Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. März 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Carports

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Bauantrag gem. § 49 LBO auf Erweiterung eines Wald- und Naturkindergartens um eine Gruppe mit einem Naturwagen-Lodge-Tiny House (NAWALO) und einem Sanitär-Haus (Trockentoilette) und Erweiterung der bestehenden Gruppe um einen Rollwagen

Anmerkung: Bei dem Rollwagen und den zwei kleinen Bauwagen handelt es sich um eine nachträgliche Baugenehmigung. Der vorgesehene Platz des Naturwagens (NAWALO) liegt nach HQ 100 im Überschwemmungsgebiet. Nach Absprache mit den Bauherren wird der Wagen außerhalb des Überschwemmungsgebietes aber noch innerhalb des Grundstücks verlegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Einbau einer Betriebsleiterwohnung in eine bestehende Lagerhalle.
Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Im vereinfachten Verfahren ist es seitens der Gemeinde nicht genehmigungspflichtig.

b) Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 3. Erweiterung der Abrundungssatzung „Engeldörfle“ in der Gemeinde Simonswald.
Die Belange der Gemeinde Gutach i. Br. Werden nicht berührt. Eine Stellungnahme wurde bereits abgegeben.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Bei einem Neubau in Bleibach wurde bei der Randsteinsetzung die Asphaltdecke der Straße beschädigt. Die arbeitende Firma hat die Straße wieder repariert. Darf bei diesen Arbeiten die Straße in Mitleidenschaft gezogen werden?
    Antwort: Wenn die beauftragte Firma den Randstein an der Grundstücksgrenze fachmännisch setzt, muss ein Stück des Asphalts entfernt werden. Die Kosten für den Rückbau in den ursprünglichen Zustand muss der Bauherr tragen. Die Gemeinde prüft die Nachbesserung.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. März 2024

Am Dienstag, 26. März, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses
– Beschlussfassung –

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Carports
– Beschlussfassung –

3. Antrag auf Bauantrag gem. § 49 LBO auf Erweiterung eines Wald- und Naturkindergartens um eine Gruppe mit einem Naturwagen-Lodge-Tiny House (NAWALO) und einem Sanitär-Haus (Trockentoilette) und Erweiterung der bestehenden Gruppe um einen Rollwagen
– Beschlussfassung –

4. Bekanntgaben

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Einbau einer Betriebsleiterwohnung in eine bestehende Lagerhalle
– Information –

6. Bekanntmachung über die 3. Erweiterung der Abrundungssatzung „Engeldörfle“
– Information –

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Reinhard Hamann (FWV) fehlt entschuldigt. Selma Beier (FWV) ist seit ihrem Wegzug aus der Gemeinde Mitte Mai 2022 nicht mehr Mitglied des Gemeinderats (siehe TOP 3 der heutigen Sitzung).

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzungen:

