Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der -satzung der Gemeinde für das Jahr 2021 vom Landratsamt Emmendingen bestätigt wurden. Nach der Bekanntmachung und der siebentägigen Auslage können Haushaltsplan und -satzung dann vollzogen werden, insofern keine Einsprüche eingehen.
  • Bürgermeister Singler und Sebastian Rötzer, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach informieren über das Angebot, Senior*innen über 80 Jahren, die keine familiäre oder sonstige Unterstützung haben, bei der Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung zu helfen und bei Bedarf einen Fahrdienst zum Impfzentrum zu vermitteln.
    Die Organisation übernimmt laut Mitteilungsblatt vom 27.01.2021 die Gemeindeverwaltung.
Mitteilungsblatt, Ausgabe 4 / 2021 vom 27.01.2021; Titelseite

3. Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie

Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K stellt die Sachlage anhand Sitzungsvorlage vor und antwortet anschließend gemeinsam mit Bürgermeister Singler auf die Fragen aus dem Gemeinderat. Aufgrund der umfangreichen Diskussion werden hier die ergänzenden Informationen zur Sitzungsvorlage kurz zusammengefasst:

  • Um die Errichtung von Windkraftanlagen möglichst nur an den Orten zu ermöglichen, für die sich auch die Mehrheit der Gemeindebevölkerung ausspricht, ist bei einer Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplan eine entsprechende Kriterienauswahl für die Flächenausweisung nötig. Bei der Auswahl der Kriterien muss ersichtlich sein, dass der Windkraft substantieller Raum eingeräumt wird und alle Flächen objektiv gleich beurteilt werden. Flächen von Beginn an nach subjektiver Auswahl aus der Planung zu nehmen, ist rechtswidrig. Die Kriterien werden von den Planer*innen vorgeschlagen, von Jurist*innen beurteilt und auf ihre Rechtsmäßigkeit hin geprüft und letztendlich von den Gemeinderät*innen beschlossen. Allein die Festlegung des Mindestabstands zur Wohnbebauung ( 400 m waren es im ersten Verfahren; aktuell können bis zu 1.000 m festgelegt werden) wird wohl dazu führen, dass im Vergleich zum ersten Verfahren insgesamt weniger Flächen in die nähere Überprüfung kommen und auch weniger Einwände zu erwarten sind.
    Auch wenn im Teilflächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind, müssen die späteren Betreiberfirmen vor der Baugenehmigung nachweisen, dass zum Baubeginn die Kriterien (z. B. Lärmimmissionen, Umweltbelange) am geplanten Standort noch erfüllt sind.
  • Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans wird ca. 5-6 Jahre dauern und die Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch – Gutach – Simonswald ca. 500.000 € kosten.
  • Falls weder der alte Teilflächennutzungsplan fortgeschrieben (siehe 3.1 der Sitzungsvorlage) noch ein neuer Teilflächennutzungsplan aufgestellt (siehe 3.2 der Sitzungsvorlage) wird – also auf die Ausweisung von Konzentrationszonen komplett verzichtet wird – werden Standortentscheidungen allein nach den Kriterien des §35 BauGB getroffen: Wenn sich ein Unternehmen, welches Windkraftanlagen baut bzw. betreibt mit der / dem Grundstückseigentümer*in auf die Errichtung eines Windrads an einem bestimmten Standort geeinigt hat, kann beim Landratsamt ein Bauantrag gestellt werden. Das Betreiberunternehmen muss dann auf eigene Kosten verschiedene Nachweise u. a. zur Wirtschaftlichkeit, zum Arten- und Naturschutz, zur Windhöffigkeit und zu den Lärmimmissionen erstellen lassen und vorlegen. Sofern der gewählte Standort dann alle Voraussetzungen erfüllt, hat der Antragssteller einen Anspruch auf die Baugenehmigung. Die Gemeinde hat dann keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Abstände zur Wohnbebauung sind hier nicht festgeschrieben sondern ergeben sich insbesondere aus den Berechnungsdaten für die Lärmimmissionen. Je nach Lage, Bebauung und Windrichtung ergeben sich daraus individuelle Abstände, die aber auch deutlich geringer als die sonst in Flächennutzungsplänen üblicherweise ausgewiesenen Mindestabstände sein können.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme:
1. Das derzeitige laufende Verfahren der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft wird eingestellt.
2. Die Verwaltungsgemeinschaft soll die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald beschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der VVG die Einstellung des Verfahrens und den Aufstellungsbeschluss für das neue Verfahren öffentlich bekannt zu machen und die notwendigen Aufträge an die beteiligten Büros zu vergeben.

Ergänzung vom 6.3.2021: Der Gemeinderat Simonswald sprach sich in seiner Sitzung am 27.01.2021 (TOP 1) ebenfalls für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft aus. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber voraussichtlich erst in der Sitzung am 17.03.2021 beschließen.

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Beate Roser (ÖL) lobt den Winterdienst der Gemeinde insbesondere in den Ortsteilen Siegelau und Oberspitzenbach.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021

Am Dienstag, 19. Januar 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie

Anmerkung ÖL-Fraktion vom 12.01.2021: Dem TOP sind keine Beratungsunterlagen beigefügt. Die Website der Stadt Waldkirch bietet allgemeine Informationen zum Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen der Verwaltungsgemeinschaft. Unser Artikel Nachgefragt: Windenergieanlagen und Stromtrasse (veröffentlicht am 20.01.2020) bietet einen Überblick über die bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in Gutach und Umgebung.

