Achtung: Sitzungen am 16.11.2021 vom Bürgersaal in die Bleibacher Sporthalle verlegt

Aufgrund der erneuten immensen Verschlimmerung der Coronapandemie wurden die Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats am 16. November 2021 in die Bleibacher Sporthalle verlegt. Dies wurde dem Gemeinderat per E-mail am 11.11.2021 mitgeteilt.
In den auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Sitzungseinladungen wird aktuell noch der Bürgersaal als Sitzungsort genannt.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. November 2021

Achtung: Aufgrund der erneuten immensen Verschlimmerung der Coronapandemie wurden die Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats am 16. November 2021 in die Bleibacher Sporthalle verlegt.

Am Dienstag, 16. November 2021, findet um 18:45 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Befreiung gem. § 56 Abs. 5 LBO sowie gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur nachträglichen Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

2. Bekanntgaben

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts im Bürgersaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Oktober 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses durch Aufstockung zum Dreifamilienwohnhaus sowie Anbau eines Heizraumes für Nahwärmeversorgung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Es wird diskutiert, ob sich die bauliche Erweiterung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt und ob eine Änderung der o. g. Klarstellungssatzung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten pro Einzelhaus sinnvoll und vom Aufwand her gerechtfertigt ist.
Aus der Klarstellungssatzung geht hervor, dass nur zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus zulässig sind. Im Antrag werden drei Wohneinheiten angestrebt.
Der Empfehlung der Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen, stimmt der Technische Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme zu.
Aus Sicht der ÖL fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung entspricht nicht der tatsächlichen und zukünftig gewünschten Bebauung und sollte entsprechend geändert werden.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie Ausbau der Garage im UG auf dem Flurstück 1/9, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. TISCHVORLAGE: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des Dachspitz mit Errichtung einer Dachgaube und Teilgeschossdecke zwischen Obergeschoss und Dachspitz, Flurstück 460/3, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II; rechtsverbindlich seit 17.10.2007)

Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass Dachaufbauten nur bis zu 2/3 der Länge der dazugehörigen Dachseite zulässig sind, u. a. um spätere Baumaßnahmen der Reihenhausnachbarn nicht zu beeinträchtigen. Die im Antrag geplante Dachgaube sollte die gesamte Dachseite einnehmen.
Der Technische Ausschuss versagt einstimmig dem Antrag die Zustimmung.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Wird die Toilettenanlage am Bleibacher Bahnhof zur Wiedereröffnung der Elztalbahn am 14.11.2021 fertig sein?
    Antwort: Ja.
  • Frage: Die Verwaltung wollte bei der unteren Verkehrsbehörde über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Siegelau im Bereich Talstraße / Ecke Mußbachstraße anfragen. Wie ist der aktuelle Stand?
    Antwort: Es wurden noch keine Gespräche geführt.
  • Frage: Die Fußgängerbrücke zum Rittweg wurde entfernt. Der dort angebrachte Abfalleimer und -spender für Hundekotbeutel ist nun funktionslos. Kann dieser zurückgebaut werden?
    Antwort: Der Rittweg wird von vielen Hundebesitzer*innen gerne genutzt. Man wird die „Hundetoilette“ weiter unten am Rittweg platzieren, wo die Besitzer*innen entlang laufen.
  • Die Beschädigungen an Straßen und Zufahrten in Siegelau im Zuge der Kabelverlegungen vom Windpark Rotzeleck zum Umspannwerk in Bleibach wurden noch nicht behoben. Hat sich die Firma, die den Schaden verursacht hat, schon gemeldet?
    Antwort: Es wurde noch keine Einigung mit der Firma erzielt. Die Verwaltung besteht auf Behebung der Schäden.
  • Frage: Sind die eingezeichneten Parkflächen gegenüber des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ nach der Straßenverengung ein Gefährdungs- und Konfliktpunkt für die Verkehrsteilnehmer*innen?
    Antwort: Man will die Situation beobachten. Laut StVO muss der Abstand zwischen parkendem Auto und gegenüberliegender Bordsteinkante mindestens 3,00 m betragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. September 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Ökonomieteils und Wiederaufbau als Ferienwohnung auf dem Flurstück 194, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Dachaufstockung auf dem Flurstück 7 und 117/17, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Es wird rege diskutiert, ob sich das geplante Vorhaben in die Umgebung einfügt oder nicht.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines Pellets- und Abstellraumes an die Nachbargarage auf dem Flurstück 26/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich; hier Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach im Teilgebiet Unterdorf, westlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 31.01.1986)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO auf Anbau einer Elektrohalle auf dem Flurstück 582 und 208/3, Gemarkung Bleibach (Innenbereich § 30 BauGB, Bebauungsplan Stollen II)

Da das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht, ist nur eine positive Stellungnahme und kein Beschluss nötig.

5. Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neuaufbau eines Wohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung im UG auf dem Flurstück 92, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Baugenehmigung auf Teilabbruch und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 7, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich; hier Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach im Teilgebiet Unterdorf, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 14.12.1994)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 162, Gemarkung Bleibach (Innenbereich § 30 BauGB, Bebauungsplan Stollen I)

Die Dachform entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Da aber schon mehrere dahingehende Ausnahmen im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans bewilligt wurden, gibt es kaum zu rechtfertigende Versagensgründe.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit 5 Ja- und 2 Gegenstimmen zu.

8. Antrag auf Befreiung der Festsetzung eines Ausfahrtverbotes im Baugebiet Alte Ziegelei auf dem Flurstück 629, Gemarkung Bleibach

Laut Bebauungsplan gelten Zufahrtsbeschränkungen um die Übersichtlichkeit der Zufahrten zu gewährleisten. Eine Erschließung von der Hörnlebergstraße aus ist demnach nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

9. Bekanntgaben

keine

10. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

keine

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Oktober 2021

Am Dienstag, 19. Oktober 2021, findet um 18:45 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses durch Aufstockung zum Dreifamilienwohnhaus sowie Anbau eines Heizraumes für Nahwärmeversorgung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)
ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie Ausbau der Garage im UG auf dem Flurstück 1/9, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts im Bürgersaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.