1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Carports an eine vorhandene Garage auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach, Golfstraße 4 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Teilabbruch sowie Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 54/6, Gemarkung Siegelau, Freiämterstraße 6 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach, Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Winden im Elztal, Beteiligung der Öffentlichkeit analog zu § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 2 BauGB
1 – 4 nur zur Kenntnisnahme wegen vereinfachter Verfahren
5 nur zur Kenntnisnahme, Entscheidung obliegt der Baubehörde
4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss
Beate Roser (ÖL) fragt, ob es für Gutach im Breisgau einen Gemeindeentwicklungsplan gibt oder ob ein solcher in Planung ist. Bürgermeister Singler führt aus, dass es keinen Plan gibt und aufgrund der aktuell hohen Ausgaben für das Feuerwehrgerätehaus und die Bahnbrücken auch kein Plan angedacht ist.
Beate Roser (ÖL) bittet darum, den Beginn der Sitzungen des Technischen Ausschusses zeitlich nach hinten zu verlegen, wenn absehbar ist, dass die Tagesordnung in 15 bis 20 Minuten behandelbar ist. (ÖL-Anmerkung: Die Sitzungen des Technischen Ausschusses beginnen in der Regel um 18:00 Uhr und dauern selten länger als 20 Minuten. Die anschließenden Sitzungen des Gemeinderats beginnen jeweils um 19:00 Uhr.)