Unsere Haushaltsanträge für 2023

Die Auswirkungen der Coronapandemie, des Krieges in der Ukraine, des Klimawandels und die personellen Veränderungen im Rathausteam haben sich im vergangenen Jahr auf das Tagesgeschäft und die Vorhaben in der Gemeindeverwaltung ausgewirkt. Neu entstandene Aufgaben mussten schnell bewältigt, andere, schon lange beschlossene und geplante Projekte hingegen aufgeschoben werden. Da der Haushalt für 2022 erst im Juli 2022 beschlossen werden konnte, konnte bislang nur ein kleiner Teil der geplanten Investitionen und Anträge aus den Fraktionen umgesetzt werden.

In der Klausurtagung des Gemeinderats im Oktober 2022 wurden die großen Themen für das Jahr 2023 gemeinsam festgelegt. Es herrschte fraktionsübergreifende Einigkeit, dass zunächst die bereits begonnenen Projekte zu Ende geführt und die durch rechtliche Grundlagen und Neuerungen erforderlichen Aufgaben (Flüchtlingsunterbringung, Flächen-nutzungsplan, Anforderungen der Gemeindeprüfungsanstalt etc.) bewältigt werden.

Aus diesem Grund verstehen sich unsere Haushaltsanträge für das Jahr 2023 als Ergänzungen zu bereits geplanten bzw. sich in der Umsetzung befindlichen Projekte und verweisen auf bislang noch nicht umgesetzte Vereinbarungen.

Die Umsetzung folgender Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2022 wurde seitens der Verwaltung zugesichert, konnte bislang aus o. g. Gründen jedoch noch nicht erfolgen. Wir bitten um Umsetzung im Jahr 2023:

  • Antrag 2/2022: Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  • Antrag 4/2022: Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten → Hier konnten wir in den vergangenen Monaten schon eine sehr positive Entwicklung feststellen.
  • Antrag 5/2022: Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  • Antrag 6/2022: Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“

Folgende Handlungsfelder wurden von uns schon mehrfach durch Anfragen und (Haushalts-)Anträge thematisiert. Wir bitten um Umsetzung im Jahr 2023:

  1. Ausbau der Park&Ride-Plätze für Pkw, E-Bikes und Fahrräder und Optimierung der Ver­kehrsführung an den Bahnhöfen Bleibach und Gutach
    Der Bahnhof Bleibach soll zum multimodalen Mobilitätsknoten ausgebaut werden. Während der Umbauphase wird sich das Parkplatzangebot für Pkw deutlich verringern und auch danach im Vergleich zum jetzigen Zustand nur marginal erhöhen. Es ist notwendig, rechtzeitig die Verkehrsführung und das Parken in der Bahnhofstraße zu regulieren und temporäre Ersatzparkflächen anzubieten (ggf. Anmietung von Parkplätzen auf dem REWE-Gelände, an den Wiesen entlang der Simonswälder Straße, auf der Brachfläche in der Alten Ziegelei). Auch im Bereich des Gutacher Bahnhofs sollten ergänzende Stellplätze geschaffen werden, um den Umstieg auf den ÖPNV attraktiver zu machen. Zudem sollte die Installation von anmietbaren, abschließbaren Fahrradboxen für hochwertige Fahrräder und E-Bikes in die Stellplatzkonzeption an beiden Bahnhöfen integriert werden.
  2. Entwicklung eines Pflegekonzepts für die gemeindeeigenen Grünflächen und den Kreisverkehr
    Die erfolgten Umgestaltungen haben bereits zu einer deutlichen optischen und ökologischen Aufwertung geführt – ein Pflegekonzept soll dies nachhaltig absichern. Ebenso ausstehend sind die Verträge mit den Bewohner*innen im Baugebiet „Alte Ziegelei“, die einen Teil der Pflege der Ausgleichsfläche übernehmen wollen / sollen.
  3. Verbesserung der Radweginfrastruktur mit Fokus auf den Streckenabschnitt zwi­schen Stollen und Gutacher Brücke sowie der Schaffung sicherer Schulwege
    Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und wurde im Mai 2022 auch von einem Verkehrsplaner bestätigt. Die im Juni 2022 zugesagte „kleine Lösung“ zur Verbesserung des Rad- und Fußweges muss nun endlich umgesetzt werden.
    Die angekündigte allgemeine Schaffung sicherer Schul-, Fuß- und Radwege in der Gemeinde sollte 2023 endlich auch praktisch angegangen werden.
  4. Bürgerinformation und -einbeziehung
    In Zeiten der Veränderung ist es wichtig, die Bürger*innen und ihre Ideen mitzuneh­men. Verbesserte Informationen auf der Gemeindewebsite und schon des Öfteren angedachte Veranstaltungen wie Neubürger*innenemp­fang, Energietag, Gemeindeputzete und Informationsveranstaltungen zu Ge­meindethemen (Windkraftentwicklung, Klimaschutz- und Verkehrskonzept, Ge­meindeentwicklung allgemein etc.) sollten in die Praxis umgesetzt werden, damit dies gelingen kann.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Jochen Bockstahler (CDU) und Rosa Wernet (CDU) fehlen entschuldigt.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Ein Bürger fragt mit Verweis auf TOP 8, ob dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vorliegen würden und ob diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft würden, sobald die Anlage stünde. Seiner Erfahrung nach fände keine solche Gegenprüfung statt.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass er diese Frage gerne unter TOP 8 erörtern würde. Der Fragesteller und der Gemeinderat signalisieren Zustimmung zu diesem Vorgehen.

2. Bekanntgaben

  • Rad- und Fußweg zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach: Abgeleitet aus dem Bericht des Verkehrsplaners aus der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2022 (TOP 5) schlägt die Verwaltung eine organisatorisch und finanziell stemmbare „kleine Lösung“ vor:
    • Der Belag im Einfahrtsbereich an der Shelltankstelle soll durch Teer oder eine bessere Schotterung verbessert werden.
    • Im Verlauf soll der Weg nicht verbreitert aber durch eine bessere Schotterung ertüchtigt werden.
    • Der Brückenbelag an der Heubrücke könnte ebenfalls durch eine fahrradfreundlichere Alternative (teil)-ersetzt werden.
  • Annette Linder (ÖL) bittet darum, dass nicht nur aufgeschottert sondern auch der Untergrund entsprechend ertüchtigt wird, da bei Regen immer große Pfützen stehen bleiben, die im Winter dann überfrieren.
  • Auf Rückfrage von Christine Kaltenbach (FWV) erklärt Jörg Barth (Hauptamt), dass das in der letzten Sitzung vorgestellte Gutachten 1.000 – 1.500 € gekostet hat.
  • Barbara Schuler (ÖL): Soll der Brückenbelag der Heubrücke dann komplett ersetzt werden oder sollen nur ein ebenmäßigerer schmaler Fahrstreifen aufgebracht werden? Die Brücke ist noch nicht alt und lässt sich mit vorsichtiger Fahrweise gut befahren.
    Verwaltung: Ob nur ein Fahrstreifen oder der gesamte Belag erneuert werden würde, ist noch nicht klar.
  • Reinhard Hamann (FWV): Die Brücke ist mit dem Mountainbike gut befahrbar. Beim Bau vor wenigen Jahren hat man sich bewusst nicht für einen geschlossenen Belag entschieden, damit das Wasser gut ablaufen kann. Wenn ein neuer Belag aufgebracht wird, dann darf dieser nicht zu rutschig sein, sonst haben wir wieder ein neues Problem geschaffen.
  • Hansjörg Weis und Clemens Elsner (beide FWV) sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass der Brückenbelag bleiben soll, wie er ist.
  • Letztendlich stimmt der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen „kleinen Lösung“ zu, die Heubrücke soll allerdings so belassen werden, wie sie ist.
  • Haushaltsberatungen: Die öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am 5. Juli 2022 statt. Dort wird der Haushalt 2022 vorberaten, Anträge sollen spätestens bis zu diesem Tag bei der Verwaltung eingehen. Beschlossen werden soll der Haushalt 2022 dann in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022. Parallel wird verwaltungsintern schon der Haushalt für 2023 vorbereitet. Dieser soll dann möglichst im November 2022 im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Dezember 2022 beschlossen werden um zum Jahersbeginn 2023 mit einem genehmigten Haushalt handlungsfähig zu sein.
  • Digitales Sitzungsmanagement / Ratsinformationssystem: Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Dienstleister Komm.one wird das digitale Sitzungsmanagement ab Dezember 2022 eingesetzt werden können. Die Gemeinderät*innen erhalten Tablets und darüber zukünftig die Sitzungsunterlagen digital und nicht mehr in Papierform zugestellt. Die Gemeinderät*innen erhalten dazu am 12.10.2022 um 18:30 Uhr noch eine gesonderte Schulung. In der Verwaltung ändern sich dadurch einige Arbeitsschritte u. a. bei der Erstellung der Beratungsunterlagen. Neben den formal-technisch erforderlichen Änderungen sollen die Beschlussvorschläge künftig auch inhaltlich bezüglich ihrer finanziellen und ökologischen Auswirkungen ergänzt werden.
  • Tag der offenen Tür am Umspannwerk Bleibach am 3.7.2022: Die Gemeinderät*innen sind eingeladen, sich zur Führung um 11:00 Uhr anzumelden.
  • Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald am 6.7.2022
  • Klausurtagung des Gemeinderats am Samstag, 22.10.2022: Die ÖL hat schon Themen eingereicht. Die übrigen Fraktionen werden gebeten, in den nächsten Wochen ebenfalls Themen einzureichen, damit in der Sitzung am 26.07.2022 die Themen für die Klausurtagung festgelegt werden können.
  • Nach der Sitzung am 20.12.2022 soll es, wenn die Coronapandemiesituation es zulässt, wieder ein gemeinsames Weihnachtsessen des Gemeinderats geben.
  • Neubau Feuerwehrhaus: Die abschließende Liste bezüglich der Innenausstattung ist noch in Arbeit, in der Juli-Sitzung werden hoffentlich weitere Informationen vorliegen und Vergaben erfolgen können. Die Faltwand für den Saal wurde ausgeschrieben und man hat ein Angebot für 14.600 € erhalten (geplant worden war mit einem Budget von 20.000 €).
  • Ein Rohrbruch in der Dorfstraße Höhe Abzweig Pennymarkt wurde behoben. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Rohrbrüchen in diesem Ortsteil gekommen ist, fragt Barbara Schuler (ÖL) ob das Rohrsystem dort so marode wäre, dass eine grundlegende Sanierung erforderlich sei. Markus Adam (Bauamt) verneint dies – nicht die Hauptleitungen sondern die Hausanschlüsse seien das Problem.

3. Blutspenderehrung

Sebastian Rötzer zeichnet als Bürgermeister und DRK-Vorstand 7 Blutspender*innen für 10 Spenden, 5 Blutspender*innen für 25 Spenden, 2 Blutspender*innen für 20 Spenden und 1 Blutspender für 100 Spenden aus. Einige der Geehrten sind Anwesend und nehmen die Dankesworte, die Weinpräsente von DRK und Gemeinde sowie die Ehrennadel und die Urkunde persönlich entgegen.

4. Badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

Marina Stammberger (Rechnungsamt) beantwortet die im Vorfeld der Sitzung von der ÖL per E-mail eingereichten Fragen, welche sie mit dem Prokuristen der badenova AG & Co. KG abgeklärt hat:

  • Werden mit den im Sachverhalt genannten 190 Mitarbeiter*innen alle Mitarbeiter*innen von der badenova AG & Co. KG, die zuvor im Bereich „Markt und Energiedienstleistungen“ tätig waren, von der neu zu gründenden badenova Energie GmbH übernommen oder gibt es betriebsbedingte Kündigungen? Entstehen für die Mitarbeiter*innen durch den „Wechsel“ in das neue Unternehmen Nachteile, z. B. durch andere Arbeitsverträge, andere Arbeitsstandorte?
    Marina Stammberger: Alle Mitarbeiter*innen werden übernommen, es steht kein neuer Arbeitsort zur Diskussion und auch sonst erfolgen keine Änderungen der Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter*innen.
  • Als Grund für die Ausgründung wird die potentielle Partnerfähigkeit genannt. Aktuell ist die badenova AG & Co. KG die alleinige Gesellschafterin der neu zu gründenden badenova Energie GmbH. Laut Ergebnisabführungsvertrag soll der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie GmbH der badenova AG & Co. KG zufließen. Wie sieht es aus, wenn sich weitere Partner / Gesellschafter einbringen? Wie kann das kurzfristige Abschöpfen von Gewinnen verhindert werden, welches nachhaltig die Infrastruktur, Versorgung und Innovationskraft gefährdet?
    Marina Stammberger: Die Gewinne müssen an den Hauptkonzern ausgeschüttet werden. Nachteile für die Infrastruktur oder die Innovationskraft entstehen durch Ausgliederungsgründung nicht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf die Anfechtung der Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.

5. Gestaltung des Kreisverkehrs in Bleibach Richtung Simonswald

Markus Adam (Bauamt) erklärt:

  • Der Kreisverkehr wurde damals von dem Künstler, der auch die dortige Garnspulenskulptur geschaffen hat, so entworfen und ist sehr pflegeaufwändig, da auf den Schotterflächen ständig das Unkraut hochwächst.
  • Nach Beratung durch eine auf Stauden spezialisierte Großgärtnerei soll der Kreisverkehr nun mit den in der Beschlussvorlage aufgeführten Stauden bepflanzt werden. Eine Blumenwiese wäre pflegeaufwändiger. Die vorab von Stefan Weis (ÖL, Gärtner) eingereichten Anregungen zur Pflanzenauswahl, Anpflanz- und Pflegestrategie werden eingearbeitet. Zwischen die winterharten und trockenheitsunempfindlichen Stauden sollen Pflanzen wie Lavendel, Rosmarin und Thymian den Boden abdecken und befestigen, so dass keine Folie oder sonstige Hangsicherung und wenig Pflegeaufwand nötig ist. Ein Pflegeplan wird erstellt.
  • Der Schotter wird komplett entfernt und auf dem Bauhof zur Wiederverwendung andernorts zwischengelagert.

Fragen / Anregungen aus dem Gemeinderat:

  • Annette Linder (ÖL): Falls die Spindel auf dem Kreisverkehr nachts noch beleuchtet wird, sollte man dies aus Gründen der Energieersparnis und Insektenfreundlichkeit zukünftig abstellen.
    Markus Adam (Bauamt) klärt ab, wie es mit der Beleuchtung aktuell aussieht und ob der Kreisverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen beleuchtet werden muss. Falls nicht, wird die Beleuchtung abgestellt.
  • Reinhard Hamann (FWV): Ist bezüglich der Insektenfreundlichkeit alles abgeklärt? Nicht, dass man in naher Zukunft aufgrund neuer Vorschriften wieder alles rausreißen muss.
    Markus Adam (Bauamt): Bepflanzung wurde insektenfreundlich und ökologisch sinnvoll ausgewählt
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Stauden sind anfangs sicher schön. Bedeuten diese aber nicht auch einen hohen Pflegeaufwand?
    Clemens Elsner (FWV): Könnte man stattdessen nicht kostengünstiger eine Blumenwiese einsäen die Pflege dann extern vergeben, um den Aufwand für den Bauhof gering zu halten?
    Markus Adam (Bauamt): Auch eine Blumenwiese ist durch erforderliches Mähen, Abtragen und Nachsäen pflegaaufwändig, eine externe Vergabe wäre kostspielig und aufgrund der Lage auf der Verkehrsinsel müsste häufiger mit Behinderungen gerechnet werden. Die Staudenlösung ist hier deutlich besser.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass auf dem Kreisverkehr für rund 9.500 € die Steinwüste rückgebaut und Stauden gepflanzt werden sollen.

6. Behandlung der Anträge der CDU Fraktion vom 30.05.2022

  • TOP 6: Beschlussvorlage (ÖL-Information: Die Beschlussvorlage wurde bislang nicht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und hat dadurch auch keine Anlagennummer)

Nicole Rieser (CDU, Vorstandsmitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) nimmt befangen im Zuschauerraum Platz.

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Verwaltung empfiehlt, ein Beizgerät für das Gutacher Freibad anzuschaffen, damit die Rostflecken im Edelstahlschwimmbecken frühzeitig entfernt werden können. Die Reinigung soll durch den Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V. in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauhof und dem Bademeister / den Betreibern erfolgen. Die Beauftragung einer Fachfirma bzw. das Leihen von Geräten wäre langfristig gesehen zu kostenaufwändig, zumal auch der jährliche Aufwand schlecht abschätzbar sei.
Statt die beantragten 1.000 € Jahresbudget für kurzfristigen Reparaturbedarf möchte er lieber vor den Haushaltsberatungen mit dem Schwimmbadverein besprechen, welche Beträge im nächsten Jahr für welche Maßnahmen benötigt werden und dann die konkreten Beträge mit Zustimmung des Gemeinderats in den Haushalt einstellen. Man möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass der Schwimmbadverein bevorzugt behandelt und finanziert wird.

  • Reinhard Hamann (FWV): Gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und dem Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V., weil die CDU diesen Antrag stellt?
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und anwesende Mitglieder vom Schwimmbadverein und der CDU verneinen dies lachend. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass alltägliche Dinge immer über den gut funktionierenden „kurzen Amtsweg“ zwischen Verein und Bauhof geregelt werden. Der Antrag wurde gestellt, da es um eine größere Anschaffung (Beizgerät) und anstehende umfangreichere Instandsetzungsmaßnahmen (Umkleidekabinen, Holzliegefläche, Sichtgebälk, Außenfassade) in den nächsten Jahren geht.
  • Reinhard Hamann (FWV): Das Becken ist noch nicht alt und hat jetzt schon Rostflecken. Wurde minderwertiges Edelstahl verbaut oder dieses falsch behandelt? Besteht ggf. ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch?
    Markus Adam (Bauamt): Das Edelstahlbecken ist hochwertig und wurde fachgerecht verbaut und gepflegt. Die Rostflecken entstehen wohl durch verlorene Haarspangen, Schmuck etc. und werden ggf. durch den Eintrag von Sand noch begünstigt. Es besteht kein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich im Namen der ÖL dafür aus, das Beizgerät zu beschaffen und Markus Adams Vorschlag zu folgen, die weiteren konkret benötigten Gelder dann nach Abstimmung im Gemeinderat im Haushalt einzustellen.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag: Es wird ein Beizgerät für das Gutacher Schwimmbad angeschafft. Hierfür werden 2.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Weitere Mittel für Reparaturen und Anschaffungen werden in den Haushaltsberatungen diskutiert und entsprechend beschlossen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Nicole Rieser (CDU) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.

7. 6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Inried“

Sören Radigk, Sachbearbeiter der Stadt Waldkirch für Stadtentwicklung, erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die wichtigsten Punkte der erforderlichen Flächenrotation auf der Waldkircher Gemarkung, die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie geplante Entwicklung des Gewerbegebiets Inried.

ÖL-Anmerkung: Die verlinkte Präsentation wurde für die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.7.2022 in Kollnau erstellt und auf der Website der Stadt Waldkirch veröffentlicht. Sie wurde in Grundzügen so auch in der Gutacher Gemeinderatssitzung vorgestellt. Da anhand der Präsentation alle Punkte verständlich und übersichtlich nachvollzogen werden können, werden hier im Kurzbericht nur ein paar wesentliche Punkte nochmals aufgeführt.

  • Die Flächenrotation war notwendig, da die Stadt Waldkirch gemäß des aktuellen Flächennutzungsplans noch 21 ha zur Wohnbauentwicklung, jedoch keine Flächen mehr für die Entwicklung von Gewerbegebieten zur Verfügung hatte. Durch die Flächenrotation wird die ehemals landwirtschaftlich genutzte Flotzebene zur Wohnbaufläche, die als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte zur Landwirtschaftsfläche (hat sogar noch einen höhere landwirtschaftlichen Wert als die Flotzebene) und das ehemals zur Wohnbebauung vorgesehende Inried zur Gewerbefläche (wenn das Inried Wohnfläche geblieben wäre, wäre es irgendwann von Gewerbeflächen umschlossen worden, was auch Konflikte mit sich gebracht hätte).
  • Die Kleingartenanlage im Inried bleibt erhalten.
  • Die Firma Faller Packaging ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Waldkirch und benötigt – wie auch andere Gewerbeetriebe – dringend Entwicklungsfläche. Die im FNP noch als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte wäre für die Entwicklung eines geeigneten Gewerbegebiets jedoch zu klein, z. T. hochwassergefährdet und aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung aus Immissionsgründen ungeeignet. Außerdem sind die dortigen Flächen nicht im kommunalen Besitz und das Hochregallager würde hier noch stärker in Erscheinung treten.
  • Die Hochregal wird nun aufgrund der Einwände statt 30 m nur 24 m hoch und dafür etwas breiter angelegt und am tiefsten Punkt des Geländes gebaut. Weiteres regelt der entsprechende Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, dass die Gemeinde Gutach im Breisgau im gemeinsamen Ausschuss der VVG Waldkirch – Gutach im Breisgau – Simonswald
1. der Einleitung der 6. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Inried – Neumatte – Flotzebene“ zustimmt,
2. die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägt und die eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt,
3. den Entwurf zur Offenlage billigt und die Durchführung der Offenlage beschließt.

Die entsprechende Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald findet am 6.7.2022 statt.

8. Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt

  • TOP 8 Anlage 4: Beschlussvorlage (Ein Teil Unterlagen wurde erst kurz vor der Sitzung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht, weshalb manche Zuhörer*innen diese ggf. noch nicht komplett durchsehen konnten.)
  • ÖL-Information: Einen Überblick über die derzeit bestehenden Windräder und das geplante Repowering bietet unser Artikel Windkraft: Repowering am Schillinger Berg.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Wencke Heß (Bauaumt) erläutern den Sachverhalt:

  • Der Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt ist am 1.6.2022 bei der Gemeinde Gutach im Breisgau eingegangen. Die Gemeinde muss die Stellungnahme bis zum 30.06.2022 abgeben, der Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt, da es ein vereinfachtest Verfahren ist.
  • Da es sich um einen komplexen und wichtigen Sachverhalt handelt und die Stellungnahme in kurzer Zeit erfolgen muss, hat die Verwaltung beschlossen, die Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg um die Beurteilung des Antrags zu bitten. Der zuständige Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dominik Kupfer war zunächst noch im Urlaub war. Deswegen lag seine Beurteilung noch nicht vor, als die Beschlussvorlage für die heutige Gemeinderatssitzung erstellt wurde, weshalb diese seitens der Verwaltung sehr schwammig formuliert werden musste. Kurz vor der heutigen Sitzung hat Rechtsanwalt Kupfer nun telefonisch der Verwaltung das Ergebnis seiner Beurteilung mitgeteilt, gemäß welcher die Gemeindebelange nicht berührt sind. Er empfiehlt die Stellungnahme, dass seitens der Gemeinde Gutach keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass die Gemeinde weiterhin am Verfahren beteiligt werden möchte.
  • Die Gemeinde Gutach im Breisgau kann hierbei nur die Interessen der Gemeinde als Verwaltungsorgan vertreten, nicht die von Privatpersonen. Die Gemeinde selbst besitzt im betroffenen Grenzgebiet zu Freiamt keine Flächen und gemäß des aktuell noch gültigen FNP Teilbereich Windkraft steht das beantragte Repowering nicht den Windkraftentwicklungsinteressen der Gemeinde entgegen. Wenn Bürger*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau sich durch die Planungen betroffen fühlen, müssen diese sich als Privatpersonen in das Verfahren einbringen und sich entsprechend an die Behörden wenden.

Diskussion im Gemeinderat und mit anwesenden Bürger*innen (siehe TOP 1) , denen hierzu vom Gemeinderat das Rederecht erteilt wird:

  • Bürger*in: Liegen dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vor? Werden diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft, sobald die Anlage steht? Nach meiner Erfahrung finden keine solche Gegenprüfungen statt. Am Tännlebühl gab es keine Nachmessungen. Ich vertraue nicht darauf, dass das gemacht wird und im Zweifelsfall Konsequenzen hat.
  • Bürger*in: Im Gegensatz zu Gutach hat Freiamt eine Fristverlängerung erhalten. Die Anlieger der Windkraftanlagen wurden nicht vorab von Ökostrom informiert. Ich habe drei Windkraftanlagen in meiner näheren Umgebung – man darf die Anlagen nicht nur einzeln sondern man muss sie auch in ihrem Zusammenwirken betrachten.
    Verwaltung: Das Landratsamt hat uns keine Fristverlängerung bewilligt. Wenn Freiamt diese erhalten hat, dann hängt es wohl damit zusammen, dass das Repowering dort erfolgt. Die Immissionsprüfungen sind nicht Aufgabe der Gemeinde, diese macht die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen.
  • Robert Stiefvater (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV): Es sind Bürger*innen unserer Gemeinde betroffen. Kann nicht die Gemeinde die Fragen und Einwände von diesen an das Landratsamt Emmendingen weiterleiten?
    Verwaltung: Die Gemeinde kann Einwände nur für sich selbst, aber nicht für die Bürger*innen einreichen. Zudem läuft die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde am 30.06.2022 ab. Die Bürger*innen sind besser beraten, wenn sie sich selbst an die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen wenden.
  • Annette Linder (ÖL) nimmt Bezug auf die Bürgerfrage nach den vorliegenden Immissionswerten: Aus den Unterlagen geht hervor, dass die neue WEA die erlaubten Immissionswerte nicht überschreitet:
    • Schattenwurf: Ein automatisches Schattenabschaltmodul sorgt dafür, dass in schattenwurfrelevanten Zeiten und bei schattenwurfrelevantem Wetter die WEA zur Einhaltung der Grenzwerte abgeschaltet wird.
    • Optisch bedrängende Wirkung (obW): Allgemein gilt, dass im Abstand < 2-facher WEA-Höhe eine obW überwiegende gegeben ist und dass > 3-facher WEA-Höhe i. d. R. keine oBW gegeben ist. Im Bereich dazwischen ist eine Einzelfallprüfung nötig. Laut den erfolgten Untersuchungen ist keine obW gegeben.
    • Schall: Für den Bereich der am nächsten gelegenen Gebäude wurden Schallpegel von max. 35 dB(A) bis 44 dB(A) errechnet, wodurch der nächtliche Richtwert für bewohnte Einzelgebäude im Außenbereich von 45 dB(A) nicht überschritten wird und so keine nächtlichen Leistungsreduzierungen der WEA erforderlich sind.
      Ich möchte anregen, dass die nächtlichen Schallimmissionen nachgemessen werden, wenn die WEA steht und Bürger*innen Störungen durch Schall wahrnehmen, damit ggf. doch eine nächtliche Leistungsreduzierung eingeführt werden kann.
  • Annette Linder (ÖL): In der Vorantragskonferenz am 25.02.2022 bot laut Sitzungsprotokoll Herr Kissing eine Informationsveranstaltung der Ökostrom Consulting an (siehe Beratungsunterlagen). Ich bitte darum, dass die Gemeinde zukünftig solche Angebote annimmt und frühzeitig Bürgerinformationsveranstaltungen anbietet.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Die Punkte werden aufgenommen.
  • Jan Hug (FWV): Die Anhörungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts. Die Gutachten geben keine Punkte her, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Frau Heß hat alles ausgearbeitet und vorgestellt. Ich stelle den Schlussantrag auf Abstimmung (§ 17 (5) Geschäftsordnung Gemeinde Gutach im Breisgau).

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei W2K im Namen der Gemeinde folgende Stellungnahme abzugeben: Die Gemeinde Gutach im Breisgau hat keine Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben und will weiterhin am Verfahren beteiligt werden.
Der Gemeinderat stimmt mit 2 Gegenstimmen zu.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die ÖL hatte im Rahmen der Haushaltsanträge für das Jahr 2021 die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlichen Anschlagtafeln beantragt. Dem Antrag wurde damals zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Tafeln auf dem Bauhof liegen und bald montiert werden. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Montage erfolgt in den nächsten zwei Wochen.
  • Annette Linder (ÖL): Über die Straßenarbeiten in Siegelau wurde frühzeitig im Mitteilungsblatt und der Badischen Zeitung informiert. Jedoch wurden auf diesem Wege nicht alle Personen, die die Straße nutzen, erreicht. Wäre es möglich, zusätzlich und wie in anderen Kommunen auch üblich, Schilder an die Straße zu stellen, die im Vorfeld auf die geplanten Arbeiten und Sperrungen hinweisen?
    Christine Kaltenbach (FWV): Die Anlieger wurden von der Baufirma schriftlich informiert. Das hat gut geklappt, es gab keine Probleme.
    Beate Roser (ÖL): Die Straße wird aber nicht nur von direkten Anliegern genutzt. Der Milchwagenfahrer wusste es beispielsweise nicht, da er nicht bei den Anliegern sondern in Oberspitzenbach Milch abholt. Hier wäre ein Hinweisschild an der Straße sinnvoll gewesen.
    Markus Adam (Bauamt): Die Information ist frühzeitig erfolgt. Zusätzliche Schilder stehen vom Aufwand für den Bauhof her nicht im Verhältnis zum Nutzen.
  • Reinhard Kaltenbach (FWV) ist kürzlich beim Besuch des Hauses der Vereine in Siegelau ein deutlicher Renovierungsbedarf aufgefallen. Er regt an, dass der Gemeinderat einmal gemeinsam mit der Verwaltung eine Ortsbegehung macht um sich einen direkten Eindruck vom Zustand der kommunalen Gebäude zu verschaffen.
  • Stefan Weis (ÖL): Wann wird die Feindecke auf die Straßen im Baugebiet Alte Ziegelei aufgebracht?
    Markus Adam (Bauamt): Der letzte Hausanschluss soll in den nächsten Wochen gelegt werden. Danach können die Arbeiten starten.
  • Stefan Weis (ÖL): Gerade wird an der Verkehrsinsel am Schießbrückle gearbeitet. Wie wird diese gestaltet?
    Markus Adam (Bauamt): Vorerst wird diese mit einer Blumenwiesenmischung eingesäät. Die weitere Gestaltung hängt dann davon ab, ob es zu Änderungen der Straßenführung in diesem Bereich im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III kommt.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5. Juli 2022

Am Dienstag, 5. Juli 2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Haushaltsberatung 2022

2. Stundungsantrag: Antrag auf Gewährung einer Stundung (Gewerbesteuer)

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Ergänzung der ÖL-Fraktion:

In dieser Sitzung wird der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 vorberaten. Normalerweise finden die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss im November des Vorjahres statt, so dass der Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan noch in der Dezembersitzung des Gemeinderats gefasst werden kann und somit in der Regel ab Ende Januar ein genehmigter und rechtsgültiger Haushalt vorliegt. Insbesondere bedingt durch den Personalwechsel auf dem Rechnungsamt kann nun erst im Juli ein Haushaltsentwurf vorgelegt und beraten werden.
Analog zu den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2019 und den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2020 werden geplante Investitionen sowie – insofern vorhanden – Einzelanträge, Stellenplan und Anträge aus den Fraktionen besprochen und über diese abgestimmt.

Die Haushaltsanträge der Ökologischen Liste Gutach für das Haushaltsjahr 2022 befassen sich neben der erfolgreichen Umsetzung laufender Projekte und z. T. schon seit längerer Zeit geplanter Vorhaben mit folgenden Themen:

  1. Stelleneinrichtung für eine*n Bauhofleiter*in
  2. Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  3. Praktische Umsetzung des Hochwasserschutzes am Aulebach
  4. Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten
  5. Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  6. Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“
  7. Graffiti-Aktion für Jugendliche 2022
  8. Plakate zur Verringerung von Müll in der Landschaft

Von den anderen Fraktionen sind nach unserem aktuellen Kenntnisstand keine Haushaltsanträge eingegangen.

Voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2022 wird die Kämmerin Marina Stammberger dann die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.

Unsere Haushaltsanträge für 2022

Bereits Anfang November 2021 haben wir die Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2022 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Normalerweise finden die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss im November statt, so dass der Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Folgejahr noch in der Dezembersitzung des Gemeinderats gefasst werden kann. Insbesondere bedingt durch den Personalwechsel auf dem Rechnungsamt konnte bislang noch kein Haushaltsentwurf vorgelegt und somit noch keine Haushaltsberatung durchgeführt werden.
Dafür haben wir selbstverständlich Verständnis und wünschen dem neuen Team auf dem Rechnungsamt viel Erfolg bei dieser herausfordernden Aufgabe.

Mit der Vorabveröffentlichung unserer Haushaltsanträge möchten wir an dieser Stelle konkret darlegen, welche Themen aus unserer Sicht dringend (weiter) bearbeitet werden müssen und welche zusätzlichen Maßnahmen derzeit realistisch umgesetzt werden können.

Die Gemeindeverwaltung kommt mit den vom Gemeinderat beschlossenen Projekten der letzten Jahre voran, aber viele Dinge sind – auch bedingt durch die hohen Anforderungen durch die Modernisierung der Breisgau-S-Bahn, den Neubau des Feuerwehrhauses sowie die Auswirkungen der Coronapandemie – unerledigt geblieben:

  • Planung Mensaneubau und Konzepterstellung für die weiteren Bauabschnitte an der Grundschule ZweiTälerLand inkl. der Turn- und Festhalle in Gutach [2]
  • Konkrete Planung der Umnutzung des alten Schulhauses in Bleibach [2]
  • Verbesserung der Radweginfrastruktur mit Fokus auf den Streckenabschnitt zwischen Stollen und Gutacher Brücke sowie der Schaffung sicherer Schulwege [1], [2]
  • Ausbau der Park&Ride-Plätze für Pkw und Fahrräder und Optimierung der Verkehrsführung an den Bahnhöfen Bleibach und Gutach [1], [2]
  • Fortführung der Digitalisierung der Gemeindeverwaltung [1], [2]
  • Entwicklung eines Pflegekonzepts für die gemeindeeigenen Grünflächen und Begrünung des Kreisverkehrs [2]
  • Erneuerung der öffentlichen Anschlagtafeln in den Ortsteilen [2]

Im Jahr 2022 werden die genannten Großprojekte sowie die erforderliche Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze weiterhin Personal und Geld binden. Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Gemeinde stehen noch nicht fest. Hinzu kommen verwaltungsintern zusätzlich die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen sowie die anstehende Bürgermeisterwahl 2022. Deshalb fordern wir für das Haushaltsjahr 2022 nur kleinere oder ergänzende Maßnahmen, da die Umsetzung der in den letzten Jahren vom Gemeinderat beschlossenen und bereits genehmigten Projekte Vorrang haben muss.

Unsere Anträge (Auflistung):

  1. Stelleneinrichtung für eine*n Bauhofleiter*in
  2. Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  3. Praktische Umsetzung des Hochwasserschutzes am Aulebach
  4. Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten
  5. Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  6. Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“
  7. Graffiti-Aktion für Jugendliche 2022
  8. Plakate zur Verringerung von Müll in der Landschaft

Ausführliche Version: Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2022

Wir hoffen, dass wir unsere Gemeinderatskolleg*innen der anderen Fraktionen und das Team der Gemeindeverwaltung für unsere Ideen begeistern können und dass die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine Umsetzung erlauben.

[1] Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2020
[2] Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2021

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Nutzung der luca-App nun u. a. am Rathaus, im Freibad und bei den Gemeinderatssitzungen angeboten wird.

3. Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Singler dankt den Blutspender*innen und Aktiven des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach und würdigt sie als „Lebensretter im Stillen“. Ihr Engagement zeuge von Solidarität und Mitgefühl und sei ein Beispiel dafür, dass unser Zusammenleben nur funktioniere, wenn Menschen bereit seien, selbstlos etwas für andere zu tun.
Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins, Sebastian Rötzer, bedankt sich im Namen der lokalen Mitglieder bei den Blutspender*innen sowie bei der Gemeindeverwaltung und dem Hausmeister für die reibungslose und kontinuierlich gute Unterstützung bei den Blutspendeterminen. Er lädt herzlich zum nächsten Blutspendetermin am 27.05.2021 in Bleibach ein und ergänzt, dass Blutspenden absolut in die Zeit passe, da es sich beim Blut schließlich um einen nachhaltigen, nachwachsenden Rohstoff handele.
Fünf der insgesamt sieben zu ehrenden Blutspender*innen sind anwesend und werden mit je einer Urkunde, Verdienstnadel, Präsenten der Gemeinde und des DRK sowie dem Applaus der Anwesenden für 2 x 10-maliges, 1 x 25-maliges und 2 x 50-maliges Blutspenden geehrt.

4. Neue Benutzungsordnung Komm.One: Überleitung bestehender Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen – Vertragsmigration

Die Stellvertretende Rechnungsamtsleiterin Katja Kury fasst die Kernpunkte der Beschlussvorlage kurz zusammen und erklärt, dass die Portfolio- und Entgeltharmonisierung eine Kostensteigerung für Gutach bedeutet. Im Rahmen der neuen Benutzungsordnung solle nach aktuellem Stand noch ein virtuelles Eigenkapital eingeführt werden – wann und wie dieses verrechnet werde, sei jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Auf Rückfrage von Barbara Schuler (ÖL) antwortet Bürgermeister Singler, dass Komm.One nicht nur in Südbaden oder in einzelnen Kreisen sondern landesweit in Baden-Württemberg angeboten wird und die IT-Zusammenarbeit von Kommunen und Land verbessern soll.
Bürgermeister Singler erläutert den in der Beschlussvorlage enthaltenen Entgeltvergleich, demnach die Gemeinde 2019 rund 70.400 € bezahlt hat und voraussichtlich für 2021 rund 89.200 € berechnet werden. Grund hierfür seien z. T. die allgemeine Teuerung sowie die Umgestaltung und Erweiterung der Produktgruppen.
Katja Kury (Rechnungsamt) ergänzt, dass eigentlich bereits 2019 ein höherer Betrag fällig gewesen wäre, wenn damals schon der Zusammenschluss der drei Zweckverbände erfolgt wäre. Die Entgeltsteigerung um rund 20.000 € gegenüber 2019 sei auch diesem Umstand geschuldet und demnach keine komplette echte Teuerung.
Robert Stiefvater (CDU): Kommen im Rahmen der Digitalisierung des Rathauses noch weitere Anwendungen dazu?
Bürgermeiser Singler: Ja, z. B. das Ratsinformationssystem.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziffer 1 zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

5. Vorstellung „Kommunale Wärmeplanung“

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand einer Präsentation, wie der kommunale Gebäudebestand bis 2030 klimaneutral hinsichtlich der Wärmeversorgung und – wo möglich – auch bei der Stromversorgung werden soll und kann. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen soll durch eine Wärmewendestrategie gelingen: Um langfristig einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, muss zwischen den Bereichen Gebäudeeffizienz, dem Einsatz erneuerbarer Energie und der Abwärmenutzung zur Wärmeversorgung eine kostenoptimale Balance gefunden werden. Hierfür muss vorab eine solide Bestands- und Potenzialanalyse erfolgen.

Folgende Maßnahmen sind für die einzelnen Gebäude aktuell geplant:

  • Grundschule ZweiTälerLand im Rahmen des ISWK-Forschungsprojekts (siehe Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 TOP 8): Hier soll die Abwärme aus der Elztalbrennerei über ein Nahwärmenetz in einen Eisspeicher eingespeist werden um damit die Mehrfamilienhäuser in der Alexanderstraße sowie die Grundschule ZweiTälerLand zu beheizen. Statt konventioneller Heizkörper sollen Klimadecken zum Einsatz kommen, die auch eine Kühlung der Räume ermöglichen. Auf dem Dach der Grundschule soll eine Solaranlage bis zu 95 MWh Strom pro Jahr erzeugen, wovon etwa 20 % direkt in der Schule genutzt werden können. Angedacht ist, den überschüssigen Strom zum einen ins allgemeine Netz einzuspeisen und zum anderen mit einem Elektrolyseur Wasserstoff zu erzeugen und so den Solarstrom zu speichern. Der Wasserstoff kann dann im Winter wieder rückverstromt und die dabei anfallende Abwärme ergänzend für die Heizung der Schule genutzt werden. Messungen und Planungen laufen schon, im Jahr 2024 soll das Projekt fertig sein.
  • Altes Feuerwehrhaus Gutach: Dieses soll nach dem Bezug des neuen Feuerwehrhauses in ein Gutacher „Haus der Vereine“ umgewandelt werden. Hier sind ein Eisspeicher, eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage angedacht. Was wann genau umgesetzt werden kann, hängt auch von aktuellen Förderprojekten und passgenauen Zuschüssen ab.
  • SC Gutach-Bleibach / Schönwasener Hof: Der Gebäudekomplex hat aktuell eine Gasheizung und eine thermische Solaranlage. Geplant sind ein Eisspeicher, eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage (insbesondere auf der Tribüne).
  • Altes Rathaus in Gutach: Hier sind eine Hackschnitzelheizung und eine PV-Anlage geplant. Zusätzlich soll die Dämmung des oberen Geschosses und der Fenster verbessert werden. Die Hackschnitzel könnten dann verhältnismäßig günstig von lokalen Landwirt*innen bezogen werden. Robert Stiefvater (CDU) ergänzt, dass bei einem so alten, schlecht isolierten Gebäude nur mit einer Hackschnitzelheizung o. ä. der Wärmebedarf gedeckt werden kann. Der Einbau einer Wärmepumpe wäre zu teuer, da damit umfangreiche Sanierungen und Umbauarbeiten einhergehend müssten. Clemens Elsner (FWV) sagt, dass man in solchen Fällen auch abwägen sollte, ob langfristig ein Abriss und Neubau im Endeffekt die bessere Lösung wäre.
  • Freibad Gutach: Hier wurden ab 2019 eine PV-Anlage und eine Absorberanlage zur Erwärmung des Schwimmerbeckens eingebaut und im Laufe des Jahres 2020 in Betrieb genommen (Auftragsvergabe PV-Anlage in der GR-Sitzung am 22.10.19 (TOP 8). Nach anfänglichen Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten wird man hier ab 2022 zuverlässige Daten haben und sehen, ob die erwarteten Stromeinsparungen realisiert werden konnten.
  • Haus der Vereine Siegelau / Feuerwehrhaus Siegelau: Anfang 2021 wurde hier eine neue Hackschnitzelanlage eingebaut. (Auftragsvergabe in der GR-Sitzung am 15.12.2020 (TOP 9). Eine PV-Anlage soll noch ergänzt werden.
  • Bürgersaal und ZweiTälerLand-Tourismusbüro in Bleibach: Eine PV-Anlage soll installiert werden. Die bisherige Gasheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, wodurch auf eine Temperierung des im Sommer oft sehr überhitzten Bürgersaals möglich sein wird.
  • Neues Feuerwehrhaus: Eine PV-Anlage, ein Eisspeicheranlage sowie ein kleines Windrad (für den nächtlichen Wärmepumpenbetrieb) werden installiert, um nicht nur heizen sondern im Sommer auch kühlen zu können. Herr Adam (Bauamt) verweist an dieser Stelle auf die guten Erfahrungen, die man mit der Eisspeichertechnik am Bauhof und in der kommunalen Kita Schatzkiste gemacht habe. (Bauantrag Feuerwehrhaus in der GR-Sitzung am 28.04.2020 (TOP 4)
  • Quartierswärmekonzept Bleibach: Für die Bleibacher Turnhalle und die umgebenden kommunalen Gebäude (Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Rathaus) ist langfristig ein Quartierskonzept mit Eisspeicher-, PV-und Wasserstoff-Anlagen angedacht. Die Umsetzung hängt jedoch stark von den entsprechenden Fördergeldern hierfür ab.

Um Bürger*innen und regionale Handwerksbetriebe bei diesen Vorhaben „mitzunehmen“ und um die Vorhaben auch Effizienz hin zu prüfen, sind folgende weitere Maßnahmen ab 2022 geplant:

  • Energietag in Gutach im Breisgau: Welche innovativen Energiekonzepte nutzt und plant die Gemeinde? Wie funktionieren diese in der Praxis? Wie könnten die Umsetzung im privaten Bereich aussehen? – Darüber sollen beim Energietag Personen, die die neuen Techniken bereits nutzen, die Gemeindeverwaltung, Fachreferent*innen und lokale Handwerker die Bürger*innen informieren.
  • Expertenrunde: Ein- bis zweimal pro Jahr sollen lokale Handwerker zu einer Expertenrunde eingeladen werden, um den Austausch zu fördern.
  • Erfassung des Energieverbrauchs gemäß § 7b KSG BW: Verwaltungsmitarbeiter*innen und Hausmeister sind dabei, den Energieverbrauch für kommunale Gebäude und Einrichtungen, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung etc. zu ermitteln um mithilfe der Software CommunalFM strukturiert zu digitalisieren.

Herr Adam schließt seinen Vortrag mit den Worten „Die Sonne schickt der Gemeinde Gutach im Breisgau keine Rechnung.“
Bürgermeister Singler fügt hinzu, dass das Ziel, die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude bis 2030 klimaneutral zu gestalten „sportlich“ sei, die Gemeinde aber fast nur bei der Energieversorgung Einsparpotential habe und im Hinblick auf steigende Energiekosten und C02-Steuern hier handeln sollte.

Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Christine Kaltenbach (FWV): Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Kosten?
    Markus Adam (Bauamt): Das ist noch nicht bekannt. Die Kosten müssen von Projekt zu Projekt gedacht und Förderanträge gezielt gestellt werden. Alles wird natürlich im Gemeinderat vorgestellt und muss von diesem genehmigt werden. Wenn wir nichts ändern, bezahlt die Gemeinde allein 40.000 € CO2-Steuer pro Jahr und die Kosten der fossilen Brennstoffe werden sich zukünftig weiter verteuern.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wird der Schluckbrunnen auf dem Spielplatz hinter der Grundschule ZweiTälerLand durch den Phasenspeicher ersetzt?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, der Schluckbrunnen bleibt, der Phasenpeicher kommt woanders hin.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wird die Umgestaltung der Lehrerparkplätze an der Grundschule zeitnah oder erst nach Projektabschluss 2024 erfolgen?
    Markus Adam (Bauamt): Die Umsetzung des Projekts erfolgt Schritt für Schritt, viel hängt auch von der Materialbeschaffung und den Verfügbarkeiten der Handwerkersfirmen ab. Spätestens 2024 sollen die Parkplätze fertig sein, wenn möglich natürlich früher.
  • Robert Stiefvater (CDU): Der vorgestellte Plan ist sinnvoll. Bei der Beschaffung der PV-Anlagen sollte man auf die Herkunft achten, um nicht Umweltverschmutzung durch den Rohstoffabbau und Kinderarbeit zu fördern.

Beitragsergänzung folgt

6. Antrag der Fraktion „Ökologische Liste“ auf Fachvorträge von Windkraft-Projektentwickler*innen

Beitrag folgt

7. Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz SC Gutach-Bleibach
hier: Antrag des SC Gutach-Bleibach auf ein zinsloses Darlehen

  • TOP 7 Anlage 3: Beschlussvorlage
  • ÖL-Hintergrundinformationen:
    • In der Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 (TOP 5) hat der Gemeinderat die Unterstützung des SC Gutach-Bleibach bei der Erneuerung der Flutlichtanlage durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.605 € und die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 19.695 € beschlossen.
    • Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 hat die ÖL beim Vorstand des SC Gutach-Bleibach nachgefragt, ob die Zuschüsse vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB) in Höhe von 9.090 € und der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € inzwischen inzwischen fest zugesagt wurden. Der Vereinsvorstand antwortete, dass beide Zuschüsse bereits zugesagt wären – beim BSB-Zuschuss allerdings mit dem Hinweis, dass die Zuschussauszahlungen immer davon abhängen würden, welche Gelder zur Ausschüttung bereit stünden. Daher wären hier keine festen Tranchen und Zahlungstermine zugesichert worden.
      Auf die Frage, ob der Verein bei Nichtgewährung eines oder beider Zuschüsse in der Lage sei, in der Darlehenslaufzeit von 5 Jahren den Restbetrag aus eigener Kraft aufbringen zu können, antwortete der Vorstand, dass man aus Rücklagen und den zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die neue Flutlichtanlage den Ausfall eines Zuschusses problemlos ausgleichen könnte.
      Die ÖL dankt an dieser Stelle Michael Baumer (Vorstand SC Guatch-Bleibach) herzlich für die freundliche und ausführliche Beantwortung der Fragen und wünscht dem Verein gutes Gelingen bei seinem Vorhaben.

Katja Kury (Rechnungsamt) sagt, dass die Kämmerei dem Antrag positiv gegenüber steht.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass der Gemeinderat heute seine Zustimmung nur vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht gemäß § 88 GemO geben darf.
Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass die Rückzahlung kontrolliert werden muss.

Die Gemeinderat stimmt einstimmig der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 19.695,00 € mit einer Laufzeit von höchstens fünf Jahren zu, wenn einer der beiden Zuschüsse versagt wird, ansonsten nach Auszahlung beider Zuschüsse. Eine vorzeitige Rückzahlung der ist jederzeit durch den SC Gutach-Bleibach e. V. möglich.

8. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Wie ist der Stand bei den Hochwasserschutzmaßnahmen am Aulebach?
    Markus Adam (Bauamt): Durch den Neubau der Silberwaldbrücke konnte der dortige Wassereintrag in den Aulebach schon deutlich reduziert werden. Kleinere Maßnahmen wie Mäharbeiten wurden umgesetzt, die Stellfallen werden beobachtet, Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümer*innen laufen, um die Pläne des Fachbüros umsetzen zu können.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wäre es möglich, die Bordsteinabsenkung am Rewe-Markt durch einen Zebrastreifen zu ergänzen?
    Jörg Barth (Hauptamt): Dies wurde schon mehrfach bei der unteren Verkehrsbehörde in Waldkirch angesprochen. Da dort die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert ist und die Anzahl an Fußgänger*innen und Fahrzeugen an dieser Stelle trotz allem vergleichsweise gering ist, werden die Kriterien für eine Querungshilfe derzeit noch nicht erfüllt.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Schäden an den Straßen und auf Privatgelände, die in Siegelau beim Stromtrassenbau vom Rotzeleck zur Umspannstation verursacht wurden, sind z. T. immer noch nicht behoben und aufgearbeitet. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Straße ist (unabhängig von diesen Schäden) im Sanierungskonzept des Landkreises enthalten. In Kürze folgen hier weitere Gespräche. Eine Videodiagnose des Kanals wurde seitens der Gemeinde gefordert, wurde jedoch noch nicht bewilligt bzw. durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird dafür sorgen, dass zukünftig Firmen Geld bei der Gemeinde hinterlegen müssen, wenn sie solche Maßnahmen umsetzen, damit etwaige Schäden bezahlt werden können.
    Bürgermeister Singler: Die Gemeinde wird hier am Ball bleiben und dafür sorgen, dass die Schäden behoben werden.
    Reinhard Hamann ( FWV): Durch die Auftraggeberhaftung ist eigentlich klar geregelt, dass die Firmen für die Schäden aufkommen müssen.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der Tauziehverein sucht einen Raum für Fitnessgeräte. Gäbe es hierfür im alten Bleibacher Schulhaus eine Möglichkeit?
    Markus Adam (Bauamt): Dies muss geprüft und mit dem Verein besprochen werden. Ggf. bietet sich eine gemeinsame Lösung mit den Ringern an.
  • Clemens Elsner (FWV): Kann die Toitoi-Toilette vor dem Rathaus bitte entfernt werden? Die Bahnbrücke über die Dorfstraße ist inzwischen fertiggestellt und die Toilette wird dadurch so gut wie nicht mehr genutzt und sieht an der Stelle vor dem Rathaus und der Kirche auch nicht sehr schön aus. Kann man nicht stattdessen endlich das Toilettenhäuschen am Bahnhof fertigstellen?
    Markus Adam (Bauhof): Auf Nachfrage hat die Bahn mitgeteilt, dass die Toitoi-Toilette bis zum Abschluss aller Baumaßnahmen dort stehen bleiben soll. Das Toilettenhäuschen am Bahnhof wird fertig sein, wenn die Bahn wieder fährt. Aktuell sind der Bauhof und die Handwerksfirmen ausgelastet, anderes steht im Vordergrund.