1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des Wohnhauses und Schuppens sowie Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 3, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach, Teilgebiet Unterdorf, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit 14.12.1994)
ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
- TOP 1 Anlage 1: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
Hinweis: Laut LBO ist innerorts der Faktor von 1,0 Parkplätzen pro Wohnraum angegeben.
Frage: Soll man eine Stellplatzverordnung für die Gemeinde ausarbeiten?
Antwort der Verwaltung: Viele Stellplatzverordnungen sind bislang von Gerichten gekippt worden. Sie haben deshalb rechtlich eine geringe Aussagekraft.
Hinweis: Die Abstandsfläche vom Giebel zum Nachbargrundstück sollte von der unteren Baubehörde geprüft werden.
Der Technische Ausschuss stimmt mit dem Hinweis zur Prüfung der Abstandsfläche einstimmig zu.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Pool mit Überdachung als Flachdach mit Glasausschnitt und Seitenwänden für Pool (8 x 4 m) in Holzkonstruktion nebst Technikraum (Sandfilteranlage) auf dem Flurstück 259, Gemarkung Gutach (§ 35 BauGB – Außenbereich)
- TOP 2 Anlage 2 (Tischvorlage): Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
Es findet eine rege Diskussion statt.
Hinweis: Nach §35 BauGB sind Wasserstellen (Pool) eigentlich nur für Land- und Forstwirtschaft im Außenbereich zulässig. Seitens der unteren Baubehörde und der Naturschutzbehörde gibt es keine Bedenken. In der Praxis wurde es bislang so gehandhabt, dass im Außenbereich nach §35 BauGB bei Pools unter 100 m³ keine Genehmigung verlangt wurde. Laut LBO braucht man innerorts für Pools keine Genehmigung.
Nach einer weiteren Diskussion über den Baukörper stimmt der Technische Ausschuss mit 2 Enthaltungen dem Antrag zu.
3. Bekanntgaben
- Die Kostenschätzung für die Instandsetzung der Siegelauer Talstraße ab dem Stefanshof nach den Unwetterschäden beläuft sich auf 80.000 €.
- Auf der Landstraße zwischen den Ortsteilen Stollen und Gutach gab es einen Felsabgang. Eine Hangkontrolle des Försters mit einer Fachfirma wird durchgeführt. Der Kostenvoranschlag wird in der Sitzung im September 2021 vorgelegt.
- Kenntnisnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rißlersberg 2“ der Stadt Elzach. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
- Bauantrag für Dachausbau (Innenausbau) „An der Wilden Gutach“
4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss
Frage: Wie wird die Siegelauer Talstraße ertüchtigt?
Antwort: Der Hang oberhalb der Straße wird gesichert. Die Straße wird weiter in den Hang hinein verlegt.
Der Technische Ausschuss bittet um eine Hangprüfung abwärts Richtung Siegelbach.