Anmerkung ÖL-Fraktion vom 18.01.2021: Wir hatten bei der Gemeindeverwaltung um weitere Informationen vor der Sitzung gebeten. Am 15.01.2021 sandte die Verwaltung dem Gemeinderat die o. g. Sitzungsvorlage des Anwaltsbüros W2K per E-mail zu, welche heute auch auf der Gemeindewebsite veröffentlicht wurde.

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Zu Beginn der Sitzung ändert Bürgermeister Singler mit Einverständnis des Gemeinderats die Tagesordnung dahingehend ab, dass TOP 9 (Erneuerung der Hackschnitzelheilzung im Haus der Vereine Siegelau) noch vor TOP 3 (Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan) behandelt wird, da dieser TOP haushaltsrelevant ist. Im Kurzbericht wird die ursprüngliche Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten, damit die verlinkten Beratungsunterlagen verständlich zugeordnet bleiben.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Sachstandsbericht des Bauhof zu den aktuellen Projekten
  • Sachstandsbericht des Hauptamts zur Flüchtlings- und Unterbringungssituation
  • Bürgermeister Singler berichtet ergänzend über den Stromverbrauch und die -einspeisung in der Gemeinde in den Jahren 2017 bis 2019. Die Daten hierfür stammen von der Firma Netze BW:
    • Der Stromverbrauch in der Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren leicht reduziert, obwohl sich die Anzahl der Verbraucher bzw. Anlagen in den Bereichen Haushalte, Gewerbe, Industrie und Elektrowärme erhöht hat. In der Landwirtschaft und bei der Straßenbeleuchtung blieb die Anzahl der Anlagen hingegen gleich. 2017 wurden 10.559 MWh, 2018 wurden 10.390 MWh und 2019 wurden 10.257 MWh Strom verbraucht.
    • Die Anteile der einzelnen Verbrauchsarten am Jahresverbrauch haben sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig geändert: Privathaushalte verbrauchen ca. 50%, Gewerbe ca. 25 %, Industrie ca. 13 – 14 %, Elektrowärme 5 – 6 %, Landwirtschaft 5 – 6 %, Straßenbeleuchtung 1 %.
    • Die Stromeinspeisung in der Gemeinde ist in den vergangenen Jahren gestiegen: 2017 erfolgte eine Einspeisung mit EV von 8.591 MWh, 201 von 8.144 MWh und 2019 wurden 9.535 MWh Strom.
    • Die Anteile der einzelnen Erzeugungsarten an der Jahreseinspeisung haben sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig geändert: 56 – 57 % werden mit Windkraft, 22 – 23 % mit Wasserkraft, ca. 18 % mit Solarenergie und ca. 3 % mit Biomasse erzeugt. Hervorzuheben ist dabei, dass Gutach mit einem „halben Windrad“ (die Windenergieanlage Tännlebühl teilen sich die Gemeinden Gutach und Freiamt) über 50% des Stroms, den die Gemeinde pro Jahr einspeist, erzeugt.
      Die Anzahl der Solaranlagen ist von 104 im Jahr 2017 auf 118 im Jahr 2019 gestiegen, die Anzahl der Wasserkraftanlagen blieb konstant bei 5, Biomasseanlagen sind weiterhin nur unter 5 vertreten.

3. Haushalt 2021
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021

Die Fraktionsvorsitzende der Ökologischen Liste, Barbara Schuler, hält ihre Haushaltsrede. Darin dankt sie der Verwaltung aber auch den vielen Freiwilligen für ihren Einsatz im durch das Pandemiegeschehen geprägten Jahr 2020. Mit dem Ausbau der Radwege und der P&R-Plätze an den Bahnhöfen, der Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze, der weiteren Modernisierung und Erweiterung der Grundschule ZweiTälerLand sowie der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum, Gewerbeflächen und einer Seniorenwohneinrichtung spricht sie essentielle Herausforderungen und Projekte für das Jahr 2021 an. Um diese bewältigen zu können, wünscht sie eine Fortführung der Diskussion über die allgemeine Gemeindeentwicklung, für die die diesjährige Klausurtagung des Gemeinderats ein erster Impuls war.
Reinhard Hamann (FWV) und Robert Stiefvater (CDU) halten für ihre Fraktionen keine Haushaltsreden und danken der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

Christine Kaltenbach (FWV): Wird der Zuschuss für die Brückenarbeiten im Rahmen der Elektrifizierung der Breisgau-S-Bahn 2020 für zwei oder drei Brücken bezahlt?
Bürgermeister Singler: Die Dorfbrücke in Bleibach war eine Sanierungsmaßnahme der Deutschen Bahn unabhängig von den Arbeiten an der Breisgau-S-Bahn. Die Kosten für diese Brücke trägt komplett die DB.
Anna Schäfer (Rechnungsamt) ergänzt, dass sie für die zwei Brücken (Rittweg und Silberwaldstraße), an denen die Gemeinde beteiligt ist, mit einem Zuschuss von 50% im Haushalt 2021 geplant hat, da noch nicht ganz sicher ist, ob es mit dem Zuschuss in Höhe von 75% klappt.
Bürgermeister Singler fügt hinzu, dass er die DB gebeten hat, die Fußgängerbrücke in Gutach so lange wie möglich noch stehen zu lassen, da die Fußgängerunterführung am Bahnhof mitten in der Baustelle liegt.

Über den Haushaltsentwurf wurde in der Verwaltungsausschusssitzung am 24.11.2020 beraten und abgestimmt.
Kämmerin Anna Schäfer hat für die heutige Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan noch aktualisiert – u. a. wurde die Erneuerung der Heizungsanlage im Haus der Vereine in Siegelau noch eingeplant (siehe TOP 9).
Es ergab sich ein Defizit von rund 1,6 Mio. € im Ergebnishaushalt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und Finanzplanung (mit Erneuerung der Heizungsanlage im Haus der Vereine Siegelau).

4. Teilnahme an der 12. Bündelausschreibung ab Lieferbeginn 01.01.2022 für den kommunalen Gasbedarf der GT-Service GmbH

Kämmerin Anna Schäfer erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Gemeinde seit Jahren an den Bündelausschreibungen teilnimmt und dass der derzeitige Liefervertrag zum 31.12.2021 vom Energieversorger gekündigt wurde. 2019 verbrauchte die Gemeinde ca. 783.000 kWh Erdgas für ca. 33.000 €. Aktuell gibt es in der Gemeinde noch 10 Gasanschlüsse in kommunalen Gebäuden, wobei der Anschluss in der Grundschule nach Abschluss der Sanierungsarbeiten (siehe auch TOP 8) wegfallen soll. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass die Gemeinde insgesamt bestrebt ist, Schritt für Schritt auf fossile Brennstoffe in kommunalen Gebäuden zu verzichten.
Entschieden werden soll zudem, ob zukünftig Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas bezogen werden soll.
Reinhard Hamann (FWV) weist darauf hin, dass der Biogasanteil nicht nötig ist, um die Vorgaben für Zuschüsse einzuhalten.
Barbara Schuler (ÖL) sagt, dass Biogas auch nicht die optimale Lösung ist und dass das Geld in nachhaltigere Energieformen investiert werden sollte.

Zuerst wird darüber abgestimmt, ob zukünftig Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas bezogen werden soll (Punkt 5 des Beschlussvorschlags). Dies wird mit 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Den Punkten 1 – 4 des Beschlussvorschlags stimmt der Gemeinderat anschließend einstimmig zu und beschließt damit die Beteiligung an der Bündelausschreibung.

5. Verlängerung der Optionsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG

Kommunen müssen Leistungen, die auch Dritte erbringen könnten, der Umsatzsteuer unterlegen, d.h. diese verlangen und abführen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird den Kommunen nun ermöglicht, dieser Pflicht erst ab dem 1.1.2023 nachzukommen, um den Rechnungsämter zu entlasten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, von dem Optionsrecht auf Anwendung des bisherigen Rechts nach § 2 Abs. 3UStG bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin Gebrauch zu machen.

6. Erstellung des Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) durch die Regio-Verbund Gesellschaft mbh (RVG) ; hier: Anhörungsentwurf vom 31.10.2020

Der Regio-Verbund erstellt für den ZRF den Nahverkehrsplan 2021-2026. Die Kommunen sollen bis zum 31.03.2021 zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben und Anregungen einreichen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Singler vertagte der Gemeinderat die Beschlussfassung über die Stellungnahme, um die umfangreichen Entwurfsunterlagen in Ruhe sichten und diskutieren zu können.
Annette Linder (ÖL) fragt, ob schon feststehe, wo genau sich die Bushaltestelle an der Grundschule ZweiTälerLand bzw. am Kindergarten St. Michael in Gutach befinden wird.
Markus Adam (Bauamt) antwortet, dass die Haltestelle in der Kirchstraße auf Höhe des Kindergartens bleiben wird. Die Kinder werden immer auf der Straßenseite des Kindergartens ein- und aussteigen können, wie dies auch in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 (TOP 9) bereits angeregt wurde.
Jan Hug (FWV) verweist darauf, dass die Anlage 5 des Nahverkehrsplans noch nicht verfügbar sei. Hauptamtsleiter Jörg Barth erklärt, dass sich die Anlagen 3 und 5 noch in der Abstimmung der beteiligten Gremien befänden. (ÖL-Information: Die bisherigen Anlagen stehen unter ZRF Nahverkehrsplan 2021 zur Ansicht bereit.)
Barbara Schuler (ÖL) stellt fest, dass wohl nicht alle Bushaltestellen vollständig barrierefrei ausgestaltet werden können und fragt, welche Haltestellen vorrangig ertüchtigt werden.
Markus Adam (Bauamt) antwortet, dass der Bahnhof Bleibach als wichtiger Knotenpunkt 2021 barrierefrei umgestaltet wird. In diesem Zug werden auch die im Haushalt eingestellten Baumaßnahmen für die Parkplatzgestaltung erfolgen, zumal hierfür auch die Zuschussanträge gestellt wurden. Ansonsten wird es mindestens eine barrierefreie Haltestelle pro Ortsteil geben. In Gutach hofft man, die Haltestellen an der Landstraße sowie an der Schule entsprechend optimieren zu können.
Annette Linder (ÖL) sagt, dass sich die Besitz- und Betriebsverhältnisse am Gasthaus Löwen in nächster Zeit ändern werden und dass der Grundbesitz gerade in der Ortsmitte oft bis weit in den öffentlichen Raum reicht. Sie möchte wissen, ob schon abgesichert ist, dass die dortige Haltestelle mit ausreichend Platz erhalten bleiben und ggf. mit Bedachung und Bestuhlung ertüchtigt werden kann.
Jörg Barth (Hauptamt) antwortet, dass die Bushaltestelle dort nach jetzigem Stand erhalten bleibt und weist generell daraufhin, dass wenig frequentierte Haltestellen weiterhin ohne Bedachung und Bestuhlung bleiben werden.

