Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Mai 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses für 3 Wohnungen auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach; rechtsverbindlich seit dem 23.12.2015

  • Vorlage 2023/087
  • ÖL-Information: Anträge auf Baugenehmigung auf diesem Flurstück wurden bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 19.10.2021 (TOP 1; Ablehnung) und 26.01.2022 (TOP 2; Zustimmung zur überarbeiteten Variante) behandelt.

Dies ist der 3. Antrag, der zu diesem Bauantrag vorgelegt wird. Die Satzung für den Weiler Kregelbach wurde in den vorherigen Anträgen laut Baubehörde falsch ausgelegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

  • Vorlage 2023/089
  • ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone.

Es folgt eine Diskussion. Ein großer Teil (etwa 70 %) des Grundstücks sollen bebaut und der Gehweg Parkplätzen weichen. Laut Verwaltung ist das Kriterium eines fehlenden Gehwegs nicht relevant. Die Gebäudegröße fügt sich nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung ein. Zudem wird zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bemängelt.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. (5 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; die ÖL-Vertreter*innen stimmen mit 1 Ja- und 1 Nein-Stimme ab).

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines 45,98 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf dem Flurstück 119, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wird eine Privilegierung derzeit geprüft. Aus Erfahrung mit ähnlichen Anträgen wird es eine Privilegierung geben. Diese ist durch den Technischen Ausschuss zu genehmigen. Die Belange der Gemeinde stehen der Planung nicht entgegen.
Der Technische Ausschuss gibt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

4. Bekanntgaben

  • Die FWV-Fraktion hat einen Antrag gestellt, um die gemeindeeigenen Wohnungen in der Alexanderstr. 14 in Gutach, die derzeit renoviert werden, zu besichtigen. Diese Wohnungen sind Teil des Forschungsprojekts „Innovatives Strom- und Wärmekonzept im Zweitälerland, ISWK“ (siehe Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 TOP 8) zu dem in Kürze ein Abschlussbericht folgen soll. Man einigt sich auf Donnerstag, den 25.05.2023. Hier können Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung die Wohnungen besichtigen.
  • Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Simonswald zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Mattenhof“ vom 22.03.2023 wird die Gemeinde Gutach um eine Stellungnahme gebeten. Die Belange der Gemeinde Gutach werden nicht berührt und man will über den weiteren Verlauf informiert werden.
  • Erweiterung eines Damwildgeheges

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Auf dem Gutacher Weg zwischen Gutacher Friedhof und Siensbach wurde zum wiederholten Male das Verkehrsschild „Durchfahrtverbot für PKW und Motorräder“ gewaltsam entfernt. Wie soll gegen das bewusste Ignorieren des Fahrverbots vorgegangen werden?
    Antwort: Das Verkehrsschild ist heute (23.05.2023) wieder angebracht worden. Es wird nochmals an die Bürger appelliert, sich an die neue Verkehrssituation zu gewöhnen.
    Hinweis: Am 25.05. hat die Polizei am Friedhof den Verkehr kontrolliert und Bußgelder verteilt.
  • Frage: Wie ist der Stand bei der Sanierung der Gutacher Brücke?
    Antwort: Nach Abtrag der Bodendecke wurden keine Schäden an den darunter liegenden tragenden Teilen entdeckt. Der Bau ist im Zeitplan.
  • Hinweis: Im Gutacher Schwimmbad wurden das Holzdeck und die Kabinenwände erneuert.
    Frage: Wurden die Rostflecken im Schwimmbecken behoben?
    Antwort: Man ist mit einer Fachfirma in Kontakt. Die Rostflecken sind nur oberflächlich und dringen nicht weiter in den Edelstahl ein.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Reinhard Hamann (FWV) fehlt entschuldigt. Selma Beier (FWV) ist seit ihrem Wegzug aus der Gemeinde Mitte Mai 2022 nicht mehr Mitglied des Gemeinderats (siehe TOP 3 der heutigen Sitzung).

