1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Neubau eines Rinderstalls mit Güllegrube gem. Bauvorbescheid und Baugenehmigung auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. §35 BauGB)
- TOP 1 Anlage 1: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 1 Anlage 2: Lageplan
Der Technische Ausschuss erteilte dem Antrag auf Bauvorbescheid in der TA-Sitzung am 28. 01.2020 (TOP 2) sowie dem Antrag auf Baugenehmigung in der TA-Sitzung am 30.06.2020 (TOP 5) jeweils seine einstimmige Zustimmung.
Dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung inklusive einiger Änderungen stimmt der Technische Ausschuss ebenfalls einstimmig zu.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau von Dachgauben und Grundrissänderungen im Dachgeschoss auf dem Flurstück 116/8, Gemarkung Bleibach, St. Georg-Straße 9 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
- TOP 2 Anlage 3: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 2 Anlage 4: Lage- und Ansichtsplan
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Bekanntgaben
keine
4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss
- Frage: Bei der Erweiterung eines Hauses in Bleibach sind Außenarbeiten im Gange. Werden hier mehr Stellplätze geschaffen? Zudem scheint die Höhe des Zauns über den festgelegten 1,50 m zu liegen.
Antwort: Bei dem Bauantrag wurden die Stellplätze ausgewiesen. Die Verwaltung wird dies prüfen. - Frage: Wäre es sinnvoll, generell eine Stellplatzsatzung zu erstellen, bei der z. B. der Faktor 1,5 Stellplätze / Wohneinheit festgelegt wird?
Antwort: Seit der letzten größeren Überarbeitung der Landesbauordnung 2019 wurden die Vorgaben für Stellplätze gelockert. Die Stellplatzsatzungen vieler Gemeinden hatte vor Gericht keinen Bestand. Man wartet auf juristische Leitlinien, bevor man die Erstellung einer Stellplatzsatzung in Betracht ziehen könnte.