Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Frage Bürger*in: Vor zwei Jahren habe ich erstmals angefragt, ob der bestehende Hauptweg mit Kiesbelag auf dem Bleibacher Friedhof so ertüchtigt werden kann, dass er von allen Personen (auch mit Geheinschränkungen und -hilfen) gut genutzt werden kann. Abhilfe wurde zugesichert, bislang wurde jedoch noch nichts verändert.
    Markus Adam (Bauamt): Die Maßnahme wurde nicht vergessen, konnte jedoch aufgrund vieler anderer dringlicher Aufgaben und Personalmangel noch nicht umgesetzt werden.
    Barbara Schuler (ÖL): Das Thema steht seit drei bis vier Jahren an. Wenn die Gemeinde aus den genannten, nachvollziehbaren Gründen die Maßnahme nicht selbst umsetzen kann, dann muss dafür nun eine externe Fachfirma beauftragt werden.
    Hr. Adam stimmt dem Vorschlag von Fr. Schuler zu. Bürgermeister Singler ergänzt, dass dieses Vorhaben noch im Haushaltsplan untergebracht werden muss.

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen, die das Bauamt im Hinblick auf die Vermerke aus dem letzten Prüfbericht ergriffen hat, adäquat seien.
    In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 (TOP 6) war der Gemeinderat über die A-Vermerke aus dem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2014 – 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Bereich Bauen unterrichtet worden.

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

ÖL-Hintergrundinformation: Die Diskussion und die Entscheidung über den hier gestellten Antrag – Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Bildstocks – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald zu betrachten.
Die Gemeinderäte von Gutach (Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 TOP 3) und Simonswald (Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021 TOP 1) haben bereits für die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens und für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald gestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber erst in der morgigen Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 beschließen.
Bei der in der Übersichtskarte (TOP 3 Anlage 1b) angegebenen geplanten Konzentrationszone Bildstock handelt es sich um die Fläche, die im seit 2011 laufenden Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG vorgesehen wäre. Im rechtsverbindlichen FNP aus dem Jahr 2001 ist diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausgewiesen.
Generell ist der Standort nach bisherigen Erkenntnissen sehr geeignet und erfährt bei den Anlieger*innen eine hohe Akzeptanz.

Beate Roser (ÖL) ist befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Singler verweist kurz auf den in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalt. Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K, welche den Entwurf für die Stellungnahme ausgearbeitet hat, ist anwesend um bestehende Fragen zu beantworten.

  • Reinhard Hamann (FWV) sagt, dass man den Antrag ablehnen solle, damit die Planungshoheit bei der Gemeinde bleibe.
  • Annette Linder (ÖL) nutzt die Anwesenheit von Herrn Kupfer um ihn zu fragen, welche der unterschiedlichen, von W2K genannten, voraussichtlichen Verfahrensdauern für eine Neuaufstellung des Teil-FNP am ehesten der Realität entspräche: In der Gemeinderatssitzung in Gutach am 19.01.2021 wurden 5-6 Jahre genannt, in der heutigen Sitzungsvorlage TOP 03 Anlage 1a (S. 9) 4 Jahre, in der Waldkircher Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen 17.03.2021 seien es 2 Jahre.
    Herr Kupfer antwortet, dass dies von vielen Faktoren abhängig sei, 4 Jahre aber realistisch seien.
  • Stefan Weis (ÖL): Der aktuell gültige FNP von 2001 räumt der Windkraft nicht den substantiellen Raum ein, der inzwischen gesetzlich gefordert ist. Inwieweit könnte eine Ablehnung des heutigen Antrags eine Klage des Antragstellers gegen die Gemeinde nach sich ziehen? Hat das Landratsamt Emmendingen in diesem Fall eine Normverwerfungskompetenz?
    Herr Kupfer antwortet, dass es sich bei diesem Thema wohl um die derzeit kontroverseste Diskussion um das BauGB im Verwaltungsrecht handelt. Aus seiner Sicht ist dies im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung im hier vorliegenden Gutacher Fall eher unrealistisch.
  • Robert Stiefvater (CDU) wünscht an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr und die ledigliche Abstimmung über den Antrag. Er schließt sich der Meinung von Reinhard Hamann (FWV) an.

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das Versagen des Einvernehmens und die Billigung des Entwurfs der Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Landratsamt Emmendingen zu versenden.
Beate Roser (ÖL) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.
ÖL-Anmerkung: Unter TOP 12 wurde das Thema Windkraft weiter diskutiert.

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, stellt anhand einer Präsentation den Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 allgemein und mit Fokus auf die Gutach betreffenden Änderungen und Fragestellungen vor:

Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 legt einheitliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot in der Region fest. Gemäß dem Motto „Zug und Bus aus einem Guss“ sollen dabei das Regionalbusnetz und -angebot an den veränderten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angepasst und die Barrierefreiheit gefördert werden. Dies ist auch die Grundlage für die vergabe- und behilfe(EU)-rechtlich abgesicherte Leistungserbringung.

Die Grundkonzeption Regionalbus umfasst dabei folgende Angebote:

  1. Basisangebot: Anbindung aller politischen Gemeinden an das Schienennetz. Bedienung im Stundentakt von der 6. bis zur 24. Stunde. Werktags 19 Fahrtenpaare (ein Fahrtenpaar (FP) = eine Hin- und Rückfahrt), samstags 18 FP, sonntags 17 FP.
  2. Vernetzungsangebot: Regionale Vernetzung in Ergänzung zur Schiene. Bedarfsorientierte Bedienung.
  3. Erschließungsangebot: Anbindung der Ortsteile. Bedienung abhängig von den Kosten und dem zur Verfügung stehenden Budget.

Der Landkreis Emmendingen finanziert das Basis- und Vernetzungsangebot sowie den Schülerverkehr auf den Erschließungslinien (mind. 6 Fahrtenpaare an Schultagen). Unter Berücksichtigung eines realistischen Kilometerpreises und der heutigen Einnahmesituation könnte der Landkreis zusätzlich zwischen 9 und 15 FP auf den Erschließungslinien finanzieren. Zusätzliche Fahrten müssen von den Kommunen selbst finanziert werden, da dem Landkreis sonst zu hohe Zusatzkosten entstehen würden. (Eine Ergänzung des Basisangebots auf allen Linien würde den Landkreis bspw. rund 1 Mio. € im Jahr kosten.)

Die bisherigen (alt) und geplanten (neu) Zug- und Busverbindungen im Vergleich:

Linie altVerlaufLinie neuFahrtenpaare alt
Mo-Fr / Sa / So
Fahrtenpaare neu
Mo-Fr / Sa / So
Zug
726Freiburg – Waldkirch – BleibachS217 / 17 / 1636 / 33 / 28
726Bleibach – ElzachS217 / 17 / 1625 / 18 / 17
Bus
7206.1Waldkirch – Bleibach23417 / 14 / 86 / 0 / 0 *
7206.1Bleibach – Elzach20017 / 5 / 412 / 16 / 12
7206.1Bleibach – Siegelau2447 / 5 / 5 **15 / 15 / 15
7272Waldkirch – Bleibachentfällt15 / 11 / 9entfällt
7272Bleibach – Furtwangen24018 / 11 / 1220 / 18 / 17
7272Bleibach – Wildgutach242in 240 enthalten15 / 0 / 0 ***
* v. a. Schülerbeförderung
** davon Mo – Fr 3 FP nur an Schultagen und Sa / So nur AST (Anrufsammeltaxi)
*** Sa / So Bedienung durch 240

Herr Anders ergänzt, dass die Schulbusverbindungen (inkl. Bleibach – Gutach) in der aktuellen Planung gewährleistet sind. Die Taktung auf den Basis- und Erschließungslinien wird verbessert und dem neuen Nahverkehrsplan ein klares Linienkonzept mit eindeutigen Fahrwegen zugrunde gelegt. Der schienenparallele Busverkehr zwischen Waldkirch und Bleibach entfällt – ausgenommen in den Zeiten, in denen der Zug halbstündlich nach Elzach fährt.

Die Busverbindung von Bleibach nach Siegelau stellt eine Herausforderung dar:
Die Zeit, die dem Bus für die Strecke von Bleibach nach Siegelau und wieder zurück (Linie 244) zur Verfügung steht, ist nur so lang wie die S-Bahn zukünftig von Bleibach nach Elzach und wieder zurück benötigen wird. Mit Anschlusssicherung in beide Fahrtrichtungen ab dem Bahnhof Bleibach ist in dieser Zeit nur eine Busverbindung bis zum Siegelauer Rathaus möglich. Mit Anschlusssicherung nur in Lastrichtung könnte der Bus weiter bis ca. Talstraße 66 / Haltestelle Abzweig Winterhof fahren. Nur ein- / aussetzende Fahrzeuge könnten noch bis zur bisherigen Endhaltestelle am Stefanshof fahren. Alternativ könnte ein On-Demand-Verkehr geprüft werden.
Falls der Stefanshof immer bedient werden soll, müsste ein zweiter Bus eingesetzt werden, der dann immer rund 50 Minuten am Stefanshof stehen würde – die Mehrkosten müssten dann die Gemeinde Gutach zu 2/3 und der Landkreis Emmendingen zu 1/3 tragen.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Anders die Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: Gibt es Erhebungen dazu, wie die Verbindung zwischen Bleibach und Siegelau-Stefanshof bislang genutzt wurde?
    Herr Anders: Es gibt eine Erhebung aus dem Jahr 2016, die allerdings nicht repräsentativ ist.
    Bürgermeister Singler verweist ergänzend auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der der ZRF gebeten wird, die Anbindung nach Siegelau zu prüfen bzw. zu verbessern (siehe Beschlussfassung unten).
  • Reinhard Hamann (FWV): Müssen die Schüler aus Siegelau nun generell immer mit dem Bus nach Bleibach fahren und dort auf den Zug umsteigen?
    Herr Anders: Ja, für die Fahrt in das Schulzentrum Oberes Elztal nach Elzach ist ein Umstieg am Bleibacher Bahnhof nötig. Ob der Bus zu den Waldkircher Schulen direkt durchfährt oder ob dann ebenfalls ein Umstieg in Bleibach nötig sein wird, ist noch nicht klar. Die Kindergartenkinder aus Siegelau werden auf jeden Fall ohne Umstieg nach Gutach in den Kindergarten gefahren.
  • Annette Linder (ÖL): Ist gewährleistet, dass der erste und / oder zweite Zug am Morgen ab Bleibach Richtung Freiburg (geplante Abfahrten Bleibach 5:25 Uhr und 5:55 Uhr) und Richtung Elzach (geplante Abfahrt Bleibach 6:01 Uhr und 6:31 Uhr) von Montag bis Freitag auch in den Ferienzeiten für Berufspendler*innen durch eine entsprechende Busverbindung von Siegelau aus erreichbar sein wird?
    Herr Anders: Ja, ist gewährleistet. Einer der ersten beiden Zügen in jede Richtung wird erreicht.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie genau ist die Verbindung nach Wildgutach gestaltet? Welcher Bus fährt wirklich bis zur Haltestelle Wildgutach-Löwen?
    Herr Anders: Während des Halbstundentakts nach Elzach fährt nur die Linie 242 nach Wildgutach hinein. Ansonsten fahren die Linien 242 und 240 nach Wildgutach. Am Wochenende bedient nur Linie 240 Wildgutach.
  • Bürgermeister Singler verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der die nun schlechtere Busverbindung zu den (Haus)ärztlichen Gemeinschaftspraxen in Kollnau und Waldkirch thematisiert wird (siehe Beschlussfassung unten). Durch die deutliche Reduktion der Busverbindungen zwischen Waldkirch und Bleibach werden die praxisnahen Haltestellen (Kollnau-Realschule, Kollnau-Post, Waldkirch-Rettungszentrum) zukünftig mit der neuen Linie 234 nur noch Montag bis Freitag mit 6 Fahrtenpaaren bedient. In den Zwischenzeiten müssten die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort mit dem geplanten Stadtbus wieder zurück, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
    Herr Anders: Die 6 Fahrtenpaare werden auch in den Ferien fahren. Die Finanzierung des Halbstundentakts der S-Bahn zwischen Waldkirch und Bleibach kostet den Kreis 1 Mio. € – eine schienenparallele Buslinie dazu wird der Kreis nicht finanzieren.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die aktuelle Planung sieht keine direkte Busverbindung von Bleibach nach Emmendingen mehr vor. Diese ist z. B. für die Schüler*innen der dortigen Berufsschulen wichtig. Die Verbindung Bleibach – Emmendingen ist nicht schienenparallel und könnte zudem das Teilstück Bleibach-Kollnau-Waldkirch mit den o. g. arztpraxisnahen Haltestellen verstärkend bedienen. Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).
    Herr Anders ergänzt, dass aktuell nur wegen des Schienenersatzverkehrs eine direkte Busverbindung zwischen Emmendingen und Bleibach besteht – im zuvor gültigen Fahrplan sei dies nicht der Fall gewesen.
  • Beate Roser (ÖL): Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss verbessert werden. Oberspitzenbach gehört zwar zur Gemeinde Gutach, die Kinder besuchen jedoch aufgrund der näheren Lage die Einrichtungen in Niederwinden. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.
    Herr Anders nimmt diese Information mit und erklärt, dass der Schülerverkehr mit annehmbaren Fahrzeiten sichergestellt werden wird.
    Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs des Nahverkehrsplanes 2021-2026 und bittet um die Aufnahme folgender Punkte in den Nahverkehrsplan 2021-2026:

  1. Es soll geprüft werden, ob das Angebot in Siegelau mit bedarfsgerechten Anbindungen verbessert werden kann. Ein zeitnaher Anschluss an den Schienenverkehr soll ermöglicht werden. Auch der Einsatz möglicher Kleinbusse soll überprüft werden.
  2. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau ist für die Einwohner*innen von Gutach im Rahmen der ärztlichen (Haus)arztversorgung wichtig und muss gewährleistet sein. Zum Wohle der älteren Mitbürger*innen darf eine weitere Ausdünnung bzw. eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht stattfinden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort wieder mit dem Bus zurückfahren müssten, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
  3. Eine direkte Busverbindung zwischen Bleibach und Emmendingen soll eingerichtet werden. Diese könnte ggf. auch zur Lösung der unter Punkt 2 genannten Problematik beitragen.
  4. Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss so verbessert werden, dass für die Kinder angemessene Fahrzeiten entstehen. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

Die Hinweise von Reinhard Hamann (FWV) und Beate Roser (ÖL), dass bereits in der Ortsmitte Siegelau mit einem Schild auf die spätere Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen und dass das oberhalb der Gescheidstraße anzubringende Schild bereits am Abzweig Elmigweg aufgestellt werden sollte, da an der im Übersichtsplan angegebenen Stelle für Pkw keine Wendemöglichkeit mehr besteht, finden allgemeine Zustimmung und sollen umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags:
1. Das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Grundstück wird mit sofortiger Wirkung nach § 5Abs. 1 des Straßengesetzes BW (StrG BW) für den öffentlichen Bereich beschränkt gewidmet. Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße als beschränkt öffentlicher Weg bzw. Straße klassifiziert. Die Nutzung wird auf „Anlieger“beschränkt.
2. Die Gemeinde wird beauftragt, die Widmung öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

Hauptamtsleiter Jörg Barth stellt kurz die Sachlage zu den TOP 6 und 7 vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung).

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Katja Kury (stellvertretende Amtsleiterin) stellt kurz die Sachlage vor.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass das Land 80% der Einnahmen durch die entfallenen Entgelte erstattet – die übrigen 20% trägt die Kommune. Andere Kommunen im Kreis haben schon ähnliche Beschlüsse gefasst, wie der, der heute dem Gemeinderat vorgelegt wird. Um weniger bürokratischen Aufwand zu haben, werden die bezahlten Elternbeiträge für die Dezemberwoche vor Weihnachten 2020, in der die Schatzkiste bereits geschlossen war, nicht zurückerstattet – als Ausgleich werden die Elternbeiträge für die Woche im Februar 2021, in der die Schatzkiste wieder geöffnet war, nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Elternbeiträge / Mittagsessensentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) für die Notbetreuung im Januar und Februar werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
d) den Erlass der Mittagsessensentgelte für die Monate Januar und Februar 2021

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (analog zu TOP 8):
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Betreuungsentgelte / Mittagsessenentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) aufgrund des Wechselunterrichts wird für den Monat März 2021 lediglich der halbe Monatsbeitrag erhoben (ausgenommen Notbetreuung)
d) für die Notbetreuung im Januar, Februar und März werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
e) für das Mittagessen wird in den Monaten Januar bis März wird für die tatsächlich in Anspruch genommenen Wochen ein Mittagsessensentgelt von 15,00 € wöchentlich erhoben

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

Bürgermeister Singler ergänzt, dass mit der Umsetzung ab 2022 zu rechnen sei.
Die Frage von Stefan Weis (ÖL), ob das Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ schon komplett mit Glasfaser angeschlossen sei, beantwortet er mit ja.

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, sich am Projekt „Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss“ zu beteiligen und Haushaltsmittel dafür bereitzustellen, wenn es zu einer Umsetzung kommt.
Nach aktuellem Stand wird abzüglich der Bundes- und Landesförderung der Eigenanteil der Gemeinde bei etwa 9.600 € liegen und ab 2022 haushaltswirksam werden.
Zusätzlich zu den genannten Gewerbegebieten „Stollen“ und „Weber-Areal“, soll auch untersucht werden, ob im Rahmen dieses Projektes auch das Gewerbegebiet „Hermann-Areal“ mit Glasfaser ertüchtigt werden kann.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr (Christine Kaltenbacht (FWV) nimmt als Mitarbeiterin des spendenden Unternehmens nicht an dieser Abstimmung teil), 300 € für die Kinderkrippe Schatzkiste und von 10 CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Das seit 2011 laufende, nun vor der ergebnislosen Einstellung stehende Verfahren zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG hat bisher 638.000 € gekostet. Das neue Verfahren soll wieder 500.000 € kosten, davon soll Gutach 350.000 € tragen. Wie kann sich die Gemeinde Gutach das leisten?
    Wencke Heß (Bauamt): Wir müssen die Entscheidung des Waldkircher Gemeinderats am 17.3.2021 und dann die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021 abwarten. 2021 kann hier nichts mehr vorangehen, da Umweltuntersuchungen bereits im März starten müssen und bislang aufgrund der fehlenden Beschlüsse noch kein Planungsbüro beauftragt werden konnte. Erst 2022 wird dann mit den Untersuchungen gestartet werden können und das Thema haushaltsrelevant werden.
  • Robert Stiefvater (CDU): Kann Gutach mit fsp.stadtplanung oder einem anderen Planungsbüro selbst den Teilflächennutzungsplan Windkraft nur für Gutach aufstellen?
    Wencke Heß: Nein, dies kann nur über die VVG laufen und Waldkirch ist hierfür zuständig. Waldkirch muss im Gemeinderat und in der VVG zustimmen. Die Kosten für ein Verfahren in Eigenregie und in der VVG wären vermutlich gleich hoch.
  • Reinhard Hamann (FWV): Wenn es zu einer gemeinsamen Neuaufstellung des Teil-FNP Windkraft mit der VVG kommt, dann muss es dieses Mal anders laufen. Das Verfahren darf nicht wieder immense Beträge kosten und dann jahrelang im Waldkircher Rathaus unbearbeitet liegen bleiben.
    Diesem Statement stimmt der ganze Gemeinderat zu.
  • Annette Linder (ÖL) weist nochmals auf das aktuelle Dilemma und die Diskussion zum heutigen TOP 3 hin: Angesichts der Klimakrise ist ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig – dazu gehören auch Windräder in Gutach. Deshalb war es für einige Ratsmitglieder aus Überzeugung schlichtweg nicht möglich, aus rein bürokratischen Gründen heute gegen den Bau von zwei Windrädern an einem geeigneten und von der Gemeinde letztendlich auch gewünschten Standort zu stimmen. Wir hoffen alle, dass die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft mit der VVG zügig abgeschlossen wird und die Gemeinde damit den Ausbau der Windkraft steuern kann.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der FNP ist wichtig, um Wildwuchs bei den Windrädern zu vermeiden. Das muss der Gemeinde die Kosten wert sein. Können die Kosten für den FNP auf die späteren Bauherren umgelegt werden?
    Bürgermeister Singler: Nein, die Kosten können nicht umgelegt werden, da es sich um Planungskosten handelt.
    Beate Roser (ÖL) ergänzt, dass sie den Begriff „Wildwuchs“ für unpassend hält. Auch Bauherren und Betreiberfirmen von Windkraftanlagen müssen sich Vorgaben halten, selbst wenn die Regelungen nicht über einen FNP sondern „nur“ über §35 BauGB erfolgen.

Nachträgliche Ergänzung vom 05.04.2021:
Der Gemeinderat Waldkirch beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2021 ebenfalls die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens. Der Antrag für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald fand mit 13 Ja- und 13-Nein-Stimmen jedoch keine Mehrheit.
Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021, in der über den Teil-FNP Windkraft beschlossen werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Am Dienstag, 16. März 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der -satzung der Gemeinde für das Jahr 2021 vom Landratsamt Emmendingen bestätigt wurden. Nach der Bekanntmachung und der siebentägigen Auslage können Haushaltsplan und -satzung dann vollzogen werden, insofern keine Einsprüche eingehen.
  • Bürgermeister Singler und Sebastian Rötzer, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach informieren über das Angebot, Senior*innen über 80 Jahren, die keine familiäre oder sonstige Unterstützung haben, bei der Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung zu helfen und bei Bedarf einen Fahrdienst zum Impfzentrum zu vermitteln.
    Die Organisation übernimmt laut Mitteilungsblatt vom 27.01.2021 die Gemeindeverwaltung.
Mitteilungsblatt, Ausgabe 4 / 2021 vom 27.01.2021; Titelseite

3. Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie

Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K stellt die Sachlage anhand Sitzungsvorlage vor und antwortet anschließend gemeinsam mit Bürgermeister Singler auf die Fragen aus dem Gemeinderat. Aufgrund der umfangreichen Diskussion werden hier die ergänzenden Informationen zur Sitzungsvorlage kurz zusammengefasst:

  • Um die Errichtung von Windkraftanlagen möglichst nur an den Orten zu ermöglichen, für die sich auch die Mehrheit der Gemeindebevölkerung ausspricht, ist bei einer Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplan eine entsprechende Kriterienauswahl für die Flächenausweisung nötig. Bei der Auswahl der Kriterien muss ersichtlich sein, dass der Windkraft substantieller Raum eingeräumt wird und alle Flächen objektiv gleich beurteilt werden. Flächen von Beginn an nach subjektiver Auswahl aus der Planung zu nehmen, ist rechtswidrig. Die Kriterien werden von den Planer*innen vorgeschlagen, von Jurist*innen beurteilt und auf ihre Rechtsmäßigkeit hin geprüft und letztendlich von den Gemeinderät*innen beschlossen. Allein die Festlegung des Mindestabstands zur Wohnbebauung ( 400 m waren es im ersten Verfahren; aktuell können bis zu 1.000 m festgelegt werden) wird wohl dazu führen, dass im Vergleich zum ersten Verfahren insgesamt weniger Flächen in die nähere Überprüfung kommen und auch weniger Einwände zu erwarten sind.
    Auch wenn im Teilflächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind, müssen die späteren Betreiberfirmen vor der Baugenehmigung nachweisen, dass zum Baubeginn die Kriterien (z. B. Lärmimmissionen, Umweltbelange) am geplanten Standort noch erfüllt sind.
  • Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans wird ca. 5-6 Jahre dauern und die Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch – Gutach – Simonswald ca. 500.000 € kosten.
  • Falls weder der alte Teilflächennutzungsplan fortgeschrieben (siehe 3.1 der Sitzungsvorlage) noch ein neuer Teilflächennutzungsplan aufgestellt (siehe 3.2 der Sitzungsvorlage) wird – also auf die Ausweisung von Konzentrationszonen komplett verzichtet wird – werden Standortentscheidungen allein nach den Kriterien des §35 BauGB getroffen: Wenn sich ein Unternehmen, welches Windkraftanlagen baut bzw. betreibt mit der / dem Grundstückseigentümer*in auf die Errichtung eines Windrads an einem bestimmten Standort geeinigt hat, kann beim Landratsamt ein Bauantrag gestellt werden. Das Betreiberunternehmen muss dann auf eigene Kosten verschiedene Nachweise u. a. zur Wirtschaftlichkeit, zum Arten- und Naturschutz, zur Windhöffigkeit und zu den Lärmimmissionen erstellen lassen und vorlegen. Sofern der gewählte Standort dann alle Voraussetzungen erfüllt, hat der Antragssteller einen Anspruch auf die Baugenehmigung. Die Gemeinde hat dann keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Abstände zur Wohnbebauung sind hier nicht festgeschrieben sondern ergeben sich insbesondere aus den Berechnungsdaten für die Lärmimmissionen. Je nach Lage, Bebauung und Windrichtung ergeben sich daraus individuelle Abstände, die aber auch deutlich geringer als die sonst in Flächennutzungsplänen üblicherweise ausgewiesenen Mindestabstände sein können.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme:
1. Das derzeitige laufende Verfahren der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft wird eingestellt.
2. Die Verwaltungsgemeinschaft soll die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald beschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der VVG die Einstellung des Verfahrens und den Aufstellungsbeschluss für das neue Verfahren öffentlich bekannt zu machen und die notwendigen Aufträge an die beteiligten Büros zu vergeben.

Ergänzung vom 6.3.2021: Der Gemeinderat Simonswald sprach sich in seiner Sitzung am 27.01.2021 (TOP 1) ebenfalls für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft aus. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber voraussichtlich erst in der Sitzung am 17.03.2021 beschließen.

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Beate Roser (ÖL) lobt den Winterdienst der Gemeinde insbesondere in den Ortsteilen Siegelau und Oberspitzenbach.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021

Am Dienstag, 19. Januar 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie

Anmerkung ÖL-Fraktion vom 12.01.2021: Dem TOP sind keine Beratungsunterlagen beigefügt. Die Website der Stadt Waldkirch bietet allgemeine Informationen zum Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen der Verwaltungsgemeinschaft. Unser Artikel Nachgefragt: Windenergieanlagen und Stromtrasse (veröffentlicht am 20.01.2020) bietet einen Überblick über die bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in Gutach und Umgebung.

Anmerkung ÖL-Fraktion vom 18.01.2021: Wir hatten bei der Gemeindeverwaltung um weitere Informationen vor der Sitzung gebeten. Am 15.01.2021 sandte die Verwaltung dem Gemeinderat die o. g. Sitzungsvorlage des Anwaltsbüros W2K per E-mail zu, welche heute auch auf der Gemeindewebsite veröffentlicht wurde.

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Zu Beginn der Sitzung ändert Bürgermeister Singler mit Einverständnis des Gemeinderats die Tagesordnung dahingehend ab, dass TOP 9 (Erneuerung der Hackschnitzelheilzung im Haus der Vereine Siegelau) noch vor TOP 3 (Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan) behandelt wird, da dieser TOP haushaltsrelevant ist. Im Kurzbericht wird die ursprüngliche Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten, damit die verlinkten Beratungsunterlagen verständlich zugeordnet bleiben.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Sachstandsbericht des Bauhof zu den aktuellen Projekten
  • Sachstandsbericht des Hauptamts zur Flüchtlings- und Unterbringungssituation
  • Bürgermeister Singler berichtet ergänzend über den Stromverbrauch und die -einspeisung in der Gemeinde in den Jahren 2017 bis 2019. Die Daten hierfür stammen von der Firma Netze BW:
    • Der Stromverbrauch in der Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren leicht reduziert, obwohl sich die Anzahl der Verbraucher bzw. Anlagen in den Bereichen Haushalte, Gewerbe, Industrie und Elektrowärme erhöht hat. In der Landwirtschaft und bei der Straßenbeleuchtung blieb die Anzahl der Anlagen hingegen gleich. 2017 wurden 10.559 MWh, 2018 wurden 10.390 MWh und 2019 wurden 10.257 MWh Strom verbraucht.
    • Die Anteile der einzelnen Verbrauchsarten am Jahresverbrauch haben sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig geändert: Privathaushalte verbrauchen ca. 50%, Gewerbe ca. 25 %, Industrie ca. 13 – 14 %, Elektrowärme 5 – 6 %, Landwirtschaft 5 – 6 %, Straßenbeleuchtung 1 %.
    • Die Stromeinspeisung in der Gemeinde ist in den vergangenen Jahren gestiegen: 2017 erfolgte eine Einspeisung mit EV von 8.591 MWh, 201 von 8.144 MWh und 2019 wurden 9.535 MWh Strom.
    • Die Anteile der einzelnen Erzeugungsarten an der Jahreseinspeisung haben sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig geändert: 56 – 57 % werden mit Windkraft, 22 – 23 % mit Wasserkraft, ca. 18 % mit Solarenergie und ca. 3 % mit Biomasse erzeugt. Hervorzuheben ist dabei, dass Gutach mit einem „halben Windrad“ (die Windenergieanlage Tännlebühl teilen sich die Gemeinden Gutach und Freiamt) über 50% des Stroms, den die Gemeinde pro Jahr einspeist, erzeugt.
      Die Anzahl der Solaranlagen ist von 104 im Jahr 2017 auf 118 im Jahr 2019 gestiegen, die Anzahl der Wasserkraftanlagen blieb konstant bei 5, Biomasseanlagen sind weiterhin nur unter 5 vertreten.

3. Haushalt 2021
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021

Die Fraktionsvorsitzende der Ökologischen Liste, Barbara Schuler, hält ihre Haushaltsrede. Darin dankt sie der Verwaltung aber auch den vielen Freiwilligen für ihren Einsatz im durch das Pandemiegeschehen geprägten Jahr 2020. Mit dem Ausbau der Radwege und der P&R-Plätze an den Bahnhöfen, der Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze, der weiteren Modernisierung und Erweiterung der Grundschule ZweiTälerLand sowie der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum, Gewerbeflächen und einer Seniorenwohneinrichtung spricht sie essentielle Herausforderungen und Projekte für das Jahr 2021 an. Um diese bewältigen zu können, wünscht sie eine Fortführung der Diskussion über die allgemeine Gemeindeentwicklung, für die die diesjährige Klausurtagung des Gemeinderats ein erster Impuls war.
Reinhard Hamann (FWV) und Robert Stiefvater (CDU) halten für ihre Fraktionen keine Haushaltsreden und danken der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

Christine Kaltenbach (FWV): Wird der Zuschuss für die Brückenarbeiten im Rahmen der Elektrifizierung der Breisgau-S-Bahn 2020 für zwei oder drei Brücken bezahlt?
Bürgermeister Singler: Die Dorfbrücke in Bleibach war eine Sanierungsmaßnahme der Deutschen Bahn unabhängig von den Arbeiten an der Breisgau-S-Bahn. Die Kosten für diese Brücke trägt komplett die DB.
Anna Schäfer (Rechnungsamt) ergänzt, dass sie für die zwei Brücken (Rittweg und Silberwaldstraße), an denen die Gemeinde beteiligt ist, mit einem Zuschuss von 50% im Haushalt 2021 geplant hat, da noch nicht ganz sicher ist, ob es mit dem Zuschuss in Höhe von 75% klappt.
Bürgermeister Singler fügt hinzu, dass er die DB gebeten hat, die Fußgängerbrücke in Gutach so lange wie möglich noch stehen zu lassen, da die Fußgängerunterführung am Bahnhof mitten in der Baustelle liegt.

Über den Haushaltsentwurf wurde in der Verwaltungsausschusssitzung am 24.11.2020 beraten und abgestimmt.
Kämmerin Anna Schäfer hat für die heutige Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan noch aktualisiert – u. a. wurde die Erneuerung der Heizungsanlage im Haus der Vereine in Siegelau noch eingeplant (siehe TOP 9).
Es ergab sich ein Defizit von rund 1,6 Mio. € im Ergebnishaushalt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und Finanzplanung (mit Erneuerung der Heizungsanlage im Haus der Vereine Siegelau).

4. Teilnahme an der 12. Bündelausschreibung ab Lieferbeginn 01.01.2022 für den kommunalen Gasbedarf der GT-Service GmbH

Kämmerin Anna Schäfer erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Gemeinde seit Jahren an den Bündelausschreibungen teilnimmt und dass der derzeitige Liefervertrag zum 31.12.2021 vom Energieversorger gekündigt wurde. 2019 verbrauchte die Gemeinde ca. 783.000 kWh Erdgas für ca. 33.000 €. Aktuell gibt es in der Gemeinde noch 10 Gasanschlüsse in kommunalen Gebäuden, wobei der Anschluss in der Grundschule nach Abschluss der Sanierungsarbeiten (siehe auch TOP 8) wegfallen soll. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass die Gemeinde insgesamt bestrebt ist, Schritt für Schritt auf fossile Brennstoffe in kommunalen Gebäuden zu verzichten.
Entschieden werden soll zudem, ob zukünftig Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas bezogen werden soll.
Reinhard Hamann (FWV) weist darauf hin, dass der Biogasanteil nicht nötig ist, um die Vorgaben für Zuschüsse einzuhalten.
Barbara Schuler (ÖL) sagt, dass Biogas auch nicht die optimale Lösung ist und dass das Geld in nachhaltigere Energieformen investiert werden sollte.

Zuerst wird darüber abgestimmt, ob zukünftig Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas bezogen werden soll (Punkt 5 des Beschlussvorschlags). Dies wird mit 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Den Punkten 1 – 4 des Beschlussvorschlags stimmt der Gemeinderat anschließend einstimmig zu und beschließt damit die Beteiligung an der Bündelausschreibung.

5. Verlängerung der Optionsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG

Kommunen müssen Leistungen, die auch Dritte erbringen könnten, der Umsatzsteuer unterlegen, d.h. diese verlangen und abführen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird den Kommunen nun ermöglicht, dieser Pflicht erst ab dem 1.1.2023 nachzukommen, um den Rechnungsämter zu entlasten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, von dem Optionsrecht auf Anwendung des bisherigen Rechts nach § 2 Abs. 3UStG bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin Gebrauch zu machen.

6. Erstellung des Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) durch die Regio-Verbund Gesellschaft mbh (RVG) ; hier: Anhörungsentwurf vom 31.10.2020

Der Regio-Verbund erstellt für den ZRF den Nahverkehrsplan 2021-2026. Die Kommunen sollen bis zum 31.03.2021 zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben und Anregungen einreichen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Singler vertagte der Gemeinderat die Beschlussfassung über die Stellungnahme, um die umfangreichen Entwurfsunterlagen in Ruhe sichten und diskutieren zu können.
Annette Linder (ÖL) fragt, ob schon feststehe, wo genau sich die Bushaltestelle an der Grundschule ZweiTälerLand bzw. am Kindergarten St. Michael in Gutach befinden wird.
Markus Adam (Bauamt) antwortet, dass die Haltestelle in der Kirchstraße auf Höhe des Kindergartens bleiben wird. Die Kinder werden immer auf der Straßenseite des Kindergartens ein- und aussteigen können, wie dies auch in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 (TOP 9) bereits angeregt wurde.
Jan Hug (FWV) verweist darauf, dass die Anlage 5 des Nahverkehrsplans noch nicht verfügbar sei. Hauptamtsleiter Jörg Barth erklärt, dass sich die Anlagen 3 und 5 noch in der Abstimmung der beteiligten Gremien befänden. (ÖL-Information: Die bisherigen Anlagen stehen unter ZRF Nahverkehrsplan 2021 zur Ansicht bereit.)
Barbara Schuler (ÖL) stellt fest, dass wohl nicht alle Bushaltestellen vollständig barrierefrei ausgestaltet werden können und fragt, welche Haltestellen vorrangig ertüchtigt werden.
Markus Adam (Bauamt) antwortet, dass der Bahnhof Bleibach als wichtiger Knotenpunkt 2021 barrierefrei umgestaltet wird. In diesem Zug werden auch die im Haushalt eingestellten Baumaßnahmen für die Parkplatzgestaltung erfolgen, zumal hierfür auch die Zuschussanträge gestellt wurden. Ansonsten wird es mindestens eine barrierefreie Haltestelle pro Ortsteil geben. In Gutach hofft man, die Haltestellen an der Landstraße sowie an der Schule entsprechend optimieren zu können.
Annette Linder (ÖL) sagt, dass sich die Besitz- und Betriebsverhältnisse am Gasthaus Löwen in nächster Zeit ändern werden und dass der Grundbesitz gerade in der Ortsmitte oft bis weit in den öffentlichen Raum reicht. Sie möchte wissen, ob schon abgesichert ist, dass die dortige Haltestelle mit ausreichend Platz erhalten bleiben und ggf. mit Bedachung und Bestuhlung ertüchtigt werden kann.
Jörg Barth (Hauptamt) antwortet, dass die Bushaltestelle dort nach jetzigem Stand erhalten bleibt und weist generell daraufhin, dass wenig frequentierte Haltestellen weiterhin ohne Bedachung und Bestuhlung bleiben werden.

7. Beitritt zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Die ÖL hatte im Rahmen ihrer Haushaltsanträge 2021 unter Antrag 1a) den Beitritt der Gemeinde Gutach zum dritten Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg beantragt. Dieser Antrag war in der Verwaltungausschusssitzung am 24.11.2020 angenommen worden.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt einstimmig zu.

8. Vergabe von Arbeiten zur Gebäudebestandsdatenerfassung von kommunalen Liegenschaften im Rahmen des Forschungsprojekts ISWK Innovatives Strom- und Wärmekonzept im „Zweitälerland“, sowie des kommunalen Facility Managements

Angesichts des hohen Betrags, über den kurzfristig anhand einer Tischvorlage entschieden werden soll, bittet Annette Linder (ÖL) um eine nähere Erläuterung der geplanten Arbeiten.
Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass für die geplanten Sanierungen der kommunalen Wohnhäuser in der Alexanderstraße die Gebäude genau vermessen werden müssen. Die vorliegenden Pläne sind unvollständig und fehlerhaft. Genaue Messdaten sind zum einen für die Ausschreibung der Modernisierungsarbeiten essentiell. Zum anderen ist deren Erhebung auch Teil des Forschungsprojekts „ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau“, weshalb die Kosten für die Ausmessung eines Hauses in Höhe von 4.060 € durch das Forschungsprojekt übernommen werden. Man erhält dadurch Pläne wie sie für Neubauten üblich sind. Von einem der Häuser werden auch 3D-Modelle erstellt, welche im Projektverlauf dazu benötigt werden, das neue Energiekonzept im Alltag zu überprüfen. In diesem Reallabor sollen die Energiedaten eines Hauses vor und insbesondere nach der Sanierung über einen längeren Zeitraum erfasst und ausgewertet werden.
Die Kosten für die Messungen sind reine Arbeitskosten. Die generierten Daten werden in das schon seit einigen Jahren genutzte und stetig erweiterte Gebäudemanagementsystem der Gemeinde (Communal-FM) integriert.
Kämmerin Anna Schäfer bejaht die Frage von Barbara Schuler (ÖL), ob dieser Betrag schon im Haushalt 2021 eingestellt sei.
Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten zur Gebäudebestandsdatenerfassung an die Firma Communal-FM GmbH aus Karlsruhe für die Bruttoangebotssumme von 28.420 €.

Zusammen mit der Tischvorlage zur Beschlussfassung werden in Papierform eine Projektbeschreibung des Fraunhofer ISE (Fraunhofer Instituts für solare Energiesysteme) sowie eine Presseinformation der caldoa GmbH (hier leider nur als Scan der Kopie verfügbar) verteilt.
Im Projekt „ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau“ soll die Abwärme aus der Elztalbrennerei über ein Nahwärmenetz in einen Wärmespeicher (Eisspeicher) eingespeist werden und damit die Mehrfamilienhäuser in der Alexanderstraße sowie die Grundschule ZweiTälerLand beheizen. Statt konventioneller Heizkörper sollen Klimadecken zum Einsatz kommen, die auch eine Kühlung der Räume ermöglichen. Auf dem Dach der Grundschule soll eine Solaranlage bis zu 95 MWh Strom pro Jahr erzeugen, wovon etwa 20 % direkt in der Schule genutzt werden können. Angedacht ist, den überschüssigen Strom zum einen ins allgemeine Netz einzuspeisen und zum anderen mit einem Elektrolyseur Wasserstoff zu erzeugen und so den Solarstrom zu speichern. Der Wasserstoff kann dann im Winter wieder rückverstromt und die dabei anfallende Abwärme ergänzend für die Heizung der Schule genutzt werden.
Die Herausforderung, die unterschiedlichen, z. T. noch sehr neuen Technologien optimal aufeinander abzustimmen, soll mit einem Energiemanagementsystem (EMS) bewältigt werden.
Durch dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Leuchtturmprojekt soll gezeigt werden, dass mit neuen Technologien auch in alten Bestandsgebäuden eine Primärenergieeinsparung von 80 % gegenüber 2008 – und die damit einhergehende Reduktion an Treibhausgasemissionen – erreichbar ist. Beteiligt sind neben der Gemeinde Gutach im Breisgau, die aleon GmbH, die SCHOLZE-THOST GmbH, die caldoa GmbH, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die TU Clausthal.

9. Auftragsvergabe zur Erneuerung der Heizungsanlage im Haus der Vereine in Siegelau aufgrund technischen Totalausfalls

Die 23 alte Heizung irreparabel defekt und muss erneuert werden. Eigentlich war die Erneuerung für 2022 geplant und muss nun entsprechend vorgezogen werden. Aktuell wird das Gebäude für ca. 80 € pro Tag elektrisch beheizt.
Auf Rückfrage von Beate Roser (ÖL) erläutert Herr Adam (Bauamt), dass es sich bei neuen Heizung wieder um eine reine Hackschnitzelheizung und nicht um einen mit Pellets und Hackschnitzel befeuerbaren Kombikessel handeln wird. Man werde die Hackschnitzelanbieter anhand von Messungen der Wärmeeffizienz auswählen.
Die neue Heizungsanlage wurde von der Kämmerin Anna Schäfer bereits im Haushaltsplan 2021 eingeplant.
Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Erneuerung der Hackschnitzelheizung im Haus der Vereine an die Firma Schmieder GmbH aus Waldkirch für die Bruttoangebotssumme von 58.111 €.
Ein Zuschussantrag in Höhe von 35 % wurde von der Gemeinde gestellt.

10. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Bürgermeister Singler berichtet, dass Clemens Elsner (FWV) und er als Vertreter der Gemeinde Gutach an der Sitzung am 1.12.2020 teilgenommen hätten und dass die Beschlüsse dort einstimmig waren.
Beschlossen wurden das zurückliegende Wirtschaftsjahr 2020 sowie der Wirtschafts- und Finanzplan für 2021 mit den darin enthaltenen Investitionen, die Folgekosten für das Projekt „Schwarzwälder Hüttenwinkel“ sowie die Übernahme des Vorsitzes der Gesellschafterversammlung durch Stephan Schonefeld (Bürgermeister von Simonswald) für die nächsten zwei Jahre.
Für die ÖL regt Beate Roser erneut an, dass zukünftig die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG wie in den anderen Gemeinden auch VOR der Gesellschafterversammlung im Gemeinderat als TOP behandelt werden. Dadurch wäre es möglich, den Vertretern der Gemeinde Anregungen mitzugeben und man müsste nicht mehr hinterher den sowieso schon getroffenen Beschlüssen zustimmen.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu.

11. Ehrung eines langjährigen Gemeinderatsmitglieds

„Die menschliche Gesellschaft gleicht einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich nicht die einzelnen Steine gegenseitig stützen würden.“

Mit diesem Zitat des römischen Philosophen und Politikers Seneca beginnt Bürgermeister Singler die Ansprache, mit der er Barbara Schuler (ÖL) für ihr 20-jähriges ehrenamtliches Engagement im Gemeinderat ehrt. Er überreicht ihr die Ehrennadel und Urkunde des Gemeindetages sowie ein Präsent der Gemeinde und blickt auf einige Highlights ihrer Amtszeit zurück.

Gemeinderätin Barbara Schuler von der Ökologischen Liste Gutach mit der Ehrenurkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg für 20 Jahre Engagement im politischen Ehrenamt

Barbara Schuler, 1999 als Ersatzbewerberin der ÖL gewählt, war 2000 für Waldemar Obergfell in den Gemeinderat nachgerückt. Seitdem wurde sie stets mit zunehmender Stimmenzahl wiedergewählt und erzielte 2019 mit 2.244 Stimmen die zweithöchste Stimmenzahl aller Rät*innen. In ihre bisherige Amtszeit fielen wichtige Entscheidungen rund um die Erschließung neuer Baugebiete, die Entwicklung der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste und der Grundschule sowie dem Neubau des Feuerwehrhauses.
Darüber hinaus engagiert sie sich seit Jahren in lokalen Vereinen wie z. B. als Vorsitzende des Fördervereins der Elztal-Schule und bei der Gestaltung des Walderlebnispfades und vertritt seit 2009 Gutach im Kreistag.
Aktuell ist Barbara Schuler dritte Bürgermeisterstellvertreterin, Fraktionssprecherin der Ökologischen Liste, Mitglied im Verwaltungsausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Zuvor war sie jahrelang im Technischen Ausschuss sowie in anderen Ausschüssen des Gemeinderats aktiv.
Bürgermeister Singler dankt ihr dafür, dass sie allgemein aber ganz speziell im Gemeinderat ihre Lebenserfahrung und kostbare Zeit für den Dienst an ihren Mitmenschen einsetzt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 750 € für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Christine Kaltenbach (FWV): Sind die Genehmigungen schon da, damit im Alten Schulhaus in Bleibach eine Kinderbetreuung eingerichtet werden kann?
    Bürgermeister Singler: Die Ausschreibungen für die Tagesmütter- und väter laufen schon und die erforderlichen Umbaumaßnahmen werden geplant. Die Betreuung könnte, wenn sich entsprechendes Personal findet, entsprechend im September 2021 starten. Was weitere Kindergartenplätze betrifft, so plant ein privater Anbieter derzeit, ggf. eine weitere Einrichtung in der Gemeinde zu eröffnen.
  • Annette Linder (ÖL): Eine Bürgerin hat mir rückgemeldet, dass sie den Zugang für Fußgänger*innen zum Rewe-Markt – insbesondere bei der Straßenüberquerung von der Bahnhofstraße kommend – als ungünstig empfindet. Gäbe es hier die Möglichkeit, dies z. B. durch Umgestaltung der Grünfläche und vermehrt abgesenkte Bordsteine zu verbessern, da ein Zebrastreifen hier wohl nicht möglich ist?
    Jörg Barth (Hauptamt): Ein Zebrastreifen ist hier rechtlich nicht möglich, man kann den Bereich aber in die nächste Verkehrsschau mit aufnehmen.
    Clemens Elsner (FWV): Es war geplant, dass die Fußgänger*innen den Fußweg hinter der Webermühle nutzen. Dieser sollte besser ausgeschildert werden.
  • Stefan Weis (ÖL): Könnte man als Ferienaktion bzw. in Kooperation mit Vereinen oder der Schule die bestehenden Radunterführungen und neuen Brücken mit Unterstützung durch einen erfahrenen Künstler mit ansprechenden Graffiti gestalten? Erfahrungsgemäß werden bereits hochwertig besprayte Fläche seltener mit unschönen Schmierereien verunstaltet.
    Markus Adam (Bauamt): Die neue Brücke über die Dorfstraße in Bleibach wurde von der Bahn mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung versehen. Ob dies an den anderen neuen Brücken auch der Fall sein wird, ist noch nicht bekannt.
    Bürgermeister Singler findet die Idee für die bereits bestehenden und beschmierten Unterführungen und Brücken gut. Die neuen Brücken möchte er noch nicht zum Besprayen freigeben.
    Informell wird Stefan Weis damit beauftragt, sich konkreter mit der Planung einer solchen Aktion zu befassen.

Am Ende der Sitzung dankt Bürgermeister allen Anwesenden für die Arbeit im vergangenen Jahr und betont, dass man dieses trotz großer Herausforderungen doch gut gemeistert habe. Er dankt auch Herrn Klaus Wolters vom Elztäler Wochenbericht und Frau Dorothea Scherle von der Badischen Zeitung – den treusten Gästen des Gutacher Gemeinderats – für ihre wichtige Arbeit und überreicht ihnen ein Präsent der Gemeinde.