7. Beitritt zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Die ÖL hatte im Rahmen ihrer Haushaltsanträge 2021 unter Antrag 1a) den Beitritt der Gemeinde Gutach zum dritten Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg beantragt. Dieser Antrag war in der Verwaltungausschusssitzung am 24.11.2020 angenommen worden.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt einstimmig zu.

8. Vergabe von Arbeiten zur Gebäudebestandsdatenerfassung von kommunalen Liegenschaften im Rahmen des Forschungsprojekts ISWK Innovatives Strom- und Wärmekonzept im „Zweitälerland“, sowie des kommunalen Facility Managements

Angesichts des hohen Betrags, über den kurzfristig anhand einer Tischvorlage entschieden werden soll, bittet Annette Linder (ÖL) um eine nähere Erläuterung der geplanten Arbeiten.
Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass für die geplanten Sanierungen der kommunalen Wohnhäuser in der Alexanderstraße die Gebäude genau vermessen werden müssen. Die vorliegenden Pläne sind unvollständig und fehlerhaft. Genaue Messdaten sind zum einen für die Ausschreibung der Modernisierungsarbeiten essentiell. Zum anderen ist deren Erhebung auch Teil des Forschungsprojekts „ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau“, weshalb die Kosten für die Ausmessung eines Hauses in Höhe von 4.060 € durch das Forschungsprojekt übernommen werden. Man erhält dadurch Pläne wie sie für Neubauten üblich sind. Von einem der Häuser werden auch 3D-Modelle erstellt, welche im Projektverlauf dazu benötigt werden, das neue Energiekonzept im Alltag zu überprüfen. In diesem Reallabor sollen die Energiedaten eines Hauses vor und insbesondere nach der Sanierung über einen längeren Zeitraum erfasst und ausgewertet werden.
Die Kosten für die Messungen sind reine Arbeitskosten. Die generierten Daten werden in das schon seit einigen Jahren genutzte und stetig erweiterte Gebäudemanagementsystem der Gemeinde (Communal-FM) integriert.
Kämmerin Anna Schäfer bejaht die Frage von Barbara Schuler (ÖL), ob dieser Betrag schon im Haushalt 2021 eingestellt sei.
Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten zur Gebäudebestandsdatenerfassung an die Firma Communal-FM GmbH aus Karlsruhe für die Bruttoangebotssumme von 28.420 €.

Zusammen mit der Tischvorlage zur Beschlussfassung werden in Papierform eine Projektbeschreibung des Fraunhofer ISE (Fraunhofer Instituts für solare Energiesysteme) sowie eine Presseinformation der caldoa GmbH (hier leider nur als Scan der Kopie verfügbar) verteilt.
Im Projekt „ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau“ soll die Abwärme aus der Elztalbrennerei über ein Nahwärmenetz in einen Wärmespeicher (Eisspeicher) eingespeist werden und damit die Mehrfamilienhäuser in der Alexanderstraße sowie die Grundschule ZweiTälerLand beheizen. Statt konventioneller Heizkörper sollen Klimadecken zum Einsatz kommen, die auch eine Kühlung der Räume ermöglichen. Auf dem Dach der Grundschule soll eine Solaranlage bis zu 95 MWh Strom pro Jahr erzeugen, wovon etwa 20 % direkt in der Schule genutzt werden können. Angedacht ist, den überschüssigen Strom zum einen ins allgemeine Netz einzuspeisen und zum anderen mit einem Elektrolyseur Wasserstoff zu erzeugen und so den Solarstrom zu speichern. Der Wasserstoff kann dann im Winter wieder rückverstromt und die dabei anfallende Abwärme ergänzend für die Heizung der Schule genutzt werden.
Die Herausforderung, die unterschiedlichen, z. T. noch sehr neuen Technologien optimal aufeinander abzustimmen, soll mit einem Energiemanagementsystem (EMS) bewältigt werden.
Durch dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Leuchtturmprojekt soll gezeigt werden, dass mit neuen Technologien auch in alten Bestandsgebäuden eine Primärenergieeinsparung von 80 % gegenüber 2008 – und die damit einhergehende Reduktion an Treibhausgasemissionen – erreichbar ist. Beteiligt sind neben der Gemeinde Gutach im Breisgau, die aleon GmbH, die SCHOLZE-THOST GmbH, die caldoa GmbH, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die TU Clausthal.

9. Auftragsvergabe zur Erneuerung der Heizungsanlage im Haus der Vereine in Siegelau aufgrund technischen Totalausfalls

Die 23 alte Heizung irreparabel defekt und muss erneuert werden. Eigentlich war die Erneuerung für 2022 geplant und muss nun entsprechend vorgezogen werden. Aktuell wird das Gebäude für ca. 80 € pro Tag elektrisch beheizt.
Auf Rückfrage von Beate Roser (ÖL) erläutert Herr Adam (Bauamt), dass es sich bei neuen Heizung wieder um eine reine Hackschnitzelheizung und nicht um einen mit Pellets und Hackschnitzel befeuerbaren Kombikessel handeln wird. Man werde die Hackschnitzelanbieter anhand von Messungen der Wärmeeffizienz auswählen.
Die neue Heizungsanlage wurde von der Kämmerin Anna Schäfer bereits im Haushaltsplan 2021 eingeplant.
Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Erneuerung der Hackschnitzelheizung im Haus der Vereine an die Firma Schmieder GmbH aus Waldkirch für die Bruttoangebotssumme von 58.111 €.
Ein Zuschussantrag in Höhe von 35 % wurde von der Gemeinde gestellt.

10. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Bürgermeister Singler berichtet, dass Clemens Elsner (FWV) und er als Vertreter der Gemeinde Gutach an der Sitzung am 1.12.2020 teilgenommen hätten und dass die Beschlüsse dort einstimmig waren.
Beschlossen wurden das zurückliegende Wirtschaftsjahr 2020 sowie der Wirtschafts- und Finanzplan für 2021 mit den darin enthaltenen Investitionen, die Folgekosten für das Projekt „Schwarzwälder Hüttenwinkel“ sowie die Übernahme des Vorsitzes der Gesellschafterversammlung durch Stephan Schonefeld (Bürgermeister von Simonswald) für die nächsten zwei Jahre.
Für die ÖL regt Beate Roser erneut an, dass zukünftig die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG wie in den anderen Gemeinden auch VOR der Gesellschafterversammlung im Gemeinderat als TOP behandelt werden. Dadurch wäre es möglich, den Vertretern der Gemeinde Anregungen mitzugeben und man müsste nicht mehr hinterher den sowieso schon getroffenen Beschlüssen zustimmen.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu.

11. Ehrung eines langjährigen Gemeinderatsmitglieds

„Die menschliche Gesellschaft gleicht einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich nicht die einzelnen Steine gegenseitig stützen würden.“

Mit diesem Zitat des römischen Philosophen und Politikers Seneca beginnt Bürgermeister Singler die Ansprache, mit der er Barbara Schuler (ÖL) für ihr 20-jähriges ehrenamtliches Engagement im Gemeinderat ehrt. Er überreicht ihr die Ehrennadel und Urkunde des Gemeindetages sowie ein Präsent der Gemeinde und blickt auf einige Highlights ihrer Amtszeit zurück.

Gemeinderätin Barbara Schuler von der Ökologischen Liste Gutach mit der Ehrenurkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg für 20 Jahre Engagement im politischen Ehrenamt

Barbara Schuler, 1999 als Ersatzbewerberin der ÖL gewählt, war 2000 für Waldemar Obergfell in den Gemeinderat nachgerückt. Seitdem wurde sie stets mit zunehmender Stimmenzahl wiedergewählt und erzielte 2019 mit 2.244 Stimmen die zweithöchste Stimmenzahl aller Rät*innen. In ihre bisherige Amtszeit fielen wichtige Entscheidungen rund um die Erschließung neuer Baugebiete, die Entwicklung der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste und der Grundschule sowie dem Neubau des Feuerwehrhauses.
Darüber hinaus engagiert sie sich seit Jahren in lokalen Vereinen wie z. B. als Vorsitzende des Fördervereins der Elztal-Schule und bei der Gestaltung des Walderlebnispfades und vertritt seit 2009 Gutach im Kreistag.
Aktuell ist Barbara Schuler dritte Bürgermeisterstellvertreterin, Fraktionssprecherin der Ökologischen Liste, Mitglied im Verwaltungsausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Zuvor war sie jahrelang im Technischen Ausschuss sowie in anderen Ausschüssen des Gemeinderats aktiv.
Bürgermeister Singler dankt ihr dafür, dass sie allgemein aber ganz speziell im Gemeinderat ihre Lebenserfahrung und kostbare Zeit für den Dienst an ihren Mitmenschen einsetzt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 750 € für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Christine Kaltenbach (FWV): Sind die Genehmigungen schon da, damit im Alten Schulhaus in Bleibach eine Kinderbetreuung eingerichtet werden kann?
    Bürgermeister Singler: Die Ausschreibungen für die Tagesmütter- und väter laufen schon und die erforderlichen Umbaumaßnahmen werden geplant. Die Betreuung könnte, wenn sich entsprechendes Personal findet, entsprechend im September 2021 starten. Was weitere Kindergartenplätze betrifft, so plant ein privater Anbieter derzeit, ggf. eine weitere Einrichtung in der Gemeinde zu eröffnen.
  • Annette Linder (ÖL): Eine Bürgerin hat mir rückgemeldet, dass sie den Zugang für Fußgänger*innen zum Rewe-Markt – insbesondere bei der Straßenüberquerung von der Bahnhofstraße kommend – als ungünstig empfindet. Gäbe es hier die Möglichkeit, dies z. B. durch Umgestaltung der Grünfläche und vermehrt abgesenkte Bordsteine zu verbessern, da ein Zebrastreifen hier wohl nicht möglich ist?
    Jörg Barth (Hauptamt): Ein Zebrastreifen ist hier rechtlich nicht möglich, man kann den Bereich aber in die nächste Verkehrsschau mit aufnehmen.
    Clemens Elsner (FWV): Es war geplant, dass die Fußgänger*innen den Fußweg hinter der Webermühle nutzen. Dieser sollte besser ausgeschildert werden.
  • Stefan Weis (ÖL): Könnte man als Ferienaktion bzw. in Kooperation mit Vereinen oder der Schule die bestehenden Radunterführungen und neuen Brücken mit Unterstützung durch einen erfahrenen Künstler mit ansprechenden Graffiti gestalten? Erfahrungsgemäß werden bereits hochwertig besprayte Fläche seltener mit unschönen Schmierereien verunstaltet.
    Markus Adam (Bauamt): Die neue Brücke über die Dorfstraße in Bleibach wurde von der Bahn mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung versehen. Ob dies an den anderen neuen Brücken auch der Fall sein wird, ist noch nicht bekannt.
    Bürgermeister Singler findet die Idee für die bereits bestehenden und beschmierten Unterführungen und Brücken gut. Die neuen Brücken möchte er noch nicht zum Besprayen freigeben.
    Informell wird Stefan Weis damit beauftragt, sich konkreter mit der Planung einer solchen Aktion zu befassen.

