1. Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von baulichen Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gem. § 78 WHG
- TOP 1 Anlage 1: Projektbeschreibung und Beschlussvorlage
- TOP 1 Anlage 1a: Wasserwirtschaftliches Fachgutachten
Erklärung seitens der Verwaltung: Der Bereich des Bauvorhabens grenzt an den Aulenbach an und wurde im vergangenen Jahr als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Die wasserrechtliche Baugenehmigung ist noch nicht erfolgt, jedoch wurde die Teilfreigabe für den Abbruch des Wohnhauses und Schuppens mit Schreiben vom 02.05.2022 durch die Baurechtsbehörde Waldkirch erteilt. Eine Bebauung kann von den zuständigen Behörden nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 78 (5) WHG erfüllt sind und die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Das vorliegende wasserwirtschaftliche Fachgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 78 (5) WHG eingehalten werden, wodurch aus Sicht der Verwaltung keine Gründe bestehen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Der Technische Ausschuss erteilt für die Wasserrechtliche Genehmigung gem. § 78 WHG einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO zur Errichtung eines Ferienhauses auf einer vorhandenen Dachterrasse auf dem Flurstück 17/7, Gemarkung Siegelau (§ 30 BauGB – Bebauungsplan Vorderacker; rechtsverbindlich sei dem 17.01.1996)
- TOP 2 Anlage 2: Projektbeschreibung und Beschlussvorlage
- TOP 2 Anlage 2a: Lageplan
Erklärung seitens der Verwaltung: Es wurde eine Befreiung von der Vorgaben des Bebauungsplans (BPL) von der talseitigen Traufhöhe beantragt. Die Traufhöhe wurde im BPL mit 5,00 m festgesetzt, die geplante Traufhöhe beträgt 5,08m. Desweiteren wären für das Bauvorhaben noch folgende Befreiungen vom BPL notwendig:
1. Die Dachneigung ist im BPL zwischen 28° und 35° festgelegt. Für den Anbau ist eine Dachneigung von 10° geplant.
2. Im BPL wurde im Plangebiet eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Ferienwohnhaus als eigenständiges Haus mit separatem Eingang zu betrachten.
Nach einer Diskussion lehnt der Technische Ausschuss am Ende den Antrag ab. Die Mitglieder der ÖL-Fraktion enthalten sich dabei der Stimme.
3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport sowie Rückbau des bestehenden Carports mit Wiederverwendung auf dem Flurstück 83/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)
- TOP 3 Anlage 3: Projektbeschreibung und Beschlussvorlage
- TOP 3 Anlage 3a: Lageplan
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
4. Bekanntgaben
keine
5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss
- Frage: In der Duschanlage der Bleibacher Halle findet man Pilzsporen. Ist dies der Verwaltung bekannt?
Antwort: Man kennt dieses Problem. Die Lüftung muss umgebaut werden. Man hat Gelder für den Haushalt 2022 beantragt. - Hinweis: Der sommerliche Bewuchs im Aulebach ist rapide.
Antwort: Sobald es die zeitlichen Kapazitäten des Bauhofs erlauben, will man hiergegen vorgehen.