Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*inne*n von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

siehe Sitzungsprotokoll

3. Ehrung von Blutspendern

4. Breisgau-S-Bahn 2020
Vereinbarung über die Änderung einer Straßenüberführung nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) – Straßenüberführung „Silberwaldstraße“

Im Zuge des Ausbaus der Elztalbahn ist die Gemeinde insgesamt an vier Stellen durch Querungen von Straße und Schiene betroffen. Für die Elzstraße und den Fußgängersteg in Gutach (dieser wird ersatzlos rückgebaut) bestehen bereits Vereinbarungen. Herr Hurrle vom Ingenieurbüro Rothenhöfer, Koordinationspartner der Gemeinde in den Verhandlungen mit der DB Netz AG, informiert über die Querungen „Silberwaldstraße“ und „Rittweg“ (siehe TOP 5) und die Vereinbarungen, die mit der DB Netz AG noch getroffen werden müssen.

An der Straßenüberführung „Silberwaldstraße“ ist die Gemeinde als Baulastträger für die Straße, die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenweg beteiligt.

Aus folgenden Gründen ist ein Neubau der Straßenüberführung nötig:

  • Durch die geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke sind eine Vergrößerung des Lichtraumprofils von derzeit 5,00 m auf 5,70m, ein Berührungsschutz sowie eine Schutzerdungsanlage erforderlich.
  • Wegen des Berührungsschutzes müssen die Randkappen der Straßenüberführung zudem um 2 x 0,175 m = 0,35 m verbreitert werden.
  • Die Traglast ist für große Fahrzeuge zu gering.
  • Die Fahrbahnbreite muss von derzeit 3,55 m auf 4,10 m vergrößert werden. Einschließlich der beidseitigen Randkappen (2 x 0,75 m) ergibt sich dadurch eine Breite der Straßenüberführung von 5,60 m. Die Gesamtbreite des Bauwerks wird 5,95 m betragen.

Die Baumaßnahmen sind im Zeitraum März 2020 bis November 2020 geplant. Die endgültigen Kostenberechnungen der DB Netz AG liegen noch nicht vor. Gemeinde und Ingenieurbüro stehen diesbezüglich u. a. mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) in Verbindung. Kostenschätzung und Vereinbarung müssen dann auch noch dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt werden. Die Kosten sollen zu jeweils ca. 50% von der Gemeinde und der DB Netz AG getragen werden. Die Gemeinde kann mit einem ca. 50%-igen Zuschuss auf ihren Kostenanteil rechnen.
Jedoch müssen die Zuschüsse zeitnah (Juni) beantragt werden, wofür die vorherige Unterzeichnung der Verträge erforderlich ist. Falls die Gemeinde die Verträge nicht rechtzeitig unterschreibt, wird laut Herrn Hurrle dann höchstwahrscheinlich das Verkehrsministerium bzw. das Eisenbahnbundesamt statt der Gemeinde die Entscheidung treffen.
Der Gemeinderat stimmt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dem Antrag, Bürgermeister Singler zu legitimieren, die „Vereinbarung über die Änderung der Straßenüberführung Silberwaldstraße“ in enger Absprache mit dem Ingenieurbüro Rothenhöfer und nach Vorlage und Anerkennung zu unterzeichnen, zu.

5. Breisgau-S-Bahn 2020
Vereinbarung über die Änderung einer Eisenbahnüberführung nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) – Eisenbahnüberführung „Rittweg“

Die Gemeinde ist als Baulastträger für die Straße (Rittweg) , die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenweg beteiligt.
Aufgrund der neuen Anforderungen (u. a. zweiter Gleiskörper) sind Änderungen der Breite und lichten Weite der Brücke notwendig. An der Westseite der Straße wird unter der Eisenbahnüberführung ein 1,40 m breiter Gehweg verlaufen, die Straßenbreite wird 4,10 m betragen. Die Brückenhöhe wird beibehalten.
Gebaut werden soll im Zeitraum März 2020 bis November 2020. Auch hier liegen die aktuellen Kostenberechungen der DB Netz AG noch nicht vor (vgl. TOP 4).
Der Gemeinderat stimmt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dem Antrag, Bürgermeister Singler zu legitimieren, die „Vereinbarung über die Änderung der Straßenüberführung Silberwaldstraße“ in enger Absprache mit dem Ingenieurbüro Rothenhöfer und nach Vorlage und Anerkennung zu unterzeichnen, zu.