Am Ende der Sitzung dankt Bürgermeister allen Anwesenden für die Arbeit im vergangenen Jahr und betont, dass man dieses trotz großer Herausforderungen doch gut gemeistert habe. Er dankt auch Herrn Klaus Wolters vom Elztäler Wochenbericht und Frau Dorothea Scherle von der Badischen Zeitung – den treusten Gästen des Gutacher Gemeinderats – für ihre wichtige Arbeit und überreicht ihnen ein Präsent der Gemeinde.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. März 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Anfragen / Anträge der ÖL-Fraktion

Unsere vorab eingereichten Anfragen / Anträge (15.03.2020) zur Märzsitzung befassten sich mit folgenden Themen:

  • Informationsfluss und Transparenz im Gemeinderat fördern
  • Bedarfsplanung für die Kindergarten- und Kinderkrippenplätze
  • Erstellung von Plakatwänden

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler ergänzt bezugnehmend auf den zuständigen Bauleiter des Regierungspräsidiums, dass der Erdaushub von den Tunnelarbeiten in Winden, welcher derzeit im Bereich der Auffahrt zur B294 in Bleibach-Stollen gelagert wird, nicht kontaminiert ist. Der Aushub wird ständig kontrolliert und bei Hinweisen auf Belastung (z. B. auf natürliche Asbesteinschlüsse) auf Sondermülldeponien entsorgt.

Die Rechtmäßigkeit der in der Sitzung vom 17.12.2019 (TOP 5) vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde am 18.02.2020 von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Emmendingen, schriftlich bestätigt.
Während der öffentlichen Auslage vom 05.03. bis 12.03.2020 gingen keine Einsprüche ein, weshalb Haushaltssatzung und -planung vollzogen werden können.

3. Breitbandausbau Stufe II im Landkreis Emmendingen
(hier: Zustimmung zur Beteiligung der Gemeinde Gutach im Breisgau)

Der Gemeinderat stimmt einstimmig mit 14-Ja-Stimmen (Annette Linder (ÖL) fehlt entschuldigt) dem Vorschlag der Verwaltung zu.
33 Gebäude / Adressbereiche vorwiegend im Ortsteil Siegelau sollen nun einen Glasfaseranschluss erhalten. Nach dieser Ausbaustufe sollen alle bewohnten Gebäude und somit die Gemeinde flächendeckend mit „schnellem Internet“ versorgt sein. Die Ausschreibung hierfür soll zeitnah starten. Die gesamten Investitionskosten hierfür betragen ca. 893.000 €. Abzüglich der Förderung und des Kreisanteils trägt die Gemeinde einen Eigenanteil von ca. 59.600 €.

4. Änderung des Redaktionsstatutes für das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Karenzzeit, in der vor einer Wahl keine Wahlwerbung (auch keine Hinweise auf Infostände und -veranstaltungen) der Fraktionen oder sonstiger politischer Parteien im amtlichen Mitteilungsblatt erfolgen darf, auf 3 Monate festzulegen. Das Redaktionsstatut, welches zuvor eine Karenzzeit von 8 Wochen vorgab, wird dementsprechend geändert.
Der Gemeinderat folgt damit dem Vorschlag der Verwaltung und des Innenministeriums von Baden-Württemberg. In § 20 Absatz 3 GemO ist hierfür maximal ein Zeitraum von 6 Monaten vorgesehen.

5. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt Geldspende in Höhe von insgesamt 60,00 € für die Schatzkiste von den drei örtlichen Narrenzünften Silberklopfer, Leimedeyfel und Felsteufel an.

6. Beitritt zum Förderverein Krankenhaus Waldkirch e. V.

Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des Erhalts und der Unterstützung des Waldkircher Krankenhauses (BDH-Klinik Waldkirch) wurde am 5. März 2020 der „Förderverein Krankenhaus Waldkirch e. V.“ gegründet.
Bürgermeister Singler schlägt vor, dass die Gemeinde Gutach im Breisgau dem Förderverein als juristische Person mit einem Jahresbeitrag von 100 € beitreten solle. Dies würden symbolisch auch die anderen Gemeinden im ZweiTälerLand beabsichtigen.
Barbara Schuler (ÖL) stellt den erweiterten Antrag, diese Fördersumme auf 500 € zu erhöhen, da man lange um den Erhalt des Krankenhauses verhandelt habe und nun froh sei, dass es zu dieser Lösung gekommen wäre und die Gemeinde diese Arbeit entsprechend würdigen solle.
Der erweiterte Antrag wird zur Abstimmung gestellt: 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Der Antrag, dem Förderverein mit einem Jahresbeitrag von 100 € beizutreten, wird angenommen: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Bürgermeister Singler regt eine Wiederbelebung der Partnerschaft mit Grumbach im Erzgebirge an, die Einladung zum dortigen 3. Mondputzerfest im Juli 2020 böte hierfür eine Gelegenheit. Barbara Schuler (ÖL) merkt an, dass in der Vergangenheit trotz der sehr herzlichen Aufnahme in Grumbach in der Vergangenheit nur wenige Personen aus Gutach die Reise dorthin auf sich genommen hätten. Bürgermeister Singler äußert die Bereitschaft, bei entsprechender Resonanz aus Gemeinderat, Feuerwehr und Bürgerschaft im Juli oder Herbst eine Fahrt mit einem Bürgerbus zu organisieren.
  • Barbara Schuler (ÖL) weist darauf hin, dass die Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch – Gutach im Breisgau – Simonswald am 18.03.2020 wurde abgesagt. Sie regt an, dass sich der Gemeinderat mit der Frage beschäftigen sollte, wie es hinsichtlich des Teilflächennutzungsplans für Windenergieanlagen (Ausstieg oder erneuter Verfahrensstart) weitergeht. Hierfür könnte man Herrn Hess vom Landratsamt Emmendingen hinzuziehen, der erklären könnte, welche Möglichkeiten in der Fortführung bestehen und welche weiteren Verfahrensschritte daraus resultieren würden. Bürgermeister Singler möchte zuerst den runden Tisch abwarten.
  • ÖL-Ergänzung: Die ÖL-Anfragen / Anträge (15.03.2020) konnten aufgrund der kurzen Vorlaufzeit in der Sitzung nicht mehr behandelt werden.

