Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Im Hinblick auf TOP 4 „Hochwasserschutz am Aulebach“ berichtet August Weis, ehemaliger Gemeinderat und langjähriger Vorsitzender des Gutachterausschusses, von bisherigen Hochwasserproblematiken in der Gemeinde.
Er weist auf die Zunahme von lokalen Starkregenereignissen bei gleichzeitig reduzierten Abflussmöglichkeiten hin. Bleibach ist nach Meinung von Herrn Weis aufgrund seiner geographischen Lage häufiger von Starkregen betroffen, da „aus Südwesten kommende Regenwolken am Kandelmassiv entlang Richtung Hörnleberg ziehen, dort hängenbleiben und über Bleibach abregnen“.
Beim Aulebach sieht er insbesondere Entlastungsmaßnahmen oberhalb des Vogelhofs und die Freihaltung des Aulebachgrabens als notwendig an.

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim

Catharin Schäfer und Urban Ronecker (WALD + CORBE Consulting GmbH) und Henning Wiesse (Landratsamt) stellen die Ergebnisse der Hochwasseruntersuchung und mögliche Schutzmaßnahmen für den Aulebach vor.

Die seit drei Jahren laufende Flussgebietsuntersuchung „Oberes Elztal“, für die sich die Gemeinden Gutach im Breisgau, Waldkirch, Simonswald, Winden im Elztal, Elzach und Biederbach zusammengeschlossen haben, umfasst 400 km² (350 km² ohne Glotter). Ziel ist es, gemeinsam einen adäquaten und nachhaltigen Hochwasserschutz zu erzielen. Die Ergebnisse für die Elz, die Wilde Gutach und den Siegelbach wurden bereits in der Gemeinderatssitzung im März 2019 präsentiert. Der Aulebach wurde nun nachträglich in die Untersuchung aufgenommen.

Eine Flussgebietsuntersuchung umfasst jeweils folgende Schritte:

  • Hydrologische (Wo ist mit welchen Wassermengen zu rechnen?) und hydraulische Untersuchung (Welche Abflussmöglichkeiten gibt es und wie leistungsfähig sind diese?); jeweils mit Ist- und Plan-Zustand inkl. Simulation historischer Hochwasser
  • Bestandsanalyse (Schwachstellen, Schutzgrad)
  • Hochwasserschutzkonzeption (Maßnahmen)
  • Kosten-Nutzen-Analyse (Gegenüberstellung von Bau-, Unterhaltungs- und Reinvestitionskosten gegenüber dem Nutzen, d.h. dem verhinderten Hochwasserschaden. Nur wenn die vorgegebene Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und die Pro-Kopf-Belastung ≥ 15 € / Einwohner*in liegt (= Kosten aller Hochwasserschutzmaßnahmen einer Gemeinde unabhängig vom Gewässer : Einwohneranzahl) fördert das Land Baden-Württemberg die Hochwasserschutzmaßnahme nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft.)

Hydrologische und hydraulische Untersuchung und Bestandsanalyse für den Aulebach:

  • Am Aulebach sind kurzzeitige Wetterereignisse ausschlaggebend.
  • Insbesondere an der Silberwald-, Hörnleberg- und Dorfstraße sowie im Lehmfeldweg sind Schwachstellen zu finden, die im HQ10-, z. T. sogar im HQ2-Bereich liegen, d.h. statistisch alle zehn oder sogar alle zwei Jahre überflutet werden. Die Schutzgradempfehlungen des Landes von mind. HQ50 bis HQ100 für Siedlungen, Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung und Industrieanlagen werden demnach nicht erfüllt.
  • Die Bebauung der „Alten Ziegelei“ hat die Situation nicht verschlechtert: 2009 waren vom 2,5 ha großen Einzugsgebiet 2 ha (= 80% der Fläche) versiegelt, 2019 waren es beim 3,3 ha großen Einzugsgebiet 1,98 ha (= 60% der Fläche).
  • Für die hydraulische Untersuchung wurde mit einem GPS-gesteuerten Laserscanning ein 2-dimensionales Fließgewässermodell erstellt. Dadurch lässt sich nicht nur der Wasserfluss im Bachbett sondern u. a. auch das Abflussverhalten an den Hängen bei Niederschlägen berechnen. Messungen ab Kregelbach und am Abschlag vom Vogelhof ergaben z. B. dass hier bei hohem Wasseraufkommen 50% dem Aulebachverlauf folgen und 50% direkt bergab Richtung Wilde Gutach fließen.

Hochwasserschutzkonzeption und Kosten-Nutzen-Analyse für den Aulebach:

Insgesamt werden 14 Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zusammenwirken einen adäquaten Hochwasserschutz von mind. HQ50, in den meisten Fällen jedoch von HQ100 erreichen sollen. In einer vorläufigen Kostenannahme (Bruttokosten mit Baunebenkosten) wird von Gesamtkosten in Höhe von 779.000 € ausgegangen.

  • Essentiell sind Ablaufmöglichkeiten zur Wilden Gutach (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage noch vor dem Vogelhof von Kregelbach kommend. Diese umfassen ein Steuerbauwerk, eine Flutmulde, Verwallungen, Verdolung und Durchlässe zur Wilden Gutach. Kostenpunkt: 269.000 €.
  • Hochwasserschutz und Retentionsmauern oberhalb der Dorf- und Hörnlebergstraße (Au 7 – 8). Kostenpunkt: 187.000 €.
  • Gewässerausbau, Hochwasserschutzmauer und Erhöhung der Mauer am Verdolungseinlauf oberhalb der Silberwaldstraße (Au 9 – 11). Der Aulebach soll auf 1 m verbreitert werden, wodurch sich der Wasserstand um 10 -20 cm absenkt. Die Ufermauer soll verlängert und in der Höhe angepasst werden. Kostenpunkt: 65.000 €.
  • Gewässerausbau bis zum Ortsende, Mauerarbeiten, ggf. Erneuerung der Überfahrt und Tieferlegung Hausanschluss (Au 12 – 13). Durch die Gewässervertiefung um 30 – 40 cm und die Verlängerung der Mauer wird ein niedrigerer Wasserspiegel und ein gleichmäßiges Gefälle und somit ein HQ50-Schutz erreicht. Kostenpunkt: 224.000 €.
    Ein HQ100-Schutz wäre hier nur mit einem Bypass (Zweitrohr) erreichbar. Dieser würde zusätzlich 150.000 € kosten.
  • Gewässerausbau und Verbesserung des Abflusses unter der Bahnlinie hindurch an der Silberwaldstraße unterhalb Silberkönig (Au 14). Kostenpunkt: 34.000 €. Als weitere, 15. Maßnahme, wäre noch eine Überleitung des Außengebietsabflusses über die Bahnbrücke Silberwaldstraße möglich.

Auf die Frage nach der Priorisisierung und nach finanziellen Fördermöglichkeiten antwortet Herr Wiesse, dass die Maßnahmen (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage Priorität hätten. Für eine Förderung und die wasserrechtliche Genehmigung müssen jedoch ein Gesamtkonzept stehen und die Maßnahmen aufeinander abgestimmt zeitlich entsprechend nacheinander umgesetzt werden. Hier sei man auch auf die Bereitschaft der Grundstückseigentümer*innen angewiesen, die Maßnahmen mitzutragen.

Auf die Frage, wie der Zuwachs des Bachlaufes im Sommer bei Niedrigwasser verhindert werden soll, antwortet Frau Schäfer dass die Gewässerpflege unbedingt eingeplant werden müsse und die Vertiefung des Bachlaufes mit einer Abstufung erfolge um möglichst immer einen Wasserfluss zu er möglichen.

Bürgermeister Singler ergänzt noch, dass die Durchlässe dann automatisch gesteuert werden.

Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde schon beauftragt und soll im Sommer 2020 vorliegen.

4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen

  • Die Ehrenmitgliedschaft für Meinrad Burger, Hauptfeuerwehrmann Abteilung Siegelau, wird einstimmig beschlossen. Herr Burger ist seit 1980 in der Feuerwehr tätig und hat sich durch Lehrgänge, Ausbildungen und vorbildliche Kameradschaft laut Gesamtkommandant Stefan Kaltenbach sehr große Verdienste erworben.
  • Thomas Schuler, der 20 Jahre lang die Abteilung Gutach führte, wird ebenfalls einstimmig zum Ehrenabteilungskommandanten ernannt. Im entsprechenden Antrag bezeichnet Stefan Kaltenbach ihn als guten, pflichtbewussten und vorbildlichen Kameraden, welcher den neu gewählten Abteilungskommandanten als Stellvertreter weiter unterstützen wird.

    Rechtsgrundlage ist jeweils § 8 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau.

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 GemO hat die Gemeinde jedes Jahr einen Bericht über Spender*innen, Zuwendungen und Zuwendungszwecke zu erstellen und der Rechtsaufsichtbehörde (hier: Landratsamt Emmendingen) vorzulegen. Die Annahme und Vermittlung der Spenden muss jeweils vorab vom Gemeinderat beschlossen werden.
2019 gingen Geldspenden in Höhe von 5.231,58 € bei Gemeinde ein, die der Kinderkrippe Schatzkiste, der Feuerwehr, der Grundschule ZweiTälerLand und dem DRK zugute kamen. Spender waren der Elterbeirat der Kinderkrippe Schatzkiste, der Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand sowie einzelne Privatpersonen und Unternehmen.
Zusätzlich gingen Sachspenden in Höhe von 1.615,19 € vom Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand bei der Gemeinde ein, die entsprechend der Grundschule ZweiTälerLand zugute kamen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (ein Gemeinderatsmitglied nimmt aufgrund Befangenheit nicht an der Abstimmung teil) die Annahme der Spenden, für die noch kein separater Annahmebeschluss vorlag, und den Spendenbericht 2019.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Stefan Weis (ÖL): In welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum sind das Gelände um den Bleibacher Bahnhof mit Bushaltestellen, Parkplätzen sowie der Straßen-und Personenverkehr an der Bahnhofstraße einschließlich Unterführung im Zuge der Bauarbeiten an der Breisgau-S-Bahn beeinträchtigt? Gibt es schon einen Termin für die Infoveranstaltung der DB, die laut Badischer Zeitung vor Baubeginn noch stattfinden soll?
    Bürgermeister Singler: Die Informationsveranstaltung wird am 12.02.2020 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Oberwinden stattfinden. Die Gemeinde hat darum gebeten, dass der Schienenersatzverkehr dort ausführlich thematisiert wird. Die Gemeindeverwaltung hat am 30.01.2020 nochmals einen Termin mit der DB wegen der Submission der Bauarbeiten und sonstiger vertraglicher Belange. Zudem laufen noch Gespräche mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und den Gemeinden. Es ist zu hoffen, dass dann die Detailfragen geklärt werden können.

Öffentliches und offenes Treffen der ÖL-Fraktion

Wir treffen uns am Dienstag, 18. Februar 2020, um 19:00 Uhr im Schwarzwaldhotel Stollen in Bleibach-Stollen.
Die Gemeindeverwaltung hat die für den 18. Februar 2020 ursprünglich geplanten Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats abgesagt, da aus keinem Fachbereich vollziehbare (beschlussreife) Themen und noch keine Genehmigung des Haushalts 2020 durch die Kommunalaufsicht des Landratsamts Emmendingen vorliegen.
Wir wollen den Abend nutzen, um über die Dorfentwicklung zu diskutieren und freuen uns auf Ihren Besuch, Ihre Fragen und Ideen!

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. Januar 2020

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses für zwei Wohnungen auf dem Flurstück 26/2, Gemarkung Bleibach, Dorfstraße 21 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmig angenommen

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Erweiterung und Umbau eines bestehenden, bereits als Stallgebäude genutzte, ehemaligen Fahrsilo zur Nutzung als Lauf- und Offenstall für ca. 42 Großvieheinheiten auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

einstimmig angenommen
Anmerkung ÖL: Es sind sonst keine Erweiterungsmöglichkeiten für den Stall gegeben. Der Abstand zum Gewässer ist ausreichend. Die Erweiterung und der Umbau des Stalls kommen dem Tierwohl zugute und werden so geplant, dass zukünftig eine Biozertifizierung möglich wäre.

3. Antrag auf Befreiung gem. § 56(5) LBO von den örtlichen Bebauungsvorschriften des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“ auf dem Flurstück 629, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 17

einstimmig abgelehnt

4. Bekanntgaben / Sonstiges

  1. Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 52/1, Gemarkung Bleibach, Hörnlebergstraße 3 (verfahrensfreies Vorhaben gem. § 50 LBO)
    wird vom TA zur Kenntnis genommen
  2. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids gem. § 57 LBO i. V. m. § 62 (2) LBO auf dem Flurstück 74/5, Gemarkung Gutach, Herrenweg 1
    einstimmig angenommen

5. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

keine

Die Mitglieder der ÖL-Fraktion waren kurzfristig beruflich verhindert und konnte an der Sitzung nicht teilnehmen.
Das offizielle Sitzungsprotokoll kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass durch den Gemeindevollzugsdienst im Zeitraum vom 15.08. bis 15.12.2019 41 Fälle im ruhenden Verkehr geahndet und zusätzlich mindestens 60 mündliche Verwarnungen ausgesprochen wurden.

