1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
– Änderungsantrag –
- Vorlage 2023/112
- ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone. Das Bauvorhaben wird nun schon zum dritten Mal im Technischen Ausschuss behandelt. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.05.2023 (TOP 2) wurde der erste Antrag auf Baugenehmigung abgelehnt, in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 27.06.2023 (TOP 5), der – geringfügig gegenüber dem ersten Antrag geänderte – zweite Antrag ebenso.
Im Vergleich zum letzten Antrag vom 27.06.2023 sind die Außenmaße von 15 x 28 m auf 14 x 27 m verkleinert worden. Die Dachneigung beträgt nun 10° (vorher 15°) und die Firsthöhe verringerte sich um 90 cm auf 9,60 m. Das Gebäude ist nun nochmals 50 cm von der Straße nach hinten abgerückt worden.
- Frage: Kann man ein Parkverbot an der Gutacher Landstraße verhängen, damit die Anwohner*innen nicht auf der Straße parken?
Antwort: Parkverbote werden von der Verkehrsbehörde erteilt. Für den Bauantrag ist eine solche Verordnung nicht relevant.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2. Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Technische Ausschuss trotz Sommerpause am 15.08.2023 tagen wird.
3. Anfragen aus dem Gemeinderat
- Hinweis: Beim ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Gutach sind die Regenabläufe durch Laub verstopft. Der Bauhof sollte die Abläufe reinigen.
- Hinweis: Bei Regen werden in Siegelau an einigen Stellen Steine auf die Straße gespült. Vor allem für Zweiradfahrer*innen kann dies gefährlich werden.