Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2022

Am Mittwoch, 25. Mai 2022, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ausscheidung aus dem Gemeinderat von Gemeinderätin Selma Beier nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO, wegen Wegzug aus der Gemeinde

4. a) Entscheidung über das Nachrücken des anlässlich der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 gewählten Ersatzbewerbers Ralf Eberhardt in den Gemeinderat bzw. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO

4. b) Entscheidung über die Besetzung im Verwaltungsausschuss und ggf. weiterer Ausschüsse im Zuge des Ausscheidens von Frau Selma Beier

– Beschlussfassung –

5. Bericht des Verkehrsplaners Ing. Dieter Pfaff aus Freiburg über das Ergebnis der Prüfung zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer an der Landstraße und ggf. Alternativen

6. Betriebliches Gesundheitsmanagement: Einführung von JobRad

7. Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Waldfläche mit 29.171 qm (An der Halde), Flurstück 96 gem. § 25 LWaldG

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

9. Sachstandsbericht zur vorläufigen Kostenzusammenstellung des Feuerwehrgerätehauses

10. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Zu Beginn der Sitzung stimmt der Gemeinderat dem Antrag von Bürgermeister Singler zu, nach dem die anwesenden Zuhörer*innen nicht nur in der Frageviertelstunde während TOP 1 sondern auch nach der Vorstellung von TOP 6 die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung zentraler Gleichstellungsaspekte in der Kommunalpolitik durch Frau Baum, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emmendingen

Frau Baum stellt die (behörden)internen und externen Aspekte ihrer Arbeit vor, deren gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz von 2016 bildet.

Behördenintern wird mit dem Chancengleichheitsplan auf eine geschlechtergerechte Personalentwicklung, den Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und auch Männern in verschiedenen Bereichen hingearbeitet.

Die externe Gleichstellungsarbeit wirkt mit Netzwerken und Projektarbeit darauf hin, Frauen im Beruf, in der Kommunalpolitik und bei der Vereinbarkeit und von Familie und Beruf zu fördern und Hilfen und Präventionsmaßnahmen beim Thema Gewalt gegen Frauen (häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking, Zwangsheirat etc.) anzubieten.

Eindrücklich belegt Frau Baum, dass Frauen in Deutschland auch 2019 noch nicht gleichgestellt sind: So liegt der Frauenanteil in den Gemeinderäten des Landkreises Emmendingen nur bei 30%, Frauen verdienen bundesweit bei gleicher Leistung durchschnittlich 22% weniger als Männer (Gender Pay Gap), leisten aber gleichzeitig 52% mehr unbezahlte Arbeit pro Tag als Männer v. a. bei der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen (Gender Care Gap).

Abschließend betont Frau Baum, dass es sie sehr freue, dass im Gutacher Gemeinderat 50% Frauen vertreten sind und fragt, wie dies gelungen sei. Bürgermeister Singler antwortet, dass einfach alle gleich behandelt würden, mehrere Gemeinderät*innen ergänzen, dass sie sich einfach für kommunale Themen interessieren und einsetzen möchten. Barbara Schuler (ÖL) erklärt, dass es wichtig sei, Frauen persönlich für eine Kandidatur zu motivieren und über die Anforderungen und Möglichkeiten in der Kommunalpolitik zu informieren. Sie lobt die bisherige Arbeit von Frau Baum und ist deren zukünftige Ansprechpartnerin im Gemeinderat für Gleichstellungsfragen.

Mit freundlicher Genehmigung von Frau Baum dürfen wir ergänzend ihre Präsentation zur Chancengleichheit im Landkreis Emmendingen veröffentlichen.

4. Gemeindewald

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020

Frieder Hepperle, Leiter des Forstbezirks Waldkirch (Forstamt des Landratsamts Emmendingen) erläutert zunächst die Neurorganisation des Kreisforstamtes ab 01.01.2020. Aufgrund des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg wurde die Anstalt öffentlichen Rechts für den Staatsforstbetrieb (ForstBW) gegründet. Diese bewirtschaftet nun die über 300.000 ha Staatswald und ist somit größter Forstbetrieb des Landes. Beratung und Betreuung von Privat- und Körperschaftswald sowie hoheitliche Aufgaben obliegen davon getrennt der dreistufigen Landesforstverwaltung. Durch die klare Trennung der Organisation des Staatswaldes von der des Privat- und Kommunalwaldes ergeben sich auch personelle Änderungen und neue Zuschnitte der Reviere. In Gutach im Breisgau ist weiterhin Forstrevierleiter Ulrich Volk für den Privat- und Kommunalwald zuständig und betreut in dem nun mit „Gutach-Waldkirch“ neu benannten Revier auch den Privatwald in Suggental; der Privatwald in Simonswald wird hingegen nun durch den dortigen Kollegen übernommen.

Anschließend referiert Herr Hepperle über die aktuelle Situation des Waldes und des Holzmarktes:

  • Nach dem Trockenjahr 2018 war es auch 2019 – insbesondere im Juni und Juli – zu heiss und zu trocken. Die Niederschläge waren 2019 unter- bis durchschnittlich. Die vermehrten Niederschläge in den letzten Wochen haben die Lage etwas entspannt, reichen jedoch längst nicht aus, um bestehende Defizite auszugleichen; der Wald ist weiterhin geschwächt.
  • Der Buchdrucker (der v. a. Fichten befallende Borkenkäfer) konnte sich dadurch immens entwickeln: In Lagen unter 400 m konnte er bis zu drei, zwischen 400 und 1000 m zwei überwinterungsfähige Generationen anlegen. Daher wird der Schaden durch Käferholz auch 2020 eine Rolle spielen.
  • In Baden-Württemberg fielen nach den beiden Trockenjahren 2,4 Mio. m³ Käferholz und 0,4 Mio. m³ Schadholz im Laubholz an. Der Landkreis Emmendingen war mit 30.000 m³ Käferholz betroffen. Die Schäden im Wald auf dem Gemeindegebiet Gutach im Breisgau waren verhältnismäßig gering (s.u.), da im Privat- wie auch im Gemeindewald das Schadholz frühzeitig entfernt wurde und so noch gut über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden konnte. Herr Hepperle dankt den Privatwaldbesitzer*innen für die geleistete Arbeit und weist daraufhin, dass Überwinterungsbäume weiterhin konsequent entfernt werden müssen.
  • Die Situation am Holzmarkt bezeichnet er als bislang noch nie dagewesene paneuropäische Störung. Seit dem 2. Halbjahr 2018 hat sich der Holzpreis bei Fichten und Tannen nach längerer stabiler Phase stetig nach unten entwickelt. Der Festmeterpreis für Fichtenholz hat sich insbesondere in den B- und C-Qualitäten, in die in der Regel das sich farblich verändernde Käferholz fällt, um bis zu 40% reduziert. Nachfragt werden von den Sägewerken frisches Holz erstklassiger Qualität sowie Edelhölzer.

Forstrevierleiter Ulrich Volk blickt nun auf die Jahre 2018 und 2019 zurück und stellt die Planungen für 2020 vor.

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
    Bis August erfolgten Einschlag und Bewirtschaftung wie geplant. Durch die trockenheitsbedingten Käferschäden musste danach der geplante Einschlag zugunsten der Entfernung des Schadholzes gestoppt werden. Der Gemeindewald war hier mit 140 fm Fichte (knapp 10% des Hiebsatzes) betroffen. Das geplante Betriebsergebnis von rund 35.000 € Reinerlös konnte dennoch erfüllt werden (rund 76.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 41.000 € ordentliche Aufwendungen). Insgesamt wurden 350 fm Buche, 430 fm Fichte und 270 fm Tanne eingeschlagen und vermarktet.
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
    Auch 2019 war als zweites Trockenheits- und Käferjahr durch die sinkenden Holzpreise (s.o.) und die begrenzten Unternehmer- und Fuhrkapazitäten geprägt.
    Im Frühjahr wurden 450 fm Douglasien (Endnutzung und Durchforstung) in Riedern und am Hörnleberg eingeschlagen, da hier gute Erlöse erzielt werden konnten. Es erfolgten auch Reinvestitionen in die Douglasienbestände und weitere Pflegemaßnahmen.
    Ab dem Sommer wurden als zufällige Ergebnisse 140 fm Fichte (Käfer- und Dürreholz, knapp 10% des Hiebsatzes) eingeschlagen.
    440 fm Tannenholz wurden im Herbst größtenteils auf Bestellung gefällt. Hier konnte durch schnelles Reagieren auf die Nachfrage ein guter Erlös erzielt werden.
    Herr Volk ist optimistisch, dass der geplante Einschlag für 2019 noch bis zum Jahresende erfolgen und somit das geplante Betriebsergebnis für 2019 von rund 17.000 € erreicht und höchstwahrscheinlich auch übertroffen werden kann (rund 81.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 62.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020
    Durch die planmäßige BewirtschaftungDouglasie (Wertholz im Altbestand, Durchforstung in jüngeren Beständen), Buche (Durchforstung in jüngeren Beständen), Tanne (auf Bestellung) – sollen rund 25.000 € Erlös erzielt werden.
    Weitere wichtige Tätigkeiten werden die Jungbestandspflege, verkehrssichernde Maßnahmen u. a. an der Landstraße und der Bushaltestelle in Gutach sowie die Teilnahme an der Klimaschutzaktion des Gemeindetages „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ sein.
    Ergänzend soll im Rahmen eines Sonderhiebs der Hang zwischen Stollen und Gutach durchforstet werden. Das organisatorisch anspruchsvolle Vorhaben – hohe Durchforstungsnotwendigkeit, Hanglage und -absicherung, Einsatz eines Seilkrans, Koordination mit dortigen Privatwaldbesitzer*innen, ca. zweiwöchige Sperrungen der Landstraße (außer für ÖPNV), Wegemaßnahmen – wird von einem Trainee des Forstamtes geplant, wodurch die zusätzlichen Belastungen für den laufenden Betrieb nicht zu groß werden.
    Insgesamt wird mit einem Einschlag von rund 1.500 fm (Gemeinde- und Privatwald) und mit einem Erlös von rund 10.000 € gerechnet. Dieser ergibt sich aus den hohen Kosten für die Maßnahme und den erhofften guten Erlösen aufgrund des hohen Douglasienanteils.
    Insgesamt wird für 2020 ein Erlös von rund 33.000 € angestrebt (rund 166.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 131.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan für 2020.

5. Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald der Gemeinde Gutach im Breisgau ab 01.01.2020
hier: Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Zuge der Neuorganisation des Kreisforstamtes (siehe TOP 4) müssen die Kommunen zum 01.01.2010 neue Verträge mit dem Landratsamt zur Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald schließen. Die Beförsterung des kommunalen Waldes muss aufgrund des geänderten Bundeswaldgesetzes kostendeckend erfolgen. Das Entgelt für den Revierdienst (= Beförsterungskosten) setzt sich im Landkreis Emmendingen zu 2/3 aus der zu betreuenden forstlichen Betriebsfläche und zu 1/3 aus dem von der Forsteinrichtung festgesetzten Hiebsatz zusammen; ein Mehrbelastungsausgleich kann über das Forstamt beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Für Gutach im Breisgau ergibt sich dadurch ein jährlich zu zahlendes Entgelt von 12.068 €.

Der Revierdienst umfasst u. a. die Übernahme des Abschlusses von Liefer- und Leistungsverträgen, Logistikdienstleistungen und die Kontrollen im Rahmen der erforderlichen Vekehrssicherungspflicht.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald (KW 1) einstimmig zu.

6. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH

Von den am Bau und Betrieb der Windkraftanlage und der Stromtrasse beteiligten Unternehmen sind folgende Vertreter anwesend: Andreas Markowsky (Geschäftsführer der Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH), Josef Schmidt (Diplomingenieur beim Windkraftanlagenhersteller Enercon GmbH), Michael Sterner (Manager für Netzdienstleistungen der Netze BW GmbH) und Gordon Hoch (Bereichsleiter Südwest der Enercon GmbH).

Bürgermeister Singler kritisiert zu Beginn, dass die Gemeindeverwaltung erst spät über die Planung der Stromtrasse informiert bzw. in diese eingebunden wurde. Der schleppende Informationsfluss und die mangelnde Transparenz wird auch von den Gemeinderät*innen und einigen anwesenden Bürger*innen bemängelt. Josef Schmidt (Enercon) entschuldigt sich im Namen der anwesenden Unternehmen für die schlechte Kommunikation und die daraus entstandenen Unstimmigkeiten. Er erläutert, dass Enercon die Firma Netze BW mit der Planung der Trassenführung beaufragt habe.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass in Rücksprache mit Netze BW nur das Umspannwerk in Bleibach für die Einspeisung des Stroms der vorhanden bzw. potentiellen Windkraftanlagen am Schillinger Berg, Rotzeleck und Bildstock in Frage kommt.

Michael Sterner (Netze BW) erläutert anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, welche Teilbereiche die Sicherung der Leitungsrechte umfasst und wie die Kommunikation erfolgt ist bzw. hätte erfolgen sollen. Er berichtet, dass bereits zehn Trassenvarianten verhandelt, 1000 Arbeitsstunden investiert, 41 Dienstbarkeitsverträge erstellt und Vorprüfungen für die naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgt sind. Vom Vorwurf, Grundstückseigentümer*innen seien vom zuständigen Mitarbeiter der Firma Mailänder Consult, welche von Netze BW mit den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen beauftragt worden war, bedrängt worden, zeigt er sich betroffen. Er erklärt, dass dies sehr ernste Vorwürfe seien, er sich ein solches Verhalten von seinem Kollegen von Mailänder Consult, mit dem er schon seit Jahren gut zusammenarbeitet, nicht vorstellen könne und bittet darum, über solche Vorwürfe persönlich informiert zu werden.

Mehrere Gemeinderät*innen kritisieren, dass Gemeindeverwaltung und -rat nicht bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit den privaten Grundstückseigentümer*innen informiert wurden, dass die Trassenplanung nicht parallel zu Planung der Windenergieanlagen durchgeführt und öffentlich darüber informiert wurde und dass von den Grundstückseigentümer*innen vertraglich Stillschweigen über die vereinbarte Entschädigungszahlungen gefordert wurde, was einige Betroffene sehr irritiert hätte. Außerdem wird beanstandet, dass einerseits noch keine Trassenführung bekannt gegeben worden sei, andererseits an verschiedenen Stellen bereits an der Trasse gebaut würde.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass üblich sei, dass die Trassenplanung erst nach der Windkraftanlagenplanung erfolge und dass für die bisherigen Arbeiten keine gesonderte Genehmigungspflicht bestanden habe.

Die angekündigte Vorstellung des Verlaufs der Stromtrasse findet aus drei Gründen nicht statt: Zum einen steht der endgültige Verlauf noch nicht fest. Zum anderen sprechen Datenschutzgründe dagegen und es gab Hinweise, dass Grundstückseigentümer*innen, die einer Durchleitung zugestimmt hätten bzw. diesbezüglich kontaktiert worden waren, von Gegner*innen der Stromtrasse bedroht worden waren.

In der auf diesen TOP verschobenen Fragestunde kritisieren viele der anwesenden Bürger*innen ebenfalls die mangelnde Transparenz und Informationspolitik der Unternehmen. Auf technische Rückfragen hin antwortet Herr Markowsky (Ökostrom Freiburg), dass es sich bei der Stromleitung um ein 20 kV-Kabel handele, welches mindestens einen Meter tief in die Erde verlegt wird, wodurch möglicher Elektrosmog kein Problem darstelle. Gordon Hoch (Enercon) ergänzt, dass mit dem Stromkabel kleine Telekommunikationskabel für interne Bedarfe verlegt würden.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erklärt Michael Sterner (Netze BW), dass weiterhin mit den Grundstückeigentümer*innen über die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge verhandelt werde, die Netze BW jedoch aus dem Projekt aussteigen werde, wenn sich keinerlei Einigung ergeben würde.
Bezüglich der Entschädigungszahlungen wird erklärt, dass diese je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks pro laufendem Meter Leitung unterschiedlich ausfallen können und zwischen Mailänder Consult und den Grundstückseigentümer*inen vereinbart werden.

Bürgermeister Singler stellt abschließend klar, dass die Gemeinde der Trassenführung über gemeindeeigene Grundstücke nicht entgegensteht und dies auch juristisch nicht kann.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Berechnungen des kalkulatorischen Zinssatzes vor und schlägt unter Berücksichtigung der Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,40 % für das Haushaltsjahr 2020 vor.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor, welche auf der Grundlage der 2012 erstellten Kostenträgerrechnung erfolgte. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung einer neuen Kostenträgerrechnung eingestellt, auf deren Grundlage die Abwassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz der geplanten Sanierungen am Wassernetz sowie Untersuchungen, Auswertungen und Reinigungen keine Gebührenerhöhung erfolgen.
Bauamtsleiter Adam stellt klar, dass das Niederschlagswasser mit 0,17 € / m² im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig kalkuliert wurde.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung und die sich daraus ergebenden Abwassergebühren von 1,35 €/m² und Niederschlagswassergebühren von 0,17 €/m².

9. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor. Eine Anpassung der seit dem 01.01.2006 geltenden Grundgebühr (Zählergebühren) wird erst erfolgen, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung hierfür im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen eines Fachbüros eingestellt, auf deren Grundlage die Wassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz anstehender Malerarbeiten an den Hochbehältern und Reparaturen im Wassernetz keine Gebührenerhöhung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung und die sich daraus ergebenden Frischwassergebühren von 1,80 €/m².

10. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Gutach
hier: Ersatz des Manganfilters

Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten mit einem Brutto Angebotspreis von 15.469,41 € gemäß Beschlussvorschlag einstimmig an die Firma Dorfmüller Wassertechnik.

11. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule ZweiTälerLand „Mitteltrakt“ durch die Bauverwaltung

Die Überprüfung von Statik, Brand- und Blitzschutz laufen derzeit. An der Fassade stehen eine Betonsanierung, Dämmung, Erneuerung der Fenster und Verkleidung mit Lärchenholz an. Die obere Geschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Für das Dach hat sich ein Satteldach als wirtschaftlichste Dachform mit größerem Dachüberstand erwiesen. Die Anbringung von Schneefanggittern und einer Photovoltaikanlage ist geplant. Insgesamt wird bei der Planung und Sanierung schon der für 2021 angedachte Mensa-Anbau berücksichtigt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 50 € für die DRK-Weihnachtsgeschenke-Aktion an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine