1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Scheune und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 118/2, Gemarkung Bleibach, Bahnhofstraße 14 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
- TOP 1 Anlage 1: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 1 Anlage 1a: Lageplan
Als strittige Punkte werden die Fluchtwege und die Rettungsgasse, die Größe der überbauten Fläche, die Firstrichtung und die Frage diskutiert, ob sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die unterschiedlichen Meinungen schlagen sich auch im Abstimmungsergebnis nieder: 4 Zustimmungen, 2 Ablehnungen, 2 Enthaltungen.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau an ein Einfamilienwohnhaus gemäß Bauvorbescheid auf dem Flurstück 130, Gemarkung Siegelau, Talstraße 73 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)
- TOP 2 Anlage 2: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 2 Anlage 2a: Lageplan
einstimmige Zustimmung
3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch der Scheune und Umbau des Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses auf dem Flurstück 117/2, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 52 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
- TOP 3 Anlage 3: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 3 Anlage 3a: Lageplan
einstimmige Zustimmung
4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung der Wohnung im EG auf dem Flurstück 477, Gemarkung Bleibach, St.-Georg-Straße 2 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
- TOP 4 Anlage 4: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 4 Anlage 4a: Lageplan
einstimmige Zustimmung
5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Neubau eines Rinderstalls gem. Bauvorbescheid auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)
- TOP 5 Anlage 5: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 5 Anlage 5a: Lageplan
einstimmige Zustimmung
6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO des Golfclub Gütermann e. V. auf Umbau und Erweiterung des Caddy Gebäudes auf dem Flurstück 180, Gemarkung Gutach, Golfstraße 16/1 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
- TOP 6 Anlage 6: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 6 Anlage 6a: Lageplan
einstimmige Zustimmung
7. Bekanntgaben
- Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Scoping der Gemeinde Simonswald an der Aufstellung des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften „Baduf III„
- Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB der Großen Kreisstadt Waldkirch an der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Friedhofstraße – Karl-Kienzle-Straße – Hebelstraße“
- Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der Großen Kreisstadt Waldkirch an der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bruckwald 2. Änderung„
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 631, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 13 (Bebauungsplan „Alte Ziegelei„)
Von den Punkten 7.1 bis 7.3 ist die Gemeinde nicht konkret berührt.
Der Technische Ausschuss nimmt die Bekanntgaben zur Kenntnis.
8. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss
- Frage: Wie ist der aktuelle Stand bei der Pflege und Unterhaltung des Aulebachs? Antwort: Auf Grund erhöhter Arbeitsbelastung des Bauhofes werden die Pflegemaßnahmen nur Abschnittsweise durchgeführt und wo nötig wird der Graben ausgehoben. (ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Ergebnisse und Maßnahmen der Untersuchung „Hochwasserschutz am Aulebach“ vorgestellt.)
- Frage: Im Neubaugebiet „Alte Ziegelei“ scheint ein Gebäude höher zu werden als die Umgebungsbebauung. Ist das korrekt? Antwort: Alles ist korrekt. Die First- und Traufhöhe werden gemäß des 1. Bebauungsplanes eingehalten.
- Frage: An der Landstraße im Ortsteil Gutach wurde eine Terrasse bis zur Straßengrenze gebaut. Ist dies so in Ordnung? Antwort: Baurechtlich ist alles in Ordnung. Die Grundstücksgrenze liegt soweit in der Straße.
- Frage: Auf dem Eckleberg in Siegelau wird ein Funkmast o. ä. errichtet. Was wird dort gebaut? Antwort: Der Gemeinde ist nichts bekannt. Funkmasten können verfahrensfrei errichtet werden.