6. Namensgebung der Grundschule Gutach ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020

Da es ab dem Schuljahr 2019/2020 in der Schule in Gutach im Breisgau nur noch Grundschulklassen geben wird, hat die Schulleitung die Gemeindeverwaltung um eine Namensänderung gebeten. Bisher wurde die Grund- und Werkrealschule unter dem Namen „GWRS ZweiTälerLand“ geführt.
Die Verwaltung schlägt den Namen „Grundschule ZweiTälerLand“ vor.
Wir, die Ökologische Liste, schlagen den Namen „Grundschule Gutach“ vor, da sie in erster Linie von Schüler*innen aus der Gemeinde Gutach im Breisgau besucht wird und nicht die einzige Grundschule im Zweitälerland ist.
Bei der Abstimmung stimmen für „Grundschule ZweiTälerLand“ sieben Gemeinderät*inn*e*n (drei Gegenstimmen, eine Enthaltung) und für „Grundschule Gutach“ drei Gemeinderät*inn*e*n (sechs Gegenstimmen, zwei Enthaltungen).
Somit heißt die Schule ab dem kommenden Schuljahr Grundschule ZweiTälerLand.

7. Einrichtung eines gemeindlichen Vollzugsdienstes

Da in der Vergangenheit Aufrufe, Fahrzeuge so zu parken, dass Fußgänger*innen, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge auch in den engen Straßen nicht behindert werden, immer nur kurze Zeit eingehalten wurden, soll ein*e gemeindliche*r Vollzugsbeamtin/Vollzugsbeamter mit entsprechender Qualifikation mit 5,5 Stunden pro Woche eingestellt werden. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich des ruhenden Verkehrs, des Umweltschutzes und des Feldschutzes.
Der Beschluss hierzu wird einstimmig gefasst.
In der Diskussion wird aber auch deutlich, dass die Parksituation um den Bahnhof verbessert werden soll, da viele Pendler*innen mit dem Auto zum Bahnhof fahren.

8. Bericht über die Einführung des Facility-Management Tools „Communal-FM“ Sachstandsbericht (erste Erfahrungen) der Verwaltung

Bauamtsleiter Adam berichtet, dass die Software seit ca. 2 Jahren im Einsatz ist und der Datenbestand und somit die Nutzungsmöglichkeiten kontinuierlich erweitert werden.

9. Außerplanmäßige Ausgabe zum Erwerb und Tausch von Grundstücken für die Gemeindeverbindungsstraße Gutach nach Bleibach

Der Gemeinderat stimmt den Ausgaben von insgesamt 7.700,13 € zu. Es handelt sich um eine abschließende Formsache.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  1. Barbara Schuler (ÖL) erkundigt sich nach dem Zwischenstand im Baugebiet „Alte Ziegelei“: 30 Grundstücke sind verkauft, 26 Bauanträge liegen vor, alle Bauplätze sind reserviert. Barbara Schuler verlangt, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine Zwischenbilanz über die Verkaufserlöse der Grundstücke und die Erschließungskosten.
  2. Andrea Bucher (FWV) bemängelt, dass die Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere in der Simonswälder Straße von vielen ignoriert wird und regt ein zusätzliches Hinweisschild an. Bauamtsleiter Adam sichert dies zu.
  3. Auf Anfrage von Stefan Weis (ÖL) gibt Herr Adam bekannt, dass nur Gewerbetreibende auf Anfrage im Bereich Rosenweg / Blumenstraße in Bleibach Stellplätze anmieten dürfen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 14. Mai 2019

1. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 610, Gemarkung Bleibach, Sonnenhain 4

einstimmig genehmigt

2. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 597, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 8

einstimmig genehmigt

3. Antrag gem. § 4 BImSchG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (hier: Tunnelausbruchmaterial) und Errichtung und Betrieb einer Brecheranlage, Flst.Nr.: 18 (tlw), 99/2 (tlw.), 120 (tlw.), 118/6 (tlw.) und 119 der Gemarkung Gutach und Flst.Nr.: 99/3 der Gemarkung Bleibach, Auftraggeber ist das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 –Straßenwesen und Verkehr, Referat 47.1, Bissierstraße 3, 79114 Freiburg (Planung erfolgt durch: TABERG Ingenieur- und Sachverständigenbüro GmbH & Co. KG, Merzhauser Straße 4, 79100 Freiburg)

Die Verwaltung informiert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage über den Sachstand.
Die Frage von Gemeinderat Hamann (FWV), ob bereits Beschwerden wegen des Lärms, den die Brecheranlage verursacht / verursachen wird, eingegangen seien, beantwortet die Verwaltung mit nein.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 211/2, Gemarkung Gutach, Auf dem Schönwasen 16

