Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Mai 2022

1. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO zum Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 211, Gemarkung Siegelau (§ 35 Abs. 1 BauGB)

Beate Roser (ÖL) ist als angrenzende Nachbarin befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Frage: Sind die zukünftigen Eigentumsverhältnisse geklärt?
Antwort: Der Hof wurde noch nicht an den Sohn übergeben. Das Landwirtschaftsamt sieht die Hofnachfolge jedoch als gesichert an.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorbescheid einstimmig zu.
Beate Roser (ÖL) kehrt an den Ratstisch zurück.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Frage: Der Kreisverkehr in Bleibach ist stark mit Unkraut bewachsen. Wann kann dieses entfernt werden?
Antwort: In KW 22 sollen Mitarbeiter des Bauhofs den Wildwuchs entfernen. In der nächsten Gemeinderatssitzung werden Pläne zur Umgestaltung vorgestellt (siehe Gemeinderatssitzung vom 25.05.2022 TOP 2 Bekanntgaben). Mit der Straßenmeisterei sind bereits Vorgespräche geführt worden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. März 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Phasenspeichers zur Wärmeversorgung von Feuerwehr und Rettungszentrum auf dem Flurstück 129, 130/2, Gemarkung Gutach (§ 33 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung)

  • Frage: Warum ist der Bebauungsplan „Gemeindebedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ noch nicht rechtskräftig?
    Antwort: Dies liegt daran, dass die Änderung des Flächennutzungsplans noch nicht rechtskräftig ist, was an der Bearbeitung durch die Baubehörde in Waldkirch liegt.
  • Frage: Gibt es eine verbindliche Zusage des DRK über die Kostenbeteiligung am Phasenspeicher?
    Antwort: Demnächst wird es Gespräche mit dem DRK geben. Es gibt verschiedene Posten, an denen das DRK beteiligt ist.

2. Bekanntgaben

  • Die Stadt Waldkirch beabsichtigt eine Flächennutzungsplanänderung. Die Planaufstellung erfolgt innerhalb der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Stadt Waldkirch mit dem Gemeinden Gutach i. Br. und Simonswald.
  • Die Gemeinde Biederbach hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Haus der Generationen“ aufzustellen. In diesem Zuge wurde die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt. Die Gemeinde Gutach nimmt dies zur Kenntnis und hat keine Einwände.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Anmerkung: Bei der Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022 warteten die Musikkapellen über eine Stunde vor der Sporthalle. Als das Ergebnis in der Sporthalle verkündet wurde und die Kapellen draußen spielten, wurden die Türen zur Halle von innen noch geschlossen. Dieses Verhalten gegenüber den Musikkapellen ist klärungsbedürftig.
  • Frage: An bestimmten Stellen in Siegelau ist die Randbefestigung an den Straßen nicht vorhanden. Wann kann man diese erneuern?
    Antwort: Die Befestigung der Straßenränder führt bei Eigentümer*innen zu unterschiedlichen Reaktionen. Die Verwaltung sucht zuerst den Dialog mit den angrenzenden Eigentümer*innen und will natürlich die Verkehrssicherheit gewährleisten.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Februar 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

Bei der Verwaltung ist ein Baugesuch eingegangen. Es handelt sich um den Bau einer Doppelhaushälfte mit Garage im Ortsteil Gutach.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Kann die Gemeinde das Befüllen von Schwimmbädern / Pools in trockenen Phasen („Hitzesommer“) verbieten?
    Antwort: Solange ausreichend Grundwasser in der Gemeinde vorhanden ist und die Wassergebüren (Zu- und Abwasser) bezahlt werden, nicht. Bei Wasserknappheit könnte die Gemeinde dagegen vorgehen und entsprechende Regelungen erlassen.


Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Januar 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 109, Gemarkung Gutach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Robert Stiefvater (CDU) ist bei diesem Antrag als beteiligter Architekt befangen und nimmt während dieses TOP im Besucherbereich Platz.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienhauses sowie Anbau eines Heizraumes für Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

Der Technische Ausschuss diskutiert über diesen Antrag wegen der Höhe des Gebäudes. Von außen betrachtet scheint es sich um zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss zu handeln. Laut Satzung für den Weiler Kregelbach sind nur zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Das Dachgeschoss wurde im Vergleich zum ersten Bauantrag um 0,39 m verringert und ist deshalb nicht mehr als Dachgeschoss ausgewiesen. Deswegen ist der Antrag nun auch mit der Satzung konform.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 498, Gemarkung Bleibach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Auf die Frage hin, ob die Bushaltestelle „Löwen Bleibach“ am bisherigen Ort verbleibt, wird ebenso wie auf die Frage nach der Heckenbepflanzung am angrenzenden Gehweg von der Verwaltung darauf verwiesen, dass diese Themen nicht zum baurechtlichen Aufgabengebiet gehören und bei Bedarf an anderer Stelle geklärt werden müssten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

keine

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. November 2021

1. Antrag auf Befreiung gem. § 56 Abs. 5 LBO sowie gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur nachträglichen Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

Im Bebauungsplan Gutshof II sind nur 2 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen. Der Vorbesitzer hat im Dachgeschoss ohne Genehmigung eine dritte Wohneinheit geschaffen und vermietet. Durch die nachträgliche Legalisierung der Dachgeschosswohnung würde man einen Präzedenzfall schaffen.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

2. Bekanntgaben

Die Gemeindevertretung der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 20.10.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Marktplatz-Volksbank“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB freiwillig und frühzeitig öffentlich auszulegen.
Die Gemeinde Gutach i. Br. nimmt dies hiermit zur Kenntnis.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: An verschiedenen Stellen (z. B. an der Brücke hinter der Webermühle und am Fuß- und Radweg hinter der Shelltankstelle) sind Straßenlaternen zugewachsen. Kann man diese frei schneiden?
    Antwort: Der Bauhof hat einen Hubsteiger reserviert. Mit diesem will man die Straßenlaternen frei schneiden.
  • Frage: Gib es Neuigkeiten im Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Siegelauer Talstraße im Bereich der Abzweigung Mußbach ?
    Antwort: Der Lärmaktionsplan läuft bzw. wird derzeit überarbeitet und aktualisiert. Der erste Entwurf wird derzeit bearbeitet und wird ggf. in der Märzsitzung vorgestellt.
  • Frage: In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.03.2021 (TOP 5) wurde ein Abschnitt der Gescheidstraße in Siegelau als beschränkt öffentlicher Weg/Straße klassifiziert („Anlieger frei“). Bei der Durchfahrt von ortsansässigen Personen kam es zu Unstimmigkeiten mit dem Eigentümer. Gibt es die Möglichkeit, die Klassifizierung rückgängig zu machen?
    Antwort: Nein. Die Straße durch das Hofgut ist in Privatbesitz. Die Verwaltung sucht das Gespräch mit dem Eigentümer.