Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Juni 2023

1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag ab (7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), da der Antrag gegen die Grundzüge der Planung verstößt.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)

  • Frage: Ist auf dieser Fläche nicht eine Gewerbenutzung vorgegeben?
    Antwort: Nein, die geplante Wohnbebauung ist zulässig.
  • Frage: Was ist hinsichtlich des Lärmschutzes zur B294 vorgegeben?
    Antwort: Der Lärmschutz muss u. a. durch entsprechende Bepflanzung erfolgen.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung

Im Vergleich zum ersten Antrag vom 23.05.2023 wurde der Gehweg im aktuellen Antrag explizit ausgewiesen und damit nachweislich beibehalten. Die Tiefgaragenzufahrt wurde aufgrund der neuen Daten aus der Hochwassergefahrenkarte auf die gegenüberliegende Seite verlegt.
Ansonsten wurden im Vergleich zum Antrag vom 23.05.2023 keine Änderungen vorgenommen. Damals war der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden, da sich die Gebäudegröße nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung einfügen würde und zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bestehen würde.
Wencke Heß (Bauamtsleiterin) verliest eine E-Mail der unteren Baurechtsbehörde, in der die Behörde darlegt, warum sie der Meinung sei, dass sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfüge und somit dem Antrag zustimmen würde.
Aus dem Gremium wird erneut kritisiert, dass das Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung zu massiv sei und zu viel zusätzliche Fläche versiegeln würde.

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag erneut mit 5-Nein- und 3-Ja-Stimmen ab.

6. Bekanntgaben

keine

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Hinweis: Die Parkplätze beim Friedhof in Bleibach werden häufig von Wanderpublikum als Parkplatz genutzt.
    Antwort: Die Verwaltung wird die Parksituation beobachten und ggf. die Beschilderung anpassen.
  • Frage: Bei der Turnhalle in Bleibach sind Parkplätze als „Privatparkplätze“ deklariert. Erteilte die Gemeinde hier das Einvernehmen?
    Antwort: Die Gemeinde selbst hat die Parkplätze für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde (Rathaus und Kinderkrippe Schatzkiste) ausgewiesen. Die Sanierungsarbeiten der Elztalschule benötigen Platz, dadurch hat sich die Parksituation dort verschärft und die Mitarbeiter*innen der Gemeinde haben Schwierigkeiten, vor Ort zu parken. Man wird das Schild mit dem Zusatz „Für Mitarbeiter der Verwaltung“ ergänzen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Juni 2023

Am Dienstag, 27. Juni 2023, findet um 18:15 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)

  • Vorlage 2023/103
  • ÖL-Information: Der einfache Bebauungsplan Schießbrückle ist bislang nicht auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann jedoch auf dem Rathaus eingesehen werden.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung

6. Bekanntgaben

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Mai 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses für 3 Wohnungen auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach; rechtsverbindlich seit dem 23.12.2015

  • Vorlage 2023/087
  • ÖL-Information: Anträge auf Baugenehmigung auf diesem Flurstück wurden bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 19.10.2021 (TOP 1; Ablehnung) und 26.01.2022 (TOP 2; Zustimmung zur überarbeiteten Variante) behandelt.

Dies ist der 3. Antrag, der zu diesem Bauantrag vorgelegt wird. Die Satzung für den Weiler Kregelbach wurde in den vorherigen Anträgen laut Baubehörde falsch ausgelegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

  • Vorlage 2023/089
  • ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone.

Es folgt eine Diskussion. Ein großer Teil (etwa 70 %) des Grundstücks sollen bebaut und der Gehweg Parkplätzen weichen. Laut Verwaltung ist das Kriterium eines fehlenden Gehwegs nicht relevant. Die Gebäudegröße fügt sich nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung ein. Zudem wird zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bemängelt.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. (5 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; die ÖL-Vertreter*innen stimmen mit 1 Ja- und 1 Nein-Stimme ab).

