Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. März 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Phasenspeichers zur Wärmeversorgung von Feuerwehr und Rettungszentrum auf dem Flurstück 129, 130/2, Gemarkung Gutach (§ 33 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung)

  • Frage: Warum ist der Bebauungsplan „Gemeindebedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ noch nicht rechtskräftig?
    Antwort: Dies liegt daran, dass die Änderung des Flächennutzungsplans noch nicht rechtskräftig ist, was an der Bearbeitung durch die Baubehörde in Waldkirch liegt.
  • Frage: Gibt es eine verbindliche Zusage des DRK über die Kostenbeteiligung am Phasenspeicher?
    Antwort: Demnächst wird es Gespräche mit dem DRK geben. Es gibt verschiedene Posten, an denen das DRK beteiligt ist.

2. Bekanntgaben

  • Die Stadt Waldkirch beabsichtigt eine Flächennutzungsplanänderung. Die Planaufstellung erfolgt innerhalb der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Stadt Waldkirch mit dem Gemeinden Gutach i. Br. und Simonswald.
  • Die Gemeinde Biederbach hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Haus der Generationen“ aufzustellen. In diesem Zuge wurde die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt. Die Gemeinde Gutach nimmt dies zur Kenntnis und hat keine Einwände.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Anmerkung: Bei der Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022 warteten die Musikkapellen über eine Stunde vor der Sporthalle. Als das Ergebnis in der Sporthalle verkündet wurde und die Kapellen draußen spielten, wurden die Türen zur Halle von innen noch geschlossen. Dieses Verhalten gegenüber den Musikkapellen ist klärungsbedürftig.
  • Frage: An bestimmten Stellen in Siegelau ist die Randbefestigung an den Straßen nicht vorhanden. Wann kann man diese erneuern?
    Antwort: Die Befestigung der Straßenränder führt bei Eigentümer*innen zu unterschiedlichen Reaktionen. Die Verwaltung sucht zuerst den Dialog mit den angrenzenden Eigentümer*innen und will natürlich die Verkehrssicherheit gewährleisten.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. April 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Anfragen / Anträge der ÖL-Fraktion

Unsere vorab eingereichten Anfragen / Anträge (23.04.2020) zur Aprilsitzung befassten sich mit folgenden Themen:

  • Auswirkungen der Coronapandemie auf die Schule und die Gemeinde als öffentliche Arbeitgeberin
  • Stand bei einigen Projekten, die laut Leitfaden der Gemeindeverwaltung im Jahr 2020 begonnen oder beendet werden sollen, u. a. Energiekonzept und Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand, IT-Erneuerung im Rathaus, Sanierung Kriegerdenkmal, Sanierung und Öffnung des Schwimmbads

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatten sich die Gemeindeverwaltung und die Fraktionen darauf geeinigt, die Sitzung insbesondere aufgrund der dringend benötigten Beschlüsse hinsichtlich des Baus des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache trotz Corona-Pandemie mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchzuführen. Dabei äußerten Verwaltung, CDU und FWV den Wunsch, innerhalb der Sitzung nur die dringlichsten TOPs zu behandeln.
    Wir als ÖL-Fraktion hätten gerne eine vollumfängliche Tagesordnung behandelt, akzeptieren jedoch selbstverständlich den Entschluss der Mehrheit. Um dennoch unsere Gemeinderatsarbeit umfänglich und mit gutem Gewissen ausführen zu können, haben wir der Gemeindeverwaltung die o.g. Anfragen, die wir sonst unter TOP 7 am Ende der Sitzung gestellt hätten, vorab schriftlich zukommen lassen, damit diese hier unter TOP 2 zeitlich kurz gefasst beantwortet werden können.
    Einige unserer Anfragen, die sich u. a. mit den Corona-Schutzmaßnahmen in der Grundschule und anderen öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde sowie dem Sachstand bei verschiedenen Projekten befassten, wurden so dankenswerterweise in den Bekanntgaben öffentlich beantwortet.
  • Bürgermeister Singler gibt ergänzend bekannt, dass das Standesamt von der übergeordneten Stelle ohne Beanstandung geprüft wurde.
  • Im Zuge des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn wird in den kommenden Wochen auf dem Bahnhofsgelände in Bleibach eine ca. 1000 m² große Fläche zur Lagerung von Baumaterialien und -geräten abgetrennt. Dadurch werden dort weniger Parkplätze zur Verfügung stehen.
  • Am Stollen und im Rittweg baut die Deutsche Bahn zwei Feldfabriken zur Vorfertigung der Brückenbauwerke.

