in der Gemeindeverwaltung: Unsere Anregungen sollen insofern möglich berücksichtigt werden. Die Einrichtung eines Ratsinformationssystems ist für 2021 geplant.
Planung weiterer P&R-Parkplätze für Pkw am Bleibacher Bahnhof sowie für Pkw und Fahrräder am Gutacher Bahnhof: Hier sehen die Teilnehmer*innen aus den anderen Fraktionen und der Gemeindeverwaltung eine deutlich geringere Handlungsnotwendigkeit bzw. -option als wir. 🙁
Geplante Investitionen (Auswahl!)
Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung
20.000 € für die EDV-Ausstattung und Organisation in der Gemeindeverwaltung. Von den insgesamt veranschlagten 120.000 € konnten 100.000 € noch per Nachtragshaushalt auf 2019 gebucht werden. Angeschafft wurden / werden u. a. zwei Server, drei Switche, NAS, Endgeräte für mehrere PC-Arbeitsplätze sowie entsprechende Lizenzen.
12.000 € für Zeiterfassungsterminals am Rathaus und am Bauhof.
9.000 € für einen neuen Anhänger für den Bauhof.
Durch Grundstücksgeschäfte könnte ein Plus von ca. 50.000 € entstehen.
Teilhaushalt 2: Dienstleistungen und Infrastruktur
Rund 2,3 Mio. € für den Neubau des Feuerwehrhauses. Nach aktuellem Stand könnte die Gemeinde dafür 2021 einen Zuschuss von ca. 900.000 € erhalten.
Rund 909.000 € sind für die Sanierung der Grundschule ZweiTälerLand vorgesehen. Rund 612.000 € können hier nach aktuellem Stand an Fördermittel erwartet werden; für ein weiteres Förderprojekt läuft hier 2020 noch eine Bewerbung.
Rund 25.000 € werden für Investitionen in die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kombidämpfer, Garderobe, Erneuerung der Küchenzeile, Sonnenschutzanlage) eingestellt. Die Anschaffung eines Klimagerätes für den Kindergarten St. Michael für 3.200 € wurde einstimmig abgelehnt. Begründung: Es sind mehrere Räume betroffen und Klimageräte haben eine schlechte Umweltbilanz. Herr Adam wird im Sommer die Situation vor Ort beurteilen und bei Bedarf Maßnahmen vorschlagen.
44.200 € für die Anschaffung eines E-Fahrzeuges. Dieses kann nach einer kleinen Umbaumaßnahme am Bauhof aufgeladen werden.
16.000 € für Datenlogger in der Wasserversorgung. Die Datenlogger werden dauerhaft an markanten Punkten im Wassernetz angebracht. Bei einem Rohrbruch können die Daten durch Abfahren des Wassernetzes mit dem Auto ausgelesen und der Rohbruch dadurch schnell gefunden und behoben werden. Dies bedeutet eine große Ersparnis an Zeit, Wasser und Geld.
25.000 € für die Druckerhöhung der Wasserversorgung in der Silberwaldstraße
92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof. Analyse und Maßnahmenplan hierzu werden in der Januarsitzung 2020 vorgestellt.
140.000 € für Erschließungsmaßnahmen wie die Feindecke der Straßen in der neuen Siedlung „Alte Ziegelei“
30.000 € für barrierefreie Bushaltestellen (Planung und Umbau)
34.000 € für die Toilettenanlage am Bahnhof Bleibach
11.000 € für ein Gerät zur Vernichtung des Japanischen Staudenknöterich. Laut Herrn Adam ist dieser Feinhäcksler die kostengünstigste und nachhaltigste Wahl, um den Schäden des invasiven Neophyten zu begegnen.