Frau Heß von der Verwaltung informiert nach einer entsprechenden Frage von Gemeinderat Hamann (FWV) darüber, dass eine Verlängerung des Bauvorbescheides zeitlich und zahlenmäßig unbegrenzt möglich ist, so lange sich keine Änderungen an den baurechtlichen Bedingungen ergeben.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung auf Abriss eines Schuppens und Neubau einer Garage mit Stützwand auf dem Flurstück 62, Gemarkung Gutach, Landstraße 13

Gemeinderat Hamann (FWV) gibt zu Bedenken, dass die Zufahrt von der Garage direkt auf die Landstraße führt dies trotz der dortigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu einer verkehrsrechtlich schwierigen Situation führen könnte.
Frau Heß von der Verwaltung erläutert, dass dies für die hier abzugebende Stellungnahme des Gemeinderats nicht von Belang ist und die Situation in diesem Bauantrag keine Ausnahme darstellt. Sie wird den Einwand jedoch mit in die Stellungnahme des Gemeinderats an die Baurechtsbehörde aufnehmen und um Prüfung bitten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit einer Gegenstimme zu.

6. Bekanntmachungen / Sonstiges

  1. Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 635, Alte Ziegelei 5, Gemarkung Bleibach
  2. Bauvorbescheid zur Kernsanierung und Aufstockung für das Flurstück 263, Ottensteg 3, Gemarkung Gutach
    Aussage der Baurechtsbehörde zu den Hinweisen in der abgegebenen Stellungnahme zur Bauvoranfrage

7. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

keine

An der Sitzung hatten Bürgermeister Singler, die Gemeinderät*inn*e*n Elsner, Hamann, Wernet (Vertretung für Burger) und Reich (Vertretung für Oswald) sowie Frau Heß und Herr Adam von der Verwaltung teilgenommen.
Auf die Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls der Gemeindeverwaltung wird an dieser Stelle verzichtet, das dieses aus unserer Sicht nach der datenschutzrechtlich erforderlichen Nachbearbeitung keine über unseren Kurzbericht hinausgehenden relevanten Informationen enthalten würde. Das Sitzungsprotokoll kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, des technischen Ausschusses, des Verwaltungsausschusses und sonstigen öffentlichen Gremiumssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen und den Werdegang verschiedener Projekte der Gemeinde kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Danke!

Wir bedanken uns herzlich bei allen Wähler*innen, die uns ihre Stimmen gegeben haben und generell bei allen, die am vergangenen Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, um demokratische Parteien zu unterstützen.

Die Stimmenzuwächse bei der Ökologischen Liste bringen uns viel Verantwortung. Sozial, transparent und zukunftsorientiert waren die Schlagworte, nun gilt es diese mit Inhalten zu füllen.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im neu gewählten Gemeinderat. Die neue Gemeinderatsfraktion der ÖL setzt sich zusammen aus Beate Roser, Annette Linder, Stefan Weis und Barbara Schuler.

Die zukünftigen Gemeinderatsmitglieder der Ökologischen Liste Gutach: Stefan Weis, Annette Linder, Barbara Schuler und Beate Roser.
Die zukünftigen Gemeinderatsmitglieder der Ökologischen Liste Gutach: Stefan Weis, Annette Linder, Barbara Schuler und Beate Roser (v. l. n. r.).

Ihre Ökologische Liste

Lass unser Dorf aufblühen!

Drei Saatguttütchen bedruckt mit dem ÖL-Logo und dem folgenden Text: Ökologische Liste - sozial, transparent, zukunftsorientiert; Geh wählen! Lass unser Dort aufblühen!; öl-gutach.de

Bei unseren vergangenen fünf Infoständen haben wir rund 300 selbstbefüllte Tütchen mit insektenfreundlichen Blumensamen verteilt.

Das bio-zertifizierte Saatgut besteht aus den folgenden einjährigen, besonders bienenfreundlichen Insektenfutterpflanzen: Buchweizen, Phazelie, Sonnenblumen, Borretsch, Lupine, Alexandriner Klee, Persischer Klee, Saatwicke, Serradella, Herzgespann, Dill und Mauretanische Malve.

Die Aussaat sollte von Anfang Mai bis Ende Juli in einer Saattiefe von ca. 3 cm erfolgen.

Übrigens, Säen und Wählen liegen nah beieinander. Ob immer alles aufgeht, kann man vorher nicht wissen. Doch wie eine japanische Redensart sagt: „Ungesäte Saat geht nicht auf.“ – 「蒔かぬ種は生えぬ。」