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach i.Br. / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, stellt nochmals die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes und dann die Stellungnahmen hierzu aus der frühzeitigen Beteiligung (30.08. bis 01.10.2019) vor.
Von Seiten der Bürgerschaft kamen keine Einwände. Die Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange (u. a. Landratsamt, Regierungspräsidium, Regionalverband, Deutschen Bahn) beinhalteten wenige, im Vorfeld bereits bekannte Forderungen und Anregungen, welche bei der weiteren Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Dabei handelt es sich u. a. um die Gestaltung der Versickerung und Kanalisation für den Umgang mit Niederschlägen und Grundwasser, da die Fläche mit HQextrem ausgewiesen ist. Ebenso wird auf Anbaubeschränkungen zur Landstraße und zum Bahndamm sowie auf Ausgleichsflächen für betroffene Landwirt*innen hingewiesen.

Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) ist als beteiligter Architekt befangen und nimmt nicht an den Abstimmungen teil.

Der übrige Gemeinderat beschließt folgende Punkte einzeln und einstimmig:

a) Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

b) Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

c) Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf vom 17.12.2019 und fasst den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

Weitere Informationen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 19 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.

Die Sitzung des gemeinsamen Ausschusses findet am 30. Januar 2020 in Waldkirch statt.

4. Bebauungsplan „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ im Ortsteil Gutach

Frau Pundt erläutert nochmals kurz die geplante Bebauung und stellt dann die Stellungnahmen hierzu aus der frühzeitigen Beteiligung (30.08. bis 01.10.2019) vor.
Von Seiten der Bürgerschaft kamen keine Einwände. Die Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange (u. a. Landratsamt, Regierungspräsidium, Regionalverband, Netze BW) beinhalteten wenige, im Vorfeld bereits bekannte Forderungen und Anregungen, welche bei der weiteren Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Aufgrund der HQextrem-Lage wird die Mindest-Erdgeschoss-Fußbodenhöhe so angepasst, dass sie auf jeden Fall dem Wert der sich derzeit in Aktualisierung befindlichen Hochwassergefahrenkarte entspricht und in etwa auf einer Höhe mit der Gemeindeverbindungsstraße liegt. Tiefgaragen und Unterkellerung wird es nicht geben. Es werden nur standortspezifische Werbeanlagen (Feuerwehr, Rettungsdienst) erlaubt. Der Gewässerrandschutz muss von der Gemeinde noch geregelt werden (nicht Teil des Bebauungsplanes). Die geplante Bepflanzung wird weiter konkretisiert. Aufgrund des historischen Bergbaus in der Nähe des Baugrundes wird der Aushub auf Altlasten geprüft. Als Ausgleichsmaßnahmen für Ökopunkte dienen eine Streuobstwiese sowie die bereits 2016 in der Wilden Gutach gebaute Fischtreppe.
Auf die Frage von Beate Roser (ÖL) hin, wie die Restfläche an der Hintermatte weiterhin bewirtschaftet bzw. gemäht wird, antwortet Frau Pundt, dass man diesbezüglich mit dem derzeitigen Pächter in Kontakt steht.

Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) ist als beteiligter Architekt befangen und nimmt nicht an den Abstimmungen teil.

Der übrige Gemeinderat beschließt folgende Punkte einzeln und einstimmig:

a) Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.

b) Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 17.12.2019.

c) Der Gemeinderat beschließt für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ die Durchführung der Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 20 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.

5. Haushalt 2020
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020

Der Haushalt für 2020 war bereits im Verwaltungsausschuss vorberaten worden. Die Ergebnisse sind in unserem Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3. Dezember 2019 nachzulesen.

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die neue Variante des Haushaltsplanes vor, welche die Änderungen aus der Vorberatung, überarbeitete Zahlen aus dem Teilhaushalt 3 (Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern, Zuweisungen, Umlagen,…) sowie als einzigen neuen Posten die Einstellung von 30.000 € für die Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand mit Sperrvermerk berücksichtigt. Letztgenannter Betrag soll von Gemeindeverwaltung und -rat insbesondere für Präsentationsmedien freigegeben werden, sobald der Medienentwicklungsplan der Schule entsprechend erstellt wurde. Der Medienentwicklungsplan ist notwendig, um bis 2024 Fördergelder im Rahmen des DigitalPakt Schule abrufen zu können. Insgesamt stehen der Grundschule ZweiTälerLand ca. 73.000 € für die Digitalisierung zur Verfügung. Es können rückwirkend Beschaffungen ab dem 17.05.2019 über die Förderung des DigitalPakt Schule finanziert werden. Allerdings müssen diese im Medienentwicklungsplan, der aktuell noch erstellt wird, explizit benannt werden.

