Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. November 2020

Am Dienstag, 17. November 2020, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach

3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
3.2 Satzungsbeschluss

4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter

5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde

6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach

  • Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 noch erfolgen muss
    – Beschlussfassung –

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021

8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

10. Sanierung Mittelteil der Grundschule Zweitälerland

  • Sachstandsbericht der Verwaltung

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

12. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die nächste Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald am 24.09.2020 in Waldkirch stattfinden wird.

3. Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Singler hebt in seiner Ansprache die große Bedeutung der Blutspende für die Gesellschaft hervor und dankt den Blutspender*innen sowie dem DRK-Ortsverein Gutach-Bleibach für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Acht Spender*innen werden für 10, 25, 50 und in einem Fall 125 Blutspenden geehrt. Vier sind anwesend und nehmen Urkunde, Ehrennadel und Weinpräsent persönlich entgegen.

Sebastian Rötzer, der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins, dankt für die große Spendenbereitschaft auch in Coronazeiten. Er betont, dass die örtlichen Blutspenden gleich doppelt helfen: Zum einen den empfangenden Unfallopfern und chronisch Erkrankten, zum anderen dem Ortsverein, der für jede Spende einen kleinen Geldbetrag erhält und somit seine wichtige Arbeit vor Ort finanzieren kann. Zudem dankt er der Gemeinde für die Zurverfügungstellung der Halle und die gute Zusammenarbeit beim Auf- und Abbau.
Er bittet um rege Teilnahme an der nächsten Blutspendeaktion am 3.9.2020, da generell im Sommer und spezifisch jetzt während der Corona-Pandemie die Blutreserven knapp seien. Durch die Onlineanmeldung vorab könnten Wartezeiten vermieden werden und der gesamte Spendenablauf schnell innerhalb von 30 bis 45 Minuten bewältigt werden. Selbstverständlich seien auch weiterhin Spenden ohne Onlineanmeldung möglich. Insgesamt würden jedoch schon 80-90% der Blutspender*innen die Onlinenanmeldung nutzen.

4. Vorstellung des Tourismusberichts 2019 und Bericht über das laufende Geschäftsjahr 2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG durch die Geschäftsführerin Ulrike Weiß

Ulrike Weiß präsentiert die ZweiTälerLand-Tourismusstatistik 2019 für Gutach: Insgesamt konnte der Tourismus 2019 im ZweiTälerLand Rekordergebnisse erzielen. In Gutach selbst war ein leichtes Minus zu verzeichnen, welches Frau Weiß insbesondere auf das kurzfristig zurückgegangene Tagungsgeschäft in einem Betrieb zurückführt. Bei den Betriebsarten ist allgemein ein Rückgang bei Privatunterkünften und ein Zugewinn bei Ferienwohnungen und Übernachtungen auf Bauernhöfen zu verzeichnen. Über 70% der Gäste kamen aus Deutschland und hiervon wiederum knapp 60% aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Aus dem Ausland konnten insbesondere Gäste aus der Schweiz, Belgien, Frankreich und den Niederlanden begrüßt werden. 2019 waren die meisten Gäste zwischen 46 und 55 Jahre alt.

Anschließend berichtet Frau Weiß zusammenfassend von den Aktivitäten der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH (TOP 5) und Tourismus GmbH & Co. KG (TOP 6) im Jahr 2019 und 2020 und gibt einen Ausblick auf 2021:

  • In der Gesellschafterversammlung wurde die Korrektur der Leistungsverrechnung für Gutach vorgestellt (2019: -1.495,10 €; 2020: -2.110,63 €). Die Korrektur ergab sich aus Eingabefehlern, die beim Erfassen der Sammelmeldescheine entstanden waren und wurden bis 2015, als das Kurtaxesystem geändert wurde, zurückverfolgt.
  • Die Ausweisung einer Mountainbikestrecke wurde per Beschluss bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Seit 2001 hatte man hier mit Grundstückseigentümer*innen verhandelt und Lösungen für immer neue Hindernisse – Haftungsbestimmungen, Umweltschutzbelange, Jagdbelange – gesucht. Ziel war es, eine Strecke mit möglichst vielen Abschnitten mit Wegbreiten < 2m auszuweisen, die für die Mountainbiker*innen besonders attraktiv sind, deren Befahrung jedoch nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer*innen erfolgen darf. Hier konnte keine Lösung gefunden werden.
  • Im Marketing gilt laut Frau Weiß weiterhin „Thema schlägt Destination“: Der seit 2011 existierende ZweiTälerSteig wurde auch dank des Einsatzes des Schwarzwaldvereins zum vierten Mal als Qualitätsweg wanderbares Deutschland rezertifiziert und vom Wandermagazin als Deutschlands schönster Wanderweg 2019 ausgezeichnet. Der ZweiTälerSteig ist die aktuell die „cash cow“ in der Region und soll künftig mit neuem Bild- und Filmmaterial beworben werden.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur konnte erfolgreich fortgeführt werden. Durch Empfehlungsmarketing und journalistische Texte durch Pressereisen (u. a. im Spiegel) konnte ein messbarer Effekt erzielt werden.
  • Gastgeber*innen wurden Fortbildungen für digitales Marketing und Digitalisierung angeboten. Printprodukte haben mit dem Auszeit-Magazin sowie dem Gastgeber- und Gastronomieverzeichnis jedoch weiterhin eine große Bedeutung.
  • Darüberhinaus erfolgten verschiedene Kooperationen, u. a. mit den anderen drei Qualitätsregionen wanderbares Deutschland, den Gewerbevereinen / Werbegemeinschaften und Ortsverwaltungen Elzach und Waldkirch im Rahmen des Zweitälerlandguides [‚uff’baːsse], beim 1. Kandel Bergmarathon sowie bei der Entwicklung und Bewerbung des neuen Prechtäler Bienenwegs.
  • Im Frühjahr 2020 gingen die Gästezahlen durch den Beginn der Coronapandemie zurück – mit der Postkartenaktion „Träumen erlaubt“ versuchte man, das ZweiTälerLand als Urlaubsregion bei den (potentiellen) Gästen im Bewusstsein zu halten. Inzwischen ist die Nachfrage jedoch wieder deutlich gestiegen und Frau Weiß bestätigt die Wahrnehmung von Barbara Schuler (ÖL), dass an Wochenenden und Feiertagen lokal z. T. großer Andrang herrsche und kündigt an, dass Lenkungsbedarf überprüft werde. Auf Rückfrage von Bürgermeister Singler erläutert sie, dass coronabedingt viele Tagesausflügler*innen und auch Rucksacktourist*innen mit Zelten unterwegs seien, die sonst eher weit entferntere Urlaubsziele angestrebt hätten und jetzt auf „Nummer sicher“ gingen.
  • Für 2021 kündigt Frau Weiß an, dass am Hugenwaldtunnel ein braun-weißes Portalschild für das ZweiTälerLand angebracht werden wird und die Kurtaxesatzung erneuert werden muss, da die bisherige Konusregelung ausläuft und entsprechend einer Aktualisierung bedarf.

5. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH

  • TOP 5 Anlage 1: Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • ÖL-Information: Die vollständigen Unterlagen lagen bei der Verwaltung bis zum Sitzungstermin zur Einsicht aus. Für interessierte Personen, denen es beispielsweise nicht möglich war, während der Rathausöffnungszeiten Einblick in die Unterlagen zu nehmen, stellen wir hier exemplarisch zur Orientierung die Beratungsunterlagen unserer Nachbargemeinden Waldkirch und Simonswald zur Verfügung.
    Waldkirch: Beschlussvorlage, Jahresabschluss
    Simonswald: Beschlussvorlage

Bürgermeister Singler berichtet, dass die Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung einstimmig erfolgten und dass er und Clemens Elsner (FWV) als Vertreter für die Gemeinde Gutach teilgenommen und abgestimmt hätten.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu. Selma Fischer (FWV) nimmt entschuldigt nicht an der Sitzung teil.

6. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Bürgermeister Singler berichtet, dass die Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung einstimmig erfolgten und dass er und Clemens Elsner (FWV) als Vertreter für die Gemeinde Gutach teilgenommen und abgestimmt hätten (vgl. TOP 5).
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu.

7. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Mittelbau der Grundschule ZweiTälerLand

Laut Tischvorlage liegen alle zu vergebenden Leistungen in der Kostenschätzung.
Barbara Schuler (ÖL) fragt, ob die Arbeiten gemäß des Bauzeitenplans größtenteils in den Sommerferien abgeschlossen werden können.
Ein Mitarbeiter des zuständigen Architekturbüros im Zuschauerbereich antwortet, dass die groben und lärmintensiven Arbeiten (Stahlträgersanierung, Abbrucharbeiten, Fenstertausch, teilweise Dacharbeiten) in den Sommerferien abgeschlossen werden sollen. Einige Arbeiten wie die Fertigstellung des Daches und Dämmarbeiten werden jedoch noch bis Anfang Oktober und somit während der Schulzeit erfolgen.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten gemäß des Beschlussvorschlags jeweils an die wirtschaftlichsten Bieter:

8. Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Wasserversorgung der Gemeinde Gutach im Breisgau

Bürgermeister Singler korrigiert den Angebotspreis auf 28.053,67 € (mit 19% Mwst.), ggf. kann das Fahrzeug jedoch durch die Mehrwertsteuersenkung noch günstiger erworben werden.
Annette Linder (ÖL) sagt, dass hierfür im Haushalt 44.200 € eingeplant waren und fragt, ob die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (Warnbeleuchtung nach DIN 30710, Warnbeleuchtung am Dach und Hakenset an der Trennwand, Blocksystem mit Regalfächern und ausklappbarem Schraubstock) und für die am Bauhof zu installierende Ladestation in diesem geplanten Rahmen liegen.
Bürgermeister Singler antwortet, dass dies auf jeden Fall so sei und dass die Ladestation ungefähr 700 bis 800 € kosten werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Renault Kangoo Z. E. 2-Sitzer für 28.053,67 € bei der Firma auto Maier zu erwerben.

9. Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Gemeinde Gutach im Breisgau

2005 wurden die Regelungen des Bundesangestelltentarifs (BAT) sowie des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) weitgehend durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) ersetzt. Die Gemeindeverwaltung hat dementsprechend die nach BAT und BMT-G II bestehenden Arbeitsverträge in den TVöD übergeleitet. Die Gemeindeprüfanstalt hat nun festgestellt, dass damals versäumt wurde, hierfür einen grundsätzlichen Beschluss des Gemeinderats einzuholen. Dieser fehlende Grundsatzbeschluss soll nun nachgeholt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

10. Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

Das Personalamt der Gemeinde schlägt vor, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V. beizutreten, um von dessen Informationen, Beratungen und Unterstützungen in tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen profitieren zu können. Mitglieder des Verbands sind verpflichtet, die Tarifverträge zu erfüllen, die der Verband und dessen Spitzenverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), mit den Gewerkschaften schließt. Gutach wendet dieses Tarifrecht schon jetzt vollumfänglich an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 580 € / Geschäftsjahr. Die Mitgliedschaft wurde auch von der Gemeindeprüfanstalt empfohlen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

11. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste; Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer stellt den Sachverhalt vor: Ab 17.03.2020 war die Kinderkrippe aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen und es fand daraufhin nur eine Notbetreuung statt. Anfang März wurden die Märzbeiträge noch in voller Höhe eingezogen. Im April, Mai und Juni wurden die Elternbeiträge in einer Höhe von insgesamt 27.843,02 € ausgesetzt. Die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nahmen, wurden darüber informiert, dass die Beiträge hierfür nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss noch erhoben werden – höchstwahrscheinlich bemessen am in Anspruch genommenen Betreuungsumfang. Bislang hat die Gemeinde vom Land Soforthilfen in Höhe von 30.268,27 € erhalten.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeinden im Umfeld auch entsprechend der vorliegenden Beschlussvorlage entschieden hätten, dass Klagen von Eltern gegen die Erhebung von Entgelten für nicht erbrachte Betreuungsleistungen wohl erfolgreich sein würden und dass das Land ggf. nochmals Unterstützungsgelder ausschütten werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die bislang ausgesetzten Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni nicht erhoben werden und dass für die Notbetreuung Entgelte in Höhe des tatsächlich benötigten Betreuungsumfangs erhoben werden.

12. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand; Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen

Ab 17.03.2020 war die Grundschule aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Ab 27.04.2020 wurde eine Notbetreuung angeboten. Anfang März wurden die Märzbeiträge noch in voller Höhe eingezogen. Bei der Bedarfsabfrage für die Notbetreuung wurden die Eltern nicht auf ein eventuelles Entgelt hingewiesen. Die Notbetreuung fand durch die Lehrkräfte statt. Das ansonsten hierfür eingesetzte Betreuungspersonal leistete in dieser Zeit Vorarbeiten für die Grundschulzusammenlegung, nähte Alltagsmasken etc. – dadurch konnte auf Kurzarbeit und Entlassungen verzichtet und das volle Gehalt bezahlt werden.
Im April, Mai und Juni wurden die Elternbeiträge in einer Höhe von insgesamt 12.900 € ausgesetzt.
Die Mittwochsbetreuung wird aus organisatorischen und personellen Gründen erst wieder nach den Sommerferien angeboten – hierfür wurden demnach im Juli auch keine Entgelte erhoben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die bislang ausgesetzten Betreuungsentgelte für die Monate April, Mai und Juni sowie zudem ergänzend das Entgelt für die Mittwochbetreuung im Monat Juli nicht zu erheben.

13. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 (TOP 10) wurden die neuen Entgelte ab dem Schuljahr 2020/21 beschlossen. Das Rechnungsamt hat die Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend überarbeitet und legt diese zum Beschluss vor.
Annette Linder (ÖL) dankt der Verwaltung und bringt im Namen der ÖL noch folgende Anregung ein: Unter „§ 7 Abmeldung, Ausschluss“ ist geregelt, dass ein Kind u. a. von den Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden kann, wenn das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt. Falls dies in der Vergangenheit öfters der Fall gewesen sein sollte, wäre zu überlegen, eine konkrete Zahl hinsichtlich der nicht wahrgenommenen Betreuungstage einzufügen, um unnötige Konflikte mit den Erziehungsberechtigten in diesem Fall zu vermeiden, da „regelmäßig“ ein sehr dehnbarer Begriff ist.
Kämmerin Frau Schäfer antwortet, dass dies in der Vergangenheit äußerst selten vorgekommen und dass bei der Erstellung der Benutzungs- und Entgeltordnung in enger Zusammenarbeit mit der Schule hier bislang kein Bedarf für eine nähere Regelung gesehen worden sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau vom 21.07.2015 in der Fassung der 5. Änderung vom 21.07.2020.
Robert Stiefvater (CDU) nimmt wegen kurzzeitiger Abwesenheit nicht an der Abstimmung teil.

14. Anpassung der Elternbeiträge für die kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach, sowie der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Ü3-Bereich

Wie in den Vorjahren haben Städtetag, Gemeindetag und die 4-K-Konferenz (Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen) gemeinsam Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 herausgegeben. Eine Anhebung um 1,9 % wird empfohlen – zunächst für ein Jahr. Die Erhöhung bleibt damit bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um die Eltern nicht zu sehr zu belasten. In den Vorjahren hatten sich die o. g. Gremien zumeist auf Erhöhungen um 3 % geeinigt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Kindergartenbetreuungsbeiträge nach der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21“.

15. Anpassung der Elternbeiträge für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 für den U3-Bereich

Wie in den Vorjahren haben Städtetag, Gemeindetag und die 4-K-Konferenz (Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen) gemeinsam Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 herausgegeben. Eine Anhebung um 1,9 % wird empfohlen – zunächst für ein Jahr. Die Erhöhung bleibt damit bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um die Eltern nicht zu sehr zu belasten.
Für die Ganztagesbetreuung war für das Kinderkrippenjahr 2020/21 in der Gemeinderatssitzugn am 20.11.2018 ein monatlicher Beitrag von 400 € festgesetzt worden, da damals noch von der üblichen jährlichen 3%igen-Steigerung ausgegangen worden war.
Da die Beiträge im Elz- und Simonswäldertal nach und nach aneinander angeglichen werden sollen – u. a. um KiTa-Tourismus zu vermeiden – empfiehlt das Rechnungsamt, sich der Anhebung um 1,9 % anzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Kinderkrippenbetreuungsbeiträge nach der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21“.
Robert Stiefvater (CDU) nimmt nun wieder an der Sitzung teil.

16. Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg 2013-2017; Unterrichtung des Gemeinderats nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO

Bürgermeister Singler weist darauf hin, dass der Bericht auf dem Rathaus von den Gemeinderät*innen eingesehen werden kann und dass dies von einzelnen Fraktionen schon getan wurde. Er ergänzt, dass einzelne Punkte des Prüfberichts den Gemeinderat in den nächsten Monaten noch beschäftigen werden.
ÖL-Information: Barbara Schuler und Annette Linder haben am 17.07.2020 Einsicht in den Prüfbericht genommen und danken an dieser Stelle Kämmerin Anna Schäfer für die ausführliche Beantwortung der dabei entstandenen Fragen.

17. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, welche der für den Haushalt 2020 beschlossenen Investitionen bereits getätigt wurden und welche noch ausstehen bzw. vorerst zurückgestellt wurden.
Die Zeiterfassungsterminals wurden installiert, Grundstücksver- und ankäufe teilweise getätigt, die Büroausstattung für die Verwaltung sowie die Edelstahlabfallbehälter teilweise beschafft. Bezüglich der Bau- und Sanierungsarbeiten am neuen Feuerwehrhaus, der Grundschule ZweiTälerLand und dem Freibad sowie der Anschaffung des E-Autos und der Digitalisierung der Grundschule verweist Frau Schäfer auf den aktuellen Stand aus der heutigen (TOP 7 und 8) sowie der Juni-Sitzung 2020 (TOP 2, 4, 7, 11). Hier liegt man finanziell und zeitlich im Plan.
Die WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof befindet sich im Bau.
Der Anhänger und die Kehrmaschine für den Bauhof wurden noch nicht beschafft. Die Angebote für die Datenlogger in der Wasserversorgung werden gerade eingeholt; die Beschaffung soll dann in den nächsten Wochen erfolgen.
Für die Grabhülllen wurden aufgrund des erhöhten Bedarfs 3.500 € mehr ausgegeben.
Der Kombidämpfer für die Kita wird erst 2021 benötigt und wird dann auch erst gekauft.

Frau Schäfer bittet die Fraktionen, die Haushaltsanträge für 2021 bis zum 2.10.2020 einzureichen.
Barbara Schuler (ÖL) weist darauf hin, dass mit der Umnutzung des alten Bleibacher Schulhauses, des möglichen Baus eines Seniorenwohnheims, des angedachten Sozialen Wohnungsbaus in der Alten Ziegelei und der Umnutzung der ehemaligen Feuerwehrhäuser in Gutach und Bleibach nach Bezug des neuen Feuerwehrhauses große Themen anstünden und es bislang immer noch keinen Gemeindeentwicklungsplan gäbe. Sie sieht hier Planungs- und Diskussionsbedarf und merkt an, dass der Gemeinderat orientierende Zahlen zur Haushaltslage und den Spielräumen benötige, um konkrete und sinnvolle Anträge formulieren zu können.
Bürgermeister Singler antwortet, dass sich die Fraktionen untereinander absprechen sollten. Er merkt an, dass noch Mietverhältnisse im alten Bleibacher Schulhaus bestünden und dass er hoffe, dass die aktuelle Zinspolitik gerade bezüglich des Sozialen Wohnungsbaus in der Alten Ziegelei eine kostengünstige Realisierung ermöglichen werde.
Robert Stiefvater (CDU) schließt sich Frau Schulers Frage nach verlässlichen Zahlen an.
Kämmerin Anna Schäfer sagt, dass die Steuerschätzung im September noch abgewartet werden müsse und die Anträge aus den Fraktionen und den Verwaltungsabteilungen dann in den Haushaltsplan eingearbeitet werden können.
Reinhard Hamann (FWV) verweist ebenfalls auf die bereits genannten Gebäude und Flächen und ist der Meinung, dass der Gemeinderat sich hier Gedanken machen müsse.
Bürgermeister Singler greift den allgemeinen Wunsch nach einer Klausurtagung des Gemeinderats zu diesen großen Themen auf und kündigt die Terminfindung hierfür an.

Abschließend fragt Christine Kaltenbach (FWV) nach, ob es schon neue Zahlen bezüglich der Bahnbrücken gäbe. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Wahrheit in der Abrechung liegen werde. Aktuell sähe es noch gut aus – was aber auch daran läge, dass die Gemeinde mit „worst case“-Zahlen geplant habe. Die Kreuzungsvereinbarungen habe er immer noch nicht unterschrieben, da es hier noch Unklarheiten gäbe und sich das Abwarten bislang als sinnvoll erwiesen hätte. So wäre der Zuschuss für die Gemeinde bei einer Unterzeichnung im August 2019 nur bei 50% gelegen, jetzt wäre dieser auf 75% gestiegen.

18. 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, rekapituliert nochmals die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie den bisherigen Verfahrensablauf.
Die Offenlage in Gutach im Breisgau und in Simonswald wurde vom 17.02. bis 20.03.2020 vorschriftsmäßig durchgeführt. In Waldkirch konnte die vierwöchige Offenlage nicht regelrecht durchgeführt werden, da in dieser Zeit bereits das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für die Bevölkerung geschlossen werden musste. Die Offenlage in Waldkirch wurde vom 22.05. bis 23.06.2020 wiederholt. Es gingen keine Stellungnahmen von Bürger*innen ein.

In der nächsten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald am 24.09.2020 in Waldkirch sollen abschließend offiziell die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und der Wirksamkeitsbeschluss gefasst werden. Dabei handelt es sich laut Frau Pundt um eine Formsache, da die eingegangenen Stellungnahmen schon im Vorfeld behandelt wurden bzw. rein obligater Natur waren.
Robert Stiefvater (CDU) ist als verantwortlicher Architekt befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

18.1 Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage

Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmig über die im Rahmen der Offenlage von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

18.2 Feststellungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Feststellungsbeschluss für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (1) BauGB als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

19. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I

Maren Pundt vom Planungsbüro FSP erläutert die maßgeblichen erforderlichen Änderungen und inwiefern die bestehenden Bauvorschriften aus dem Jahr 1983 an die heutige Rechtsprechung sowie die ortsübliche Gestaltung angepasst werden sollen:

  • Es werden zwei Baufenster ausgewiesen, in denen jeweils eine Bebauung mit drei Vollgeschossen erlaubt ist. Geplant sind zwei Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen, von denen das 3. Geschoss jeweils das Dachgeschoss bilden soll. Das Gebäude längs zur Kirchstraße wird dabei etwas größer ausfallen.
  • Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird von 1,0 auf 1,2 erhöht. Die maximale Höhe der Häuser wird festgesetzt und an die Umgebungsbebauung angepasst.
  • Die Grundflächenzahl (GRZ) bleibt rechtlich gesehen bei 0,4. Durch die in wasserdurchlässiger Bauweise gestalteten zwei Stellplatzzonen und Wege und die begrünte Tiefgarage wird diese jedoch effektiv auf 0,85 erhöht.
  • Die Tiefgarage, die zwölf Stellplätze, Keller- und Abstellmöglichkeiten bieten soll, wird wegen des hohen Grundwasserspiegels ca. 0,5 m aus der Erde herausragen und muss begrünt werden, um die Bedingungen der o. g. Überschreitung der GRZ zu erfüllen.
  • Für die Wohnungen mit über 65 m² Wohnfläche sind 1,5 Stellplätze pro Wohnung, für die kleineren Wohnunge 1 Stellplatz pro Wohnung erforderlich.

Annette Linder (ÖL) fragt ob sich auch Änderungen auf dem Gehwegflurstück 384/1 hinsichtlich der Breite des Gehwegs ergeben und verweist auf die Auswirkungen der Bebauung am ehemaligen Gasthof Sonne in Bleibach.
Frau Pundt antwortet, dass sich an der Gehwegbreite nichts ändern wird und dass dieses Flurstück nur der Vollständigkeit halber in die Änderung des Bebauungsplans integriert wurde.
Robert Stiefvater (CDU) fragt, ob man die geplante Fläche vor dem Haus nicht gleich mit dem Gehweg einebnen und verbinden könnte. Frau Pundt verneint dies, da auf diesem ca. 50 cm breiten Streifen noch eine Hecke gepflanzt werden soll.
Auf die Frage von Barbara Schuler (ÖL) hin, ob die Stellplätze ausreichend sind, antwortet Frau Pundt mit ja.

19.1 Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

19.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf der Bebauungsplanänderung und der örtlichen Bauvorschriften vom 21.07.2020.

19.3 Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I“ die Durchführung der Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Die Unterlagen können auf der Gemeindewebsite sowie im Rathaus im Bauamt und im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ergänzende Termine können mit dem Bauamt vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist vom 6.8. bis 14.9.2020 können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

20. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Rosa Wernet (CDU) fragt, ob die PV-Anlage im Freibad nun angeschlossen sei. Sie hätte hierzu gegensätzliche Informationen erhalten. Bürgermeister Singler antwortet, dass er dazu aktuell nichts sagen kann, da Herr Adam (Baumamt) dafür zuständig ist.
    ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 (TOP 11) wurde auf unsere Anfrage hin berichtet, dass die Anbindung der Photovoltaikanlage an die Pumpen im Technikraum noch nicht erfolgt sei. Die Heizungsanlage ist jedoch gemäß einer Antwort der Verwaltung im Juni auf eine Rückfrage von uns schon länger funktionsfähig angeschlossen.
  • Clemens Elsner (FWV) möchte wissen, ob es nötig sei, dass bei Feuerwehreinsätzen die Sirene am Rathaus eingesetzt werde und ob die persönlichen Meldegeräte zur Alarmierung hier nicht ausreichen würden. Er verweist auf den letzten Feuerwehreinsatz mit Sirene um 5 Uhr früh und die Auswirkungen auf die Anwohner*innen, zu denen er auch gehört. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Sirene von der Leitstelle in Emmendingen aus aktiviert werde und – so lange diese installiert sei – auch genutzt werde, zumal sie auch der Warnung der Bevölkerung diene.
  • Barbara Schuler (ÖL) fragt nach dem Planungsstand hinsichtlich der möglichen Erweiterung des Bleibacher Kindergartens. Bürgermeister Singler antwortet, dass man hier mit dem erzbischöflichen Ordinariat als Träger des Kindergartens im Gespräch sei.
  • Reinhard Hamann (FWV) und Bürgermeister Singler gratulieren Clemens Elsner (FWV) nachträglich zum 60. Geburtstag und überreichen ihm im Namen des Gemeinderats einen Präsentkorb.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Anfragen / Anträge der ÖL-Fraktion

Unsere vorab eingereichten Anfragen / Anträge (20.05.2020) und Anfragen / Anträge (26.06.2020) zur Junisitzung befassten sich mit folgenden Themen:

  • Auswirkungen der Coronapandemie auf den Gemeindehaushalt (siehe TOP 12)
  • Kostenzusammenstellung für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbads (siehe TOP 11)
  • Abschlussrechnung Baugebiet „Alte Ziegelei“ (siehe TOP 2)
  • Statusbericht Baugebiet „Alter Sportplatz“ (siehe TOP 2)
  • Kostenschätzung Feuerwehrgerätehaus
  • Verkehrssituation an der B294 und Lärmaktionsplan (TOP 6)
  • Digitalisierung Grundschule ZweiTälerLand (TOP 7)
  • Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser (TOP 9)
  • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abläufe in der Grundschule Zwei-TälerLand (TOP 10)

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Stefan Kaltenbach, Gesamtkommandant der FFFW Gutach im Breisgau, merkt an, dass die Verantwortlichen der Feuerwehr über die letzten Änderungen am Bauplan des Feuerwehrhauses vorab nicht ausführlich informiert wurden.
    Als aktiver Motorradfahrer weist er zudem im Hinblick auf TOP 5 darauf hin, dass auch Quads, alte Traktoren und getunte Autos Lärmquellen sind und bei der Lärmreduktion nicht nur die Motorradfahrer im Fokus stehen sollten.
    Die Verwaltung antwortet, das die Bauplanänderung des Feuerwehrhauses einen zweiten Fluchtweg beinhaltete und diese Änderung dringlich und obligat für die Baugenehmigung war.

2. Bekanntgaben

  • Ergänzend gibt Bürgermeister Singler bekannt, dass die Gemeinde für die klimafreundliche Sanierung des Mittelbaus der Grundschule ZweiTälerLand über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus der L-Bank 142.000 € erhalten hat.
  • Zudem sind vom Land 230.000 € Zuschuss für das Feuerwehrhaus bewilligt worden.

3. Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2019 durch Polizeioberrat Ulrich Hildenbrand (Leiter des Polizeireviers Waldkirch)

Herr Hildenbrand stellt den Bericht zur polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik 2019 in Gutach vor. Wir freuen uns, dass die Gemeindeverwaltung dem Antrag der ÖL-Fraktion gefolgt ist und den Bericht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht hat.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

  • 2019 wurden 92 Straftaten in der Gemeinde registriert, ein Rückgang nach 113 Straftaten 2018. Im Jahr 2018 war die Straftatenanzahl durch mehrere Sachbeschädigungen durch Graffiti deutlich angestiegen, für die jedoch die verantwortliche Person ermittelt werden konnte. (siehe: Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2018 in Gutach aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019, TOP 3)
  • Die Aufklärungsquote lag bei 62 %.
  • Von den 92 Delikten entfielen 23 auf Betrug, 20 auf Körperverletzung / Nötigung / Raub, 18 auf Diebstahl, 12 auf Sachbeschädigungen, 2 auf Sexualdelikte und 17 auf sonstige Delikte, wie z. B. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Umweltdelikte.
  • Der Anstieg an Betrugsfällen folgt einem landesweiten Trend, zu dem auch die „klassischen“ Internet-Betrügereien wie Bestellen-und-nicht-bezahlen und Verkaufen-und-nicht-liefern gezählt werden.
  • Die Zahl der Diebstähle und der Sachbeschädigungen war rückläufig. 2018 war zudem kein Wohnungseinbruch zu vermelden.
  • Der deutliche Anstieg im Bereich Raub / Körperverletzung / Nötigung war auf „Fasnet-Crasher“ zurückzuführen – Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Ausfälligkeiten den Jubiläumsumzug 2019 massiv gestört hatten. Hier passte die Polizei gemeinsam mit den veranstaltenden Narrenzünften die Sicherheitskonzepte für nachfolgende Veranstaltungen an. Auch drei Hundebisse wurden in der Kategorie Körperverletzung registriert.
  • Der Raubüberfall auf einen Einkaufsmarkt, welcher sich just an dem Abend ereignete, als Herr Hildebrand im Vorjahr die Kriminalitäts- und Unfallstatistik im Gemeinderat vorstellte, ist bislang ungeklärt.
  • Die Häufigkeitszahl, d.h. die Anzahl der Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner, betrug 2.054. Damit ist Gutach ein ruhiges Fleckchen und liegt deutlich unter den Häufigkeitszahlen von Waldkirch, Denzlingen, Freiburg, dem Landkreis Emmendingen und dem Land.
  • Es wurden insgesamt 54 Tatverdächtige ermittelt, welche in der Mehrheit männlich, erwachsen und deutscher Nationalität waren. Einzelne Personen hatten mehrere Straftaten begangen. Im Vergleich zu den Vorjahren waren aufgrund der „Fasnet-Crasher“-Fälle mehr Tatverdächtige jüngeren Alters darunter.

Verkehrsunfallstatistik

  • 2019 (2018: 34) wurden insgesamt 27 Verkehrsunfälle – 11 mit verletzten Personen, 16 mit Sachschäden – sowie 39 Kleinstunfälle („Bagatellschäden“) polizeilich festgestellt.
  • Beteiligt waren an diesen überwiegend Pkw (37), Lkw (3), Krafträder (2), Fahrräder (2), Bus (0), Fußgänger*in (2) sowie Sonstige (5). Dass die Zahl der Beteiligten höher liegt als die der Verkehrsunfälle liegt daran, dass nicht nur die verursachende sondern auch die geschädigte Person (z. B. unter „Sonstige“ mit einem beschädigten Gartenzaun) in der Statistik geführt wird.
  • Typische Unfallursachen waren Missachtung der Vorfahrt, überhöhte / nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Fehler beim Abbiegen / Wenden / Rückwärtsfahren. Unfallursachen, die wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden konnten, werden unter „Sonstige“ geführt.
  • Es gab keine konkreten Unfallhäufungsstellen. Am Kreisverkehr ereigneten sich vier Unfälle, jedoch stets mit unterschiedlichem Hergang und verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Die Situation wird wird jedoch beobachtet werden.
  • „Alkohol am Steuer“ wurde – wie auch in den anderen Elztalgemeinden – meist tagsüber bei Personen mittleren Alters mit vermutlich suchtbedingt hohen Promillewerten von 1,5 bis 2,0 Promille festgestellt. Demgegenüber würden nur äußerst selten junge „Partyfahrer“ unter Alkoholeinfluss fahren.

Abschließend geht Herr Hildenbrand noch auf den Verkehrslärm und respektive die Rolle der Motorradfahrer*innen darin ein. Dieses Problem könne nicht allein durch Verkehrsüberwachung gelöst werden, da für eine umfassende Kontrolle die personellen Ressourcen fehlen und bei Kontrollen in der Regel auch nur selten Regelverstöße und illegale Anbauten entdeckt würden. So würden auch bei zulassungskonformen Fahrzeugen und eingehaltener Höchstgeschwindigkeit die Lärmgrenzwerte überschritten.
Aus seiner Sicht ist – neben den ggf. anzupassenden gesetzlichen Vorgaben – Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit nötig und zielführend, um z. B. mit Lärmpegelmessern die Fahrer*innen auf den von ihnen verursachten Lärm hinzuweisen und an eine lärmreduzierende Fahrweise zu appellieren.

4. Auftragsvergabe Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig für die Bruttoangebotssumme von 762.449,62 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Moser GmBH & Co. KG aus Freiburg.
Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) war zuvor als verantwortlicher Architekt befangen vom Ratstisch abgerückt. Gemeinderätin Selma Fischer (FWV) fehlte bei der Sitzung entschuldigt.
Insgesamt waren für die Bauarbeiten sechs Angebote eingegangen. Das nun angenommene Angebot liegt im kalkulierten Preisrahmen (731.449,62 € + 31.000 € für den Blitzschutz). Da die Arbeiten in diesem Jahr noch abgeschlossen werden sollen, wird die Gemeinde wohl noch von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung profitieren können.

5. Beitritt der Gemeinde Gutach im Breisgau zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes Baden-Württemberg

Den Kernforderungen der Initiative Motorradlärm, nach welchen Motorräder leiser gebaut und gefahren werden müssen und rücksichtsloses Fahren deutlichere Folgen haben muss, schließt sich die Mehrheit des Gemeinderats an.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Initiative Motorradlärm mit 9 Stimmen zu.
Fünf Gemeinderät*innen enthalten sich der Stimme, u. a. mit der Begründung, dass die Initiative eine Stigmatisierung aller Motorradfahrer*innen und der Weg bis zu Motorradfahrverboten nicht mehr weit sei.

6. Antrag der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der B294 (Gemarkung Bleibach und Gutach) von 100 km/h auf 80 km/h

ÖL-Information vorab (war nicht Teil der Gemeinderatssitzung):

  • Der Schutz der Bevölkerung vor (Verkehrs)lärm ist wichtig. Ein effizienter Lärmschutz kann nur auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen gelingen.
  • Der gemeinsame Lärmaktionsplan 2014 / 2015 von Waldkirch und Gutach im Breisgau wies entlang der B294 in drei Abschnitten Lärmbelastungen nach und empfahl als kurzfristige Maßnahmen jeweils eine Erneuerung der (damals schon maroden und unzureichenden) Lärmschutzwände mit Erhöhung und Verlängerung bzw. an einer Stelle die Prüfung einer Neuerrichtung. Als mittelfristige Maßnahme wurde jeweils die Aufbringung eines lärmarmen Fahrbahnbelags empfohlen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde nicht als geeignete Maßnahme genannt. (Seiten 10, 17, 18 des Lärmaktionsplans)
  • Um Verkehrslärm „hörbar“ zu reduzieren, können laut Umweltbundesamt verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Schalldruckpegelreduktionen erzielen (Auswahl):
    • geräuschmindernder Fahrbahnbelag -4 bis -8 dB(A)
    • Lärmschutzwände (Abschirmung) -5 bis -10 dB(A) (im Idealfall bis zu -15 dB(A))
    • Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h -1 bis -3 dB(A)
  • Ein geräuschmindernder Fahrbahnbelag wurde auf der Gemarkung Gutach (im Gegensatz zu Waldkirch) bislang laut Beschlussvorlage nicht aufgebracht.
  • Änderungen des Schalldruckpegels können ab ca. 1 dB(A) gerade unterschieden und ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen werden. Eine Änderung um 10 dB(A) entspricht einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke.

Diskussion (Auszüge) und Beschluss in der Gemeinderatssitzung:

Die Verwaltung stellt den Antrag vor und argumentiert für die Geschwindigkeitsreduzierung, da diese eine erhebliche Lärmentlastung für die Anwohner*innen und den Gutacher Friedhof bringen würde.
Beate Roser (ÖL) fragt, ob damit wirklich eine für die Anwohner*innen spürbare, erhebliche Lärmreduktion erreicht werden kann, da eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 auf 80 km/h statistisch nur eine Lärmreduktion von 1 bis max. 3 dB(A) bringt. Frau Wencke Heß (Bauamt) antwortet, dass aus ihrer Sicht auch schon eine Reduktion um 1 dB(A) eine Verbesserung bringen würde und betont das insgesamt hohe Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass insbesondere nachts noch deutlich schneller und damit lärmintensiver gefahren werden würde.
Annette Linder (ÖL) verweist auf den Lärmaktionsplan und die darin empfohlene Aufbringung eines geräuscharmen Fahrbahnbelags und die Sanierung bzw. Neuerrichtung von Schallschutzwänden sowie deren wissenschaftlich nachgewiesenen deutlich höheren Nutzen. Sie möchte wissen, warum in den Gutacher Abschnitten kein geräuscharmer Fahrbahnbelag verlegt wurde und inwieweit seit 2015 Maßnahmen bezüglich der Schallschutzwände ergriffen wurden. Bürgermeister Herr Singler antwortet, dass der „Flüsterasphalt“ damals von übergeordneten Stellen „aus technischen Gründen“ abgelehnt worden sei; ein Grund seien auch die Folgen der dafür langen notwendigen Sperrung der B294 gewesen. Erst in 15 bis 20 Jahren, wenn eine Fahrdeckenerneuerung notwendig werde, könne hier wieder über einen „Flüsterasphalt“ diskutiert werden. Die Schallschutzwände seien nicht erneuert worden. Dies wurde der Gemeinde zwar von den zuständigen Stellen zugesagt, ist bis jetzt jedoch noch nicht erfolgt. Auf die Rückfrage von Annette Linder (ÖL) hin, ob die Gemeinde etwas tun könne, um die Erneuerung der Lärmschutzwände zu beschleunigen, antwortet Bürgermeister Singler bedauernd mit nein.
Hansjörg Weis (FWV) spricht sich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung aus („Man darf bald gar nichts mehr“).
Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die lärmintensiven Lkw nach wie vor 80 km/h fahren dürfen und dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung für Pkw die einzige Lkw-Überholmöglichkeit im Elztal entfallen würde – es sei denn, man würde die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auch gleich noch auf 60 km/h begrenzen.
Reinhard Hamann (FWV) ergänzt, dass schon fast überall 80 km/h auf der B294 gelten würde. Er betont, dass die Ortschaften durch die Straße entlastet werden sollen und viele Häuser – insbesondere am Stollen – erst nach der Straße gebaut wurden.
Die Gemeinderat lehnt die Geschwindigkeitsreduzierung mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme ab.

7. Freigabe der Digitalisierungsmittel im Haushaltsplan 2020 für die Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der von der ÖL-Fraktion vorab eingereichten Fragen hatte Frau Wencke Heß (Bauamt; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) noch kurzfristig Herrn Grüninger (Lehrer an der Grundschule ZweiTälerLand; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) und Herrn Heitz (Geschäftsführer der Firma ComComS, welche die Schuldigitalisierung mitgestalten soll) eingeladen. Dafür und für die vielen bereichernden Informationen in der Sitzung möchten wir uns als ÖL-Fraktion an dieser Stelle herzlich bei Frau Heß, Herrn Grüninger und Herrn Heitz bedanken.

Herr Grüninger berichtet, dass das Lehrerkollegium vom bereits vorhandenen Präsentationswagen „Indicar“ begeistert ist und die Anschaffung weiterer 3 Wagen befürwortet. Ein Wagen beinhaltet u. a. Beamer, Dokumentenkamera, DVD- und Blueray-Player und Soundsystem und kann mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten bedient werden.
Er berichtet, dass der Medienentwicklungsplan (MEP) der Schule gute Fortschritte macht und dass aktuell viele Umfragen – auch unter den Schüler*innen – laufen.

Frau Heß nimmt Bezug auf die eingereichten Fragen und bekräftigt, dass es zunächst nur um die Ausstattung der Lehrer*innen, die allgemeine technische Infrastruktur und Präsentationsmittel und nicht um die Ausstattung von Schüler*innen mit Endgeräten geht. Die im Beschlussvorschlag genannten Digitalisierungsschritte sollen gemeinsam mit der Firma ComComS erfolgen, welche auch die Wartung und den Support übernimmt.

Herr Heitz stellt das Konzept INDIKON zur Schuldigitalisierung und die Angebote seiner Firma für Schulnetzwerke vor und beantwortet in seinem Vortrag sowie im Anschluss noch einige offene Fragen – hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Präsentationswagen Indicar (s.o.): Ein Wagen kostet rund 2.100 €. Drei weitere Wagen werden angeschafft. Die Wartung erfolgt durch ComComS.
  • WLAN-Ausleuchtung: Insgesamt sollen 10 Klassenzimmer mit WLAN versorgt werden, damit die Präsentationswagen in allen Räumen genutzt werden können. Ein neuer Switch wird hierzu benötigt um später ggf. auch einen Glasfaseranschluss adäquat nutzen zu können. Eine genaue Kostenschätzung liegt hierzu noch nicht vor.
  • NAS-Server: Der Zentralspeicher mit Fernzugang für die Lehrer*innen kostet knapp 3.000 €. Die Lehrer*innen werden zu Beginn im Umgang mit dem System geschult. Den weiteren Support übernimmt ComComS.
  • Convertibles: Es sollen drei Convertibles (15″, core i5, 8 GB RAM, SSD, OS: Win10 pro Indikon-Edition) für je rund 900 € netto angeschafft werden. Diese sind zunächst vorrangig zur Benutzung der Präsentationswagen gedacht. Support und Softwareaktualisierungen werden von ComComs übernommen.
  • Frage: Inwiefern können andere Geräte, Betriebssysteme, Software etc. angebunden und genutzt werden? Können z. B. auch mit einem Nicht-Win-10-Gerät die Präsentationswagen bedient und auf alle Funktionen des NAS-Servers zugegriffen werden? Muss – falls mittelfristig erforderlich und gewünscht – digitaler Unterricht dann zwingend über Microsoft-Teams erfolgen (Homeschooling in Teams)? (Was z. B. bedeuten würde, dass Lehrende und Lernende im Zweifelsfall über Win10-Geräte und einen kostenpflichtigen Win-Teams-Account verfügen müssten).
    Antwort: Es können auch andere Endgeräte eingebunden werden. Auf den Convertibles und anderen Endgeräten kann auch andere Software für digitalen Unterricht wie BigBlueButton, Moodle etc. installiert / genutzt werden. Falls eine Homeschooling-Lösung benötigt wird, ist dies also grundsätzlich auch ohne Microsoft-Teams oder Microsoft365 möglich.
  • Der Inklusivservice umfasst Support via Telefon, E-mail und Fernwartung sowie max. 4 Technikerbesuche à 4 Stunden pro Jahr.
  • Softwareupdates: Sicherheitsupdates werden ständig, Funktionsupdates nur einmal jährlich in den Sommerferien ausgerollt. Das Anlegen von Benutzeraccounts sowie das Installieren zusätzlicher (Lern)Software auf den Geräten wird ebenfalls von ComComS übernommen.

Der Gemeinderat gibt einstimmig die bislang mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € für die Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand frei.

8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Die Preise für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm sind gestiegen.
Deswegen hat Kämmerin Anna Schäfer die Gebühren neu kalkuliert und die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben entsprechend überarbeitet. Die Abfuhr- und Entsorgungsgebühr beträgt bis 8 cbm pauschal 268,00 €. Bei größeren Mengen sind pro Kubikmeter weitere 32,00 € fällig sowie eine pauschale Verwaltungs- und Mautgebühr von insgesamt 27,00 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.

9. Änderung der Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser

Kämmerin Anna Schäfer schlägt vor, die Wasser- und Abwassergebühren zukünftig nicht mehr jährlich sondern jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren zu kalkulieren (gesetzlich möglich wäre sogar ein Kalkulationszeitraum von fünf Jahren). Die dadurch gewonnene Zeit kann dann für die Neukalkulation anderer Gebühren und Entgelte, welche schon länger nicht mehr überprüft und angepasst wurden, genutzt werden.
Die schriftliche ÖL-vorab-Anfrage, ob die in Zukunft anstehenden Sanierungen auch in die 3-Jahres-Planung miteinbezogen würden, bejaht Frau Schäfer.
Reinhard Hamann (FWV) spricht sich für die Regelung aus und weist darauf hin, dass sich die Kalkulation alle fünf Jahre ausgleichen muss.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob es bezüglich des Ausgleichs Probleme geben könnte, wenn nur alle drei Jahre kalkuliert wird. Frau Schäfer verneint dies und ergänzt, dass bezüglich des erforderlichen Ausgleichs immer der ganze Dreijahreszeitraum berücksichtigt werde, d.h. Schwankungen sogar besser als in einem jährlichen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden könnten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag, die Gebührenkalkulationen für Wasser und Abwasser von den Fachbüros zukünftig für drei Jahre vornehmen zu lassen.

10. Neukalkulation Betreuungs- und Mittagessenentgelte Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der Schließung der Werkrealschule und des Grundschulstandorts Bleibach hat das Rechnungsamt die Entgelte für Betreuung und Mittagessen in der Grundschule ZweiTälerLand neu kalkuliert.
Der Preis von 3,80 € für ein Mittagessen wird beibehalten, allerdings wird das Mittagessen nun monatlich abgerechnet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren (40,00 € / Mon.; der Ferienmonat August ist entgeltfrei).

Die Entgelte Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung werden jeweils moderat um 5 € pro Monat auf folgende neue Entgelte erhöht:
Frühbetreuung (Mo – Fr; 7:00 Uhr – Unterrichtsbeginn): 35 € / Mon.
Mittagsbetreuung (Mo – Do; Unterrichtsende – 14:00 Uhr): 35 € / Mon.
Nachmittagsbetreuung (Mi; Unterrichtsende – 16:00 Uhr): 25 € / Mon.

Auf Rückfrage von Reinhard Hamann (FWV), warum die Nachmittagsbetreuung im Vergleich zur Frühbetreuung so kostenintensiv und wenig kostendeckend ist, erläutert Frau Schäfer (Rechnungsamt), dass in der Frühbetreuung durchschnittlich 40 Kinder ausschließlich beaufsichtigt werden, während am Mittwochnachmittag mit der Essensausgabe, Hausaufgabenbetreuung und Beaufsichtigung von durchschnittlich 25 Kindern ein deutlich höherer Personalaufwand erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Betreuungsangebote der Grundschule wird von Verwaltung bis zur nächsten Sitzung ausgearbeitet und soll dann beschlossen werden.

Die Antworten auf die ergänzenden ÖL-vorab-Anfragen zur Grundschule ZweiTälerLand werden unter TOP 13 verlesen; hier werden sie aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs eingefügt:

  1. Inwiefern kann jetzt schon abgeschätzt werden, wie im Schuljahr 2020/2021 die Nachfrage nach Mittagessen und Betreuung aussieht?
    Nach erfolgter Abfrage durch die Schule zeichnet sich ab, dass wir montags und dienstags 67 Kinder beim Mittagessen / in der Betreuung haben werden. Donnerstags sind es 85 Kinder (zusätzlich die Viertklässler*innen).
  2. Da davon auszugehen ist, dass sich auch nach den Sommerferien die Coro­na-Pandemie weiter auf den Schulbetrieb auswirken wird:
    1. Können Betreuung und Mittagessen gemäß den Corona-Hygienevor­schriften sinnvoll angeboten werden?
      Ja, wir können in der Unterkirche das Mittagessen und die Betreuung anbieten. Es wurde vom Landeszentrum für Ernährung BW ein Konzept für die Kita- und Schulverpflegung in Zeiten von Corona aufgestellt. Zudem wurde ein Corona-Hygienekonzept für die Schulverpflegung durch den Träger in Absprache mit der Schulleitung verfasst. Das Personal wurde hinreichend informiert.
    2. Findet z. B. das Mittagessen am Mittwoch in der Küche statt oder auf­grund des größeren Raumangebots auch in der Unterkirche?
      In der Schule gibt es derzeit mittwochs keine Betreuung und kein Mittagessen aufgrund der Vorgaben des Verordnungsgebers (KM, SM). Hiernach dürfen Klassen nicht gemischt werden. Eine Lockerung wird voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen.
    3. Können z. B. die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung räumlich und personell für alle angemeldeten Kinder angeboten wer­den, auch wenn durch die Corona-Hygienevorschriften z. B. eine Gruppenteilung oder zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich sind?
      Frühbetreuung gibt es bis zu den Sommerferien nur in Gutach für die Kinder, die es benötigen (Abfrage durch die Schule erfolgt). Die Schüler*innen kommen zeitversetzt zur Schule / zum Unterrichtsbeginn. Die frühbetreuten Kinder sind von Anfang an in ihren Klassenzimmern. Derzeit haben wir in der Frühbetreuung 31 Kinder in Gutach und am September 2020 wieder 9 Kinder in Bleibach.
  3. Sind durch die Corona-Hygienevorschriften höhere Kosten zu erwarten?
    Ja, auf jeden Fall durch vermehrten Bedarf an Handschuhen, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Auch die Personalkosten werden sich aufgrund des vermehrten Reinigungsbedarfs erhöhen (siehe 2.1.).
  4. Wie viele Betreuungspersonen stehen für die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung im neuen Schuljahr zur Verfügung? Ist der Mindest­lohn gewahrt?
    Für die Frühbetreuung stehen voraussichtlich 3 Personen (2 in Gutach, 1 in Bleibach) zur Verfügung. Für die Mittagessensbetreuung stehen 4 Personen in der Unterkirche zur Verfügung. Flankiert werden diese von weiteren Betreuer*innen, die die Klassen von 12:30 bis 14:00 Uhr betreuen. Nachmittags stehen u. a. Lehrer*innen , Jugendbegleiter*innen, Hausaufgabenhelfer*innen und Betreuer*innen zur Verfügung.
    Der Mindestlohn von derzeit 9,35 € wird nicht unterschritten.

11. Abschlussbericht Sanierung Freibad Gutach durch die Gemeindeverwaltung

Auf Antrag der ÖL-Fraktion vom 20.5.2020 mit der Bitte um eine Zusammenstellung der Kosten für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbades präsentiert Markus Adam (Bauamt) den erfreulichen Abschlussbericht.
Die Sanierung, für welche ein Fachbüro ursprünglich 1,1 Mio. € und 140.000 € Planungskosten veranschlagt hatte, konnte am 29.06.2020 mit 822.563,50 € abgerechnet werden. Zur genauen Abrechnung fehlt noch das Wärmedämmverbundsystem, wofür das Material z. T. bereits auf dem Bauhof lagert, sowie der Anschluss der PV-Anlage an die Umwälzpumpen.
Die Betriebskosten liegen nach Abzug der Einnahmen bei jährlich ca. 6.000 €.
Herr Adam betont, dass das Projekt nur aufgrund der hohen ehrenamtlichen Arbeitsleistung – allein ca. 6.500 Arbeitsstunden des Freundeskreises Schwimmbad Gutach e. V. – im Zeitraum von vier Jahren unter laufendem Badebetrieb durchgeführt werden konnte und dankte dafür herzlich.
Nicole Rieser (CDU, Mitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) dankt an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion dafür, dass das Bad mit den geltenden Corona-Bestimmungen wieder geöffnet wurde. Bürgermeister Singler betont, dass dies ohne die wichtige Arbeit des Bademeisters, welcher zusammen mit seiner Frau das Badhusstüble betreibt, nicht möglich wäre.
Der gesamte Gemeinderat schließt sich dem Dank an die Verwaltung und den ehrenamtlichen Helfer*innen, von denen sich einige unter den Zuhörer*innen befinden, an.

12. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020 ff. aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, dass aufgrund der Maisteuerschätzung bundesweit mit verminderten Steuereinnahmen von rund 13 % zu rechnen sei. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssten sich auf Mindereinnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. € einstellen, zudem würden sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um ca. 1,1 Mrd. € reduzieren.
Gutach selbst weist seit April 10.000 € weniger Gewerbesteuereinnahmen auf. Laut Frau Schäfer wird die Gemeinde die geplanten Gewerbesteuereinnahmen von rund 1,3 Mio. € im Jahr 2020 wohl dennoch erreichen – die Folgen der Krise werden sich hier erst in den nächsten Jahren zeigen. Die Gewerbesteuernachveranlagungen der Vorjahre konnten die Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen bislang kompensieren.
Durch entfallene Entgelte in der Kinderbetreuung (Kita, Kiga, Schule) wurden bislang rund 41.000 € weniger eingenommen. Für die ausgefallenen Beiträge in der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste hat die Gemeinde bislang Soforthilfen in Höhe von rund 30.000 € erhalten (siehe Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020 TOP 7).
Der Umgang mit den bislang entfallenen Elternbeiträgen und deren Neukalkulation für das nächste Kita-, Kiga- und Schuljahr werden Teil der nächsten Gemeinderatssitzung sein.
Rund 6.000 € hat die Gemeinde bislang coronabedingt zusätzlich für Hygieneartikel ausgegeben.
Von der Fachtagung der Kämmerinnen und Kämmerer des Gemeindetages berichtet Frau Schäfer, dass die Kommunen generell Unterstützung von Land und Bund benötigen, da sonst reihenweise Haushaltssperren und die Liquidierung freiwilliger Leistungen drohen. Da aktuell die weitere Entwicklung noch nicht absehbar sowie die Landes- und Bundeshilfen noch nicht abschließend geregelt sind, rät der Gemeindetag zum jetzigen Zeitpunkt jedoch von Haushaltssperren ab und Frau Schäfer sieht aktuell keinen Handlungsbedarf hinsichtlich eines Nachtragshaushalts 2020.
Annette Linder (ÖL) möchte wissen, ob die Frage schon geklärt ist, ob das Land das Defizit an FAG-Mitteln ausgleicht. Bürgermeister Singler antwortet, dass dies noch nicht geklärt ist.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Herr Barth verliest die Antworten auf die vorab eingereichten Anfragen der ÖL-Fraktion zur Grundschule ZweiTälerLand (TOP 10). An dieser Stelle herzlicher Dank an Herr Barth für die ausführliche Beantwortung.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020

Am Dienstag, 21. Juli 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Ehrung von Blutspendern

4. Vorstellung des Tourismusberichts 2019 und Bericht über das laufende Geschäftsjahr 2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG durch die Geschäftsführerin Ulrike Weiß

5. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH

  • TOP 5 Anlage 1: Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • Die vollständigen Unterlagen liegen bei der Verwaltung bis zum Sitzungstermin zur Einsicht aus.
  • ÖL-Information: Für interessierte Personen, denen es beispielsweise nicht möglich ist, während der Rathausöffnungszeiten Einblick in die Unterlagen zu nehmen, stellen wir hier exemplarisch zur Orientierung die Beratungsunterlagen unserer Nachbargemeinden Waldkirch und Simonswald zur Verfügung.
    Waldkirch: Beschlussvorlage, Jahresabschluss
    Simonswald: Beschlussvorlage

    – Beschlussfassung –

6. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

7. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Mittelbau der Grundschule ZweiTälerLand

8. Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Wasserversorgung der Gemeinde Gutach im Breisgau

9. Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Gemeinde Gutach im Breisgau

10. Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

11. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste; Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

12. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand; Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen

13. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

14. Anpassung der Elternbeiträge für die kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach, sowie der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Ü3-Bereich

15. Anpassung der Elternbeiträge für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 für den U3-Bereich

16. Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg 2013-2017; Unterrichtung des Gemeinderats nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO

17. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020

18. 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

18.1 Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage
– Beschlussfassung –

18.2 Feststellungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
– Beschlussfassung –

19. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I

19.1 Aufstellungsbeschluss
– Beschlussfassung –

19.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfs
– Beschlussfassung –

19.3 Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
– Beschlussfassung

20. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Am Dienstag, 30. Juni 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2019 durch Polizeioberrat Ulrich Hildenbrand (Leiter des Polizeireviers Waldkirch)

4. Auftragsvergabe Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

5. Beitritt der Gemeinde Gutach im Breisgau zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes Baden-Württemberg

6. Antrag der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der B294 (Gemarkung Bleibach und Gutach) von 100 km/h auf 80 km/h

7. Freigabe der Digitalisierungsmittel im Haushaltsplan 2020 für die Grundschule ZweiTälerLand

8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

9. Änderung der Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser

10. Neukalkulation Betreuungs- und Mittagessenentgelte Grundschule ZweiTälerLand

11. Abschlussbericht Sanierung Freibad Gutach durch die Gemeindeverwaltung

12. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020 ff. aufgrund der Corona-Pandemie

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.