Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. März 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Phasenspeichers zur Wärmeversorgung von Feuerwehr und Rettungszentrum auf dem Flurstück 129, 130/2, Gemarkung Gutach (§ 33 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung)

  • Frage: Warum ist der Bebauungsplan „Gemeindebedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ noch nicht rechtskräftig?
    Antwort: Dies liegt daran, dass die Änderung des Flächennutzungsplans noch nicht rechtskräftig ist, was an der Bearbeitung durch die Baubehörde in Waldkirch liegt.
  • Frage: Gibt es eine verbindliche Zusage des DRK über die Kostenbeteiligung am Phasenspeicher?
    Antwort: Demnächst wird es Gespräche mit dem DRK geben. Es gibt verschiedene Posten, an denen das DRK beteiligt ist.

2. Bekanntgaben

  • Die Stadt Waldkirch beabsichtigt eine Flächennutzungsplanänderung. Die Planaufstellung erfolgt innerhalb der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Stadt Waldkirch mit dem Gemeinden Gutach i. Br. und Simonswald.
  • Die Gemeinde Biederbach hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Haus der Generationen“ aufzustellen. In diesem Zuge wurde die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt. Die Gemeinde Gutach nimmt dies zur Kenntnis und hat keine Einwände.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Anmerkung: Bei der Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022 warteten die Musikkapellen über eine Stunde vor der Sporthalle. Als das Ergebnis in der Sporthalle verkündet wurde und die Kapellen draußen spielten, wurden die Türen zur Halle von innen noch geschlossen. Dieses Verhalten gegenüber den Musikkapellen ist klärungsbedürftig.
  • Frage: An bestimmten Stellen in Siegelau ist die Randbefestigung an den Straßen nicht vorhanden. Wann kann man diese erneuern?
    Antwort: Die Befestigung der Straßenränder führt bei Eigentümer*innen zu unterschiedlichen Reaktionen. Die Verwaltung sucht zuerst den Dialog mit den angrenzenden Eigentümer*innen und will natürlich die Verkehrssicherheit gewährleisten.