Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Juli 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus durch Aufstockung und Anbau auf dem Flutstück 128/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des Schopfs (Nutzung als Abstellräume, ehemals Schweinestall) und der Garage sowie auf Umbau des Wohnhauses und Neubau von Balkonen und Fahrradschuppen auf dem Flurstück 84/1, Gemarkung Bleibach, (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 111/14, Gemarkung Bleibach, (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude, sowie Neuerrichtung (Ersatzbau) als Einfamilienwohnhaus mit Gewerbefläche auf dem Flurstück 369, Gemarkung Bleibach, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung einer Überdachung in Holzständerbauweise als Erweiterung des bestehenden und bereits genehmigten Carports auf dem Flurstück 54/7, Gemarkung Siegelau, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Neubau eines Gästehauses mit 3 Ferienwohnungen im UG, EG und OG auf dem Flurstück 134, Gemarkung Siegelau, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Bekanntgaben

keine

8. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Die Parkplätze am Rosenweg sind durch starken Grasbewuchs beeinträchtigt. Wie kann man Abhilfe schaffen?
    Antwort: Die Gemeinde fragt bei den Eigentümer*innen nach.
  • Frage: Die mangelnde Pflege der Hecken beeinträchtigt öfters die Gehwege. Wie kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Wenn der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wird, kann die Gemeinde über das Ordnungsamt vorgehen.
  • Frage: Die durch die Verlegung der Stromtrasse entstandenen Schäden an der Siegelauer Landstraße sind noch nicht behoben. Wann wird dies der Fall sein?
    Antwort: Eigentümer der Straße ist der Landkreis. Nur nach Absprache mit diesem kann die Gemeinde tätig werden. Die Gemeinde hat als Auftraggeberin der Kabelverlegung die damit beauftragte Firma schon mehrmals auf die Schäden hingewiesen. Die Gemeinde erwägt nun gerichtliche Schritte wegen Sachbeschädigung.
  • Frage: In Siegelau wurden die Regeneinläufe an den Straßenrändern instand gesetzt (siehe TOP 2 Bekanntgaben der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021) nicht aber in Oberspitzenbach. Wann geschieht dies?
    Antwort: Durch den derzeitigen hohen Arbeitsaufwand der Bauhofmitarbeiter ist es zur Zeit leider nicht möglich.