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Anna Welle (Stellvertretende Hauptamtsleiterin, welche die Betreuung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine von Seiten der Gemeine übernommen hat) informieren über die aktuelle Situation der Flüchtlingsbetreuung in der Gemeinde:
    • In der Gemeinde leben derzeit 52 geflüchtete Menschen aus der Ukraine, 27 Personen sind bei Bekannten bzw. privat untergekommen oder konnten schon an Wohnungen vermittelt werden, 24 Personen wohnen noch in der ehemaligen Grundschule. Eine 5-köpfige Familie werde wohl auch bald in eine eigene Wohnung ziehen können, für die übrigen werde nach wie vor dringend geeigneter Wohnraum gesucht.
    • Die Gemeinde mietet die Wohnungen an und erhält das Geld vom Landratsamt zurück, die Betreuung findet durch die Caritas und durch Wohnungspat*innen statt. Hier wird auch noch Unterstützung gesucht.
    • Alle Personen sind registriert und bekommen die ihnen zustehende staatliche Unterstützung ausbezahlt (derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ab 1. Juni 2022 dann Hartz IV). Die Kinder sind in Vorbereitungsklassen in Simonswald (Grundschule) und Kollnau (weiterführende Schulen) untergebracht. Vereinsmitglieder des TANG e. V., welche von Beginn an die Hilfsaktion mit koordiniert und betreut haben, kümmern sich derzeit um Arbeitsgelegenheiten für die Erwachsenen.
    • Gutach hat mit 52 geflüchteten die zu erfüllende Quote gemäß dem Königsteiner Schlüssel übererfüllt (zugwiesen wären 42 Personen).
    • Der Unterstützerkreis ist kleiner geworden, einige engagieren sich als Wohnungspat*innen, andere hätten gezielt nur für die Unterstützung bei der Ankunft in der Grundschule zur Verfügung gestanden.
    • Sebastian Rötzer ergänzt sinnbildlich, dass die Flüchtlingsbetreuung Sprint und Marathon zugleich sei: Die Aufnahme in der Grundschule sei der Sprint gewesen. Er appeliert wie beim kürzlich veranstalteten Benefizkonzert der Trachtenkappelle, die menschliche Situation der Geflüchteten an die erste Stelle zu setzen. Unter den Geflüchteten seien auch Personen, die die usbekische Staatsangehörigkeit hätten, sich zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs jedoch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine befanden und selbstverständlich ebenso geflohen wären. Wenn die Gutacher Gemeindebevölkerung plötzlich gemeinsam fliehen müsste, wären darunter auch Personen unterschiedlicher Herkunft, Ethnie und Staatsangehörigkeit.
    • Zu den Spendengeldern: Die zu Beginn von Hr. Hartmann privat eingesammelten Geldspenden wurden aufgebraucht bzw an TANG e. V. und Mission Lifeline, welche die Hilfsaktion ebenfalls unterstützten, übergeben. Die Gemeinde Gutach verwaltet derzeit nur die Geldspenden in Höhe von 2.024 €, die beim Benefizkonzert der Trachtenkappel eingenommen wurden. Diese sollen entsprechend für die weitere Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden. Man wird auch mit TANG e. V. über einen finanziellen Ausgleich der bisherigen und zukünftigen Unterstützugn bei der Flüchtlingsbetreuung in Gutach reden.
  • Markus Adam (Bauamt) zu Punkt 6 Schlussabrechnung DB Kreuzungsvereinbarungen: Es müssen noch Schäden im Untergrund geklärt und behoben werden, ansonsten sind die DB-Baustellen aber abgeschlossen.
  • Jörg Barth (Hauptamt): Der Gutacher Weg ist nun offiziell auf dem Abschnitt vom Friedhof Gutach bis zur Brücke am Rittweg herabgestuft und nur noch für Landwirtschafts-, Fuß- und Radverkehr freigegeben, so wie es in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 (TOP 11) beschlossen worden war. Die verkehrsrechtliche Anordnung traf am 10.5.2022 ein, seit 23.5.2022 stehen nun die Schilder. Die Gemeinde wird bei der Polizei in Waldkirch darum bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zeitnah zu kontrollieren. Auf Bitte von Robert Stiefvater (CDU) soll auf die Neuregelung auch nochmals im Mitteilungsblatt hingewiesen werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Auf der gemeindeeigenen Fläche im Baugebiet „Alte Ziegelei“ soll bekanntlich ein neues Wohnhaus von und für die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e. V. gebaut werden. Nach Rücksprache mit dem Leiter soll im Juni / Juli 2022 ein Vorgespräch stattfinden. Da das derzeit laufende Bauprojekt der Lebenshilfe in Elzach gerade viele Ressourcen bindet, will der Verein erst 2023 in die Planung einsteigen, 2024 sollen dann die Abstimmungen in den Gremien und die Förderanträge laufen, so dass erst Mitte 2025 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Auf Rückfrage von Annette Linder (ÖL) erklärt Wencke Heß (Bauamt), dass es derzeit keinen Bedarf für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gäbe. Zuerst müssten die Plände der Lebenshilfe vorgelegt werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) erklären, dass es zeitlich nicht mehr reichen werde, in der regulären Juni-Sitzung den Haushalt für 2022 zu beschließen und schlagen 2 Optionen vor:
    1. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Anfang / Mitte Juli, dann Haushaltsbeschluss in der regulären Gemeinderatssitzung am 26.7.2022.
    2. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Ende Juni, dann Haushaltsbeschluss in einer Gemeinderatssondersitzung Mitte Juli.
    Der Gemeinderat spricht sich für Option 1 aus.

3. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ausscheidung aus dem Gemeinderat von Gemeinderätin Selma Beier nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO, wegen Wegzug aus der Gemeinde

Selma Beier (FWV) ist Mitte Mai 2022 aus der Gemeinde weggezogen und hat somit die Eigenschaft als Einwohnerin der Gemeinde und dadurch die Wählbarkeit gemäß § 31 (1) GemO verloren.
Der Gemeinderat stellt einstimmig die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit führen nach § 15 (1) GemO und § 16 (1) und (2) bei Gemeinderätin Selma Beier (FWV) fest. Somit scheidet Selma Beier aus dem Gemeinderat aus.
Bürgermeister Sebastian Rötzer blickt in einer kurzen Ansprache auf ihre Amtszeit zurück und dankt ihr mit Worten und Blumen für ihr ehrenamtliches Engagement im Gremium.

4. a) Entscheidung über das Nachrücken des anlässlich der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 gewählten Ersatzbewerbers Ralf Eberhardt in den Gemeinderat bzw. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO

Der Erklärung von Ralf Eberhardt, aus Fürsorgegründen für die Familie gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO nicht für Selma Beier und die Freie Wähler Vereinigung (FWV) in den Gemeinderat nachzurücken, bringen die Gremiumsmitglieder Bedauern und Verständnis entgegen.
Mit einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat, die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2 GemO führen, anzuerkennen.
Da es auf der bei der Gemeinderatswahl 2019 gewählten Liste der FWV keine weiteren Nachrückerkandidat*innen gibt, hat die Fraktion der FWV nun nur noch 5 Mitglieder. Der Gemeinderat besteht künftig aus 13 Mitgliedern (5 FWV, 4 ÖL, 4 CDU) ergänzt durch den ebenfalls stimmberechtigten Bürgermeister Sebastian Rötzer.

4. b) Entscheidung über die Besetzung im Verwaltungsausschuss und ggf. weiterer Ausschüsse im Zuge des Ausscheidens von Frau Selma Beier

Selma Beier war Mitglied im Verwaltungsauschuss, Stellvertreterin für Christine Kaltenbach im Technischen Ausschuss sowie Mitglied im nicht beschließenden Jugendausschuss, dem Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung.

