Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. März 2021

Am Dienstag, 16. März 2021, findet um 18:30 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Neubau eines Rinderstalls mit Güllegrube gem. Bauvorbescheid und Baugenehmigung auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. §35 BauGB)

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau von Dachgauben und Grundrissänderungen im Dachgeschoss auf dem Flurstück 116/8, Gemarkung Bleibach, St. Georg-Straße 9 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzungen:

  • Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die Ökolüfter in der Grundschule und der Schatzkiste nun laufen und dass die Grundschule ZweiTälerLand 10 CO2-Ampeln vom Schülerforschungszentrum Region Freiburg und der Gisela und Erwin Sick Stiftung erhalten hat.
    (Anmerkung ÖL: Wir freuen uns sehr, dass die Grundschule nun doch noch mit CO2-Ampeln ausgestattet werden konnte. Wir hatten diese aus unserer Sicht sehr wichtige Maßnahme bereits im Oktober 2020 (Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 TOP 9) für alle Kinderbetreuungseinrichtungen und die Grundschule in der Gemeinde vorgeschlagen. Damals wurden die Geräte jedoch noch nicht für notwendig erachtet.)
  • Zur Bekanntgabe Nr. 8 (Trinkwasseruntersuchung) erklärt Markus Adam (Bauamt) auf Nachfrage von Annette Linder (ÖL), dass die Ursache für den seit Monaten im Trinkwasser der Gemeinde feststellbaren höheren Kalk- bzw. Mineralgehalt noch unklar sei. Er stehe diesbezüglich mit dem Technologiezentrum in Karlsruhe in Verbindung.
  • Zur Bekanntgabe Nr. 11 (Bodenaustausch Friedhof Bleibach) möchte Barbara Schuler (ÖL) wissen, warum die Maßnahme so viel günstiger umgesetzt werden konnte. Bürgermeister Singler und Markus Adam erklären, dass man sich bei der Kostenschätzung an einer ähnlichen Maßnahme in Freiamt orientiert habe. Durch Verhandlungen mit den Firmen, die derzeit an den Bahnbaustellen in der Gemeinde tätigt sind, sei es möglich gewesen, den Lehm mit dem Bauschutt günstig abzufahren und den neuen Boden billiger zu bekommen.
  • ÖL-Hintergrundinformation zur Bekanntgabe Nr. 12 („Gemeinsam zur Energiewende“-Banner an der Grundschule): Weitere Informationen zum zugehörigen Projekt ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau finden sich in unserem Kurzbericht von der Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 (TOP 8) und im BZplus-Artikel Gutacher Schulsanierung wird zum Modellprojekt (17.02.2021).

3. Ausbau Radwegverbindung ab Bleibach (Stollen) bis Gutach (Gemarkungsgrenze Waldkirch / Kollnau)

ÖL-Hintergrundinformation: Die Verbesserung der Radweginfrastruktur – insbesondere auch auf dem genannten Streckenabschnitt – war bereits Teil der ÖL-Haushaltsanträge für 2020 und erneut für 2021. Für 2021 wurden nun 8.000 € Planungskosten im Haushalt eingestellt.

Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass er für die Optimierung der Radwegverbindung ein*e Fachplaner*in hinzuziehen möchte und dass sich die Verwaltung bemüht, in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden, welches die Option auf eine bis zu 90%-ige Maßnahmenförderung bietet. Den Streckenabschnitt am Ottensteg möchte man sich ebenfalls genauer anschauen.

Herr Adam fragt, welche weiteren Streckenabschnitte in der Gemeinde bei der Bestandsaufnahme mit der / dem Fachplaner*in noch begutachtet werden sollen.