Frau Schäfer ergänzt, dass der Ergebnishaushalt für 2020 ausgeglichen werden kann, die Gemeinde jedoch weiterhin das Ziel verfolgen muss, die ordentlichen Erträge zu erhöhen und die ordentlichen Aufwendungen zu mindern um auch in den nächsten Jahren handlungsfähig zu sein.
Im Finanzhaushalt kann für 2020 kein Finanzierungsmittelüberschuss erzielt werden, da die Ausgaben aus Investitionstätigkeiten die Einnahmen übersteigen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020. Diese werden nun der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche innerhalb eines Monats Einsprüche erheben kann. Danach können mit rechtskräftig beschlossenem Haushalt Förderungen und Mittel aus dem Ausgleichsstock fristgerecht beantragt werden.
Alle Fraktionssprecher*innen danken Frau Schäfer und der Gemeindeverwaltung im Namen des gesamten Gemeinderats für die umfassende geleistete Arbeit und die Tatsache, dass Haushaltssatzung und -plan dadurch noch im Dezember 2019 beschlossen werden konnten.

Abschließend bringt Barbara Schuler (ÖL) als Fraktionsvorsitzende ihre Haushaltsrede ein.

6. Zustimmung zu Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen – Jahresabschlüsse 2018 und 2019, Projekte, Investitionen sowie Wirtschafts- und Finanzplan – mit zwei Enthaltungen zu.

7. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gutach im Breisgau

In der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019 wurde der Beschluss der Geschäftsordnung des Gemeinderats vertagt, da Annette Linder (ÖL) darauf hingewiesen hatte, dass der Entwurf an einigen Stellen Diskrepanzen zur übergeordneten Gemeindeordnung für Baden-Württemberg aufwies. Davon betroffen waren u. a. das Recht der Gemeinderatsmitglieder auf Unterrichtung und Akteneinsicht und die Weitergabe und Veröffentlichung von Beratungsunterlagen, welche u. a. in der Reform der Gemeindeordnung 2015 neu geregelt wurden.

Hauptamtsleiter Barth stellt in der Sitzung am 17.12.2019 nun die überarbeitete Neufassung vor. Diese enthält mit §28a auch einen neuen Artikel zur Beteiligung von Jugendlichen: „Jugendliche Interessensvertreter*innen werden an den Sitzungen des Gemeinderats beteiligt. Sie haben insbesondere bei jugendrelevanten Themen ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht.“ Zudem werden einige weitere von Annette Linder (ÖL) vorgeschlagene Ergänzungen und Änderungen integriert sowie die von ihr vorgeschlagene Formulierung in geschlechtergerechter Sprache übernommen.

Der Gemeinderat beschließt die neue Geschäftsordnung des Gemeinderates einstimmig, welche wohl eine der ersten in geschlechtergerechter Sprache in Baden-Württemberg sein dürfte.

8. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung durch eine Neufassung zu ersetzen. Öffentliche Bekanntmachungen sollen nun – soweit gesetzlich nicht anders geregelt – über die Gemeindewebsite unter gutach.de auf der Startseite unter „Aktuelles“ erfolgen. Dadurch möchte die Gemeindeverwaltung verhindern, dass Sitzungen des Gemeinderates oder der Ausschüsse komplett entfallen müssen, wenn die rechtzeitige Veröffentlichung im Mitteilungsblatt versäumt wurde.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

9. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Eine Spende in Höhe von 100,00 € für die Grundschule Bleibach wurde einstimmig angenommen.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Wie ist der Stand bezüglich der WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof? – Bauamtsleiterin Heß: Der Bauantrag ist gestellt und liegt derzeit im Baurechtsamt in Waldkirch.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie sind die Öffnungzeiten der WC-Anlagen am Bleibacher und Gutacher Friedhof gestaltet? – Bürgermeister Singler: Die Toiletten am Gutacher Friedhof sind immer geöffnet. Die Toilletten am Bleibacher Friedhof nur zu Beerdigungszeiten, da hier sonst Zugang zum gesamten Gebäude besteht.
  • Annette Linder (ÖL): Hat die Kirchengemeinde dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Aufgaben- und Ausgabenverteilung bei der WC-Anlage am Siegelauer Friedhof zugestimmt? – Bürgermeister Singler: Der Haushalt muss erst genehmigt werden. Frau Schäfer wird diesen am 18. Dezember 2019 persönlich im Landratsamt Emmendingen abgeben.