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines 45,98 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf dem Flurstück 119, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wird eine Privilegierung derzeit geprüft. Aus Erfahrung mit ähnlichen Anträgen wird es eine Privilegierung geben. Diese ist durch den Technischen Ausschuss zu genehmigen. Die Belange der Gemeinde stehen der Planung nicht entgegen.
Der Technische Ausschuss gibt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

4. Bekanntgaben

  • Die FWV-Fraktion hat einen Antrag gestellt, um die gemeindeeigenen Wohnungen in der Alexanderstr. 14 in Gutach, die derzeit renoviert werden, zu besichtigen. Diese Wohnungen sind Teil des Forschungsprojekts „Innovatives Strom- und Wärmekonzept im Zweitälerland, ISWK“ (siehe Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 TOP 8) zu dem in Kürze ein Abschlussbericht folgen soll. Man einigt sich auf Donnerstag, den 25.05.2023. Hier können Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung die Wohnungen besichtigen.
  • Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Simonswald zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Mattenhof“ vom 22.03.2023 wird die Gemeinde Gutach um eine Stellungnahme gebeten. Die Belange der Gemeinde Gutach werden nicht berührt und man will über den weiteren Verlauf informiert werden.
  • Erweiterung eines Damwildgeheges

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Auf dem Gutacher Weg zwischen Gutacher Friedhof und Siensbach wurde zum wiederholten Male das Verkehrsschild „Durchfahrtverbot für PKW und Motorräder“ gewaltsam entfernt. Wie soll gegen das bewusste Ignorieren des Fahrverbots vorgegangen werden?
    Antwort: Das Verkehrsschild ist heute (23.05.2023) wieder angebracht worden. Es wird nochmals an die Bürger appelliert, sich an die neue Verkehrssituation zu gewöhnen.
    Hinweis: Am 25.05. hat die Polizei am Friedhof den Verkehr kontrolliert und Bußgelder verteilt.
  • Frage: Wie ist der Stand bei der Sanierung der Gutacher Brücke?
    Antwort: Nach Abtrag der Bodendecke wurden keine Schäden an den darunter liegenden tragenden Teilen entdeckt. Der Bau ist im Zeitplan.
  • Hinweis: Im Gutacher Schwimmbad wurden das Holzdeck und die Kabinenwände erneuert.
    Frage: Wurden die Rostflecken im Schwimmbecken behoben?
    Antwort: Man ist mit einer Fachfirma in Kontakt. Die Rostflecken sind nur oberflächlich und dringen nicht weiter in den Edelstahl ein.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Mai 2023

Am Dienstag, 23. Mai 2023, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses für 3 Wohnungen auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach; rechtsverbindlich seit dem 23.12.2015

  • Vorlage 2023/087
  • ÖL-Information: Anträge auf Baugenehmigung auf diesem Flurstück wurden bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 19.10.2021 (TOP 1; Ablehnung) und 26.01.2022 (TOP 2; Zustimmung zur überarbeiteten Variante) behandelt.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

  • Vorlage 2023/089
  • ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines 45,98 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf dem Flurstück 119, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

4. Bekanntgaben

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. April 2023

1. Bauvoranfrage gem. § 57 LBO auf Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 316/2, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

Wencke Heß (Bauamt) ergänzt zur Vorlage, dass keine Einwände von den Angrenzern eingegangen wären. Auf Rückfrage aus dem Gremium, was für eine Heizanlage nun verwendet werden wird, antwortet sie, dass der Verwaltung hier noch keine neuen Kenntnisse vorliegen würden. (ÖL-Ergänzung: In der Gemeinderatssitzung im Februar war der Anschluss des Wohnheims der Lebenshilfe an den Eisspeicher in der Alten Ziegelei thematisiert worden.)
Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Beteiligung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schloss“, Gemeinde Simonswald

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Bebauungsplanänderung in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

3. Beteiligung als Behörde für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Simonswald nach § 141 BauGB für den Bereich „Altsimonswald“ für die beabsichtigte förmliche Feststellung eines Sanierungsgebiets

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Untersuchungen in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

4. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren gem. § 93 (1) WG – Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage mit zwei Bohrungen zu je 190 m Bohrtiefe, Flurstück 38/4, Gemarkung Gutach

Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird in diesem Verfahren angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (gem. §5 LVG). Eine Entscheidung durch den Gemeinderat (wie im baurechtlichen Verfahren) ist nicht notwendig. Eine Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass Ver- und / oder Entsorgungsleitungen nicht berührt werden. Dennoch will die Verwaltung die Vorlage des Bohrergebnisses erhalten und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Umnutzung und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 8/3, Gemarkung Bleibach

Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

  • Die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach wurde wie in der TA-Sitzung am 29. März 2023 (TOP 2) beschlossen montiert.
  • Das Kriegerdenkmal in Bleibach wurde restauriert. Im Haushalt wurden die Kosten mit 45.000 € veranschlagt, tatsächlich kostete es 39.000 €. Allerdings ist die Beschriftung auf dem Steinsockel schwer zu lesen. Die Verwaltung hat 2 Vorschläge zur besseren Lesbarkeit:
    a) Die Schriftzüge in aufwendiger Weise nachzuzeichnen.
    b) Über einen angebrachten QR-Code die Textvorlage ablesen zu können.
    Aus dem Technischen Ausschuss kam die Anregung nur die Vorderseite hervorzuheben. In dieser werden die Gründe und Entstehung des Denkmals erwähnt. Die Verwaltung prüft dies.
  • Die Kirchenmauer in Bleibach soll renoviert werden. Ziel ist es, die Bruchsteinmauern wieder sichtbar zu machen. Allerdings liegen diese Arbeiten im Verantwortungsbereich der Kirche und nicht der Gemeindeverwaltung.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: In Siegelau sind zwei Mobilfunkmasten geplant. Hat die Verwaltung davon Kenntnis?
    Antwort: Die Verwaltung hat von der unteren Baubehörde nur von einem Masten Informationen erhalten. Sobald die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird, wird dies im Technischen Ausschuss behandelt.
    Frage: Kann man die 2 Masten zu einem zusammenlegen?
    Antwort: Nein. Die Mobilfunkbetreiber schließen mit den Grundstückseigentümern einen Vertrag ab und anschließend wird die Gemeinde informiert.
  • Frage: Vor der Bleibacher Kirche ist der Blumentrog auf dem Hügel in die Jahre gekommen ist. Kann dieser erneuert werden?
    Antwort: Der Blumentrog ist auf gemeindlichem Grundstück und Eigentum der Gemeinde. Er stört das Gesamtbild und man arbeitet an einer Lösung.
  • Frage: Auf dem Friedhof in Bleibach wurde ein 3. Urnenkreis angelegt. Warum wurde dieser nicht bei den zwei anderen Urnenkreisen errichtet?
    Antwort: Ein dritter Kreis wäre zu nah am Hang gelegen und man hätte ihn durch hohe Stützmauern sichern müssen.
    Anmerkung: Mit dem AK Friedhof ist ein Vor-Ort-Termin geplant, der Termin wird noch bekannt gegeben.
  • Hinweis: Das Banner am Bahnhof Bleibach, das gegen Vermüllung anmahnt, ist soweit beschädigt, dass es nicht mehr ansehnlich ist. Man bittet, es zu entfernen.
  • Frage: Im Wohngebiet “Alte Ziegelei“ geht bei einem Gebäude der Baufortschritt nur schleppend voran, die Fristen müssten inzwischen verstrichen sein. Sollte man nicht stärker auf die Fertigstellung drängen?
    Antwort: Im Kaufvertrag ist ein Zeitfenster angegeben, indem ein Bau fertig gestellt werden soll. Eine Fristverlängerung wurde hier nie beantragt oder genehmigt. Die Verwaltung wird Kontakt mit dem Bauherrn / der Bauherrin aufnehmen. Jedoch hat die Verwaltung nur geringe rechtliche Möglichkeiten, auf die Fertigstellung zu drängen.
  • Frage: Auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ hat ein Landschaftsgärtnerbetrieb Gewerbeflächen gekauft und nutzt diese bislang vorwiegend als Lagerplatz. Wird der Betrieb das Gebiet nun als Firmensitz nutzen und entsprechend der Vorgaben bebauen?
    Antwort: Es ist Inhalt des Kaufvertrages, dass die Gewerbeflächen nur für angesiedelte Firmen vergeben werden. Der Betrieb konnte wegen hohem Arbeitsaufkommen seinen Bauhof bislang nicht weiter fertig stellen.
  • Hinweis: Das DRK-Blutspende-Plakat an der Gutacher Dorfbrücke ist sichtbehindernd angebracht und sollte umgehängt werden.
    Die Verwaltung gibt an, dass man das DRK bereits kontaktiert hätte.