  • Barbara Schuler (ÖL) nennt den Abschnitt von der Gärtnerei Schätzle bis zum Ortseingang Bleibach. Hier stellen die am Straßenrand geparkten Autos oft ein Problem dar. Zudem fragt sie, ob das Radwegenetzprogramm mit der Förderung eines Radwegekoordinators noch läuft. Markus Adam antwortet, dass in dem von ihm angestrebten Förderprogramm die Bezahlung der / des Planers förderfähig ist.
  • Robert Stiefvater (CDU) nennt den Abschnitt von der Heubrücke bis zur Dorfbrücke in Gutach, da hier ebenfalls die am Straßenrand geparkten Autos zu einer unübersichtlichen Lage führen.
  • Annette Linder (ÖL) ergänzt die Stelle am Stollen Höhe Simonswälderstraße 2, an der die Mitbenutzung des Gehwegs für die Radfahrer*innen endet und diese abrupt auf die Straße wechseln müssen. Im Hinblick auf die Radwegverbindung von Gutach nach Kollnau entlang der Landstraße weist sie auf die trügerische Sicherheit und die zusätzlichen Gefahrensituationen hin, die die Schutzstreifen für Radfahrende an der Kollnauer Hauptstraße mit sich bringen: Dort enden die Schutzstreifen an Engstellen und am Kreisverkehr abrupt und sind z. T. links neben dem Parkstreifen für Pkw angelegt. Problem: Ständige Überfahrt des Schutzstreifens durch Pkw verhindert flüssigen Radverkehr und schafft Gefahrensituationen. Schlecht geparkte oder überbreite Pkw stehen mit einem Rad bereits auf dem Schutzstreifen. Die Breite des Schutzstreifens reicht nicht aus, um sicher vor sich plötzlich öffnenden Autotüren an den geparkten Pkw vorbeifahren zu können.
  • Reinhard Hamann (FWV): Der Rad-und Fußweg nach Siegelau ist optimal ausgebaut und wird von der Bevölkerung gut angenommen. „Schnelle“ Radler nutzen jedoch weiterhin die Straße.
  • Stefan Weis (ÖL): Die Wege zu den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sollten explizit berücksichtigt werden.

4. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

Kämmerin Anna Schäfer stellt die maßgeblichen geplanten Änderungen vor:
1. Auch bei unvorhersehbaren Schulschließungen wie jetzt während der Corona-Pandemie sollen die Entgelte für die Betreuungsangebote weiterhin erhoben werden können. Die Entgelte für die Betreuung selbst bleiben gleich.
2. Der Beitrag für das Mittagessen muss aufgrund des Lieferantenwechsels erhöht werden. Ab dem Schuljahr 2021/22 werden für das Mittagessen am Montag, Dienstag und Donnerstag 45 € pro Monat (bisher: 40 €) erhoben, für das Mittagessen für die Viertklässler*innen, die nicht an der Ganztagesgrundschule angemeldet sind, werden für das Mittagessen am Donnerstag nun 15 € (bisher: 13 €) verlangt.
3. Die Frühbetreuung findet nur noch in Gutach statt.
4. Eine Bearbeitungsgebühr von 12 € soll für unterjährige An- und Abmeldungen eingeführt werden.
5. Im Rahmen des zusätzlichen Nachmittagsunterrichts für die 3. Klassen, den die Schule aufgrund der coronabedingten Ausfälle bis zu den Sommerferien anbieten möchte, soll jeweils ein Mittagessen angeboten werden. Für 10 Mahlzeiten soll ein einmaliger Beitrag von 40 € pro Schüler*in erhoben werden.

Stefan Weis (ÖL) regt an, dass die Gemeinde ermäßigte Betreuungsentgelte anbieten sollte, wenn die Schule länger als 10 Tage geschlossen werden müsse.
Kämmerin Schäfer erläutert, dass für solche Umrechnungen immer ca. 6 Stunden Arbeit in der Verwaltung anfallen. Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Kosten für das Betreuungspersonal auch bei einer Schulschließung weiter von der Gemeinde getragen werden müssen und dass es bei längeren Schulschließungen möglich sei, im Gemeinderat dann individuell einen Erlass der Entgelte zu beschließen. In welcher Höhe das Land für die entfallenen Entgelte aus dem Jahr 2020 aufkomme, sei noch nicht abschließend geklärt – von daher sei es sinnvoll, sich finanziell für das Jahr 2021 abzusichern.
Annette Linder (ÖL) fragt, aus welche Grund die Frühbetreuung nun nur noch in Gutach angeboten wird. Bürgermeister Singler antwortet, dass coronabedingt die Nachfrage geringer und die Betreuung dadurch nur noch in Gutach angeboten worden sei. Dies hätte sich nun gut mit den Eltern und Betreuungskräften eingespielt, so dass eine Betreuung in Bleibach nicht mehr erforderlich sei.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (Jochen Bockstahler fehlt entschuldigt) die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau vom 21.07.2015 in der Fassung der 6. Änderung vom 23.02.2021.
Zudem stimmt der Gemeinderat einstimmig der Regelung für das Mittagessen der 3. Klassen bis zu den Sommerferien 2021 zu.

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2020

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Spendenbericht der Gemeinde für das Jahr 2020 und die Spenden, für die bislang noch kein separater Annahmebeschluss gefasst wurde. Letztere umfassen eine 750 €-Spende für die Schatzkiste, mehrere Spenden mit einer Gesamtsumme von knapp 2.300 € für die Grundschule und die drei Weihnachtsbäume für die Gemeinde.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Jan Hug (FWV): Besteht das Angebot der Gemeinde, Vereinen für ihre Jahreshauptversammlungen den Bürgersaal zu überlassen, auch 2021?
    Bürgermeister Singler: Ja, hierzu soll demnächst auch noch ein Rundschreiben an die Vereine gesendet werden.
  • Jan Hug ( FWV) berichtet, dass die Tatsache, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2020 (TOP 5) dem SC Gutach-Bleibach bei der Erneuerung der Flutlichtanlage keine direkte finanzielle Unterstützung gewährt hat, in den sozialen Medien aktuell kontrovers diskutiert wird. Der Gemeinderat hatte sich angesichts der angespannten Haushaltslage durch die Coronapandemie, der hohen zu bewältigenden Ausgaben im Pflichtaufgabenbereich der Gemeinde (Stichworte: Schulhaussanierung, Feuerwehrhausneubau, Bahnbrücken) und im Sinne der Gleichbehandlung der Vereine dazu entschlossen, dem SC Gutach-Bleibach die geforderten 5.605 € nicht als direkten Zuschuss sondern als zinsloses Darlehen zu gewähren und ergänzend die Bürgschaft in Höhe von 19.695 € zu übernehmen. In der Diskussion würde nun oft behauptet, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Geländes dazu verpflichtet sei, die Flutlichtanlage zu erneuern. Die Verwaltung stellt klar, dass vertraglich geregelt sei, dass der Unterhalt und eine etwaige Erneuerung der Flutlichtanlage dem Verein obliegen.
    Der SC Gutach-Bleibach hat nun eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um den Eigenanteil von insgesamt rund 10.000 € einzuwerben.
  • Stefan Weis (ÖL): Der Stichtag für die Anmeldung der Kita- und Kiga-Kinder ist vorüber. Wie ist hier der aktuelle Stand?
    Hauptamtsleiter Jörg Barth: Der Verwaltung liegen noch keine endgültigen Zahlen aus den Einrichtungen vor.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Gibt es bezüglich des Breitbandausbaus in den „weißen Flecken“ der Gemeinde etwas Neues?
    Bürgermeister Singler: Die erhaltene Rückmeldung erreichte die Gemeinde nicht mehr vor der Einladungsfrist zur heutigen Sitzung. Das Thema wird in der nächsten Sitzung behandelt werden.
  • Annette Linder (ÖL): Das Personal der Kitas, Kigas und Schulen hat in Baden-Württemberg das Recht, zweimal wöchentlich einen Corona-Antigen-Schnelltest von geschultem Fachpersonal durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt das Land, die Einrichtungsträger stellen die Berechtigungsscheine aus. Wie ist dies aktuell in der Gemeinde geregelt?
    Bürgermeister Singler: Die Lehrkräfte erhalten als Landesbeamt*innen die Berechtigungsscheine vom Land. In der Grundschule ZweiTälerLand führt eine Betreuungskraft, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation dazu berechtigt ist, die Tests vor Ort in der Schule durch. In die kommunale Kita Schatzkiste kommt zweimal wöchentlich eine Mitarbeiterin der Schwarzwald-Apotheke Simonswald und führt die Tests vor Ort durch. Die Tests sind für alle Personen freiwillig.
    Bürgermeister Singler ergänzt, dass für die Wahlhelfer*innen am 13.03. sowie vier Tage nach den Landtagswahlen ebenfalls ein freiwilliges Testangebot organisiert wird. Vorgenommen werden die Tests vom pensionierten Allgemeinarzt Dr. Köhler und / oder Mitgliedern des DRK-Ortsvereins, die derzeit Schulungen für die Durchführung der Coronaschnelltests absolvieren. Welche Tests dann zum Einsatz kommen, hängt von den dann geltenden Regeln und Möglichkeiten ab. Die Wahlhelfer*innen werden von der Gemeindeverwaltung über den weiteren Ablauf informiert.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der -satzung der Gemeinde für das Jahr 2021 vom Landratsamt Emmendingen bestätigt wurden. Nach der Bekanntmachung und der siebentägigen Auslage können Haushaltsplan und -satzung dann vollzogen werden, insofern keine Einsprüche eingehen.
  • Bürgermeister Singler und Sebastian Rötzer, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach informieren über das Angebot, Senior*innen über 80 Jahren, die keine familiäre oder sonstige Unterstützung haben, bei der Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung zu helfen und bei Bedarf einen Fahrdienst zum Impfzentrum zu vermitteln.
    Die Organisation übernimmt laut Mitteilungsblatt vom 27.01.2021 die Gemeindeverwaltung.
Mitteilungsblatt, Ausgabe 4 / 2021 vom 27.01.2021; Titelseite

3. Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie

Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K stellt die Sachlage anhand Sitzungsvorlage vor und antwortet anschließend gemeinsam mit Bürgermeister Singler auf die Fragen aus dem Gemeinderat. Aufgrund der umfangreichen Diskussion werden hier die ergänzenden Informationen zur Sitzungsvorlage kurz zusammengefasst:

  • Um die Errichtung von Windkraftanlagen möglichst nur an den Orten zu ermöglichen, für die sich auch die Mehrheit der Gemeindebevölkerung ausspricht, ist bei einer Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplan eine entsprechende Kriterienauswahl für die Flächenausweisung nötig. Bei der Auswahl der Kriterien muss ersichtlich sein, dass der Windkraft substantieller Raum eingeräumt wird und alle Flächen objektiv gleich beurteilt werden. Flächen von Beginn an nach subjektiver Auswahl aus der Planung zu nehmen, ist rechtswidrig. Die Kriterien werden von den Planer*innen vorgeschlagen, von Jurist*innen beurteilt und auf ihre Rechtsmäßigkeit hin geprüft und letztendlich von den Gemeinderät*innen beschlossen. Allein die Festlegung des Mindestabstands zur Wohnbebauung ( 400 m waren es im ersten Verfahren; aktuell können bis zu 1.000 m festgelegt werden) wird wohl dazu führen, dass im Vergleich zum ersten Verfahren insgesamt weniger Flächen in die nähere Überprüfung kommen und auch weniger Einwände zu erwarten sind.
    Auch wenn im Teilflächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind, müssen die späteren Betreiberfirmen vor der Baugenehmigung nachweisen, dass zum Baubeginn die Kriterien (z. B. Lärmimmissionen, Umweltbelange) am geplanten Standort noch erfüllt sind.
  • Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans wird ca. 5-6 Jahre dauern und die Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch – Gutach – Simonswald ca. 500.000 € kosten.
  • Falls weder der alte Teilflächennutzungsplan fortgeschrieben (siehe 3.1 der Sitzungsvorlage) noch ein neuer Teilflächennutzungsplan aufgestellt (siehe 3.2 der Sitzungsvorlage) wird – also auf die Ausweisung von Konzentrationszonen komplett verzichtet wird – werden Standortentscheidungen allein nach den Kriterien des §35 BauGB getroffen: Wenn sich ein Unternehmen, welches Windkraftanlagen baut bzw. betreibt mit der / dem Grundstückseigentümer*in auf die Errichtung eines Windrads an einem bestimmten Standort geeinigt hat, kann beim Landratsamt ein Bauantrag gestellt werden. Das Betreiberunternehmen muss dann auf eigene Kosten verschiedene Nachweise u. a. zur Wirtschaftlichkeit, zum Arten- und Naturschutz, zur Windhöffigkeit und zu den Lärmimmissionen erstellen lassen und vorlegen. Sofern der gewählte Standort dann alle Voraussetzungen erfüllt, hat der Antragssteller einen Anspruch auf die Baugenehmigung. Die Gemeinde hat dann keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Abstände zur Wohnbebauung sind hier nicht festgeschrieben sondern ergeben sich insbesondere aus den Berechnungsdaten für die Lärmimmissionen. Je nach Lage, Bebauung und Windrichtung ergeben sich daraus individuelle Abstände, die aber auch deutlich geringer als die sonst in Flächennutzungsplänen üblicherweise ausgewiesenen Mindestabstände sein können.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme:
1. Das derzeitige laufende Verfahren der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft wird eingestellt.
2. Die Verwaltungsgemeinschaft soll die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald beschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der VVG die Einstellung des Verfahrens und den Aufstellungsbeschluss für das neue Verfahren öffentlich bekannt zu machen und die notwendigen Aufträge an die beteiligten Büros zu vergeben.