Nachgefragt: Windenergieanlagen und Stromtrasse

An der Stromtrasse von den derzeit errichteten Windenergieanlagen auf dem Rotzeleck zum Umspannwerk nach Bleibach wird teilweise schon gebaut, teilweise wird noch mit den Grundstückseigentümer*innen (Bürger*innen und Gemeinde) über den letztendlichen Verlauf und die Entschädigungszahlungen verhandelt.
Insbesondere zu Beginn des Projekts war die Informations- und Kommunikationsstrategie der beteiligten Unternehmen (Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Enercon GmbH, Netze BW GmbH und Mailänder Consult) gegenüber Gemeindeverwaltung und -rat, den potentiell durch die Trassenführung betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der Dorföffentlichkeit unzureichend und unglücklich. Dies begünstigte eine Emotionalisierung der Debatte und weitete diese bei manchen Personen von der Verlegung eines Stromkabels zur Grundsatzdiskussion über Windkraft aus.

Übersichtsplan Windkraftanlagen und Umspannwerk (Auszug aus der Präsentation der Netze BW vom 19.11.2019)

Die Vorstellung des Stromtrassenverlaufs war zunächst für die Oktobersitzung des Gemeinderats angekündigt, wurde dann jedoch kurzfristig von den beteiligten Unternehmen abgesagt und sollte demnach in der Novembersitzung 2019 erfolgen.
Leider konnte auch in der Gemeinderatssitzung am 19.11.2019 (TOP 6) kein Trassenverlauf präsentiert werden, worauf die Anwesenden – darunter viele Einwohner*innen aus Siegelau – mit Unverständnis reagierten, zumal bereits an verschiedenen Stellen mit dem Trassenbau begonnen worden war. Als Gründe für die Nichtvorstellung wurden angeführt, dass die Trassenplanung noch nicht vollständig abgeschlossen sei und die Informationen aufgrund des Datenschutzes der beteiligten Grundstückseigentümer*innen nicht veröffentlicht werden dürften. Zudem wurde mitgeteilt, dass Grundstückseigentümer*innen, mit denen über Dienstbarkeitsverträge verhandelt wurde oder die bereits der Durchleitung auf ihrem Grundstück zugestimmt hatten, von Gegner*innen der Stromtrasse eingeschüchtert worden sein sollen und man auch aus diesem Grund von einer Vorstellung des genauen Stromtrassenverlaufs absähe.

Wir, die Ökologische Liste Gutach, halten den Bau der Stromtrasse durch Siegelau für sinnvoll und notwendig und setzen uns aktiv für eine faire, gute und schnelle Lösung für alle Beteiligten ein.
Nach der Gemeinderatssitzung am 19.11.2019 waren auch für uns noch einige Fragen offen, weshalb Annette Linder bei den beteiligten Unternehmen bezüglich der Stromtrasse und der weiteren Entwicklung der Windkraftanlagen in deren Einzugsgebiet nachgefragt hat.

Stromtrasse

Andreas Markowsky, Ökostrom Freiburg, ließ uns folgende Informationen zukommen: Bei der Stromleitung handelt es sich um 20 kV-Kabel, welche als Erdkabel verlegt werden. Als Freileitungen verbinden solche Kabel schon lange die verschiedenen Ortsteile von Gutach im Breisgau. Die Leitung wird so verlegt, dass die darüberliegenden Flächen (Wiesen, Felder, Waldwege) weiterhin uneingeschränkt befahren und landwirtschaftlich genutzt werden können.
Die Leistungsfähigkeit der Trasse ist so ausgelegt, dass alle bestehenden und geplanten Windkraftanlagen (inklusive Repowering) auf dem Rotzeleck, Schillinger Berg und Bildstock an diese Leitung angeschlossen werden können und somit weder neue Trassen gebaut noch erneute Baumaßnahmen an der sich aktuell im Bau befindlichen Trasse erfolgen müssen. Die Anlagen im Bereich Schillinger Berg speisen bislang in das normale Ortsnetz ein, welches aber die nach dem angedachten Repowern dieser Anlagen (s. u.) erzeugten großen Strommengen nicht mehr aufnehmen kann. Die Windenergieanlage Tännlebühl, welche je zur Hälfte auf den Gemarkungen Freiamt und Gutach im Breisgau steht, speist ebenfalls in das Ortsnetz ein.

Mit freundlicher Genehmigung der Firma Enercon dürfen wir deren Präsentation über die Kabelverlegung im Erdreich, welche anschaulich über die Baumaßnahmen und die zu verlegenden Kabel informiert, hier veröffentlichen.
Klaus Krafft, welcher für die Firma Mailänder Consult die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen führt, ergänzte hierbei, dass die Kabel in Siegelau derzeit mit drei Kleinbagger verlegt werden und dass unter Gewässern bzw. Straßen ein Spülbagger zum Einsatz kommen wird.