40.000 € für die Erweiterung des Bleibacher Friedhofs
2.000 € für Fahnenmasten an der Grundschule ZweiTälerLand in Gutach und am Haus der Vereine in Siegelau. Annette Linder (ÖL) spricht sich gegen die Fahnenmasten aus, da es – im Gegensatz zum Rathaus – keine gesetzliche Verpflichtung zur Beflaggung an diesen Gebäuden gibt und die Begleitkosten für die Flaggen und die Arbeitszeit der mit der Beflaggung beauftragten Gemeindemitarbeiter*innen nicht berücksichtigt werden. Sie hätte das Geld lieber sinnvoll IN statt VOR den Gebäuden investiert. Nach einer augenzwinkernden Diskussion darüber, welche Flaggen man das Jahr über noch so hissen und welch ungeahnter Tätigkeitsumfang auf den „Flaggenbeauftragten“ Herrn Barth dadurch zukommen könnte 🙂 , wird die Anschaffung Fahnenmasten mit den Stimmen der FWV und CDU gegen die Stimmen der ÖL beschlossen.
Im Zuge des Ausbaus derBreisgau-S-Bahn kommen auf die Gemeinde nach aktuellem Stand folgende Kosten / Einnahmen zu. Die Kosten sollen auf mehrere Jahre aufgesplittet werden; z. T. werden diese erst ab 2021 haushaltsrelevant:
337.500 € Vorteilsausgleich Kreuzungsvereinbarung Rittweg (Einnahmen; „Ausgleich für die angenommene Restnutzungsdauer der Brücke“)
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer wird in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2019 die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.
Im Haushaltsjahr 2020 hat die Gemeinde mit Baumaßnahmen an mehreren Brückenbauwerken, der Grundschule ZweiTälerLand und dem neuen Feuerwehrhaus einige Großprojekte bewältigen, die finanziell sehr beanspruchend sind und hohe Anforderungen an die Gemeindeverwaltung stellen.
Unser Fokus liegt daher zunächst auf der erfolgreichen Umsetzung dieser Projekte und folgender, z.T . schon seit längerer Zeit geplanter, Vorhaben:
Bau der öffentlichen Toilettenanlagen am Bahnhof Bleibach und am Friedhof Siegelau
Neugestaltung des sanierungsbedürftigen Kriegerdenkmals in Bleibach In diesem Zuge wünschen wir uns einen barrierefreien Bodenbelag und eine Sitzgelegenheit, die auch von Personen mit körperlichen Einschränkungen und in höherem Alter genutzt werden kann.
Installation der Zeiterfassungsterminals im Rathaus
Fortführung von Umbauarbeiten für barrierefreie Bushaltestellen
Ergänzend
dazu bringen wir folgende Anträge für die Gemeindeentwicklung ein:
Vorausschauende Konzeption und Installation der neuen IT in der Gemeindeverwaltung Die IT-Ausstattung der Gemeindeverwaltung bedarf notwendiger und umfangreicher Neuanschaffungen und -installationen. Dabei sollen folgende Punkte in der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden:
Gewährleistung einer sicheren digitalen Kommunikation mit den Bürger*innen. Das Versenden und Empfangen von E-Mails soll stets auch mit Verschlüsselung angeboten werden.
Integration eines Ratsinformationssystems.
Optimierung der Gemeindewebsite.
Prüfung, inwiefern Freie Software eingesetzt werden kann. Dies reduziert Haushaltsbelastungen durch Softwarelizenzen und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern.
Grundlagen für den Ausbau des bestehenden Freifunknetzes (s.o.) berücksichtigen.
Planung weiterer P&R-Parkplätze für Pkw am Bleibacher Bahnhof sowie für Pkw und Fahrräder am Gutacher Bahnhof Durch den kommenden Halbstundentakt der Breisgau-S-Bahn besteht Handlungsbedarf. Der Umstieg auf die Bahn soll insbesondere für Berufspendler*innen attraktiv und einfach und für die Anwohner*innen in Bahnhofsnähe nicht beeinträchtigend sein. Die Planung soll 2020, die Umsetzung 2021 erfolgen.
Wir hoffen, dass wir unsere Gemeinderatskolleg*innen der anderen Fraktionen und das Team der Gemeindeverwaltung für unsere Ideen begeistern können und dass die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine Umsetzung erlauben.
Unsere Haushaltsanträge nochmals auf einen Blick als pdf-Dokumente: