Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Oktober 2020

1. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Neubau einer Carportanlage und Umnutzung der Gewerbeeinheit im EG zu Wohnzwecken auf dem Flurstück 382, Gemarkung Gutach, Kirchstraße 5 (Bebauungsplan Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof 1, rechtsverbindlich seit 11.06.1987)

Der eingereichte Antrag weicht erheblich vom Bebauungsplan ab. Zwei Carports und die Fahrradstellplätze sind wegen des zu geringen Grenzabstands nicht genehmigungsfähig.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

2. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 85 + 88/1, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 45/3 (§ 34 BauGB, unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt einstimmig zu.

3. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Abriss des bestehenden Leibgedinggebäudes und Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses mit ca. 160-220 qm Wohnfläche, Doppelgarage, Holzheizung und Holzbunker sowie Anschluss an das öffentliche Netz/Strom/Wasser/Abwasser auf dem Flurstück 106, Gemarkung Siegelau, Dobelweg 4 (§ 35 BauGB, Außenbereich)

Da der Antragsteller nicht (Mit-)Eigentümer des Hofguts ist, dient das Bauvorhaben nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb. Deshalb kann §35 BauGB nicht angewendet werden.
Der Technische Ausschuss ist grundsätzlich für die Bestandserhaltung und –erneuerung im Außenbereich. Doch sollte zuerst die Hofnachfolge geklärt werden.
Der Antrag auf Bauvorbescheid wird vom Technischen Ausschuss bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

keine