Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. November 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Zu Beginn der Sitzung ändert Bürgermeister Singler mit Einverständnis des Gemeinderats die Tagesordnung dahingehend ab, dass TOP 10 nach direkt nach TOP 3 behandelt wird. Grund ist die Anwesenheit eine externen Referenten für TOP 10, welcher noch einen Anschlusstermin hat. Im Kurzbericht wird die ursprüngliche Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten, damit die verlinkten Beratungsunterlagen verständlich zugeordnet bleiben.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach

3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020 (TOP 19) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.
Maren Pundt vom Planungsbüro FSP fasst nochmals die erforderlichen Änderungen zusammen und stellt die Stellungnahmen aus der Offenlage vor. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
Aufgrund der Rückmeldungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen vorgenommen und u. a. folgende Hinweise in den Bebauungsplan bzw. die Bauvorschrift eingearbeitet:

  • Das Plangebiet liegt im Bereich HQextrem.
  • Berücksichtigung der Grundwasserstände bei der Bebauung.
  • Lage der Leitungen der Netze BW in der Nähe des Gehwegs.
  • Die Forderung des Landratsamts nach einer zwingenden Begrünung aller Dächer wurde abgelehnt. Im Plangebiet sind nur Satteldächer zulässig – diese zu begrünen ist möglich aber sehr aufwändig und teuer. Zudem sollen auf den Satteldächern Photovoltaikanlagen ermöglicht werden. Flachdächer auf Nebenanlagen, Garagen und Carports müssen jedoch begrünt werden.
  • Das Plangebiet liegt im Bereich des historischen Bergbaus. Dies erfordert einen speziellen Umgang mit Aushubmaterial. Niederschlagswasser darf nicht auf dem Grundstück versickert werden – es sei denn, es wird durch eindeutige Untersuchungsergebnisse belegt, dass die Versickerung schadlos erfolgen kann.
  • Das Höhenbezugssystem war nicht eindeutig. Dieses wurde nun auf NHN-Höhen im DHHN2016 korrigiert.
  • Bei der Offenlage im Internet hat zu Beginn ein Link nicht funktioniert. Dieser Fehler konnte zeitnah korrigiert und die vierwöchige Frist der Offenlage eingehalten werden.

Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmig über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.

3.2 Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach gemäß § 10 (1) BauGB als jeweils eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter

Reinhard Hamann (FWV) dankt im Namen des gesamten Gemeinderats den anwesenden Kommandanten und deren Stellvertreter für ihren Einsatz. Bürgermeister Singler schließt sich dem Dank an und drückt seine Hoffnung aus, dass auch bald Kommandant und Stellvertreter der Gesamtwehr gewählt werden können. Die vorgesehene Jahresversammlung der Gesamtwehr musste im Oktober coronabedingt abgesagt werden.
In den Jahreshauptversammlungen der Abteilungswehren wurden von den aktiven Feuerwehrkamerad*innen folgende Personen gewählt:

  • Abteilungswehr Gutach: Kommandant: Christian Leibengut; Stellv. Kommandant: Thomas Schuler
  • Abteilungswehr Bleibach: Kommandant: Florian Schindler; Stellv. Kommandant: Marco Kaltenbach
  • Abteilungswehr Siegelau: Kommandant: Anton Thoma; Stellv. Kommandant: Daniel Fahrländer

Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zu den Wahlen und beauftragt den Bürgermeister, die gewählten Personen in das gewählte Amt zu bestellen.

5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde

Der SC Gutach-Bleibach möchte die marode gewordene Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz durch eine neue LED-Anlage ersetzen. Nach Vereinsangaben betragen die Gesamtkosten 30.300 €. Davon sollen 9.090 € über einen Zuschuss durch den Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB), 10.605 € über einen Bundeszuschuss sowie 5.000 € über eine Crowdfunding-Aktion des SC Gutach-Bleibach finanziert werden.
Der Verein beantragt einen Gemeindezuschuss in Höhe von 5.605 € sowie die Übernahme der Bürgschaft für die Zwischenfinanzierung in Höhe von 19.695 € bis die Zuschüsse von BSB und Bund genehmigt und überwiesen wurden.

Michael Baumer (Vorstand Öffentlichkeitsarbeit) und Markus Siegel (Mitgliederverwaltung und Sportmarketing) vom SC Gutach-Bleibach sind anwesend, stellen das Vorhaben vor und sich den Fragen aus Verwaltung und Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: 2008 hat die Gemeinde die Neuerrichtung der jetzigen Flutlichtanlage finanziell unterstützt, jedoch ist die vereinbarte Rückzahlung an die Gemeinde nie komplett erfolgt.
    Herr Baumer bestätigt, dass der Zuschuss von rund 2.250 € im Jahr 2011 vom Badischen Sportbund an den Verein überwiesen, jedoch nicht an die Gemeinde weitergeleitet wurde. Er konnte dies aus den Unterlagen nachvollziehen und verweist darauf, dass er damals noch nicht im Vorstandsteam war. Er verspricht, dass sich so etwas nicht wiederholen wird.
  • Bürgermeister Singler: Warum muss die erst 12 Jahre alte Anlage schon wieder komplett erneuert werden?
    Herr Baumer kann sich auch nicht erklären, warum die Anlage nach der kurzen Zeit schon so marode ist – zumal diese damals von einer Fachfirma errichtet wurde. Als im Frühjahr diesen Jahres ein Mast ausgefallen sei, habe ein lokales Elektrikunternehmen festgestellt, dass Wasser in den Mast eingedrungen sei. Der Mast wurde so weit wie möglich repariert, jedoch sei davon auszugehen, dass sich die anderen Masten wohl in einem ähnlichen Zustand befänden und mit weiteren Ausfällen zu rechnen sei. Eine Instandsetzung der aktuellen Anlage sei langfristig finanziell uninteressant.
  • Herr Baumer gibt bekannt, dass der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € schon bewilligt sei. Die Entscheidung des Badischen Sportbundes stehe noch aus.
  • Bürgermeister Singler sagt, dass die Verwaltung angesichts der schwierigen Haushaltslage 2021 und 2022 dem Gemeinderat keinen Beschlussvorschlag unterbreitet hätte. Als Kompromiss wäre denkbar, von Seiten der Gemeinde die 5.605 € nicht als Zuschuss sondern als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewähren und ergänzend wie Bürgschaft in Höhe von 19.695 € zu übernehmen.
  • Anna Schäfer (Rechnungsamtsleiterin) ergänzt, dass der Ergebnishaushalt 2021 nach derzeitigem Stand ein Defizit von 1,8 Millionen € aufweise, obwohl dieser eigentlich ausgeglichen werden sollte. Grund hierfür seien die notwendigen hohen Investitionen für das Feuerwehrgerätehaus, die Grundschule und den Elztalbahnausbau.
  • Reinhard Hamann (FWV) dankt den Ehrenamtlichen des SC Gutach-Bleibach für ihre Arbeit. Er erwähnt, dass der Verein bereits 2016 im Rahmen des Errichtung des Kunstrasenplatzes eine großzügige finanzielle Unterstützung erhalten hat. Als Fraktionssprecher der Freien Wähler gibt er bekannt, dass die FWV-Fraktion den Zuschuss ablehne, jedoch der Bürgschaft zustimme.
  • Barbara Schuler (ÖL) möchte wissen, warum der Verein mit der teureren Option 2 in Höhe von 30.300 € rechne und nicht mit der günstigeren Option 1 in Höhe von 24.000 €. Diese würde für die aktuelle Spielklasse des Fußballvereins ausreichen.
    Als Fraktionssprecherin der Ökologischen Liste gibt sie bekannt, dass die ÖL-Fraktion einen Zuschuss ablehnen, der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe des Zuschusses sowie der Übernahme der Bürgschaft jedoch zustimmen würde.
  • Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die CDU-Fraktion für die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft stimmen werde.
  • Markus Siegel greift die Frage von Barbara Schuler auf und antwortet, dass der Verein die leistungsstärkere und teurere Flutlichtanlage (Option 2) bevorzuge, da man dann im Falle eines Aufstiegs die Vorgaben der Bezirksliga erfüllen würde. Aktuell spielt der Verein in der Kreisliga B Staffel 2.
    Er weist darauf hin, dass der Sportverein das Gelände nur nutze, die Gemeinde aber als Betreiber für die Sicherheit haften würde. Er betont die zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die LED-Technik und sagt, dass bei einem plötzlichen Totalausfall ad hoc eine teure Neuanschaffung nötig wäre. Hier könne man dann nicht mit Fördergeldern rechnen, da immer erst mit der Anschaffung begonnen werden kann, wenn die Fördergelder bewilligt seien.

Bürgermeister Singler stellt nun zuerst den ursprünglichen Antrag des SC Gutach-Bleibach zur Abstimmung, der die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft umfasst.
Dieser wird bei nur 4 Ja-Stimmen nicht angenommen.


Anschließend stellt Bürgermeister Singler den Antrag, dass die Gemeinde die 5.605 € als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewährt und ergänzend die Bürgschaft in Höhe von 19.695 € übernimmt.
Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach

  • Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung noch nicht vorlag

Herr Adam (Bauamt) erläutert, dass die Rohrdohle im Bereich „Kronenlochdringend erneuert werden muss, da die Sole im alten Betonrohr z. T. nicht mehr vorhanden und somit die Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.
Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass dies ein großer Betrag sei, der ohne größere Vorbesprechung im Gemeinderat beschlossen werden solle. Er möchte wissen, wie sich der Betrag zusammensetzt und wie die Gemeinde das finanzieren kann.
Herr Adam antwortet, dass die Maßnahme einen Rohrbereich von 60- 70 m betrifft. Dieser entwässert den gesamten Zinken. Die Gemeinde muss hier ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Kosten tragen.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob neben der Entwässerung auch die Asphaltierung in den Aufgabenbereich der Gemeinde falle und ob der Schaden nicht schon länger bekannt gewesen sei.
Herr Adam antwortet, dass die Anwohner für die Asphaltierung zuständig und dass Schäden im Bereich der Rohrdole schon länger bekannt gewesen seien. Erst durch eine kürzlich erfolgte Befahrung seien jedoch das Ausmaß und der dringende Handlungsbedarf festgestellt worden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Rohrdole für die Bruttoangebotssumme von 81.974,76 € an die Firma Christian Pontiggia aus Waldkirch.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer stellt die ihre Berechnungen vor und schlägt einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,23 % für das Haushaltsjahr 2021 vor.
2020 lag dieser bei 1,40 % (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 7).
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Abwassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und dem Bauamt neu kalkuliert wurden. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 8).
Durch die in den nächsten drei Jahren anstehenden Maßnahmen ist eine Erhöhung der Abwassergebühr von 1,35 €/m³ nicht notwendig. Die Niederschlagswassergebühr sollte von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m² angehoben werden. Im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung der Niederschlagswassergebühr wurde die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) überarbeitet.
Stefan Weis (ÖL): Welche Maßnahmen liefen bzw. laufen 2020 und 2021, die hinter den hohen Aufwendungen stehen?
Herr Adam: Das Netz muss weiter saniert werden. Das Kanalsystem in Siegelau wurde komplett befahren, nun werden die dabei festgestellten Mängel behoben. Die Paulstraße ist die letzte Straße im Ortsteil Gutach, die noch über ein Mischsystem verfügt. Hier soll in naher Zukunft auch ein Trennsystem eingerichtet werden. Dann stehen in Bleibach Sanierungen an – hier wird dem Gemeinderat noch ein Gesamtkonzept vorgestellt werden. Der Kanal in der Dorfstraße kann nach jetzigem Kenntnisstand wohl noch 20 Jahre betrieben werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

a) Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m².

b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsänderungssatzung).

c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung.

9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Wassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro neu kalkuliert wurden und sich daraus moderate Erhöhungen der Grund- und Verbrauchsgebühr ergeben hätten. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 9).
Annette Linder (ÖL): In der Novembersitzung 2019 wurde angekündigt, dass man die seit 1.1.2006 geltende Grundgebühr erst anpassen möchte, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Wie ist hier der Stand?
Herr Adam: Die Umstellung erfolgt nach und nach und wird wohl noch lange dauern. Deswegen wurde die Grundgebühr trotzdem angepasst.
Stefan Weis (ÖL): Wie ist insgesamt der Stand der Wasserversorgung in der Gemeinde?
Herr Adam: Die Quellen lassen nach aber die Tiefbrunnen sind weiterhin ergiebig. Die Ortsteile sind untereinander gut vernetzt, wodurch möglicher lokaler Wassermangel im Netz ausgeglichen werden kann. Es wird auch noch Wasser an die Nachbargemeinde Simonswald abgegeben. Gemeinsam mit einem Technologiezentrum wurde und wird die weitere Entwicklung geplant.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

a) Die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr (netto) von 1,80€/m³ auf 1,88 €/m³, sowie die Anpassung der Grundgebühren (netto):

Zählergröße NenndurchflussZählergröße nach MIDGrundgebühr monatlich
QN 2,5Q3 40,90 €
QN 6Q3 102,25 €
QN 10Q3 163,60 €
QN 15Q3 255,63€
QN 40Q3 6314,18 €
QN 60Q3 10022,52 €
Grundgebühren (netto)

b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsänderungssatzung)

c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung.

10. Sanierung Mittelteil der Grundschule ZweiTälerLand

Herr Adam berichtet, dass die Lüftung in der Küche, die Blitzableiter und die neuen Türen und Fenster installiert wurden.
Bei der Dämmung des Gebäudes sollte der Lebenszyklus der ausgewählten Baustoffe – also deren Lebensdauer sowie die Kosten und Umweltbelastungen bei der Entsorgung – mit eingerechnet werden. Zudem sollte in Anbetracht der Klimaveränderungen nicht nur der Kälteschutz im Winter sondern auch der Hitzeschutz im Sommer bedacht werden.
In der Grundschule kommt ein Wärmedämmverbundsystem mit Holzweichfaserplatten zum Einsatz.
Um den Gemeinderat über die Funktionsweise dieses Dämmmaterials zu informieren, hat er als externen Referenten Sven Landmann von der Firma gutex aus Waldshut-Tiengen eingeladen (ÖL-Hintergrundinformation: Ein weiterer Grund für die Einladung könnte auch der am 7.10.2020 in der Badischen Zeitung erschienene Artikel „Gut gedämmt“ gewesen sein, der eine vergleichsweise geringere Dämmleistung der Holzfaserplatten und deren notwendige chemische Bearbeitung in den Vordergrund stellte und mit dem Satz „Und nicht zu unterschätzen: Holzfaserplatten sind brennbar.“ endete.):

  • Die Holzweichfaserplatten würden aus Abfallhackschnitzeln (Fichte, Tanne) der regionalen Sägewerke 60-80 km rund um Waldshut-Tiengen hergestellt.
  • Alle Produkte seien baubiologisch unbedenklich, natureplus-zertifiziert und würden umweltschonend mit 50%iger Eigenstromerzeugung hergestellt.
  • Das ältere Nassverfahren, bei dem bei relativ hohem Energieaufwand nur vergleichsweise dünne Platten hergestellt werden können, die dann zu dickeren Platten verleimt werden müssen, werde inzwischen von dem modernen Trockenverfahren abgelöst. Dabei könnten homogenere und dickere Platten mit 94,5 % Holzanteil bei 40% weniger Energieverbrauch als im Nassverfahren hergestellt werden.
  • Die Holzweichfaserplatten böten gegenüber anderen Dämmstoffen einen deutlich höheren Hitzeschutz und eine deutlich größere Feuchtigkeitsaufnahme und -regulation. Das Holz könne bis zu 15 % seines Eigengewichts an Feuchtigkeit aufnehmen, Mineralwolle nur 1 %.
  • Das „gutmütige“ Brandverhalten (welches Herr Landmann mit einem eindrücklichen Video verdeutlichte) sei durch eine langsame Abbrandgeschwindigkeit, kein brennendes Abtropfen und nahezu keine Rauchgasentwicklung gekennzeichnet. In den Gebäudeklassen 1-3 sei dadurch kein Brandriegel erforderlich.