Herr Krafft erklärte weiterhin, dass auch er über die Kommunikation zu Projektbeginn – insbesondere die verschickten Erstanschreiben an die Grundstückseigentümer*innen – sehr unglücklich sei. Nachdem er firmenintern zum 01.07.2019 das Projekt übernommen habe, habe er zeitnah mit den angeschriebenen Personen persönliche Gesprächstermine vereinbart, sich für den holprigen Projektstart entschuldigt und in der Regel konstruktive Gespräche führen können. Den Vorwurf, in diesen Gesprächen Druck ausgeübt zu haben, weist er entschieden zurück, da dies nicht seinem persönlichen Stil entspräche und zudem rational betrachtet überhaupt keine Druckmittel vorhanden seien.
Bis Dezember 2019 seien insgesamt zehn Trassenvarianten untersucht worden und in diesem Zuge immer wieder neue Grundstückseigentümer*innen zunächst telefonisch kontaktiert und dann bei Interesse persönlich zu einem Gesprächstermin besucht worden.

Bestehende und geplante Windkraftanlagen

Tännlebühl

Die Windenergieanlage (WEA) der „Windenergie Tännlebühl GmbH & Co. KG“ – eine Enercon E 101 (Gesamthöhe 186 m) – ist seit 2014 in Betrieb und erzeugt gemäß der Ökostromgruppe Freiburg in einem guten Windjahr ca. 5,8 Mio. kWh/a (Strom für ca. 2.000 Drei-Personen-Haushalte). Sie steht je zur Hälfte auf den Gemarkungen Freiamt und Gutach im Breisgau.

Schillinger Berg

Im Bereich Schillinger Berg (Schillinger Berg, Scheerberg, Köblinsberg) auf der Gemarkung Freiamt laufen derzeit vier Anlagen:
Die Anlage der „Freiamt GmbH & Co. Wind und Sonne KG“ – eine Enercon E-66/20.70 (Gesamthöhe 133 m, Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 66 m) – erzeugt zusammen mit einer Solaranlage gemäß der Ökostromgruppe Freiburg seit 2004 ca. 3,1 Mio. kWh/a (Strom für ca. 1.000 Drei-Personen-Haushalte).
Die Anlagen der „Freiamt Windmühlen GmbH & Co. Beteiligungs KG“ – zwei Enercon E-66/18.70 (Gesamthöhe 120 m, Nabenhöhe 86/87 m, Rotordurchmesser 66/70 m, seit 2001 und 2002) sowie eine Enercon E-82 (Gesamthöhe 179 m, Nabenhöhe 138 m, Rotordurchmesser 82 m, seit 2011) – erzeugen gemeinsam in einem guten Windjahr ca. 9,7 Mio kWh/a (Strom für ca. 3.200 Drei-Personen-Haushalte).
Gemäß Herrn Markowsky von der Ökostromgruppe Freiburg ist angedacht, die beiden seit 2001 und 2002 bestehenden WEA zu repowern, d. h. durch leistungsfähigere und in der Regel auch leisere Anlagen zu ersetzen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird sich dadurch die Anzahl der WEA wohl auf drei reduzieren. Konkrete Planungen gibt es jedoch hierzu noch nicht.

Rotzeleck

Derzeit werden zwei WEA, je eine Enercon E-92 und E-103, im Abstand von 500 m zueinander auf dem Höhenkamm am Kandelweg zwischen Schutterquelle und Rotzeleck errichtet. Die beiden Anlagen werden eine Gesamthöhe von 150 bzw. 160 m und sollen eine Nennleistung von jeweils 2,35 Megawatt erreichen.
Die dritte Anlage, eine Enercon E-138 EP3 E2 (Gesamthöhe 229,3 m), wird nachträglich in südöstlicher Richtung (Kohlhütte) an einem tieferliegenden Standort erbaut und mit den beiden ersten Anlagen eine Höhenlinie bilden. Diese wird mit einer Nennleistung von 4,2 Megawatt deutlich leistungsstärker sein als die erstgenannten.
Der gesamte Windpark soll jährlich 15 – 20 Mio kWh (Strom für ca. 5.900 Drei-Personen-Haushalte) erzeugen.

Bildstock

Für den möglichen Standort am Bildstock auf der Gemarkung Gutach im Breisgau kommen gemäß Herrn Markowsky derzeit zwei Anlagen vom Typ Enercon E-160 (Gesamthöhe 246 m) in Frage. Der Standort würde auch die Kriterien des neuen Windatlas erfüllen, da dieser einen Grenzwert von 215 W/m² nennt und für den Bildstock > 250-310 W/m² ausweist. Des Weiteren ist laut Herrn Markowsky aufgrund der Datenlage nach der einjährigen Windmessung davon auszugehen, dass die beiden WEA zusammen rund 20 Mio kWh/a erzeugen würden. Mit den bereits vorhandenen Anlagen im Bereich Wasserkraft, Solar und Wind würde Gutach im Breisgau demnach nach dem Bau des Windparks mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen als insgesamt verbraucht wird.

Rote Kreise: Ungefähre Standorte möglicher WEA auf dem Bildstock gemäß Herrn Markowsky.

Wir danken den oben genannten Personen und Unternehmen für die Beantwortung unserer Fragen und deren Einverständnis, die Informationen auf unserer Website veröffentlichen zu dürfen.
Für den Abschluss dieses sowie für zukünftige ähnliche Projekte (z.B. WEA Bildstock) wünschen wir uns von allen Beteiligten einen weiterhin fairen und transparenten Umgang auf Augenhöhe.

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