  • Christine Kaltenbach (FWV) übernimmt den Sitz im Verwaltungsausschuss.
  • Jan Hug (FWV) übernimmt die Stellvertretung im Technischen Ausschuss.
  • Der nicht beschließende Jugendausschuss hat während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch nie getagt, die Arbeitsgruppe Schulentwicklung wurde Seitens der Verwaltung seit Abschluss Zusammenlegung der Grundschulstandorte nicht mehr einberufen und das Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen fand zuletzt vor Beginn der Coronapandemie statt. Falls diese Gremien während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch einmal zusammentreten sollten, wird Christine Kaltenbach für die FWV teilnehmen.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

5. Bericht des Verkehrsplaners Ing. Dieter Pfaff aus Freiburg über das Ergebnis der Prüfung zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer an der Landstraße und ggf. Alternativen

Verkehrsplaner Dieter Pfaff erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die bereits im Prüfbericht zusammengefasste Analyse und seine Empfehlungen:

Die Gutacher Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) Richtung Waldkirch-Kollnau bis Brücke Herrenweg bietet aufgrund der beengten Platzverhältnisse zwischen Elz und Felswand keine Gestaltungsmöglichkeiten für einen adäquaten Schutz der Fahrradfahrer*innen:

  • 1a) Ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg würde eine Breite von 10,25 m benötigen, es stehen aber nur 7,30 m zur Verfügung.
  • 1b) Auch für die Markierung benutzungspflichtiger Radfurten reicht der Platz nicht. Diese müssten bei erlaubten Höchstgeschwindigkeiten ≥ 50 km/h (derzeit sind 70 km/h erlaubt, da außersorts) mind. 2 m breit sein und durch einen mind. 0,75 m breiten Sciherheitsstreifen von der Fahrbahn, die dann noch eine Restfahrbahnbreite von mind. 5,5 m aufweisen müsste, abgetrennt sein.
  • 1c) Die Markierung von nicht-benutzungspflichtigen Schutzstreifen (gestrichelte Linien) ist außerorts nicht erlaubt. Ortsschilder dürfen deswegen nicht einfach versetzt werden und zudem würde auch der Platz für Schutzsstreifen nicht ausreichen.
  • 2a) Bauliche Maßnahmen zur Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn und des Gehweges sind aufgrund der engen Tallage zwischen Elz und Felswand sind aufgrund des hohen technisch-baulichen Aufwands und der immensen Kosten nicht umsetzbar.
  • 2b) Eine Beschilderung mit Überholverbot für Fahrräder und einer Geschwindkeitsreduktion auf 50 km/h würde das Verkehrsamt höchstwahrscheinlich ablehnen und würde in der Praxis wohl kaum zu einem Sicherheitsgewinn für Radfahrende führen.

Empfohlene Alternativroute (2c): Ausbau des bereits jetzt von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen viel genutzten Weges zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach. An der Shell-Tankstelle ermöglicht die bestehende Fußgängerampel den Radfahrer*innen das sichere Queren der Straße. Im Ortsteil Gutach könnten die Radfahrer*innen entlang der Straßen Zur Heubrücke, Elzstraße und Herrenweg über die Brücke Herrenweg fahren und so auf den bereits bestehenden Radweg Richtung Waldkirch-Kollnau gelangen.
Die aktuelle Wegbreite beträgt 1,30 m (ursprünglich waren es 1,50 m).
Wird dieser als regelgerechter Fahrradweg ausgebaut, so müsste dieser 2,5 m breit, asphaltiert und beleuchtet werden.
Wird er hingegen dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet mit dem Zusatz „Fußgänger und Radfahrer frei“, dann muss dieser nicht geteert und beleuchtet werden. Hier kann ein wassergebundener Belag aufgebracht werden. Allerdings muss die Breite auch 2,50 m betragen. Diese Lösung empfiehlt Hr. Pfaff.