Christine Kaltenbach (FWV) erkundigt sich nach der Schimmelbildung. Herr Landmann antwortet, dass die Feuchtigtkeit wieder abgegeben werde und so keine erhöhte Schimmelbildungsgefahr bestünde.
Annette Linder (ÖL) fragt nach der Lebensdauer der Holzweichfaserplatten. Herr Landmann antwortet, dass herkömmliche Dämmstoffe z. T. schon nach 15 Jahren erneuert werden müssten. Die Lebensdauer der Holzplatten könnte man hingegen mit dem Holz in alten Fachwerkhäusern vergleichen.
Reinhard Hamann (FWV) möchte wissen, ob die Platten bei maximaler Wasseraufnahme immer noch die gleiche Dämmwirkung hätten und ob diese auch als Putzträgerplatten einsetzbar seien. Herr Landmann sagt, dass sie als Putzträgerplatten geeignet sind und dass bei maximaler Feuchtigkeitsaufnahme die Dämmwirkung vorübergehend leicht reduziert sei.
Bürgermeister Singler dankt Herrn Landmann und sagt, dass es wichtig sei, der nachfolgenden Generation weder Sondermüll noch hohe Kosten für dessen Entsorgung zu hinterlassen.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig zwei Spenden in Höhe von je 200 € für den Friedhof an.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die Stadt Waldkirch weist gerade beidseitig der Hauptstraße in Kollnau Richtung Gutach Radwege aus. Entlang der Landstraße in Gutach, welche an der Gemarkungsgrenze in Höhe Firma Gütermann in die Kollnauer Hauptstraße übergeht, wird jedoch fast ausschließlich auf dem breiten Radweg an der der Elz zugewandten Straßenseite geradelt. Gab es einen Austausch mit der Stadt Waldkirch darüber, wie die Radwege an der Gemarkungsgrenze aneinander angeschlossen werden?
    Herr Adam: Nein, die Stadt Waldkirch ist hier nicht auf die Gemeinde Gutach zugekommen.
  • Nicole Rieser (CDU): Wie ist die aktuelle Park-, Bring- und Abholsituation an der Grundschule ZweiTälerLand? Hier wurden im Zuge der Zusammenlegung der Grundschulstandorte große Probleme und ein Verkehrchaos erwartet.
    Herr Barth (Hauptamtsleiter): Bislang gab es keine Beschwerden oder besondere Vorkommnisse.
    Herr Adam: Die Umbaumaßnahmen an den Parkplätzen laufen, gerade wurden die zwei Garagen in der Alexanderstraße erneuert (siehe TOP 2 Bekanntgaben). Das Verkehrs- und Parkkonzept im Bereich rund um die Schule wird Schritt für Schritt umgesetzt (vgl. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2020 TOP 9).
  • Ein anwesender Bürger möchte wissen, ob es nicht möglich wäre, an der Gutacher Brücke an der Einmündung der Golf- in die Landstraße einen Fußgängerüberweg über die Landstraße einzurichten.
    Frau Heß (Bauamt) und Herr Barth: Die Situation wurde bereits bei einem Vororttermin mit der zuständigen Waldkircher Behörde besprochen: Der Kreuzungsbereich lässt keinen Zebrastreifen zu. Der Zebrastreifen auf Höhe der Bäckerei Burger wurde dort wegen der Schulkinder angebracht und wird dort verbleiben. Zwei Zebrastreifen in so kurzem Abstand könnten zudem nicht genehmigt werden. Als Entgegenkommen wurde die Zone 30 an der Landstraße verlängert.
  • Barbara Schuler( ÖL): Wird die Baustelleneinrichtung der Bahn auf dem Bleibacher Bahnhofsparkplatz fortgeführt?
    Herr Barth: Ja, der Vertrag wurde gemäß der verlängerten Bauzeit verlängert.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. November 2020

Am Dienstag, 17. November 2020, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach

3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
3.2 Satzungsbeschluss

4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter

5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde

6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach

  • Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 noch erfolgen muss
    – Beschlussfassung –

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021

8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

10. Sanierung Mittelteil der Grundschule Zweitälerland

  • Sachstandsbericht der Verwaltung

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

12. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Anfragen / Anträge der ÖL-Fraktion

Unsere vorab eingereichten Anfragen / Anträge (20.05.2020) und Anfragen / Anträge (26.06.2020) zur Junisitzung befassten sich mit folgenden Themen:

  • Auswirkungen der Coronapandemie auf den Gemeindehaushalt (siehe TOP 12)
  • Kostenzusammenstellung für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbads (siehe TOP 11)
  • Abschlussrechnung Baugebiet „Alte Ziegelei“ (siehe TOP 2)
  • Statusbericht Baugebiet „Alter Sportplatz“ (siehe TOP 2)
  • Kostenschätzung Feuerwehrgerätehaus
  • Verkehrssituation an der B294 und Lärmaktionsplan (TOP 6)
  • Digitalisierung Grundschule ZweiTälerLand (TOP 7)
  • Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser (TOP 9)
  • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abläufe in der Grundschule Zwei-TälerLand (TOP 10)

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Stefan Kaltenbach, Gesamtkommandant der FFFW Gutach im Breisgau, merkt an, dass die Verantwortlichen der Feuerwehr über die letzten Änderungen am Bauplan des Feuerwehrhauses vorab nicht ausführlich informiert wurden.
    Als aktiver Motorradfahrer weist er zudem im Hinblick auf TOP 5 darauf hin, dass auch Quads, alte Traktoren und getunte Autos Lärmquellen sind und bei der Lärmreduktion nicht nur die Motorradfahrer im Fokus stehen sollten.
    Die Verwaltung antwortet, das die Bauplanänderung des Feuerwehrhauses einen zweiten Fluchtweg beinhaltete und diese Änderung dringlich und obligat für die Baugenehmigung war.

2. Bekanntgaben

  • Ergänzend gibt Bürgermeister Singler bekannt, dass die Gemeinde für die klimafreundliche Sanierung des Mittelbaus der Grundschule ZweiTälerLand über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus der L-Bank 142.000 € erhalten hat.
  • Zudem sind vom Land 230.000 € Zuschuss für das Feuerwehrhaus bewilligt worden.

3. Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2019 durch Polizeioberrat Ulrich Hildenbrand (Leiter des Polizeireviers Waldkirch)

Herr Hildenbrand stellt den Bericht zur polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik 2019 in Gutach vor. Wir freuen uns, dass die Gemeindeverwaltung dem Antrag der ÖL-Fraktion gefolgt ist und den Bericht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht hat.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

  • 2019 wurden 92 Straftaten in der Gemeinde registriert, ein Rückgang nach 113 Straftaten 2018. Im Jahr 2018 war die Straftatenanzahl durch mehrere Sachbeschädigungen durch Graffiti deutlich angestiegen, für die jedoch die verantwortliche Person ermittelt werden konnte. (siehe: Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2018 in Gutach aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019, TOP 3)
  • Die Aufklärungsquote lag bei 62 %.
  • Von den 92 Delikten entfielen 23 auf Betrug, 20 auf Körperverletzung / Nötigung / Raub, 18 auf Diebstahl, 12 auf Sachbeschädigungen, 2 auf Sexualdelikte und 17 auf sonstige Delikte, wie z. B. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Umweltdelikte.
  • Der Anstieg an Betrugsfällen folgt einem landesweiten Trend, zu dem auch die „klassischen“ Internet-Betrügereien wie Bestellen-und-nicht-bezahlen und Verkaufen-und-nicht-liefern gezählt werden.
  • Die Zahl der Diebstähle und der Sachbeschädigungen war rückläufig. 2018 war zudem kein Wohnungseinbruch zu vermelden.
  • Der deutliche Anstieg im Bereich Raub / Körperverletzung / Nötigung war auf „Fasnet-Crasher“ zurückzuführen – Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Ausfälligkeiten den Jubiläumsumzug 2019 massiv gestört hatten. Hier passte die Polizei gemeinsam mit den veranstaltenden Narrenzünften die Sicherheitskonzepte für nachfolgende Veranstaltungen an. Auch drei Hundebisse wurden in der Kategorie Körperverletzung registriert.
  • Der Raubüberfall auf einen Einkaufsmarkt, welcher sich just an dem Abend ereignete, als Herr Hildebrand im Vorjahr die Kriminalitäts- und Unfallstatistik im Gemeinderat vorstellte, ist bislang ungeklärt.
  • Die Häufigkeitszahl, d.h. die Anzahl der Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner, betrug 2.054. Damit ist Gutach ein ruhiges Fleckchen und liegt deutlich unter den Häufigkeitszahlen von Waldkirch, Denzlingen, Freiburg, dem Landkreis Emmendingen und dem Land.
  • Es wurden insgesamt 54 Tatverdächtige ermittelt, welche in der Mehrheit männlich, erwachsen und deutscher Nationalität waren. Einzelne Personen hatten mehrere Straftaten begangen. Im Vergleich zu den Vorjahren waren aufgrund der „Fasnet-Crasher“-Fälle mehr Tatverdächtige jüngeren Alters darunter.

Verkehrsunfallstatistik

  • 2019 (2018: 34) wurden insgesamt 27 Verkehrsunfälle – 11 mit verletzten Personen, 16 mit Sachschäden – sowie 39 Kleinstunfälle („Bagatellschäden“) polizeilich festgestellt.
  • Beteiligt waren an diesen überwiegend Pkw (37), Lkw (3), Krafträder (2), Fahrräder (2), Bus (0), Fußgänger*in (2) sowie Sonstige (5). Dass die Zahl der Beteiligten höher liegt als die der Verkehrsunfälle liegt daran, dass nicht nur die verursachende sondern auch die geschädigte Person (z. B. unter „Sonstige“ mit einem beschädigten Gartenzaun) in der Statistik geführt wird.
  • Typische Unfallursachen waren Missachtung der Vorfahrt, überhöhte / nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Fehler beim Abbiegen / Wenden / Rückwärtsfahren. Unfallursachen, die wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden konnten, werden unter „Sonstige“ geführt.
  • Es gab keine konkreten Unfallhäufungsstellen. Am Kreisverkehr ereigneten sich vier Unfälle, jedoch stets mit unterschiedlichem Hergang und verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Die Situation wird wird jedoch beobachtet werden.
  • „Alkohol am Steuer“ wurde – wie auch in den anderen Elztalgemeinden – meist tagsüber bei Personen mittleren Alters mit vermutlich suchtbedingt hohen Promillewerten von 1,5 bis 2,0 Promille festgestellt. Demgegenüber würden nur äußerst selten junge „Partyfahrer“ unter Alkoholeinfluss fahren.

Abschließend geht Herr Hildenbrand noch auf den Verkehrslärm und respektive die Rolle der Motorradfahrer*innen darin ein. Dieses Problem könne nicht allein durch Verkehrsüberwachung gelöst werden, da für eine umfassende Kontrolle die personellen Ressourcen fehlen und bei Kontrollen in der Regel auch nur selten Regelverstöße und illegale Anbauten entdeckt würden. So würden auch bei zulassungskonformen Fahrzeugen und eingehaltener Höchstgeschwindigkeit die Lärmgrenzwerte überschritten.
Aus seiner Sicht ist – neben den ggf. anzupassenden gesetzlichen Vorgaben – Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit nötig und zielführend, um z. B. mit Lärmpegelmessern die Fahrer*innen auf den von ihnen verursachten Lärm hinzuweisen und an eine lärmreduzierende Fahrweise zu appellieren.

4. Auftragsvergabe Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig für die Bruttoangebotssumme von 762.449,62 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Moser GmBH & Co. KG aus Freiburg.
Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) war zuvor als verantwortlicher Architekt befangen vom Ratstisch abgerückt. Gemeinderätin Selma Fischer (FWV) fehlte bei der Sitzung entschuldigt.
Insgesamt waren für die Bauarbeiten sechs Angebote eingegangen. Das nun angenommene Angebot liegt im kalkulierten Preisrahmen (731.449,62 € + 31.000 € für den Blitzschutz). Da die Arbeiten in diesem Jahr noch abgeschlossen werden sollen, wird die Gemeinde wohl noch von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung profitieren können.

5. Beitritt der Gemeinde Gutach im Breisgau zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes Baden-Württemberg

Den Kernforderungen der Initiative Motorradlärm, nach welchen Motorräder leiser gebaut und gefahren werden müssen und rücksichtsloses Fahren deutlichere Folgen haben muss, schließt sich die Mehrheit des Gemeinderats an.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Initiative Motorradlärm mit 9 Stimmen zu.
Fünf Gemeinderät*innen enthalten sich der Stimme, u. a. mit der Begründung, dass die Initiative eine Stigmatisierung aller Motorradfahrer*innen und der Weg bis zu Motorradfahrverboten nicht mehr weit sei.

6. Antrag der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der B294 (Gemarkung Bleibach und Gutach) von 100 km/h auf 80 km/h

ÖL-Information vorab (war nicht Teil der Gemeinderatssitzung):

  • Der Schutz der Bevölkerung vor (Verkehrs)lärm ist wichtig. Ein effizienter Lärmschutz kann nur auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen gelingen.
  • Der gemeinsame Lärmaktionsplan 2014 / 2015 von Waldkirch und Gutach im Breisgau wies entlang der B294 in drei Abschnitten Lärmbelastungen nach und empfahl als kurzfristige Maßnahmen jeweils eine Erneuerung der (damals schon maroden und unzureichenden) Lärmschutzwände mit Erhöhung und Verlängerung bzw. an einer Stelle die Prüfung einer Neuerrichtung. Als mittelfristige Maßnahme wurde jeweils die Aufbringung eines lärmarmen Fahrbahnbelags empfohlen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde nicht als geeignete Maßnahme genannt. (Seiten 10, 17, 18 des Lärmaktionsplans)
  • Um Verkehrslärm „hörbar“ zu reduzieren, können laut Umweltbundesamt verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Schalldruckpegelreduktionen erzielen (Auswahl):
    • geräuschmindernder Fahrbahnbelag -4 bis -8 dB(A)
    • Lärmschutzwände (Abschirmung) -5 bis -10 dB(A) (im Idealfall bis zu -15 dB(A))
    • Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h -1 bis -3 dB(A)
  • Ein geräuschmindernder Fahrbahnbelag wurde auf der Gemarkung Gutach (im Gegensatz zu Waldkirch) bislang laut Beschlussvorlage nicht aufgebracht.
  • Änderungen des Schalldruckpegels können ab ca. 1 dB(A) gerade unterschieden und ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen werden. Eine Änderung um 10 dB(A) entspricht einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke.

Diskussion (Auszüge) und Beschluss in der Gemeinderatssitzung:

Die Verwaltung stellt den Antrag vor und argumentiert für die Geschwindigkeitsreduzierung, da diese eine erhebliche Lärmentlastung für die Anwohner*innen und den Gutacher Friedhof bringen würde.
Beate Roser (ÖL) fragt, ob damit wirklich eine für die Anwohner*innen spürbare, erhebliche Lärmreduktion erreicht werden kann, da eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 auf 80 km/h statistisch nur eine Lärmreduktion von 1 bis max. 3 dB(A) bringt. Frau Wencke Heß (Bauamt) antwortet, dass aus ihrer Sicht auch schon eine Reduktion um 1 dB(A) eine Verbesserung bringen würde und betont das insgesamt hohe Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass insbesondere nachts noch deutlich schneller und damit lärmintensiver gefahren werden würde.
Annette Linder (ÖL) verweist auf den Lärmaktionsplan und die darin empfohlene Aufbringung eines geräuscharmen Fahrbahnbelags und die Sanierung bzw. Neuerrichtung von Schallschutzwänden sowie deren wissenschaftlich nachgewiesenen deutlich höheren Nutzen. Sie möchte wissen, warum in den Gutacher Abschnitten kein geräuscharmer Fahrbahnbelag verlegt wurde und inwieweit seit 2015 Maßnahmen bezüglich der Schallschutzwände ergriffen wurden. Bürgermeister Herr Singler antwortet, dass der „Flüsterasphalt“ damals von übergeordneten Stellen „aus technischen Gründen“ abgelehnt worden sei; ein Grund seien auch die Folgen der dafür langen notwendigen Sperrung der B294 gewesen. Erst in 15 bis 20 Jahren, wenn eine Fahrdeckenerneuerung notwendig werde, könne hier wieder über einen „Flüsterasphalt“ diskutiert werden. Die Schallschutzwände seien nicht erneuert worden. Dies wurde der Gemeinde zwar von den zuständigen Stellen zugesagt, ist bis jetzt jedoch noch nicht erfolgt. Auf die Rückfrage von Annette Linder (ÖL) hin, ob die Gemeinde etwas tun könne, um die Erneuerung der Lärmschutzwände zu beschleunigen, antwortet Bürgermeister Singler bedauernd mit nein.
Hansjörg Weis (FWV) spricht sich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung aus („Man darf bald gar nichts mehr“).
Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die lärmintensiven Lkw nach wie vor 80 km/h fahren dürfen und dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung für Pkw die einzige Lkw-Überholmöglichkeit im Elztal entfallen würde – es sei denn, man würde die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auch gleich noch auf 60 km/h begrenzen.
Reinhard Hamann (FWV) ergänzt, dass schon fast überall 80 km/h auf der B294 gelten würde. Er betont, dass die Ortschaften durch die Straße entlastet werden sollen und viele Häuser – insbesondere am Stollen – erst nach der Straße gebaut wurden.
Die Gemeinderat lehnt die Geschwindigkeitsreduzierung mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme ab.

7. Freigabe der Digitalisierungsmittel im Haushaltsplan 2020 für die Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der von der ÖL-Fraktion vorab eingereichten Fragen hatte Frau Wencke Heß (Bauamt; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) noch kurzfristig Herrn Grüninger (Lehrer an der Grundschule ZweiTälerLand; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) und Herrn Heitz (Geschäftsführer der Firma ComComS, welche die Schuldigitalisierung mitgestalten soll) eingeladen. Dafür und für die vielen bereichernden Informationen in der Sitzung möchten wir uns als ÖL-Fraktion an dieser Stelle herzlich bei Frau Heß, Herrn Grüninger und Herrn Heitz bedanken.

Herr Grüninger berichtet, dass das Lehrerkollegium vom bereits vorhandenen Präsentationswagen „Indicar“ begeistert ist und die Anschaffung weiterer 3 Wagen befürwortet. Ein Wagen beinhaltet u. a. Beamer, Dokumentenkamera, DVD- und Blueray-Player und Soundsystem und kann mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten bedient werden.
Er berichtet, dass der Medienentwicklungsplan (MEP) der Schule gute Fortschritte macht und dass aktuell viele Umfragen – auch unter den Schüler*innen – laufen.

Frau Heß nimmt Bezug auf die eingereichten Fragen und bekräftigt, dass es zunächst nur um die Ausstattung der Lehrer*innen, die allgemeine technische Infrastruktur und Präsentationsmittel und nicht um die Ausstattung von Schüler*innen mit Endgeräten geht. Die im Beschlussvorschlag genannten Digitalisierungsschritte sollen gemeinsam mit der Firma ComComS erfolgen, welche auch die Wartung und den Support übernimmt.

Herr Heitz stellt das Konzept INDIKON zur Schuldigitalisierung und die Angebote seiner Firma für Schulnetzwerke vor und beantwortet in seinem Vortrag sowie im Anschluss noch einige offene Fragen – hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Präsentationswagen Indicar (s.o.): Ein Wagen kostet rund 2.100 €. Drei weitere Wagen werden angeschafft. Die Wartung erfolgt durch ComComS.
  • WLAN-Ausleuchtung: Insgesamt sollen 10 Klassenzimmer mit WLAN versorgt werden, damit die Präsentationswagen in allen Räumen genutzt werden können. Ein neuer Switch wird hierzu benötigt um später ggf. auch einen Glasfaseranschluss adäquat nutzen zu können. Eine genaue Kostenschätzung liegt hierzu noch nicht vor.
  • NAS-Server: Der Zentralspeicher mit Fernzugang für die Lehrer*innen kostet knapp 3.000 €. Die Lehrer*innen werden zu Beginn im Umgang mit dem System geschult. Den weiteren Support übernimmt ComComS.
  • Convertibles: Es sollen drei Convertibles (15″, core i5, 8 GB RAM, SSD, OS: Win10 pro Indikon-Edition) für je rund 900 € netto angeschafft werden. Diese sind zunächst vorrangig zur Benutzung der Präsentationswagen gedacht. Support und Softwareaktualisierungen werden von ComComs übernommen.
  • Frage: Inwiefern können andere Geräte, Betriebssysteme, Software etc. angebunden und genutzt werden? Können z. B. auch mit einem Nicht-Win-10-Gerät die Präsentationswagen bedient und auf alle Funktionen des NAS-Servers zugegriffen werden? Muss – falls mittelfristig erforderlich und gewünscht – digitaler Unterricht dann zwingend über Microsoft-Teams erfolgen (Homeschooling in Teams)? (Was z. B. bedeuten würde, dass Lehrende und Lernende im Zweifelsfall über Win10-Geräte und einen kostenpflichtigen Win-Teams-Account verfügen müssten).
    Antwort: Es können auch andere Endgeräte eingebunden werden. Auf den Convertibles und anderen Endgeräten kann auch andere Software für digitalen Unterricht wie BigBlueButton, Moodle etc. installiert / genutzt werden. Falls eine Homeschooling-Lösung benötigt wird, ist dies also grundsätzlich auch ohne Microsoft-Teams oder Microsoft365 möglich.
  • Der Inklusivservice umfasst Support via Telefon, E-mail und Fernwartung sowie max. 4 Technikerbesuche à 4 Stunden pro Jahr.
  • Softwareupdates: Sicherheitsupdates werden ständig, Funktionsupdates nur einmal jährlich in den Sommerferien ausgerollt. Das Anlegen von Benutzeraccounts sowie das Installieren zusätzlicher (Lern)Software auf den Geräten wird ebenfalls von ComComS übernommen.

Der Gemeinderat gibt einstimmig die bislang mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € für die Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand frei.

8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Die Preise für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm sind gestiegen.
Deswegen hat Kämmerin Anna Schäfer die Gebühren neu kalkuliert und die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben entsprechend überarbeitet. Die Abfuhr- und Entsorgungsgebühr beträgt bis 8 cbm pauschal 268,00 €. Bei größeren Mengen sind pro Kubikmeter weitere 32,00 € fällig sowie eine pauschale Verwaltungs- und Mautgebühr von insgesamt 27,00 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.

9. Änderung der Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser

Kämmerin Anna Schäfer schlägt vor, die Wasser- und Abwassergebühren zukünftig nicht mehr jährlich sondern jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren zu kalkulieren (gesetzlich möglich wäre sogar ein Kalkulationszeitraum von fünf Jahren). Die dadurch gewonnene Zeit kann dann für die Neukalkulation anderer Gebühren und Entgelte, welche schon länger nicht mehr überprüft und angepasst wurden, genutzt werden.
Die schriftliche ÖL-vorab-Anfrage, ob die in Zukunft anstehenden Sanierungen auch in die 3-Jahres-Planung miteinbezogen würden, bejaht Frau Schäfer.
Reinhard Hamann (FWV) spricht sich für die Regelung aus und weist darauf hin, dass sich die Kalkulation alle fünf Jahre ausgleichen muss.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob es bezüglich des Ausgleichs Probleme geben könnte, wenn nur alle drei Jahre kalkuliert wird. Frau Schäfer verneint dies und ergänzt, dass bezüglich des erforderlichen Ausgleichs immer der ganze Dreijahreszeitraum berücksichtigt werde, d.h. Schwankungen sogar besser als in einem jährlichen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden könnten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag, die Gebührenkalkulationen für Wasser und Abwasser von den Fachbüros zukünftig für drei Jahre vornehmen zu lassen.

10. Neukalkulation Betreuungs- und Mittagessenentgelte Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der Schließung der Werkrealschule und des Grundschulstandorts Bleibach hat das Rechnungsamt die Entgelte für Betreuung und Mittagessen in der Grundschule ZweiTälerLand neu kalkuliert.
Der Preis von 3,80 € für ein Mittagessen wird beibehalten, allerdings wird das Mittagessen nun monatlich abgerechnet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren (40,00 € / Mon.; der Ferienmonat August ist entgeltfrei).

Die Entgelte Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung werden jeweils moderat um 5 € pro Monat auf folgende neue Entgelte erhöht:
Frühbetreuung (Mo – Fr; 7:00 Uhr – Unterrichtsbeginn): 35 € / Mon.
Mittagsbetreuung (Mo – Do; Unterrichtsende – 14:00 Uhr): 35 € / Mon.
Nachmittagsbetreuung (Mi; Unterrichtsende – 16:00 Uhr): 25 € / Mon.

Auf Rückfrage von Reinhard Hamann (FWV), warum die Nachmittagsbetreuung im Vergleich zur Frühbetreuung so kostenintensiv und wenig kostendeckend ist, erläutert Frau Schäfer (Rechnungsamt), dass in der Frühbetreuung durchschnittlich 40 Kinder ausschließlich beaufsichtigt werden, während am Mittwochnachmittag mit der Essensausgabe, Hausaufgabenbetreuung und Beaufsichtigung von durchschnittlich 25 Kindern ein deutlich höherer Personalaufwand erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Betreuungsangebote der Grundschule wird von Verwaltung bis zur nächsten Sitzung ausgearbeitet und soll dann beschlossen werden.

Die Antworten auf die ergänzenden ÖL-vorab-Anfragen zur Grundschule ZweiTälerLand werden unter TOP 13 verlesen; hier werden sie aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs eingefügt:

  1. Inwiefern kann jetzt schon abgeschätzt werden, wie im Schuljahr 2020/2021 die Nachfrage nach Mittagessen und Betreuung aussieht?
    Nach erfolgter Abfrage durch die Schule zeichnet sich ab, dass wir montags und dienstags 67 Kinder beim Mittagessen / in der Betreuung haben werden. Donnerstags sind es 85 Kinder (zusätzlich die Viertklässler*innen).
  2. Da davon auszugehen ist, dass sich auch nach den Sommerferien die Coro­na-Pandemie weiter auf den Schulbetrieb auswirken wird:
    1. Können Betreuung und Mittagessen gemäß den Corona-Hygienevor­schriften sinnvoll angeboten werden?
      Ja, wir können in der Unterkirche das Mittagessen und die Betreuung anbieten. Es wurde vom Landeszentrum für Ernährung BW ein Konzept für die Kita- und Schulverpflegung in Zeiten von Corona aufgestellt. Zudem wurde ein Corona-Hygienekonzept für die Schulverpflegung durch den Träger in Absprache mit der Schulleitung verfasst. Das Personal wurde hinreichend informiert.
    2. Findet z. B. das Mittagessen am Mittwoch in der Küche statt oder auf­grund des größeren Raumangebots auch in der Unterkirche?
      In der Schule gibt es derzeit mittwochs keine Betreuung und kein Mittagessen aufgrund der Vorgaben des Verordnungsgebers (KM, SM). Hiernach dürfen Klassen nicht gemischt werden. Eine Lockerung wird voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen.
    3. Können z. B. die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung räumlich und personell für alle angemeldeten Kinder angeboten wer­den, auch wenn durch die Corona-Hygienevorschriften z. B. eine Gruppenteilung oder zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich sind?
      Frühbetreuung gibt es bis zu den Sommerferien nur in Gutach für die Kinder, die es benötigen (Abfrage durch die Schule erfolgt). Die Schüler*innen kommen zeitversetzt zur Schule / zum Unterrichtsbeginn. Die frühbetreuten Kinder sind von Anfang an in ihren Klassenzimmern. Derzeit haben wir in der Frühbetreuung 31 Kinder in Gutach und am September 2020 wieder 9 Kinder in Bleibach.
  3. Sind durch die Corona-Hygienevorschriften höhere Kosten zu erwarten?
    Ja, auf jeden Fall durch vermehrten Bedarf an Handschuhen, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Auch die Personalkosten werden sich aufgrund des vermehrten Reinigungsbedarfs erhöhen (siehe 2.1.).
  4. Wie viele Betreuungspersonen stehen für die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung im neuen Schuljahr zur Verfügung? Ist der Mindest­lohn gewahrt?
    Für die Frühbetreuung stehen voraussichtlich 3 Personen (2 in Gutach, 1 in Bleibach) zur Verfügung. Für die Mittagessensbetreuung stehen 4 Personen in der Unterkirche zur Verfügung. Flankiert werden diese von weiteren Betreuer*innen, die die Klassen von 12:30 bis 14:00 Uhr betreuen. Nachmittags stehen u. a. Lehrer*innen , Jugendbegleiter*innen, Hausaufgabenhelfer*innen und Betreuer*innen zur Verfügung.
    Der Mindestlohn von derzeit 9,35 € wird nicht unterschritten.

11. Abschlussbericht Sanierung Freibad Gutach durch die Gemeindeverwaltung

Auf Antrag der ÖL-Fraktion vom 20.5.2020 mit der Bitte um eine Zusammenstellung der Kosten für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbades präsentiert Markus Adam (Bauamt) den erfreulichen Abschlussbericht.
Die Sanierung, für welche ein Fachbüro ursprünglich 1,1 Mio. € und 140.000 € Planungskosten veranschlagt hatte, konnte am 29.06.2020 mit 822.563,50 € abgerechnet werden. Zur genauen Abrechnung fehlt noch das Wärmedämmverbundsystem, wofür das Material z. T. bereits auf dem Bauhof lagert, sowie der Anschluss der PV-Anlage an die Umwälzpumpen.
Die Betriebskosten liegen nach Abzug der Einnahmen bei jährlich ca. 6.000 €.
Herr Adam betont, dass das Projekt nur aufgrund der hohen ehrenamtlichen Arbeitsleistung – allein ca. 6.500 Arbeitsstunden des Freundeskreises Schwimmbad Gutach e. V. – im Zeitraum von vier Jahren unter laufendem Badebetrieb durchgeführt werden konnte und dankte dafür herzlich.
Nicole Rieser (CDU, Mitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) dankt an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion dafür, dass das Bad mit den geltenden Corona-Bestimmungen wieder geöffnet wurde. Bürgermeister Singler betont, dass dies ohne die wichtige Arbeit des Bademeisters, welcher zusammen mit seiner Frau das Badhusstüble betreibt, nicht möglich wäre.
Der gesamte Gemeinderat schließt sich dem Dank an die Verwaltung und den ehrenamtlichen Helfer*innen, von denen sich einige unter den Zuhörer*innen befinden, an.

12. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020 ff. aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, dass aufgrund der Maisteuerschätzung bundesweit mit verminderten Steuereinnahmen von rund 13 % zu rechnen sei. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssten sich auf Mindereinnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. € einstellen, zudem würden sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um ca. 1,1 Mrd. € reduzieren.
Gutach selbst weist seit April 10.000 € weniger Gewerbesteuereinnahmen auf. Laut Frau Schäfer wird die Gemeinde die geplanten Gewerbesteuereinnahmen von rund 1,3 Mio. € im Jahr 2020 wohl dennoch erreichen – die Folgen der Krise werden sich hier erst in den nächsten Jahren zeigen. Die Gewerbesteuernachveranlagungen der Vorjahre konnten die Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen bislang kompensieren.
Durch entfallene Entgelte in der Kinderbetreuung (Kita, Kiga, Schule) wurden bislang rund 41.000 € weniger eingenommen. Für die ausgefallenen Beiträge in der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste hat die Gemeinde bislang Soforthilfen in Höhe von rund 30.000 € erhalten (siehe Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020 TOP 7).
Der Umgang mit den bislang entfallenen Elternbeiträgen und deren Neukalkulation für das nächste Kita-, Kiga- und Schuljahr werden Teil der nächsten Gemeinderatssitzung sein.
Rund 6.000 € hat die Gemeinde bislang coronabedingt zusätzlich für Hygieneartikel ausgegeben.
Von der Fachtagung der Kämmerinnen und Kämmerer des Gemeindetages berichtet Frau Schäfer, dass die Kommunen generell Unterstützung von Land und Bund benötigen, da sonst reihenweise Haushaltssperren und die Liquidierung freiwilliger Leistungen drohen. Da aktuell die weitere Entwicklung noch nicht absehbar sowie die Landes- und Bundeshilfen noch nicht abschließend geregelt sind, rät der Gemeindetag zum jetzigen Zeitpunkt jedoch von Haushaltssperren ab und Frau Schäfer sieht aktuell keinen Handlungsbedarf hinsichtlich eines Nachtragshaushalts 2020.
Annette Linder (ÖL) möchte wissen, ob die Frage schon geklärt ist, ob das Land das Defizit an FAG-Mitteln ausgleicht. Bürgermeister Singler antwortet, dass dies noch nicht geklärt ist.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Herr Barth verliest die Antworten auf die vorab eingereichten Anfragen der ÖL-Fraktion zur Grundschule ZweiTälerLand (TOP 10). An dieser Stelle herzlicher Dank an Herr Barth für die ausführliche Beantwortung.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Am Dienstag, 30. Juni 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2019 durch Polizeioberrat Ulrich Hildenbrand (Leiter des Polizeireviers Waldkirch)

4. Auftragsvergabe Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

5. Beitritt der Gemeinde Gutach im Breisgau zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes Baden-Württemberg

6. Antrag der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der B294 (Gemarkung Bleibach und Gutach) von 100 km/h auf 80 km/h

7. Freigabe der Digitalisierungsmittel im Haushaltsplan 2020 für die Grundschule ZweiTälerLand

8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

9. Änderung der Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser

10. Neukalkulation Betreuungs- und Mittagessenentgelte Grundschule ZweiTälerLand

11. Abschlussbericht Sanierung Freibad Gutach durch die Gemeindeverwaltung

12. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020 ff. aufgrund der Corona-Pandemie

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Zu Beginn der Sitzung stimmt der Gemeinderat dem Antrag von Bürgermeister Singler zu, nach dem die anwesenden Zuhörer*innen nicht nur in der Frageviertelstunde während TOP 1 sondern auch nach der Vorstellung von TOP 6 die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung zentraler Gleichstellungsaspekte in der Kommunalpolitik durch Frau Baum, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emmendingen

Frau Baum stellt die (behörden)internen und externen Aspekte ihrer Arbeit vor, deren gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz von 2016 bildet.