Ergänzung vom 6.3.2021: Der Gemeinderat Simonswald sprach sich in seiner Sitzung am 27.01.2021 (TOP 1) ebenfalls für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft aus. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber voraussichtlich erst in der Sitzung am 17.03.2021 beschließen.

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Beate Roser (ÖL) lobt den Winterdienst der Gemeinde insbesondere in den Ortsteilen Siegelau und Oberspitzenbach.

ÖL-Fraktionstreffen: Öffentlich – offen – ONLINE

Aufgrund der Corona-Pandemie findet unser nächstes Fraktionstreffen erneut via Videokonferenz am Mittwoch, 17. Februar 2021, ab 19:00 Uhr statt.
Damit auch weitere interessierte Menschen möglichst einfach bei unserer offenen und öffentlichen Sitzung dabei sein können, haben wir uns für die webbrowserbasierte, freie Videokonferenzsoftware Jitsi Meet entschieden.
Zur Teilnahme einfach am Mittwochabend auf den o. g. Videokonferenzlink klicken und folgende Hinweise berücksichtigen:

  • Desktop / Laptop (empfohlen): möglichst einen Chrome / Chromium-Browser nutzen
  • Smartphone: App für Android bzw. iOS (Datenschutzsensible Nutzer*innen finden die Jitsi-Meet-App ebenfalls im F-Droid-Store.)
  • Mobile Geräte: Stromzufuhr sicherstellen – Videokonferenzen erzeugen einfach einen höheren Stromverbrauch
  • Gute und stabile Internetverbindung sicherstellen
  • Webcam, Mikrofon, Lautsprecher, Headset etc. vorab testen – für eine angenehme Kommunikation mit allen Teilnehmenden empfehlen wir ein Headset
  • Falls wir aus organisatorischen oder technischen Gründen unsere Videokonferenz auf eine andere Jitsi Meet-Instanz verlegen oder eine andere Konferenzsoftware nutzen (müssen), werden wir dies hier auf der Startseite unserer Website umgehend ankündigen!

Unsere Themen:

  • Fragen und Anregungen unserer Gäste
  • Vorbereitung der öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats am 23. Februar 2021
  • Ausarbeitung von Anfragen und Anträgen

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung an unserer Fraktionssitzung.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2021

Am Dienstag, 23. Februar 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Ausbau Radwegverbindung ab Bleibach (Stollen) bis Gutach (Gemarkungsgrenze Waldkirch / Kollnau)

Sachstandsbericht der Verwaltung

ÖL-Hintergrundinformation: Die Verbesserung der Radweginfrastruktur – insbesondere auch auf dem genannten Streckenabschnitt – war bereits Teil der ÖL-Haushaltsanträge für 2020 und erneut für 2021. Für 2021 wurden nun 8.000 € Planungskosten im Haushalt eingestellt.

4. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2020

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.