3. Bebauungsplan „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ im Ortsteil Gutach

3.1 Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der Offenlage

  • Robert Stiefvater (CDU) ist als verantwortlicher Architekt befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
  • Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, stellt nochmals die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes sowie die Ergebnisse aus der Offenlage vor. Von Bürger*innen waren keine Bedenken eingegangen. Die Rückmeldungen der öffentlichen Stellen thematisierten obligate Punkte wie die Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen, die Entwässerung und die Zufahrtsicherung für den Recyclinghof und die Müllabfuhr, welche aktuell noch abschließend geregelt werden.
  • Barbara Schuler (ÖL) fragt, wer die Ausgleichsflächen bewirtschaften und z. B. die Obstbäume auf der geplanten Streuobstwiese pflegen wird. Bürgermeister Singler antwortet, dass das Gelände der Gemeinde gehört und ein Pächter für die Pflege der Streuobstwiese, den Baumschnitt und wenn möglich auch für die Obstverwertung gesucht wird. Für letzteres wird mit einem Saftproduzenten verhandelt. Wegen der Corona-Pandemie musste die Regelung dieser Angelegenheiten zeitlich verschoben werden. Markus Adam (Baumamt) ergänzt, dass die Baumpflege geregelt wird und ggf. in Zusammenarbeit mit dem KOGL-Emmendingen e. V. (Kreisverband für Obstbau, Garten und Landschaft Emmendingen e. V.) im Rahmen von Schnittkursen durchgeführt werden könnte.
  • Annette Linder (ÖL) fragt, ob die Unterbrechung des parallelen Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes aufgrund der Corona-Pandemie im Nachhinein noch negative Auswirkungen auf den Beschluss des Bebauungsplans und des Bauantrags (TOP 4) haben könnte. Frau Pundt erklärt, dass die Offenlage in Gutach im Breisgau und in Simonswald vorschriftsmäßig durchgeführt wurde und keine Bürgereinwendungen eingegangen sind. In Waldkirch konnte die vierwöchige Offenlage nicht regelrecht durchgeführt werden, da in dieser Zeit bereits das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für die Bevölkerung geschlossen werden musste. Bis zur Rathausschließung waren auch hier noch keine Bürgereinwendungen eingegangen, jedoch muss die Offenlage hier noch einmal wiederholt werden. Frau Pundt bekräftigt, dass es sich dabei um eine Formalie handelt, der Beschluss des Flächennutzungsplans nachgeholt und somit der Bebauungsplan und der Bauantrag mit einer vorgezogenen Baugenehmigung heute ohne Bedenken beschlossen werden können.

3.2 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ gem. § 10 (1) BauGB als jeweils eigenständige Satzung.

4. Bauantrag Feuerwehrgerätehaus / Rettungswache

Architekt Stiefvater stellt nochmals das Bauvorhaben und die Änderungen gegenüber der ersten Präsentation aus der Gemeinderatssitzung im Juli 2019 (TOP 18) vor.
Der Schlauchturm wird vorerst nur im Rohbau errichtet, da dieser bislang aufgrund einer Kooperation mit der Waldkircher Feuerwehr noch nicht benötigt wird.
Der ursprünglich eingeschossige Gebäudeteil, der die Umkleiden im Erdgeschoss des Feuerwehrhauses umfasst, soll nun auch zweigeschossig und mit einem Pultdach abgeschlossen werden. Der ca. 200 m² umfassende zusätzliche Raum soll nicht ausgebaut und als Reserveraum dienen. Bürgermeister Singler plant, hier ein zentrales Archiv für die Gemeindeverwaltung einzurichten, da aktuell die Dokumente an drei verschiedenen Orten in der Gemeinde aufbewahrt werden, wovon an zwei Lagerorten ständig Luftentfeuchtungsgeräte zur Erhaltung der Unterlagen eingesetzt werden müssen.
Auf Rückfrage von Barbara Schuler (ÖL) erklärt Architekt Stiefvater, dass die Kostensteigerung durch die Aufstockung verhältnismäßig gering ist und die Erweiterung nicht förderschädlich ist, also keine negativen Auswirkungen bei der Beantragung von Fördergeldern haben wird.

Auf Nachfrage von Barbara Schuler (ÖL) zum zeitlichen Ablauf erklärt Architekt Stiefvater, dass er in ca. drei Wochen die Ausschreibungen für die Maurer und Zimmerleute tätigen will, um im September mit den Bauarbeiten starten zu können. Wenn alles gut läuft könnte an Weihnachten 2020 das Feuerwehrgerätehaus stehen. Zeitverzögert wird voraussichtlich 2021 der Gebäudeteil mit der Rettungswache vom DRK Kreisverband Emmendingen errichtet.

Auf die Rückfragen von Reinhard Hamann (FWV) und Annette Linder (ÖL) zu den Gesamtkosten (Kostenschätzung für das Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinderatssitzung im Juli 2019: ca. 2.050.000 €) und voraussichtlichen Kostensteigerungen durch die Änderungen am Bauvorhaben (Aufstockung, nachträgliche erforderliche Änderungen wegen des Hochwasserschutzes) können Gemeindeverwaltung und Architekt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine klaren Angaben machen.
Architekt Stiefvater will aber in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Kostenschätzung vorstellen. Die Zuschussanträge wurden von der Gemeindeverwaltung schon ab Januar gestellt. Bislang sind jedoch noch keine verbindlichen Anworten zu den Förderbeträgen eingegangen.

Markus Adam (Bauamt) gibt einen Überblick über das energetische Konzept: Auf dem Dach ist eine Photovoltaisch-thermische Anlage zur Wärme- und Stromgewinnung geplant. In Zusammenarbeit mit dem DRK werden Phasenspeicher, Stromanschluss und Notstromanschluss gemeinsam realisiert. Die Wärmepumpen von Feuerwehr und Rettungsdienst werden hingegen getrennt gebaut und betrieben. Angedacht ist zudem ein kleines Windrad, welches nachts den Wärmepumpenbetrieb sicherstellen könnte. Ziel ist es, weg von fossilen Brennstoffen zu kommen. Für das Energiekonzept rechnet Herr Adam mit einer Förderung von bis zu 35 %.

Der Gemeinderat beschließt den Bauantrag einstimmig. (Gemeinderat Stiefvater nahm an der Abstimmung aufgrund von Befangenheit nicht teil.)

5. Zustimmung zur Errichtung einer Trafostation durch die Firma Netze BW GmbH auf dem Grundstück der Gemeinde Gutach im Breisgau, Flurstück 207

Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass die bisherige Trafostation im Bereich des Gutacher Bahnhofs wegen des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn entfernt werden muss. Die neue Trafostation wird ca. 4 m breit, 3 m lang und 2,5 m hoch sein und etwas zurückgesetzt am Rittweg gebaut werden. Der neue Standort ist sinnvoll, da sich die Fläche in Gemeindeeigentum befindet und die Stromversorgung für die mögliche Entwicklung der angrenzenden Flächen so gleich sichergestellt ist.
Der Gemeinderat nimmt den Antrag einstimmig an.

6. Festlegung der Wertgrenze für die Aufnahme von Gütern in das Anlagevermögen ab dem 01.01.2018 (Änderung der Beschlussfassung vom 21.11.2017)

Rechnungsamtsleitern Anna Schäfer erläutert, dass es sinnvoll ist, die Wertgrenzen für den hoheitlichen Bereich und für Betriebe gewerblicher Art in der Gemeinde einheitlich festzulegen. Dies verhindert Verwechslungen und erleichtert die Erstellung der anstehenden Eröffnungsbilanz nach dem NKHR. Daher soll die Wertgrenze für Anlagegüter von 810 € auf dann einheitliche 800 € geändert werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Wertgrenze für die Aufnahme von Gütern in das Anlagevermögen ab 01.01.2018 auf 800 € festzusetzen.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Reinhard Hamann (FWV) weist darauf hin, dass nach Abschluss der Stromtrassenarbeiten in Siegelau kontrolliert werden sollte, dass die betroffenen Straßen und Hofzufahrten von den verantwortlichen Unternehmen auch wieder adäquat instand gesetzt werden. Bürgermeister Singler antwortet, dass dies vertraglich abgesichert sei.
  • Beate Roser (ÖL) möchte wissen, ob der Vertrag der Gemeinde mit der Firma Netze BW über die Stromtrassenführung über Gemeindegrundstücke inzwischen abgeschlossen ist. Bürgermeister Singler antwortet, dass der Vertrag der Firma Netze BW zugesandt, bislang aber noch nicht zurückgesandt wurde.
  • Christine Kaltenbach (FWV) möchte wissen, ob für die Stromtrassenverlegung auch noch der Radweg aufgerissen wird. Bürgermeister Singler antwortet, dass dies nicht der Fall sein wird.
  • Bürgermeister Singler und Rechnungsamtsleiterin Schäfer informieren über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltssituation der Gemeinde:
    • Die Einnahmen der Gemeinde werden u. a. durch geringere FAG-Zuweisungen, geringere Gewerbesteuervorauszahlungen (voraussichtlich werden 440.000 € fehlen), fehlende Einnahmen (Freibad, Kinderbetreuungseinrichtungen) sinken.
    • Gleichzeitig waren durch die Anschaffung von Hygieneartikel und Umsetzung von Schutzmaßnahmen ungeplante Ausgaben nötig.
    • Nach der Steuerschätzung im Mai werden in der Mai- oder Juni-Sitzung des Gemeinderats weitere Informationen und Überlegungen folgen, inwiefern ein Nachtragshaushalt sinnvoll ist.
    • Bürgermeister Singler befürwortet einen Rettungsschirm für Kommunen, da die bisherigen finanziellen Unterstützungen durch das Land – wie z. B. 30.000 € zur Kompensation der ausgefallen Kita- und Kindergartenbeiträge – bei weitem nicht die zu erwartenden Defizite in den Gemeindehaushalten auffangen können.
  • Bürgermeister Singler informiert darüber, inwieweit die Notbetreuung für Kinder derzeit bzw. ab 04.05.2020 in Anspruch genommen wird: 8 Kinder werden in der Grundschule ZweiTälerLand, 10 Kinder im Kindergarten St. Michael, 6 Kinder im Kindergarten St. Franziskus und 7 Kinder (Sharingplätze) in der Kinderkrippe Schatzkiste betreut. 3 Kinder aus dem Waldkindergarten Eulennest werden derzeit im Zauberwürfen in Waldkirch mitbetreut.
    Auf Nachfrage von Barbara Schuler (ÖL) erklärt Bürgermeister Singler, dass hierfür die regulären Elternbeiträge erhoben werden, wenn auch die üblichen Betreuungszeiten wahrgenommen werden. Man ist hier mit den Trägern in Abstimmung.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2019

Am Dienstag, 17. Dezember 2019, findet um 18:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
  2. Bekanntgaben
  3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach i.Br. / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach
    a) Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 (1) BauGB
    b) Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
    c) Billigung des Entwurfs und Beschluss der Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
    (Weitere Informationen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 19 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.)
  4. Bebauungsplan „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ im Ortsteil Gutach
    a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
    b) Billigung des Bebauungsplanentwurfs
    c) Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
    (Weitere Informationen zum Bebauungsplan und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 20 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.)
  5. Haushalt 2020
    Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020
  6. Zustimmung zu Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG
    – Beschlussfassung –
  7. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gutach im Breisgau
    – Beschlussfassung –
  8. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
    – Beschlussfassung –
  9. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde
    – Beschlussfassung –
  10. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*inne*n von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

siehe Sitzungsprotokoll

3. Vorstellung der Platzgestaltung beim Narrenbrunnen durch die Narrenzunft Johlia vom Vögelestein

Jochen Bockstahler, Oberzunftmeister und neu gewählter Gemeinderat (CDU), stellt die Pläne für die Platzgestaltung vor. Ein Großteil des Platzes soll mit Steinplatten ausgelegt und der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Die zu groß gewordene Fichte soll voraussichtlich durch zwei neue Nadelbäume ersetzt und auf der Fläche sollen Gestaltungselemente in den Zunftfarben eingebaut werden, um zukünftig mehr Fasnetsaktivitäten an diesem Ort veranstalten zu können. Für eine bessere Ausleuchtung und Stromversorgung sind Elektroarbeiten nötig. Durch die ehrenamtliche Arbeit der Zunftmitglieder und die finanzielle Unterstützung der Gemeinde in Höhe von 7.000 € (beschlossen vom vorherigen Gemeinderat) soll die Einweihung des neuen Narrenbrunnens am 6. Februar 2021 – genau 50 Jahre nach Einweihung des Narrenbrunnens 1971 – ermöglicht werden.

4. Feststellung von Hinderungsgründen nach §§ 16, 29 GemO

Es werden keine Hinderungsgründe dahingehend festgestellt, dass die neu- und wieder-gewählten Gemeinderät*inn*en ihr Amt nicht antreten könnten.

5. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

Bürgermeister Singler dankt in seiner Ansprache den zu verabschiedenden sieben Gemeinderät*inn*en Eberhard Oswald (FWV), Berthold Reich (FWV), Andrea Bucher (FWV), Markus Hug (FWV), Martin Burger (CDU), Heinrich Eble (CDU) und Stefanie Weiner (ÖL) und blickt auf die gemeinsam bearbeiteten großen Themen und Projekte der vergangenen fünf Jahre – u. a. Erschließung der Neubaugebiete, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen, Erweiterung der Kinderkrippe und der Betreuungsangebote, Bau des neuen Bauhofs und des Kunstrasenplatzes, Schwimmbadsanierung, Beteiligung am kreisweiten Breitbandausbau, Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts – zurück.

6. Verpflichtung der Mitglieder des neuen Gemeinderates

Der neue Gemeinderat besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Barbara Schuler (ÖL), wiedergewählt, Gemeinderätin seit 2000
  • Stefan Weis (ÖL), wiedergewählt, Gemeinderat seit 2018
  • Beate Roser (ÖL), neugewählt
  • Annette Linder (ÖL), neugewählt
  • Rosa Wernet (CDU), wiedergewählt, Gemeinderätin seit 1999
  • Robert Stiefvater (CDU), wiedergewählt, Gemeinderat seit 2013
  • Nicole Rieser (CDU), neugewählt
  • Jochen Bockstahler (CDU), neugewählt
  • Clemens Elsner (FWV), wiedergewählt, Gemeinderat seit 2009
  • Hansjörg Weis (FWV), wiedergewählt, Gemeinderat seit 2009
  • Reinhard Hamann (FWV), wiedergewählt, Gemeinderat seit 2014
  • Christine Kaltenbach (FWV), neugewählt
  • Selma Fischer (FWV), neugewählt
  • Jan Hug (FWV), neugewählt

7. Änderung der
a) Hauptsatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau
b) Geschäftsordnung der Gemeinde Gutach im Breisgau

Hauptsatzung:
Um die geänderten Fraktionsstärken (neuer Gemeinderat: 6 FWV, 4 CDU, 4 ÖL – vorhergehender Gemeinderat: 7 FWV, 4 CDU, 3 ÖL) in den neu zu bildenden beschließenden Ausschüssen repräsentativ abbilden zu können, wird § 4 Absatz 2 der alten Hauptsatzung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung geändert. Die beschließenden Ausschüsse (Technischer Ausschuss und Verwaltungsausschuss) bestehen künftig aus dem Bürgermeister und sieben – statt wie bisher sechs – weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Die beiden beschließenden Ausschüsse werden demnach von je drei Fraktionsmitgliedern der FWV und je zwei Fraktionsmitgliedern der ÖL und der CDU gebildet.
Da die neue Hauptsatzung gemäß § 4 Gemeindeordnung zunächst veröffentlicht und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, können die beschließenden Ausschüsse personell erst in der nächsten Gemeinderatssitzung gebildet werden.
Weitere – redaktionell zu betrachtende – Änderungen betreffen § 7 und 9 der Hauptsatzung (Überleitungen vom BAT zum TVÖD) und § 11 (Festschreibung der seit 2004 aufgehobenen unechten Teilortswahl).
Der Gemeinderat beschließt die neue Hauptsatzung einstimmig.

Geschäftsordnung:
Annette Linder (ÖL) weist darauf hin, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Geschäftsordnung an einigen Stellen der übergeordneten Gemeindeordnung für Baden-Württemberg widerspricht. Davon betroffen sind u. a. das Recht der Gemeinderatsmitglieder auf Unterrichtung und Akteneinsicht und die Weitergabe und Veröffentlichung von Beratungsunterlagen, welche u. a. in der Reform der Gemeindeordnung 2015 neu geregelt wurden.
Der Beschluss der Geschäftsordnung wird auf Antrag von Robert Stiefvater (CDU) vertagt und die Verwaltung gebeten, möglichst bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die Geschäftsordnung entsprechend zu überarbeiten und eine neue Beschlussvorlage auszuarbeiten.

8. Bestellung der Stellvertreter des Bürgermeisters

  1. Stellvertreter: Reinhard Hamann (FWV); insbesondere für den Ortsteil Siegelau
  2. Stellvertreter: Robert Stiefvater (CDU); insbesondere für den Ortsteil Gutach
  3. Stellvertreterin: Barbara Schuler (ÖL); insbesondere für den Ortsteil Bleibach

9. Benennung der Fraktionsvorsitzenden bzw. –sprecher

  • ÖL: Barbara Schuler
  • CDU: Robert Stiefvater
  • FWV: Reinhard Hamann

10. Festlegung der Sitzordnung für den Gemeinderat

Rechtsseitig die Fraktionsmitglieder der FWV, linksseitig die Fraktionsmitglieder der CDU und ÖL.

11. Festlegung des üblichen Sitzungswochentages

Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats finden in der Regel immer dienstags um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach statt.

12. Bildung der beschließenden Ausschüsse
Bestellung der ordentlichen Mitglieder sowie von Stellvertretern für
a) Technischer Ausschuss
b) Verwaltungsausschuss

Da die neue Hauptsatzung (siehe TOP 7a) gemäß § 4 Gemeindeordnung zunächst veröffentlicht und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, können die beschließenden Ausschüsse personell erst in der nächsten Gemeinderatssitzung gebildet werden.

13. Bildung eines nicht beschließenden Jugendausschusses

Mitglieder sind Barbara Schuler (ÖL), Selma Fischer (FWV) und Jochen Bockstahler (CDU). Es wurden keine Stellvertreter*innen ernannt.

14. Wahl der Ausschussmitglieder für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Waldkirch und den Gemeinden Simonswald und Gutach im Breisgau

Mitglieder sind Barbara Schuler (ÖL), Reinhard Hamann (FWV) und Jochen Bockstahler (CDU).
Stellvertreter*innen sind Beate Roser (ÖL), Clemens Elsner (FWV) und Rosa Wernet (CDU).

15. Wahl der Mitglieder für Trägertreffen der örtlichen Kinderkrippe/Kindergärten

Mitglieder sind Stefan Weis (ÖL), Nicole Rieser (CDU) und Selma Fischer (FWV).
Stellvertreter*innen sind Annette Linder (ÖL), Jochen Bockstahler (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV).

16. Wahl der Mitglieder für die Arbeitsgruppe Schulentwicklung

Insgesamt hatten sich sieben Bürger*innen auf den Aufruf zur Bildung der Arbeitsgruppe bei der Gemeindeverwaltung gemeldet. Dem Vorschlag von Bürgermeister Singler, alle sieben Interessent*inn*en in das Gremium aufzunehmen, stimmt der Gemeinderat zu. Komplettiert wird die Arbeitsgruppe durch je eine*n Vertreter*in jeder Gemeinderatsfraktion sowie den Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung und der Grundschule ZweiTälerLand.
Mitglieder der Arbeitsgruppe aus dem Gemeinderat sind Stefan Weis (ÖL), Nicole Rieser (CDU) und Selma Fischer (FWV).
Stellvertreter*innen sind Barbara Schuler (ÖL), Jochen Bockstahler (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV).

17. Wahl eines Vertreters und Stellvertreters in die Gesellschafterversammlung der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltung GmbH und Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co.KG

Als Vertreter wird Clemens Elsner (FWV) gewählt, als Stellvertreterin Beate Roser (ÖL).

18. Vorstellung Neubau Feuerwehrhaus auf der Gemeinbedarfsfläche Hintermatte-Ost durch Architekt und Verwaltung

Architekt und Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) stellt den rund 31 m langen und 21 m breiten zweistöckigen Neubau vor. Das Erdgeschoss mit der Fahrzeughalle und den Werkstattbereichen sowie das Treppenhaus werden in funktionaler und kostengünstiger Betonbauweise, das Obergeschoss, welches u. a. Räume für Schulungen, Jugendfeuerwehr, Umkleiden und das Flori-Stüble beinhalten wird, in Holzbauweise gestaltet.
Bauamtsleiter Adam ergänzt, dass das Gebäude mit einem Phasenspeicher und somit ohne fossile Brennstoffe betrieben werden soll und dass auf dem Dach eine Photovoltaikanlage geplant ist.
Die Kosten werden mit ca. 2.050.000 € angegeben, die Schätzung ist jedoch noch nicht abschließend.
Auf Anfrage von Barbara Schuler (ÖL) stellt Bürgermeister Singler klar, dass es weiterhin einen Feuerwehrausschuss geben wird und dass dieser nach der Bildung der neuen beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) gebildet werden kann.
Annette Linder (ÖL) möchte wissen, wie hoch voraussichtlich die Fördermittel ausfallen werden, die die Gemeinde für den Feuerwehrhausbau erhalten wird. Kämmerin Schäfer antwortet, dass es hier noch keine verlässlichen Zahlen gibt, Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeinde aus dem Ausgleichsstock 50 – 60% erhalten könnte.
Architekt und Gemeinderat Stiefvater (CDU) weist darauf hin, dass nur dann die Chance auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht, wenn vorab die Änderung des Flächennutzungsplanes (TOP 19), der neue Bebauungsplan (TOP 20) und der Bauantrag beschlossen sind.

19. 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach i. Br. / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach i.Br., OT Gutach
a) Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gem. §2 (1) BauGB
b) Billigung des Entwurfs und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, stellt die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) vor und erläutert das Verfahren: Es wird ein zweistufiges Beteiligungsverfahren nach § 3 und 4 BauGB mit einer Umweltprüfung in Form eines Umweltberichts durchgeführt. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan geändert (siehe TOP 20).

Die ursprünglich im FNP in der Gemeinbedarfsfläche angedachte Straßenmeisterei ist an diesem Standort nicht mehr vorgesehen. Der Neubau des Feuerwehrhauses und der angedachte Bau einer neuen DRK-Kreisrettungswache im Anschluss an das Feuerwehrhaus machen die Änderungen des Flächennutzungsplanes notwendig.
Die Feuerwehrabteilungen Bleibach und Gutach werden am neuen zentralen Standort zusammengelegt.
Der neue FNP berücksichtigt bereits die Voraussetzungen für den Bau einer neuen Kreisrettungswache, da der bisherige Standort in Waldkirch aufgrund der Erweiterung der Waldkircher Feuerwehr in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

a) Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 5. Änderung des Flächennutzungsplans als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald (§2 (1), § 1 (8) BauGB).
b) Ebenfalls einstimmig billigt der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf und beschließt Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behördernund sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald (§2 (1), § 1 (8) BauGB).

Öffentliche Auslage vom 30.08.2019 bis 01.10.2019:

20. Bebauungsplan „Erweiterung der Gemeindebedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ im Ortsteil Gutach
a) Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ gem. § 2 (1) BauGB
b) Billigung des Entwurfs und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Frau Pundt vom Planungsbüro FSP erläutert weitere Details zum Bebauungsplan:

  • Das geplante Gebiet liegt im Ortsteil Gutach zwischen Recyclinghof, S-Bahnlinie, Gemeindeverbindungsstraße und landwirtschaftlich genutzten Flächen.
  • Hochwassergefahreneinstufung HQextrem.
  • Ausgleichsmaßnahme mit 62.000 Ökopunkten erforderlich.
  • Schalltechnische Untersuchungen der Firma Pövry ergaben keine unzumutbaren Belastungen.

Beate Roser (ÖL) erfragt, was mit der Restfläche auf der Hintermatte geplant ist. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Fläche verpachtet ist und die Nutzung mit den Pächtern abgesprochen wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ gem. § 2 (1) BauGB
b) die Billigung des Entwurfs und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Öffentliche Auslage vom 30.08.2019 bis 01.10.2019:

21. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2019

Die Kämmerin / Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer stellt den Zwischenbericht vor.

22. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt folgende Geldspenden an: 500 € für die Feuerwehr und 103,93 € für die Kommunale Kinderkrippe Schatzkiste.

23. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Stefan Weis (ÖL) fragt nach dem aktuellen Stand der Beförderung der Grundschulkinder von Bleibach nach Gutach. Hauptamtsleiter Barth verweist darauf, dass noch Angebote eingeholt werden.
  • Beate Roser (ÖL) fragt, wann es auf der Dauerbaustelle auf dem Oberspitzenbacher Friedhof weitergeht. Bauamtsleiter Adam verweist auf personalbedingte Engpässe, kündigt jedoch, das Projekt bald fortzuführen.