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzungen:

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Anna Welle (Stellvertretende Hauptamtsleiterin, welche die Betreuung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine von Seiten der Gemeine übernommen hat) informieren über die aktuelle Situation der Flüchtlingsbetreuung in der Gemeinde:
    • In der Gemeinde leben derzeit 52 geflüchtete Menschen aus der Ukraine, 27 Personen sind bei Bekannten bzw. privat untergekommen oder konnten schon an Wohnungen vermittelt werden, 24 Personen wohnen noch in der ehemaligen Grundschule. Eine 5-köpfige Familie werde wohl auch bald in eine eigene Wohnung ziehen können, für die übrigen werde nach wie vor dringend geeigneter Wohnraum gesucht.
    • Die Gemeinde mietet die Wohnungen an und erhält das Geld vom Landratsamt zurück, die Betreuung findet durch die Caritas und durch Wohnungspat*innen statt. Hier wird auch noch Unterstützung gesucht.
    • Alle Personen sind registriert und bekommen die ihnen zustehende staatliche Unterstützung ausbezahlt (derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ab 1. Juni 2022 dann Hartz IV). Die Kinder sind in Vorbereitungsklassen in Simonswald (Grundschule) und Kollnau (weiterführende Schulen) untergebracht. Vereinsmitglieder des TANG e. V., welche von Beginn an die Hilfsaktion mit koordiniert und betreut haben, kümmern sich derzeit um Arbeitsgelegenheiten für die Erwachsenen.
    • Gutach hat mit 52 geflüchteten die zu erfüllende Quote gemäß dem Königsteiner Schlüssel übererfüllt (zugwiesen wären 42 Personen).
    • Der Unterstützerkreis ist kleiner geworden, einige engagieren sich als Wohnungspat*innen, andere hätten gezielt nur für die Unterstützung bei der Ankunft in der Grundschule zur Verfügung gestanden.
    • Sebastian Rötzer ergänzt sinnbildlich, dass die Flüchtlingsbetreuung Sprint und Marathon zugleich sei: Die Aufnahme in der Grundschule sei der Sprint gewesen. Er appeliert wie beim kürzlich veranstalteten Benefizkonzert der Trachtenkappelle, die menschliche Situation der Geflüchteten an die erste Stelle zu setzen. Unter den Geflüchteten seien auch Personen, die die usbekische Staatsangehörigkeit hätten, sich zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs jedoch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine befanden und selbstverständlich ebenso geflohen wären. Wenn die Gutacher Gemeindebevölkerung plötzlich gemeinsam fliehen müsste, wären darunter auch Personen unterschiedlicher Herkunft, Ethnie und Staatsangehörigkeit.
    • Zu den Spendengeldern: Die zu Beginn von Hr. Hartmann privat eingesammelten Geldspenden wurden aufgebraucht bzw an TANG e. V. und Mission Lifeline, welche die Hilfsaktion ebenfalls unterstützten, übergeben. Die Gemeinde Gutach verwaltet derzeit nur die Geldspenden in Höhe von 2.024 €, die beim Benefizkonzert der Trachtenkappel eingenommen wurden. Diese sollen entsprechend für die weitere Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden. Man wird auch mit TANG e. V. über einen finanziellen Ausgleich der bisherigen und zukünftigen Unterstützugn bei der Flüchtlingsbetreuung in Gutach reden.
  • Markus Adam (Bauamt) zu Punkt 6 Schlussabrechnung DB Kreuzungsvereinbarungen: Es müssen noch Schäden im Untergrund geklärt und behoben werden, ansonsten sind die DB-Baustellen aber abgeschlossen.
  • Jörg Barth (Hauptamt): Der Gutacher Weg ist nun offiziell auf dem Abschnitt vom Friedhof Gutach bis zur Brücke am Rittweg herabgestuft und nur noch für Landwirtschafts-, Fuß- und Radverkehr freigegeben, so wie es in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 (TOP 11) beschlossen worden war. Die verkehrsrechtliche Anordnung traf am 10.5.2022 ein, seit 23.5.2022 stehen nun die Schilder. Die Gemeinde wird bei der Polizei in Waldkirch darum bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zeitnah zu kontrollieren. Auf Bitte von Robert Stiefvater (CDU) soll auf die Neuregelung auch nochmals im Mitteilungsblatt hingewiesen werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Auf der gemeindeeigenen Fläche im Baugebiet „Alte Ziegelei“ soll bekanntlich ein neues Wohnhaus von und für die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e. V. gebaut werden. Nach Rücksprache mit dem Leiter soll im Juni / Juli 2022 ein Vorgespräch stattfinden. Da das derzeit laufende Bauprojekt der Lebenshilfe in Elzach gerade viele Ressourcen bindet, will der Verein erst 2023 in die Planung einsteigen, 2024 sollen dann die Abstimmungen in den Gremien und die Förderanträge laufen, so dass erst Mitte 2025 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Auf Rückfrage von Annette Linder (ÖL) erklärt Wencke Heß (Bauamt), dass es derzeit keinen Bedarf für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gäbe. Zuerst müssten die Plände der Lebenshilfe vorgelegt werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) erklären, dass es zeitlich nicht mehr reichen werde, in der regulären Juni-Sitzung den Haushalt für 2022 zu beschließen und schlagen 2 Optionen vor:
    1. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Anfang / Mitte Juli, dann Haushaltsbeschluss in der regulären Gemeinderatssitzung am 26.7.2022.
    2. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Ende Juni, dann Haushaltsbeschluss in einer Gemeinderatssondersitzung Mitte Juli.
    Der Gemeinderat spricht sich für Option 1 aus.

3. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ausscheidung aus dem Gemeinderat von Gemeinderätin Selma Beier nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO, wegen Wegzug aus der Gemeinde

Selma Beier (FWV) ist Mitte Mai 2022 aus der Gemeinde weggezogen und hat somit die Eigenschaft als Einwohnerin der Gemeinde und dadurch die Wählbarkeit gemäß § 31 (1) GemO verloren.
Der Gemeinderat stellt einstimmig die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit führen nach § 15 (1) GemO und § 16 (1) und (2) bei Gemeinderätin Selma Beier (FWV) fest. Somit scheidet Selma Beier aus dem Gemeinderat aus.
Bürgermeister Sebastian Rötzer blickt in einer kurzen Ansprache auf ihre Amtszeit zurück und dankt ihr mit Worten und Blumen für ihr ehrenamtliches Engagement im Gremium.

4. a) Entscheidung über das Nachrücken des anlässlich der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 gewählten Ersatzbewerbers Ralf Eberhardt in den Gemeinderat bzw. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO

Der Erklärung von Ralf Eberhardt, aus Fürsorgegründen für die Familie gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO nicht für Selma Beier und die Freie Wähler Vereinigung (FWV) in den Gemeinderat nachzurücken, bringen die Gremiumsmitglieder Bedauern und Verständnis entgegen.
Mit einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat, die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2 GemO führen, anzuerkennen.
Da es auf der bei der Gemeinderatswahl 2019 gewählten Liste der FWV keine weiteren Nachrückerkandidat*innen gibt, hat die Fraktion der FWV nun nur noch 5 Mitglieder. Der Gemeinderat besteht künftig aus 13 Mitgliedern (5 FWV, 4 ÖL, 4 CDU) ergänzt durch den ebenfalls stimmberechtigten Bürgermeister Sebastian Rötzer.

4. b) Entscheidung über die Besetzung im Verwaltungsausschuss und ggf. weiterer Ausschüsse im Zuge des Ausscheidens von Frau Selma Beier

Selma Beier war Mitglied im Verwaltungsauschuss, Stellvertreterin für Christine Kaltenbach im Technischen Ausschuss sowie Mitglied im nicht beschließenden Jugendausschuss, dem Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung.

  • Christine Kaltenbach (FWV) übernimmt den Sitz im Verwaltungsausschuss.
  • Jan Hug (FWV) übernimmt die Stellvertretung im Technischen Ausschuss.
  • Der nicht beschließende Jugendausschuss hat während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch nie getagt, die Arbeitsgruppe Schulentwicklung wurde Seitens der Verwaltung seit Abschluss Zusammenlegung der Grundschulstandorte nicht mehr einberufen und das Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen fand zuletzt vor Beginn der Coronapandemie statt. Falls diese Gremien während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch einmal zusammentreten sollten, wird Christine Kaltenbach für die FWV teilnehmen.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

5. Bericht des Verkehrsplaners Ing. Dieter Pfaff aus Freiburg über das Ergebnis der Prüfung zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer an der Landstraße und ggf. Alternativen

Verkehrsplaner Dieter Pfaff erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die bereits im Prüfbericht zusammengefasste Analyse und seine Empfehlungen:

Die Gutacher Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) Richtung Waldkirch-Kollnau bis Brücke Herrenweg bietet aufgrund der beengten Platzverhältnisse zwischen Elz und Felswand keine Gestaltungsmöglichkeiten für einen adäquaten Schutz der Fahrradfahrer*innen:

  • 1a) Ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg würde eine Breite von 10,25 m benötigen, es stehen aber nur 7,30 m zur Verfügung.
  • 1b) Auch für die Markierung benutzungspflichtiger Radfurten reicht der Platz nicht. Diese müssten bei erlaubten Höchstgeschwindigkeiten ≥ 50 km/h (derzeit sind 70 km/h erlaubt, da außersorts) mind. 2 m breit sein und durch einen mind. 0,75 m breiten Sciherheitsstreifen von der Fahrbahn, die dann noch eine Restfahrbahnbreite von mind. 5,5 m aufweisen müsste, abgetrennt sein.
  • 1c) Die Markierung von nicht-benutzungspflichtigen Schutzstreifen (gestrichelte Linien) ist außerorts nicht erlaubt. Ortsschilder dürfen deswegen nicht einfach versetzt werden und zudem würde auch der Platz für Schutzsstreifen nicht ausreichen.
  • 2a) Bauliche Maßnahmen zur Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn und des Gehweges sind aufgrund der engen Tallage zwischen Elz und Felswand sind aufgrund des hohen technisch-baulichen Aufwands und der immensen Kosten nicht umsetzbar.
  • 2b) Eine Beschilderung mit Überholverbot für Fahrräder und einer Geschwindkeitsreduktion auf 50 km/h würde das Verkehrsamt höchstwahrscheinlich ablehnen und würde in der Praxis wohl kaum zu einem Sicherheitsgewinn für Radfahrende führen.

Empfohlene Alternativroute (2c): Ausbau des bereits jetzt von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen viel genutzten Weges zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach. An der Shell-Tankstelle ermöglicht die bestehende Fußgängerampel den Radfahrer*innen das sichere Queren der Straße. Im Ortsteil Gutach könnten die Radfahrer*innen entlang der Straßen Zur Heubrücke, Elzstraße und Herrenweg über die Brücke Herrenweg fahren und so auf den bereits bestehenden Radweg Richtung Waldkirch-Kollnau gelangen.
Die aktuelle Wegbreite beträgt 1,30 m (ursprünglich waren es 1,50 m).
Wird dieser als regelgerechter Fahrradweg ausgebaut, so müsste dieser 2,5 m breit, asphaltiert und beleuchtet werden.
Wird er hingegen dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet mit dem Zusatz „Fußgänger und Radfahrer frei“, dann muss dieser nicht geteert und beleuchtet werden. Hier kann ein wassergebundener Belag aufgebracht werden. Allerdings muss die Breite auch 2,50 m betragen. Diese Lösung empfiehlt Hr. Pfaff.

  • Robert Stiefvater (CDU): Wenn der Radweg verlegt wird, dann muss die Parksituation entlang der Elzstraße mitbetrachtet werden, da die auf beiden Straßenseiten im Wechsel abgestellten Fahrzeuge den Verkehr unübersichtlich und gefährlich machen. Hier müsste man sich Gedanken über ein einseitiges Parkverbot und / oder eine Einbahnstraßenregelung machen.
  • Annette Linder (ÖL): Vielen Dank an Hr. Pfaff für den anschaulichen Vortag der Prüfungsergebnisse und an die Gemeindeverwaltung für die Beauftragung der Prüfung. Bereits in unseren Haushaltsanträgen für das Jahr 2020 hatten wir als ÖL die Optimierung dieses Radwegabschnittes gefordert. Ich bitte die Gemeindeverwaltung darum, nun bald eine gute Lösung mit den Grundstückseigentümer*innen zu finden und diesen ein ordentliches Angebot zu machen, damit das Radfahren für alle Schüler*innen, Berufspendler*innen und Freizeitradler*innen auf der Strecke sicherer wird.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich ebenfalls für die Dringlichkeit der Umsetzung aus, da der Radverkehr auf dem Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke und in der Elzstraße stark zugenommen hat und findet Robert Stiefvaters Vorschlag mit dem einseitigen Parkverbot in der Elzstraße sinnvoll.
  • Clemens Elsner (FWV) sieht keinen Bedarf, den Radweg auszubauen und verweist darauf, dass die Fahrradfahrer*innen die Route über die Gemeindeverbindungsstraße am Schönwasen vorbei nehmen sollen.
  • Rosa Wernet (CDU) schließt sich Clemens Elsner an. Der Weg sei ausreichend breit und man müsse nicht zu dritt nebeneinander fahren. Außerdem beklagt sie als Landwirtin, dass viele Radfahrer*innen ins Feld ausweichen und somit die Wege immer breiter ausfahren würden. Sie befürchtet, dass dies auch bei einer Verbreiterung des Weges nicht aufhören wird.
  • Stefan Weis (ÖL): Ja, es gibt die Möglichkeit, über die Gemeindeverbindungsstraße zu fahren. Tatsache ist aber, dass der Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke viel genutzt wird, auch von Schulkindern. Es geht hier auch um die Reduktion von Unfallgefahren und Schaffung sicherer Schulwege.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich für einen asphaltfreien Ausbau aus und betont, dass es auch darum gehe, den Weg so zu ertüchtigen, dass er auch bei Regen sicher und sauber befahrbar sei.
  • Clemens Elsner (FWV) entgegnet, dass die Gemeidne eben nur dort bauen könne, wo sie den Grund besitze und dass man den Weg bei Unstimmigkeiten auch generell für Radfahrer*innen sperren und mit einer Beschrankung nur Fußgänger*innen den Durchgang ermöglichen könne.
  • Nicole Rieser (CDU) spricht sich ebenfalls für einen asphaltfreien Ausbau aus und fragt, ob man nicht alternativ im Bereich des Schönwasens im Anschluss an den Radweg einen Schutzstreifen anbringen könnte.
    Hr. Pfaff erklärt, dass dies dort aufgrund der Tempo-30-Zone nicht zulässig ist – hier müssen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen die Straße teilen.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) sichert zu, dass sich die Verwaltung Gedanken machen und dieses Anliegen bei der Haushaltsplanung im Blick haben wird.

6. Betriebliches Gesundheitsmanagement: Einführung von JobRad

Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) erläutern die Beschlussvorlage und beantworten die Fragen aus dem Gemeinderat.

  • Christine Kaltenbach (FWV): Entstehen dadurch Mehrkosten für die Gemeinde oder gleichen sich die Ausgaben durch die eingesparten Sozialabgaben aus?
    Antwort Hauptamt: Die monatliche Leasingrate liegt je nach Kaufpreis des JobRads bei 50 bis 100 € und wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin abgezogen. Dadurch spart die Gemeinde einen kleinen Betrag bei den Sozialabgaben. Umgekehrt übernimmt die Gemeinde die Beiträge für die jährliche Wartung (5 €) und die verpflichtende Vollkasko-Versicherung (7 €).
    Jan Hug (FWV): Gegengerechnet verursacht das JobRad-Angebot keine Mehrkosten und kaum Mehraufwand für die Verwaltung.
  • Stefan Weis (ÖL): Was passiert, wenn ein*e Mitarbeiter*in den Leasingvertrag vor Laufzeitende (36 Monate) kündigt – muss dann die Gemeinde den Vertrag fortführen?
    Antwort Hauptamt: Der Einzelleasingvertrag mit JobRad kann dann gekündigt werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit gibt es ebenfalls eine Regelung und Versicherung. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Mehrkosten.
  • Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) ergänzen, dass sich das Angebot nur an Personen richtet, die ein Bruttogehalt von der Gemeinde beziehen. Ehrenamtlich Tätige wie Feuerwehrleute und Gemeinderät*innen gehören nicht dazu.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Einführung des JobRads für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau.

7. Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Waldfläche mit 29.171 qm (An der Halde), Flurstück 96 gem. § 25 LWaldG

Wencke Heß (Bauamt) erläutert, dass der Kauf vom Gutacher Forstrevierleiter Ulrich Volk und von Dr. Frieder Hepperle, Leiter der Außenstelle Waldkirch im Forstamt des Landratsamts Emmendingen, empfohlen und der Preis als angemessen beurteilt wurde. Der Kauf ist wichtig für die Erschließung der übrigen kommunalen Grundstücke in diesem Bereich.
Gemäß der rechtlichen Vorgaben muss das Vorkaufsrecht von er Gemeinde innerhalb von 2 Monaten gezogen werden. Parallel wird vom Landratsamt formal ein Bieterverfahren eröffnet, wie es immer erfolgen muss, wenn ein Waldstück an eine*n Nicht-Landwirt*in bzw. Nicht-Waldbesitzer*in verkauft wird.
Auf Rückfrage von Jan Hug (FWV) erklärt sie, dass der Kaufpreis von 38.895 € im Haushalt 2022 eingestellt ist und dass das Bieterverfahren nichts am Ablauf des Vorkaufsrechts ändert.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Gemeindliche Vorkaufsrecht gem. Kaufvertrag vom 24.03.2022, UVZ 530/2022, geltend zu machen und alles Notwendige zu veranlassen.

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Spenden der Narrenzünfte Silberklopfer, Leimedeyfel und Felsteufel von insgesamt 90 € und zusätzlich 750 € von der Volksbank für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste anzunehmen.
Ebenfalls einstimmig werden 500 € für die Gutacher Feuerwehr von der Firma Gütermann angenommen.

9. Sachstandsbericht zur vorläufigen Kostenzusammenstellung des Feuerwehrgerätehauses

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass aktuell noch Abstimmungen bezüglich der IT und der Netzwerktechnik im neuen Feuerwehrhaus laufen. Die Inneneinrichtung soll Anfang Juni im Feuerwehrausschuss besprochen werden. In der Gemeinderatssitzung am 28.6.2022 sollen möglichst alle noch offenen Posten benannt werden, damit klare Aussagen zu den Gesamtkosten getroffen werden können.
  • Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) dankt Annette Linder (ÖL) für die von ihr zusammengestellte Auflistung der Kosten und Informationen zum Neubau des Feuerwehrhauses vom 23.7.2019 bis 3.5.2022. Dadurch konnte sie der in der Gemeinderatssitzung am 3.5.2022 (TOP 7) geäußerten Bitte, die Zahlen für die Gemeinderät*innen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten, besser nachkommen.
    Sie ergänzt, dass für das Jahr 2021 noch 18.000 € für die Bauleitung und die Architektenleistung nachgetragen werden müssen.
  • Barbara Schuler (ÖL) dankt Frau Stammberger und der Verwaltung für die erstellte Übersicht.
  • Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass die Schlussabrechnung erstellt und vorgelegt wird sobald die Rechnungen der einzelnen Gewerke eingegangen sind. Die Schlussabrechnung sei auch für die Vorlage bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wichtig.
  • ÖL-Information: Ergänzend zu den o. g. Anlagen dürfen wir hier mit freundlichem Einverständnis von Robert Stiefvater (CDU; Architekt des Feuerwehrhauses) ergänzend seine Kostenberechnung vom 18.05.2020 veröffentlichen. Vielen Dank dafür.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Clemens Elsner (FWV) und Bürgermeister Sebastian Rötzer gratulieren Hansjörg Weis (FWV) im Namen des Gemeinderats und der -verwaltung jeweils mit einem kleinen Geschenk zum 60. Geburtstag.
  • Annette Linder (ÖL) bittet die Verwaltung, den Sitzungstermin des Verwaltungsausschusses im Juli möglichst frühzeitig bekanntzugeben und schlägt vor, im September / Oktober 2022 wieder eine ganztägige Gemeinderatsklausurtagung durchzuführen.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) greift den Vorschlag auf und bittet die Fraktionen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Themenvorschläge für die Klausurtagung einzureichen.