  • Robert Stiefvater (CDU): Wenn der Radweg verlegt wird, dann muss die Parksituation entlang der Elzstraße mitbetrachtet werden, da die auf beiden Straßenseiten im Wechsel abgestellten Fahrzeuge den Verkehr unübersichtlich und gefährlich machen. Hier müsste man sich Gedanken über ein einseitiges Parkverbot und / oder eine Einbahnstraßenregelung machen.
  • Annette Linder (ÖL): Vielen Dank an Hr. Pfaff für den anschaulichen Vortag der Prüfungsergebnisse und an die Gemeindeverwaltung für die Beauftragung der Prüfung. Bereits in unseren Haushaltsanträgen für das Jahr 2020 hatten wir als ÖL die Optimierung dieses Radwegabschnittes gefordert. Ich bitte die Gemeindeverwaltung darum, nun bald eine gute Lösung mit den Grundstückseigentümer*innen zu finden und diesen ein ordentliches Angebot zu machen, damit das Radfahren für alle Schüler*innen, Berufspendler*innen und Freizeitradler*innen auf der Strecke sicherer wird.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich ebenfalls für die Dringlichkeit der Umsetzung aus, da der Radverkehr auf dem Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke und in der Elzstraße stark zugenommen hat und findet Robert Stiefvaters Vorschlag mit dem einseitigen Parkverbot in der Elzstraße sinnvoll.
  • Clemens Elsner (FWV) sieht keinen Bedarf, den Radweg auszubauen und verweist darauf, dass die Fahrradfahrer*innen die Route über die Gemeindeverbindungsstraße am Schönwasen vorbei nehmen sollen.
  • Rosa Wernet (CDU) schließt sich Clemens Elsner an. Der Weg sei ausreichend breit und man müsse nicht zu dritt nebeneinander fahren. Außerdem beklagt sie als Landwirtin, dass viele Radfahrer*innen ins Feld ausweichen und somit die Wege immer breiter ausfahren würden. Sie befürchtet, dass dies auch bei einer Verbreiterung des Weges nicht aufhören wird.
  • Stefan Weis (ÖL): Ja, es gibt die Möglichkeit, über die Gemeindeverbindungsstraße zu fahren. Tatsache ist aber, dass der Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke viel genutzt wird, auch von Schulkindern. Es geht hier auch um die Reduktion von Unfallgefahren und Schaffung sicherer Schulwege.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich für einen asphaltfreien Ausbau aus und betont, dass es auch darum gehe, den Weg so zu ertüchtigen, dass er auch bei Regen sicher und sauber befahrbar sei.
  • Clemens Elsner (FWV) entgegnet, dass die Gemeidne eben nur dort bauen könne, wo sie den Grund besitze und dass man den Weg bei Unstimmigkeiten auch generell für Radfahrer*innen sperren und mit einer Beschrankung nur Fußgänger*innen den Durchgang ermöglichen könne.
  • Nicole Rieser (CDU) spricht sich ebenfalls für einen asphaltfreien Ausbau aus und fragt, ob man nicht alternativ im Bereich des Schönwasens im Anschluss an den Radweg einen Schutzstreifen anbringen könnte.
    Hr. Pfaff erklärt, dass dies dort aufgrund der Tempo-30-Zone nicht zulässig ist – hier müssen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen die Straße teilen.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) sichert zu, dass sich die Verwaltung Gedanken machen und dieses Anliegen bei der Haushaltsplanung im Blick haben wird.

6. Betriebliches Gesundheitsmanagement: Einführung von JobRad

Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) erläutern die Beschlussvorlage und beantworten die Fragen aus dem Gemeinderat.

  • Christine Kaltenbach (FWV): Entstehen dadurch Mehrkosten für die Gemeinde oder gleichen sich die Ausgaben durch die eingesparten Sozialabgaben aus?
    Antwort Hauptamt: Die monatliche Leasingrate liegt je nach Kaufpreis des JobRads bei 50 bis 100 € und wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin abgezogen. Dadurch spart die Gemeinde einen kleinen Betrag bei den Sozialabgaben. Umgekehrt übernimmt die Gemeinde die Beiträge für die jährliche Wartung (5 €) und die verpflichtende Vollkasko-Versicherung (7 €).
    Jan Hug (FWV): Gegengerechnet verursacht das JobRad-Angebot keine Mehrkosten und kaum Mehraufwand für die Verwaltung.
  • Stefan Weis (ÖL): Was passiert, wenn ein*e Mitarbeiter*in den Leasingvertrag vor Laufzeitende (36 Monate) kündigt – muss dann die Gemeinde den Vertrag fortführen?
    Antwort Hauptamt: Der Einzelleasingvertrag mit JobRad kann dann gekündigt werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit gibt es ebenfalls eine Regelung und Versicherung. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Mehrkosten.
  • Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) ergänzen, dass sich das Angebot nur an Personen richtet, die ein Bruttogehalt von der Gemeinde beziehen. Ehrenamtlich Tätige wie Feuerwehrleute und Gemeinderät*innen gehören nicht dazu.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Einführung des JobRads für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau.

7. Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Waldfläche mit 29.171 qm (An der Halde), Flurstück 96 gem. § 25 LWaldG

Wencke Heß (Bauamt) erläutert, dass der Kauf vom Gutacher Forstrevierleiter Ulrich Volk und von Dr. Frieder Hepperle, Leiter der Außenstelle Waldkirch im Forstamt des Landratsamts Emmendingen, empfohlen und der Preis als angemessen beurteilt wurde. Der Kauf ist wichtig für die Erschließung der übrigen kommunalen Grundstücke in diesem Bereich.
Gemäß der rechtlichen Vorgaben muss das Vorkaufsrecht von er Gemeinde innerhalb von 2 Monaten gezogen werden. Parallel wird vom Landratsamt formal ein Bieterverfahren eröffnet, wie es immer erfolgen muss, wenn ein Waldstück an eine*n Nicht-Landwirt*in bzw. Nicht-Waldbesitzer*in verkauft wird.
Auf Rückfrage von Jan Hug (FWV) erklärt sie, dass der Kaufpreis von 38.895 € im Haushalt 2022 eingestellt ist und dass das Bieterverfahren nichts am Ablauf des Vorkaufsrechts ändert.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Gemeindliche Vorkaufsrecht gem. Kaufvertrag vom 24.03.2022, UVZ 530/2022, geltend zu machen und alles Notwendige zu veranlassen.

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Spenden der Narrenzünfte Silberklopfer, Leimedeyfel und Felsteufel von insgesamt 90 € und zusätzlich 750 € von der Volksbank für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste anzunehmen.
Ebenfalls einstimmig werden 500 € für die Gutacher Feuerwehr von der Firma Gütermann angenommen.

9. Sachstandsbericht zur vorläufigen Kostenzusammenstellung des Feuerwehrgerätehauses

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass aktuell noch Abstimmungen bezüglich der IT und der Netzwerktechnik im neuen Feuerwehrhaus laufen. Die Inneneinrichtung soll Anfang Juni im Feuerwehrausschuss besprochen werden. In der Gemeinderatssitzung am 28.6.2022 sollen möglichst alle noch offenen Posten benannt werden, damit klare Aussagen zu den Gesamtkosten getroffen werden können.
  • Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) dankt Annette Linder (ÖL) für die von ihr zusammengestellte Auflistung der Kosten und Informationen zum Neubau des Feuerwehrhauses vom 23.7.2019 bis 3.5.2022. Dadurch konnte sie der in der Gemeinderatssitzung am 3.5.2022 (TOP 7) geäußerten Bitte, die Zahlen für die Gemeinderät*innen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten, besser nachkommen.
    Sie ergänzt, dass für das Jahr 2021 noch 18.000 € für die Bauleitung und die Architektenleistung nachgetragen werden müssen.
  • Barbara Schuler (ÖL) dankt Frau Stammberger und der Verwaltung für die erstellte Übersicht.
  • Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass die Schlussabrechnung erstellt und vorgelegt wird sobald die Rechnungen der einzelnen Gewerke eingegangen sind. Die Schlussabrechnung sei auch für die Vorlage bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wichtig.
  • ÖL-Information: Ergänzend zu den o. g. Anlagen dürfen wir hier mit freundlichem Einverständnis von Robert Stiefvater (CDU; Architekt des Feuerwehrhauses) ergänzend seine Kostenberechnung vom 18.05.2020 veröffentlichen. Vielen Dank dafür.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Clemens Elsner (FWV) und Bürgermeister Sebastian Rötzer gratulieren Hansjörg Weis (FWV) im Namen des Gemeinderats und der -verwaltung jeweils mit einem kleinen Geschenk zum 60. Geburtstag.
  • Annette Linder (ÖL) bittet die Verwaltung, den Sitzungstermin des Verwaltungsausschusses im Juli möglichst frühzeitig bekanntzugeben und schlägt vor, im September / Oktober 2022 wieder eine ganztägige Gemeinderatsklausurtagung durchzuführen.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) greift den Vorschlag auf und bittet die Fraktionen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Themenvorschläge für die Klausurtagung einzureichen.


Kinderbetreuungsangebot der Gemeinde Gutach im Breisgau

In der Gemeinderatssitzung am 20.07.2021 wurden die Elternbeiträge für die Betreuungsangebote in der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste (TOP 4) und den kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach (TOP 5) beschlossen.

Um auch online eine Übersicht über die Betreuungsangebote und Elternbeiträge aller Einrichtungen in der Gemeinde Gutach im Breisgau zu bieten, stellen wir hier gerne mit freundlicher Genehmigung der Gemeindeverwaltung die aktuellen Flyer zum Kinderbetreuungsangebot und den Elternbeiträgen zur Verfügung.

Neben der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste und dem Wald- und Naturkindergarten Eulennest des freien Trägers Mehr Raum für Kinder gGmbH gibt es noch die zwei Kindergärten St. Franziskus und St. Michael unter katholischer Trägerschaft (ohne eigenen Webauftritt).

Die Vermittlung von Tagespflegepersonen in der Gemeinde wird vom Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Waldkirch e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Emmendingen organisiert.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Zu Beginn der Sitzung setzt Bürgermeister Singler TOP 4 ab. Dieser entfällt kurzfristig, da die Verhandlungen über den Verlauf der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ zum Umspannwerk in Bleibach noch laufen und die beteiligten Firmen den heutigen Vorstellungstermin daher abgesagt haben.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Einige Zuhörer*innen waren gezielt wegen TOP 4 gekommen, äußern Unverständnis über die kurzfristige Absage und stellen u. a. folgende Fragen, die Bürgermeister Singler beantwortet:

  • Was weiß die Gemeinde bisher über die geplante Trasse? – Die Trasse wird gesucht, die verantwortlichen Unternehmen haben Kontakt mit den Grundstückseigentümer*innen und der Gemeindeverwaltung aufgenommen.
  • Warum wird die Trasse über Siegelau und nicht über Biederbach, Katzenmoos oder eine sonstige Route geführt? – Laut der Fa. Netze BW GmbH ist der Weg über Siegelau die kürzeste Strecke, welche entsprechend angestrebt wird.
  • Wie sieht die vorläufige Trassenführung aus? – Hier ist noch keine Antwort möglich, da die Planungen noch zu vage sind.
  • Wo wird die Trasse Gemeindegrund und -straßen kreuzen? – Das ist noch nicht klar. Sobald sich die Fa. Netze BW GmbH mit den privaten Grundstückseigentümer*innen geeinigt hat, wird die Gemeinde hier Gespräche führen.
  • Bürgermeister Singler ergänzt am Ende, dass die endgültige Stromtrassenführung vom Gemeinderat beschlossen werden muss.

2. Bekanntgaben

3. Zuschuss zum Projekt „Ausbildungslotse“
Vorstellung des Projekts durch Herrn Frank Dehring, Geschäftsführer WABE gGmbH

Frank Dehring führt den Kurzfilm zum Projekt „Ausbildungslotse“ der WABE gGmbH vor. Das sozialpädagogisch geführte Projekt bietet seit 2012 den Schüler*innen der Klassenstufen 8 bis 10 der Gemeinschaftsschule Kastelbergschule und der Realschule Kollnau eine erweiterte und zusätzliche Orientierung bei der Berufswahl, berät und unterstützt individuell bei der Praktikums- und Ausbildungsplatzsuche und führt Berufserkundungen in regionalen Unternehmen und Berufserkundungstage durch. Auch die Schüler*innen aus der Gemeinde Gutach im Breisgau, die die o. g. Schulen besuchen und besucht haben, haben in den vergangenen Jahren von diesem Angebot profitiert.
Die jährlichen Projektkosten von rund 93.500 € wurden bislang durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit, des Landkreises Emmendingen und der Stadt Waldkirch sowie durch Spenden regionaler Wirtschaftsbetriebe und Organisationen gedeckt.
Da der Landkreiszuschuss ab 2020 entfällt, soll der kommunale Finanzierungsanteil von 25.000 € ab 2020 auf die Gemeinden des Elz- und Simonswäldertals nach Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden – für Gutach im Breisgau sind dies aktuell rund 2.700 €. Die anderen betroffenen Kommunen haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

Beschlussvorschlag gemäß Beschlussvorlage:
Die Gemeinde Gutach beteiligt sich ab 2020 am kommunalen Finanzierungsanteil der für das Projekt „Ausbildungslotse“ in Höhe von insgesamt 25.000 € mit einem anteiligen Zuschuss entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres unter folgenden Voraussetzungen:
1. Alle Kommunen des ZweiTälerLandes beteiligen sich mit ihrem anteiligen Zuschuss
2. Die weiterführenden Schulen in Elzach (Realschule und Werkrealschule) werden miteinbezogen
3. Mindestens zwei Betriebe in der Gemeinde Gutach müssen in dieses Projekt einbezogen werden
4. Der Zuschuss ist auf o. g. Anteile gedeckelt
5. Alle beteiligten Kommunen werden auf Werbe- bzw. Infomaterial (z. B. Flyer) mit aufgeführt

  • Christine Kaltenbach (FWV) möchte wissen, warum der Kreis aus der Finanzierung ausgestiegen ist. Herr Dehring antwortet, dass der Kreis dies damit begründet hat, dass das Projekt nur in einem Teil des Landkreises angeboten wird.
  • Annette Linder (ÖL) fragt, ob es schon Beteiligungszusagen von Firmen aus der Gemeinde gibt. Herr Dehring antwortet, dass in den vergangenen Jahren mit einigen örtlichen Unternehmen hinsichtlich der Betriebserkunden und der Vermittlung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen erfolgreich zusammengearbeitet wurde und nennt dabei u. a. die Firmen Gütermann, Deco Point Mayer, Wasserkraft Volk, Billharz Energiesysteme, OK-Autotechnik, Karosseriebau Tschernich, ZweiTälerLand Tourismus, Raiffeisen Baucenter, Schreinerei Nopper und Metzgerei Schuler. Einige dieser Betriebe sind auch zukünftig beim Projekt „Ausbildungslotse“ dabei, neue Firmen sind ebenfalls willkommen.
  • Nicole Rieser (CDU) möchte wissen, ob die Firmen wechseln, was Herr Dehring bejaht.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. (11 Gemeinderät*innen bei der Abstimmung anwesend)

Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dehring dürfen wir hier ergänzend den Abschlussbericht „Ausbildungslotse“ 2018 für detailliertere Informationen veröffentlichen.

4. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH

Entfällt kurzfristig, da die Verhandlungen über den Verlauf der Stromtrasse noch laufen und die beteiligten Firmen den heutigen Vorstellungstermin daher abgesagt haben.

5. Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zwischen der Stadt Emmendingen und den Gemeinden Teningen, Freiamt, Malterdingen, Sexau, Rheinhausen, Weisweil, Whyl, Sasbach, Riegel, Bahlingen, Reute, Gutach im Breisgau, Winden im Elztal, Simonswald, Biederbach, den Städten Herbolzheim, Kenzingen, Waldkirch und Elzach zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis, sowie Bestellung der ordentlichen Mitglieder der Gemeinde Gutach im Breisgau in diesen Ausschuss

Der vorherige Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.12.2018 beschlossen, den eigenständigen Gutachterausschuss zum 31.12.2019 aufzulösen und einem neu zu bildenden, kreisweiten Gutachterausschuss bei der Stadt Emmendingen zum 01.01.2020 beizutreten.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses zu.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des zukünftigen gemeinsamen Gutachterausschusses zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten werden von ehrenamtlichen Mitgliedern aus den Gemeinden unterstützt. Aufgrund der Gemeindegröße kann Gutach hier zwei Personen vorschlagen.
Es stellen sich mit Thomas Kern (Immobilienmakler), Robert Stiefvater (Architekt) und Verena Nopper (Landwirtin, Juristin), drei Kandidat*innen zur Wahl, welche bereits im bisherigen örtlichen Gutachterausschuss vertreten waren.
Als ordentliche Ausschussmitglieder werden Thomas Kern und Robert Stiefvater bestellt.

6. Verabschiedung der Mitglieder des bisher eigenständigen Gutachterausschusses der Gemeine Gutach im Breisgau

Bürgermeister Singler dankt den bisherigen ehrenamtlich tätigen Gutachter*innen Thomas Heizmann, Verena Nopper, Frank Wangerowski, Robert Stiefvater, Reinhard Hamann, Thomas Kern und August Weis und würdigt ihre Arbeit, mit der sie Transparenz über Bodenrichtwerte für jedermann geschaffen haben.
August Weis, der seit 1975 im Ausschuss tätig war und diesem viele Jahre lang vorstand, dankt seinen Kolleg*innen für die gute Zusammenarbeit und den Bürger*innen für das Vertrauen in den Ausschuss. Er äußert, dass er stolz darauf sei, dass es bei den Gutacher Gutachten während seiner langjährigen Tätigkeit keine Reklamationen gab.

7. Nachtragshaushalt 2019: Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2019

Da es noch in diesem Kalenderjahr für die Gemeindeentwicklung sehr sinnvoll ist, ein Grundstück zu erwerben und dringend notwendig, die EDV-technische Infrastruktur im Rathaus zu erneuern, legt Kämmerin Schäfer eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 82 Gemeindeordnung zur Abstimmung vor.
In der Beschlussvorlage werden 362.500 € für den Erwerb von Grundbesitz und 120.000 € für die EDV-technische Infrastruktur im Rathaus (Hard- und Software) aufgeführt.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. (13 Gemeinderät*innen bei der Abstimmung anwesend)

8. Auftragsvergabe „Photovoltaikanlage“ für das Schwimmbad Gutach

Die geplante Photovoltaikanlage auf dem Dach des Freibades soll mit ihren 30 Modulen während der Badesaison den Strom für den Pumpenbetrieb erzeugen und so langfristig die jährlichen Stromkosten von ca. 4.000 € senken. Im Winter soll der erzeugte Strom zum Heizen des Gastraumes und der WC-Anlage genutzt werden um u. a. der Kondenswasserbildung und somit schädigender Einwirkungen auf die Gebäude vorzubeugen. Durch den installierten Stromspeicher und der Funktionsfähigkeit der Anlage auch bei diffusem Licht wird von Bauamtsleiter Adam eine erhebliche Kosteneinsparung erwartet.
Der Gemeinderat vergibt gemäß Beschlussvorlage mit 11 Zustimmungen und 2 Enthaltungen den Auftrag für die Photovoltaikanlage an die Albert Schulz GmbH aus Freiburg. Der Bruttoangebotspreis beträgt 19.987,47 € (Sachkosten und Montage).

9. Ersatz der Garagen der Gemeindewohnungen in der Alexanderstraße
Vorstellung des Konzepts durch das Bauamt der Gemeindeverwaltung

In der Alexanderstraße in Gutach müssen zwei baufällige Gemeindegaragen in unmittelbarer Nähe zur Grundschule ZweiTälerLand erneuert werden. Diese erforderlichen Maßnahmen hat Bauamtsleiter Adam zusammen mit anderen Fachleuten in ein Verkehrs- und Parkplatzkonzept rund um die Schule und den Kindergarten St. Michael integriert, dessen aktuellen Stand er dem Gemeinderat vorstellt:

  • Die Parkplätze vor dem Haupteingang der Schule sollen zugunsten eines breiten Gehwegs für die Schulkinder entfallen; die Mauer im linken Bereich soll entfernt werden.
  • Neue Parkplätze für die Lehrkräfte sollen in der Alexanderstraße entstehen.
  • Die baufälligen Gemeindegaragen sollen in diesem Zuge an anderer Stelle neu gebaut werden (eine Versetzung ist aufgrund der Bausubstanz nicht möglich).
  • Entlang der Kirchstraße sollen Kurzzeitparkzonen für Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule oder in den Kindergarten bringen, eingerichtet werden.
  • Die Bushaltestelle soll in die Paulstraße gegenüber des Kindergartens verlegt werden, um das erhöhte Verkehrsaufkommen zum Schulbeginn und -ende räumlich zu entzerren.
  • Herr Adam betont, dass es nach Aussage der Lehrer*innen und Eltern immer wieder zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen durch verkehrswidrig parkende, haltende und an -und abfahrende Pkw komme und dass das Verkehrs- und Parkplatzkonzept in erster Linie der Sicherheit der Schul- und Kindergartenkinder dienen muss.
Parkplätze vor dem Haupteingang der Grundschule ZweiTälerLand
Garagen und mögliche neue Parkfläche in der Alexanderstraße
Kirchstraße von der Kreuzung Kirchstraße / Alexanderstraße Richtung Kindergarten St. Michael
Einmündung Paulstraße in die Kirchstraße gegenüber des Kindergartens St. Michael

Der Gemeinderat stimmt mit Herrn Adams Zielen überein, sieht jedoch bei einigen der geplanten Maßnahmen Schwierigkeiten. Zum einen erschließt sich vielen nicht, warum die Bushaltestelle komplett in die Paulstraße verlegt werden soll, da dadurch Schul- und Kindergartenkinder immer die Kirchstraße überqueren müssen. Zum anderen wird angezweifelt, ob die Kurzzeitparkzonen an der Kirchstraße wie angedacht von den Eltern angefahren werden oder ob es nicht doch wieder zu Überschneidungen der Verkehrswege von Pkw, Bussen und Schulkindern kommt. Außerdem wird der komplette Wegfall der Parkplätze vor dem Haupteingang der Schule kritisch gesehen, da diese außerhalb der Schulzeiten auch rege von Besucher*innen der anliegenden Sporthalle, Vereinsräumlichkeiten und Kirche genutzt werden.
Es wird u. a. vorgeschlagen, die Bushaltestelle rechtsseitig an der Kirchstraße (d. h. auf der Kindergartenseite) zu belassen oder – wenn dies nicht möglich ist – einen Fußgängerüberweg für die Kinder einzurichten. Außerdem sollen die Kurzzeitparkzone und die Parkplätze für die Lehrkräfte außerhalb der Schulzeiten der Öffentlichkeit als Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Herr Adam nimmt die konstruktiven Vorschläge mit und wird die weitere Ausgestaltung gemeinsam mit dem Technischen Ausschuss – ggf. auch bei einem Vororttermin – besprechen.

10. Waldkindergarten Eulennest
Überplanmäßige Ausgaben – Abrechnung 2018

ÖL-Hintergrundinformation: In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde die Beschlussfassung über die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 24.801,24 € vertagt, da die aufgrund der Beschlussvorlage der Septembersitzung entstandenen Rückfragen der ÖL-Fraktion in der Kürze der Zeit im Vorfeld und während der Gemeinderatssitzung nicht vollständig geklärt werden konnten. (Anmerkung: Auf die Veröffentlichung der Kostenrechnungstabelle der Beschlussvorlagen wird zugunsten von Geschäftsinteressen der „Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH“ verzichtet.)
Zwischenzeitlich wurden unsere Fragen von Rechnungsamtsleiterin / Kämmerin Frau Schäfer und Herrn Kaldewey, dem geschäftsführenden Gesellschafter der „Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH“ beantwortet. Wir danken Frau Schäfer für die umfassenden und geduldigen Erklärungen und Herrn Kaldewey für die ergänzenden Einblicke in seine Geschäftsführung.
Hier die zusammengefassten Antworten und ergänzenden Erklärungen hinsichtlich der leicht geänderten Beschlussvorlage der Oktobersitzung.

In der Gemeinderatssitzung erklärt Barbara Schuler (ÖL), dass die Ökologische Liste nun den überplanmäßigen Ausgaben zustimmen kann. Sie bittet darum, den zu erwartenden Differenzbetrag von rund 35.000 € für das Geschäftsjahr 2019 gleich als Posten in den Haushalt 2020 aufzunehmen.

Annette Linder (ÖL) ergänzt im Namen der ÖL-Fraktion folgendes:
„Für alle Kinderbetreuungseinrichtungen – kommunal, kirchlich und freie Träger – regen wir folgendes an:
1. Jahresabrechnungen sollen spätestens bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
2. Der Gemeinderat soll über gestiegene Mehrkosten zeitnah informiert werden.
3. Die Aufstellung der Erträge und Aufwendungen soll – orientiert am Beispiel der kommunalen Einrichtung Schatzkiste – für alle Kinderbetreuungseinrichtungen detaillierter sein.

Bürgermeister Singler weist darauf hin, dass beim Trägertreffen der örtlichen Kinderkrippen / Kindergärten zukünftig nicht nur die kommunalen und kirchlichen sondern auch die freien Träger dabei sein werden und dass Angelegenheiten, die alle Einrichtungen betreffen dann in diesem Gremium behandelt werden können.

Der Gemeinderat beschließt mit 12-Ja-Stimmen und einer Enthaltung die überplanmäßige Ausgabe für 2019 in Höhe von 17.801,24 € als über die bereits geleisteten Abschläge hinausgehenden zu erstattenden Betriebskostenanteil der Gemeinde für das Jahr 2018.

11. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Christine Kaltenbach (FWV) möchte wissen, ob es bezüglich des Netzausbaus zur Eliminierung der „weißen Flecken“ im Landkreis Emmendingen etwas Neues gibt. Bürgermeister Singler verneint dies.
  • Nicole Rieser (CDU) fragt, ob schon die konkreten Kosten für den Ausbau der Breisgau-S-Bahn bekannt sind. Bürgermeister Singler verneint dies.
    Stefan Weis (ÖL) möchte wissen, wann der Beginn des Baus der WC-Anlage am Friedhof Siegelau geplant ist und ob die WC-Anlage am Friedhof Bleibach für die Feiertage (Allerheiligen, Allerseelen) offen sein wird. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Gemeindebeteiligung an der WC-Anlage Siegelau Teil der Haushaltsberatungen 2020 und die WC-Anlage am Friedhof Bleibach über die Feiertage geöffnet sein wird.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht die zeitweise unübersichtliche Parksituation vor dem Gutacher Freibad an und fragt, ob und welche Maßnahmen die Gemeindeverwaltung hier ergreifen könnte. Bauamtsleiter Adam antwortet, dass aufgrund der ausreichenden Straßenbreite kein zusätzliches Parkverbot ausgesprochen wird und derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Hauptamtsleiter Adam ergänzt, dass Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst die Parksituation in den letzten Wochen schon verbessert hätten.