Behördenintern wird mit dem Chancengleichheitsplan auf eine geschlechtergerechte Personalentwicklung, den Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und auch Männern in verschiedenen Bereichen hingearbeitet.

Die externe Gleichstellungsarbeit wirkt mit Netzwerken und Projektarbeit darauf hin, Frauen im Beruf, in der Kommunalpolitik und bei der Vereinbarkeit und von Familie und Beruf zu fördern und Hilfen und Präventionsmaßnahmen beim Thema Gewalt gegen Frauen (häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking, Zwangsheirat etc.) anzubieten.

Eindrücklich belegt Frau Baum, dass Frauen in Deutschland auch 2019 noch nicht gleichgestellt sind: So liegt der Frauenanteil in den Gemeinderäten des Landkreises Emmendingen nur bei 30%, Frauen verdienen bundesweit bei gleicher Leistung durchschnittlich 22% weniger als Männer (Gender Pay Gap), leisten aber gleichzeitig 52% mehr unbezahlte Arbeit pro Tag als Männer v. a. bei der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen (Gender Care Gap).

Abschließend betont Frau Baum, dass es sie sehr freue, dass im Gutacher Gemeinderat 50% Frauen vertreten sind und fragt, wie dies gelungen sei. Bürgermeister Singler antwortet, dass einfach alle gleich behandelt würden, mehrere Gemeinderät*innen ergänzen, dass sie sich einfach für kommunale Themen interessieren und einsetzen möchten. Barbara Schuler (ÖL) erklärt, dass es wichtig sei, Frauen persönlich für eine Kandidatur zu motivieren und über die Anforderungen und Möglichkeiten in der Kommunalpolitik zu informieren. Sie lobt die bisherige Arbeit von Frau Baum und ist deren zukünftige Ansprechpartnerin im Gemeinderat für Gleichstellungsfragen.

Mit freundlicher Genehmigung von Frau Baum dürfen wir ergänzend ihre Präsentation zur Chancengleichheit im Landkreis Emmendingen veröffentlichen.

4. Gemeindewald

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020

Frieder Hepperle, Leiter des Forstbezirks Waldkirch (Forstamt des Landratsamts Emmendingen) erläutert zunächst die Neurorganisation des Kreisforstamtes ab 01.01.2020. Aufgrund des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg wurde die Anstalt öffentlichen Rechts für den Staatsforstbetrieb (ForstBW) gegründet. Diese bewirtschaftet nun die über 300.000 ha Staatswald und ist somit größter Forstbetrieb des Landes. Beratung und Betreuung von Privat- und Körperschaftswald sowie hoheitliche Aufgaben obliegen davon getrennt der dreistufigen Landesforstverwaltung. Durch die klare Trennung der Organisation des Staatswaldes von der des Privat- und Kommunalwaldes ergeben sich auch personelle Änderungen und neue Zuschnitte der Reviere. In Gutach im Breisgau ist weiterhin Forstrevierleiter Ulrich Volk für den Privat- und Kommunalwald zuständig und betreut in dem nun mit „Gutach-Waldkirch“ neu benannten Revier auch den Privatwald in Suggental; der Privatwald in Simonswald wird hingegen nun durch den dortigen Kollegen übernommen.

Anschließend referiert Herr Hepperle über die aktuelle Situation des Waldes und des Holzmarktes:

  • Nach dem Trockenjahr 2018 war es auch 2019 – insbesondere im Juni und Juli – zu heiss und zu trocken. Die Niederschläge waren 2019 unter- bis durchschnittlich. Die vermehrten Niederschläge in den letzten Wochen haben die Lage etwas entspannt, reichen jedoch längst nicht aus, um bestehende Defizite auszugleichen; der Wald ist weiterhin geschwächt.
  • Der Buchdrucker (der v. a. Fichten befallende Borkenkäfer) konnte sich dadurch immens entwickeln: In Lagen unter 400 m konnte er bis zu drei, zwischen 400 und 1000 m zwei überwinterungsfähige Generationen anlegen. Daher wird der Schaden durch Käferholz auch 2020 eine Rolle spielen.
  • In Baden-Württemberg fielen nach den beiden Trockenjahren 2,4 Mio. m³ Käferholz und 0,4 Mio. m³ Schadholz im Laubholz an. Der Landkreis Emmendingen war mit 30.000 m³ Käferholz betroffen. Die Schäden im Wald auf dem Gemeindegebiet Gutach im Breisgau waren verhältnismäßig gering (s.u.), da im Privat- wie auch im Gemeindewald das Schadholz frühzeitig entfernt wurde und so noch gut über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden konnte. Herr Hepperle dankt den Privatwaldbesitzer*innen für die geleistete Arbeit und weist daraufhin, dass Überwinterungsbäume weiterhin konsequent entfernt werden müssen.
  • Die Situation am Holzmarkt bezeichnet er als bislang noch nie dagewesene paneuropäische Störung. Seit dem 2. Halbjahr 2018 hat sich der Holzpreis bei Fichten und Tannen nach längerer stabiler Phase stetig nach unten entwickelt. Der Festmeterpreis für Fichtenholz hat sich insbesondere in den B- und C-Qualitäten, in die in der Regel das sich farblich verändernde Käferholz fällt, um bis zu 40% reduziert. Nachfragt werden von den Sägewerken frisches Holz erstklassiger Qualität sowie Edelhölzer.

Forstrevierleiter Ulrich Volk blickt nun auf die Jahre 2018 und 2019 zurück und stellt die Planungen für 2020 vor.

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
    Bis August erfolgten Einschlag und Bewirtschaftung wie geplant. Durch die trockenheitsbedingten Käferschäden musste danach der geplante Einschlag zugunsten der Entfernung des Schadholzes gestoppt werden. Der Gemeindewald war hier mit 140 fm Fichte (knapp 10% des Hiebsatzes) betroffen. Das geplante Betriebsergebnis von rund 35.000 € Reinerlös konnte dennoch erfüllt werden (rund 76.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 41.000 € ordentliche Aufwendungen). Insgesamt wurden 350 fm Buche, 430 fm Fichte und 270 fm Tanne eingeschlagen und vermarktet.
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
    Auch 2019 war als zweites Trockenheits- und Käferjahr durch die sinkenden Holzpreise (s.o.) und die begrenzten Unternehmer- und Fuhrkapazitäten geprägt.
    Im Frühjahr wurden 450 fm Douglasien (Endnutzung und Durchforstung) in Riedern und am Hörnleberg eingeschlagen, da hier gute Erlöse erzielt werden konnten. Es erfolgten auch Reinvestitionen in die Douglasienbestände und weitere Pflegemaßnahmen.
    Ab dem Sommer wurden als zufällige Ergebnisse 140 fm Fichte (Käfer- und Dürreholz, knapp 10% des Hiebsatzes) eingeschlagen.
    440 fm Tannenholz wurden im Herbst größtenteils auf Bestellung gefällt. Hier konnte durch schnelles Reagieren auf die Nachfrage ein guter Erlös erzielt werden.
    Herr Volk ist optimistisch, dass der geplante Einschlag für 2019 noch bis zum Jahresende erfolgen und somit das geplante Betriebsergebnis für 2019 von rund 17.000 € erreicht und höchstwahrscheinlich auch übertroffen werden kann (rund 81.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 62.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020
    Durch die planmäßige BewirtschaftungDouglasie (Wertholz im Altbestand, Durchforstung in jüngeren Beständen), Buche (Durchforstung in jüngeren Beständen), Tanne (auf Bestellung) – sollen rund 25.000 € Erlös erzielt werden.
    Weitere wichtige Tätigkeiten werden die Jungbestandspflege, verkehrssichernde Maßnahmen u. a. an der Landstraße und der Bushaltestelle in Gutach sowie die Teilnahme an der Klimaschutzaktion des Gemeindetages „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ sein.
    Ergänzend soll im Rahmen eines Sonderhiebs der Hang zwischen Stollen und Gutach durchforstet werden. Das organisatorisch anspruchsvolle Vorhaben – hohe Durchforstungsnotwendigkeit, Hanglage und -absicherung, Einsatz eines Seilkrans, Koordination mit dortigen Privatwaldbesitzer*innen, ca. zweiwöchige Sperrungen der Landstraße (außer für ÖPNV), Wegemaßnahmen – wird von einem Trainee des Forstamtes geplant, wodurch die zusätzlichen Belastungen für den laufenden Betrieb nicht zu groß werden.
    Insgesamt wird mit einem Einschlag von rund 1.500 fm (Gemeinde- und Privatwald) und mit einem Erlös von rund 10.000 € gerechnet. Dieser ergibt sich aus den hohen Kosten für die Maßnahme und den erhofften guten Erlösen aufgrund des hohen Douglasienanteils.
    Insgesamt wird für 2020 ein Erlös von rund 33.000 € angestrebt (rund 166.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 131.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan für 2020.

5. Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald der Gemeinde Gutach im Breisgau ab 01.01.2020
hier: Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Zuge der Neuorganisation des Kreisforstamtes (siehe TOP 4) müssen die Kommunen zum 01.01.2010 neue Verträge mit dem Landratsamt zur Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald schließen. Die Beförsterung des kommunalen Waldes muss aufgrund des geänderten Bundeswaldgesetzes kostendeckend erfolgen. Das Entgelt für den Revierdienst (= Beförsterungskosten) setzt sich im Landkreis Emmendingen zu 2/3 aus der zu betreuenden forstlichen Betriebsfläche und zu 1/3 aus dem von der Forsteinrichtung festgesetzten Hiebsatz zusammen; ein Mehrbelastungsausgleich kann über das Forstamt beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Für Gutach im Breisgau ergibt sich dadurch ein jährlich zu zahlendes Entgelt von 12.068 €.

Der Revierdienst umfasst u. a. die Übernahme des Abschlusses von Liefer- und Leistungsverträgen, Logistikdienstleistungen und die Kontrollen im Rahmen der erforderlichen Vekehrssicherungspflicht.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald (KW 1) einstimmig zu.

6. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH

Von den am Bau und Betrieb der Windkraftanlage und der Stromtrasse beteiligten Unternehmen sind folgende Vertreter anwesend: Andreas Markowsky (Geschäftsführer der Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH), Josef Schmidt (Diplomingenieur beim Windkraftanlagenhersteller Enercon GmbH), Michael Sterner (Manager für Netzdienstleistungen der Netze BW GmbH) und Gordon Hoch (Bereichsleiter Südwest der Enercon GmbH).

Bürgermeister Singler kritisiert zu Beginn, dass die Gemeindeverwaltung erst spät über die Planung der Stromtrasse informiert bzw. in diese eingebunden wurde. Der schleppende Informationsfluss und die mangelnde Transparenz wird auch von den Gemeinderät*innen und einigen anwesenden Bürger*innen bemängelt. Josef Schmidt (Enercon) entschuldigt sich im Namen der anwesenden Unternehmen für die schlechte Kommunikation und die daraus entstandenen Unstimmigkeiten. Er erläutert, dass Enercon die Firma Netze BW mit der Planung der Trassenführung beaufragt habe.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass in Rücksprache mit Netze BW nur das Umspannwerk in Bleibach für die Einspeisung des Stroms der vorhanden bzw. potentiellen Windkraftanlagen am Schillinger Berg, Rotzeleck und Bildstock in Frage kommt.

Michael Sterner (Netze BW) erläutert anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, welche Teilbereiche die Sicherung der Leitungsrechte umfasst und wie die Kommunikation erfolgt ist bzw. hätte erfolgen sollen. Er berichtet, dass bereits zehn Trassenvarianten verhandelt, 1000 Arbeitsstunden investiert, 41 Dienstbarkeitsverträge erstellt und Vorprüfungen für die naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgt sind. Vom Vorwurf, Grundstückseigentümer*innen seien vom zuständigen Mitarbeiter der Firma Mailänder Consult, welche von Netze BW mit den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen beauftragt worden war, bedrängt worden, zeigt er sich betroffen. Er erklärt, dass dies sehr ernste Vorwürfe seien, er sich ein solches Verhalten von seinem Kollegen von Mailänder Consult, mit dem er schon seit Jahren gut zusammenarbeitet, nicht vorstellen könne und bittet darum, über solche Vorwürfe persönlich informiert zu werden.

Mehrere Gemeinderät*innen kritisieren, dass Gemeindeverwaltung und -rat nicht bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit den privaten Grundstückseigentümer*innen informiert wurden, dass die Trassenplanung nicht parallel zu Planung der Windenergieanlagen durchgeführt und öffentlich darüber informiert wurde und dass von den Grundstückseigentümer*innen vertraglich Stillschweigen über die vereinbarte Entschädigungszahlungen gefordert wurde, was einige Betroffene sehr irritiert hätte. Außerdem wird beanstandet, dass einerseits noch keine Trassenführung bekannt gegeben worden sei, andererseits an verschiedenen Stellen bereits an der Trasse gebaut würde.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass üblich sei, dass die Trassenplanung erst nach der Windkraftanlagenplanung erfolge und dass für die bisherigen Arbeiten keine gesonderte Genehmigungspflicht bestanden habe.

Die angekündigte Vorstellung des Verlaufs der Stromtrasse findet aus drei Gründen nicht statt: Zum einen steht der endgültige Verlauf noch nicht fest. Zum anderen sprechen Datenschutzgründe dagegen und es gab Hinweise, dass Grundstückseigentümer*innen, die einer Durchleitung zugestimmt hätten bzw. diesbezüglich kontaktiert worden waren, von Gegner*innen der Stromtrasse bedroht worden waren.

In der auf diesen TOP verschobenen Fragestunde kritisieren viele der anwesenden Bürger*innen ebenfalls die mangelnde Transparenz und Informationspolitik der Unternehmen. Auf technische Rückfragen hin antwortet Herr Markowsky (Ökostrom Freiburg), dass es sich bei der Stromleitung um ein 20 kV-Kabel handele, welches mindestens einen Meter tief in die Erde verlegt wird, wodurch möglicher Elektrosmog kein Problem darstelle. Gordon Hoch (Enercon) ergänzt, dass mit dem Stromkabel kleine Telekommunikationskabel für interne Bedarfe verlegt würden.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erklärt Michael Sterner (Netze BW), dass weiterhin mit den Grundstückeigentümer*innen über die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge verhandelt werde, die Netze BW jedoch aus dem Projekt aussteigen werde, wenn sich keinerlei Einigung ergeben würde.
Bezüglich der Entschädigungszahlungen wird erklärt, dass diese je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks pro laufendem Meter Leitung unterschiedlich ausfallen können und zwischen Mailänder Consult und den Grundstückseigentümer*inen vereinbart werden.

Bürgermeister Singler stellt abschließend klar, dass die Gemeinde der Trassenführung über gemeindeeigene Grundstücke nicht entgegensteht und dies auch juristisch nicht kann.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Berechnungen des kalkulatorischen Zinssatzes vor und schlägt unter Berücksichtigung der Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,40 % für das Haushaltsjahr 2020 vor.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor, welche auf der Grundlage der 2012 erstellten Kostenträgerrechnung erfolgte. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung einer neuen Kostenträgerrechnung eingestellt, auf deren Grundlage die Abwassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz der geplanten Sanierungen am Wassernetz sowie Untersuchungen, Auswertungen und Reinigungen keine Gebührenerhöhung erfolgen.
Bauamtsleiter Adam stellt klar, dass das Niederschlagswasser mit 0,17 € / m² im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig kalkuliert wurde.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung und die sich daraus ergebenden Abwassergebühren von 1,35 €/m² und Niederschlagswassergebühren von 0,17 €/m².

9. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor. Eine Anpassung der seit dem 01.01.2006 geltenden Grundgebühr (Zählergebühren) wird erst erfolgen, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung hierfür im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen eines Fachbüros eingestellt, auf deren Grundlage die Wassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz anstehender Malerarbeiten an den Hochbehältern und Reparaturen im Wassernetz keine Gebührenerhöhung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung und die sich daraus ergebenden Frischwassergebühren von 1,80 €/m².

10. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Gutach
hier: Ersatz des Manganfilters

Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten mit einem Brutto Angebotspreis von 15.469,41 € gemäß Beschlussvorschlag einstimmig an die Firma Dorfmüller Wassertechnik.

11. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule ZweiTälerLand „Mitteltrakt“ durch die Bauverwaltung

Die Überprüfung von Statik, Brand- und Blitzschutz laufen derzeit. An der Fassade stehen eine Betonsanierung, Dämmung, Erneuerung der Fenster und Verkleidung mit Lärchenholz an. Die obere Geschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Für das Dach hat sich ein Satteldach als wirtschaftlichste Dachform mit größerem Dachüberstand erwiesen. Die Anbringung von Schneefanggittern und einer Photovoltaikanlage ist geplant. Insgesamt wird bei der Planung und Sanierung schon der für 2021 angedachte Mensa-Anbau berücksichtigt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 50 € für die DRK-Weihnachtsgeschenke-Aktion an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine