Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Reinhard Hamann (FWV) fehlt entschuldigt. Selma Beier (FWV) ist seit ihrem Wegzug aus der Gemeinde Mitte Mai 2022 nicht mehr Mitglied des Gemeinderats (siehe TOP 3 der heutigen Sitzung).

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzungen:

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Anna Welle (Stellvertretende Hauptamtsleiterin, welche die Betreuung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine von Seiten der Gemeine übernommen hat) informieren über die aktuelle Situation der Flüchtlingsbetreuung in der Gemeinde:
    • In der Gemeinde leben derzeit 52 geflüchtete Menschen aus der Ukraine, 27 Personen sind bei Bekannten bzw. privat untergekommen oder konnten schon an Wohnungen vermittelt werden, 24 Personen wohnen noch in der ehemaligen Grundschule. Eine 5-köpfige Familie werde wohl auch bald in eine eigene Wohnung ziehen können, für die übrigen werde nach wie vor dringend geeigneter Wohnraum gesucht.
    • Die Gemeinde mietet die Wohnungen an und erhält das Geld vom Landratsamt zurück, die Betreuung findet durch die Caritas und durch Wohnungspat*innen statt. Hier wird auch noch Unterstützung gesucht.
    • Alle Personen sind registriert und bekommen die ihnen zustehende staatliche Unterstützung ausbezahlt (derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ab 1. Juni 2022 dann Hartz IV). Die Kinder sind in Vorbereitungsklassen in Simonswald (Grundschule) und Kollnau (weiterführende Schulen) untergebracht. Vereinsmitglieder des TANG e. V., welche von Beginn an die Hilfsaktion mit koordiniert und betreut haben, kümmern sich derzeit um Arbeitsgelegenheiten für die Erwachsenen.
    • Gutach hat mit 52 geflüchteten die zu erfüllende Quote gemäß dem Königsteiner Schlüssel übererfüllt (zugwiesen wären 42 Personen).
    • Der Unterstützerkreis ist kleiner geworden, einige engagieren sich als Wohnungspat*innen, andere hätten gezielt nur für die Unterstützung bei der Ankunft in der Grundschule zur Verfügung gestanden.
    • Sebastian Rötzer ergänzt sinnbildlich, dass die Flüchtlingsbetreuung Sprint und Marathon zugleich sei: Die Aufnahme in der Grundschule sei der Sprint gewesen. Er appeliert wie beim kürzlich veranstalteten Benefizkonzert der Trachtenkappelle, die menschliche Situation der Geflüchteten an die erste Stelle zu setzen. Unter den Geflüchteten seien auch Personen, die die usbekische Staatsangehörigkeit hätten, sich zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs jedoch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine befanden und selbstverständlich ebenso geflohen wären. Wenn die Gutacher Gemeindebevölkerung plötzlich gemeinsam fliehen müsste, wären darunter auch Personen unterschiedlicher Herkunft, Ethnie und Staatsangehörigkeit.
    • Zu den Spendengeldern: Die zu Beginn von Hr. Hartmann privat eingesammelten Geldspenden wurden aufgebraucht bzw an TANG e. V. und Mission Lifeline, welche die Hilfsaktion ebenfalls unterstützten, übergeben. Die Gemeinde Gutach verwaltet derzeit nur die Geldspenden in Höhe von 2.024 €, die beim Benefizkonzert der Trachtenkappel eingenommen wurden. Diese sollen entsprechend für die weitere Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden. Man wird auch mit TANG e. V. über einen finanziellen Ausgleich der bisherigen und zukünftigen Unterstützugn bei der Flüchtlingsbetreuung in Gutach reden.
  • Markus Adam (Bauamt) zu Punkt 6 Schlussabrechnung DB Kreuzungsvereinbarungen: Es müssen noch Schäden im Untergrund geklärt und behoben werden, ansonsten sind die DB-Baustellen aber abgeschlossen.
  • Jörg Barth (Hauptamt): Der Gutacher Weg ist nun offiziell auf dem Abschnitt vom Friedhof Gutach bis zur Brücke am Rittweg herabgestuft und nur noch für Landwirtschafts-, Fuß- und Radverkehr freigegeben, so wie es in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 (TOP 11) beschlossen worden war. Die verkehrsrechtliche Anordnung traf am 10.5.2022 ein, seit 23.5.2022 stehen nun die Schilder. Die Gemeinde wird bei der Polizei in Waldkirch darum bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zeitnah zu kontrollieren. Auf Bitte von Robert Stiefvater (CDU) soll auf die Neuregelung auch nochmals im Mitteilungsblatt hingewiesen werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Auf der gemeindeeigenen Fläche im Baugebiet „Alte Ziegelei“ soll bekanntlich ein neues Wohnhaus von und für die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e. V. gebaut werden. Nach Rücksprache mit dem Leiter soll im Juni / Juli 2022 ein Vorgespräch stattfinden. Da das derzeit laufende Bauprojekt der Lebenshilfe in Elzach gerade viele Ressourcen bindet, will der Verein erst 2023 in die Planung einsteigen, 2024 sollen dann die Abstimmungen in den Gremien und die Förderanträge laufen, so dass erst Mitte 2025 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Auf Rückfrage von Annette Linder (ÖL) erklärt Wencke Heß (Bauamt), dass es derzeit keinen Bedarf für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gäbe. Zuerst müssten die Plände der Lebenshilfe vorgelegt werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) erklären, dass es zeitlich nicht mehr reichen werde, in der regulären Juni-Sitzung den Haushalt für 2022 zu beschließen und schlagen 2 Optionen vor:
    1. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Anfang / Mitte Juli, dann Haushaltsbeschluss in der regulären Gemeinderatssitzung am 26.7.2022.
    2. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Ende Juni, dann Haushaltsbeschluss in einer Gemeinderatssondersitzung Mitte Juli.
    Der Gemeinderat spricht sich für Option 1 aus.

3. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ausscheidung aus dem Gemeinderat von Gemeinderätin Selma Beier nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO, wegen Wegzug aus der Gemeinde

Selma Beier (FWV) ist Mitte Mai 2022 aus der Gemeinde weggezogen und hat somit die Eigenschaft als Einwohnerin der Gemeinde und dadurch die Wählbarkeit gemäß § 31 (1) GemO verloren.
Der Gemeinderat stellt einstimmig die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit führen nach § 15 (1) GemO und § 16 (1) und (2) bei Gemeinderätin Selma Beier (FWV) fest. Somit scheidet Selma Beier aus dem Gemeinderat aus.
Bürgermeister Sebastian Rötzer blickt in einer kurzen Ansprache auf ihre Amtszeit zurück und dankt ihr mit Worten und Blumen für ihr ehrenamtliches Engagement im Gremium.

4. a) Entscheidung über das Nachrücken des anlässlich der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 gewählten Ersatzbewerbers Ralf Eberhardt in den Gemeinderat bzw. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO

Der Erklärung von Ralf Eberhardt, aus Fürsorgegründen für die Familie gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO nicht für Selma Beier und die Freie Wähler Vereinigung (FWV) in den Gemeinderat nachzurücken, bringen die Gremiumsmitglieder Bedauern und Verständnis entgegen.
Mit einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat, die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2 GemO führen, anzuerkennen.
Da es auf der bei der Gemeinderatswahl 2019 gewählten Liste der FWV keine weiteren Nachrückerkandidat*innen gibt, hat die Fraktion der FWV nun nur noch 5 Mitglieder. Der Gemeinderat besteht künftig aus 13 Mitgliedern (5 FWV, 4 ÖL, 4 CDU) ergänzt durch den ebenfalls stimmberechtigten Bürgermeister Sebastian Rötzer.

4. b) Entscheidung über die Besetzung im Verwaltungsausschuss und ggf. weiterer Ausschüsse im Zuge des Ausscheidens von Frau Selma Beier

Selma Beier war Mitglied im Verwaltungsauschuss, Stellvertreterin für Christine Kaltenbach im Technischen Ausschuss sowie Mitglied im nicht beschließenden Jugendausschuss, dem Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung.

  • Christine Kaltenbach (FWV) übernimmt den Sitz im Verwaltungsausschuss.
  • Jan Hug (FWV) übernimmt die Stellvertretung im Technischen Ausschuss.
  • Der nicht beschließende Jugendausschuss hat während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch nie getagt, die Arbeitsgruppe Schulentwicklung wurde Seitens der Verwaltung seit Abschluss Zusammenlegung der Grundschulstandorte nicht mehr einberufen und das Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen fand zuletzt vor Beginn der Coronapandemie statt. Falls diese Gremien während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch einmal zusammentreten sollten, wird Christine Kaltenbach für die FWV teilnehmen.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

5. Bericht des Verkehrsplaners Ing. Dieter Pfaff aus Freiburg über das Ergebnis der Prüfung zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer an der Landstraße und ggf. Alternativen

Verkehrsplaner Dieter Pfaff erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die bereits im Prüfbericht zusammengefasste Analyse und seine Empfehlungen:

Die Gutacher Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) Richtung Waldkirch-Kollnau bis Brücke Herrenweg bietet aufgrund der beengten Platzverhältnisse zwischen Elz und Felswand keine Gestaltungsmöglichkeiten für einen adäquaten Schutz der Fahrradfahrer*innen:

  • 1a) Ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg würde eine Breite von 10,25 m benötigen, es stehen aber nur 7,30 m zur Verfügung.
  • 1b) Auch für die Markierung benutzungspflichtiger Radfurten reicht der Platz nicht. Diese müssten bei erlaubten Höchstgeschwindigkeiten ≥ 50 km/h (derzeit sind 70 km/h erlaubt, da außersorts) mind. 2 m breit sein und durch einen mind. 0,75 m breiten Sciherheitsstreifen von der Fahrbahn, die dann noch eine Restfahrbahnbreite von mind. 5,5 m aufweisen müsste, abgetrennt sein.
  • 1c) Die Markierung von nicht-benutzungspflichtigen Schutzstreifen (gestrichelte Linien) ist außerorts nicht erlaubt. Ortsschilder dürfen deswegen nicht einfach versetzt werden und zudem würde auch der Platz für Schutzsstreifen nicht ausreichen.
  • 2a) Bauliche Maßnahmen zur Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn und des Gehweges sind aufgrund der engen Tallage zwischen Elz und Felswand sind aufgrund des hohen technisch-baulichen Aufwands und der immensen Kosten nicht umsetzbar.
  • 2b) Eine Beschilderung mit Überholverbot für Fahrräder und einer Geschwindkeitsreduktion auf 50 km/h würde das Verkehrsamt höchstwahrscheinlich ablehnen und würde in der Praxis wohl kaum zu einem Sicherheitsgewinn für Radfahrende führen.

Empfohlene Alternativroute (2c): Ausbau des bereits jetzt von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen viel genutzten Weges zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach. An der Shell-Tankstelle ermöglicht die bestehende Fußgängerampel den Radfahrer*innen das sichere Queren der Straße. Im Ortsteil Gutach könnten die Radfahrer*innen entlang der Straßen Zur Heubrücke, Elzstraße und Herrenweg über die Brücke Herrenweg fahren und so auf den bereits bestehenden Radweg Richtung Waldkirch-Kollnau gelangen.
Die aktuelle Wegbreite beträgt 1,30 m (ursprünglich waren es 1,50 m).
Wird dieser als regelgerechter Fahrradweg ausgebaut, so müsste dieser 2,5 m breit, asphaltiert und beleuchtet werden.
Wird er hingegen dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet mit dem Zusatz „Fußgänger und Radfahrer frei“, dann muss dieser nicht geteert und beleuchtet werden. Hier kann ein wassergebundener Belag aufgebracht werden. Allerdings muss die Breite auch 2,50 m betragen. Diese Lösung empfiehlt Hr. Pfaff.

  • Robert Stiefvater (CDU): Wenn der Radweg verlegt wird, dann muss die Parksituation entlang der Elzstraße mitbetrachtet werden, da die auf beiden Straßenseiten im Wechsel abgestellten Fahrzeuge den Verkehr unübersichtlich und gefährlich machen. Hier müsste man sich Gedanken über ein einseitiges Parkverbot und / oder eine Einbahnstraßenregelung machen.
  • Annette Linder (ÖL): Vielen Dank an Hr. Pfaff für den anschaulichen Vortag der Prüfungsergebnisse und an die Gemeindeverwaltung für die Beauftragung der Prüfung. Bereits in unseren Haushaltsanträgen für das Jahr 2020 hatten wir als ÖL die Optimierung dieses Radwegabschnittes gefordert. Ich bitte die Gemeindeverwaltung darum, nun bald eine gute Lösung mit den Grundstückseigentümer*innen zu finden und diesen ein ordentliches Angebot zu machen, damit das Radfahren für alle Schüler*innen, Berufspendler*innen und Freizeitradler*innen auf der Strecke sicherer wird.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich ebenfalls für die Dringlichkeit der Umsetzung aus, da der Radverkehr auf dem Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke und in der Elzstraße stark zugenommen hat und findet Robert Stiefvaters Vorschlag mit dem einseitigen Parkverbot in der Elzstraße sinnvoll.
  • Clemens Elsner (FWV) sieht keinen Bedarf, den Radweg auszubauen und verweist darauf, dass die Fahrradfahrer*innen die Route über die Gemeindeverbindungsstraße am Schönwasen vorbei nehmen sollen.
  • Rosa Wernet (CDU) schließt sich Clemens Elsner an. Der Weg sei ausreichend breit und man müsse nicht zu dritt nebeneinander fahren. Außerdem beklagt sie als Landwirtin, dass viele Radfahrer*innen ins Feld ausweichen und somit die Wege immer breiter ausfahren würden. Sie befürchtet, dass dies auch bei einer Verbreiterung des Weges nicht aufhören wird.
  • Stefan Weis (ÖL): Ja, es gibt die Möglichkeit, über die Gemeindeverbindungsstraße zu fahren. Tatsache ist aber, dass der Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke viel genutzt wird, auch von Schulkindern. Es geht hier auch um die Reduktion von Unfallgefahren und Schaffung sicherer Schulwege.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich für einen asphaltfreien Ausbau aus und betont, dass es auch darum gehe, den Weg so zu ertüchtigen, dass er auch bei Regen sicher und sauber befahrbar sei.
  • Clemens Elsner (FWV) entgegnet, dass die Gemeidne eben nur dort bauen könne, wo sie den Grund besitze und dass man den Weg bei Unstimmigkeiten auch generell für Radfahrer*innen sperren und mit einer Beschrankung nur Fußgänger*innen den Durchgang ermöglichen könne.
  • Nicole Rieser (CDU) spricht sich ebenfalls für einen asphaltfreien Ausbau aus und fragt, ob man nicht alternativ im Bereich des Schönwasens im Anschluss an den Radweg einen Schutzstreifen anbringen könnte.
    Hr. Pfaff erklärt, dass dies dort aufgrund der Tempo-30-Zone nicht zulässig ist – hier müssen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen die Straße teilen.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) sichert zu, dass sich die Verwaltung Gedanken machen und dieses Anliegen bei der Haushaltsplanung im Blick haben wird.

6. Betriebliches Gesundheitsmanagement: Einführung von JobRad

Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) erläutern die Beschlussvorlage und beantworten die Fragen aus dem Gemeinderat.

  • Christine Kaltenbach (FWV): Entstehen dadurch Mehrkosten für die Gemeinde oder gleichen sich die Ausgaben durch die eingesparten Sozialabgaben aus?
    Antwort Hauptamt: Die monatliche Leasingrate liegt je nach Kaufpreis des JobRads bei 50 bis 100 € und wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin abgezogen. Dadurch spart die Gemeinde einen kleinen Betrag bei den Sozialabgaben. Umgekehrt übernimmt die Gemeinde die Beiträge für die jährliche Wartung (5 €) und die verpflichtende Vollkasko-Versicherung (7 €).
    Jan Hug (FWV): Gegengerechnet verursacht das JobRad-Angebot keine Mehrkosten und kaum Mehraufwand für die Verwaltung.
  • Stefan Weis (ÖL): Was passiert, wenn ein*e Mitarbeiter*in den Leasingvertrag vor Laufzeitende (36 Monate) kündigt – muss dann die Gemeinde den Vertrag fortführen?
    Antwort Hauptamt: Der Einzelleasingvertrag mit JobRad kann dann gekündigt werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit gibt es ebenfalls eine Regelung und Versicherung. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Mehrkosten.
  • Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) ergänzen, dass sich das Angebot nur an Personen richtet, die ein Bruttogehalt von der Gemeinde beziehen. Ehrenamtlich Tätige wie Feuerwehrleute und Gemeinderät*innen gehören nicht dazu.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Einführung des JobRads für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau.

7. Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Waldfläche mit 29.171 qm (An der Halde), Flurstück 96 gem. § 25 LWaldG

Wencke Heß (Bauamt) erläutert, dass der Kauf vom Gutacher Forstrevierleiter Ulrich Volk und von Dr. Frieder Hepperle, Leiter der Außenstelle Waldkirch im Forstamt des Landratsamts Emmendingen, empfohlen und der Preis als angemessen beurteilt wurde. Der Kauf ist wichtig für die Erschließung der übrigen kommunalen Grundstücke in diesem Bereich.
Gemäß der rechtlichen Vorgaben muss das Vorkaufsrecht von er Gemeinde innerhalb von 2 Monaten gezogen werden. Parallel wird vom Landratsamt formal ein Bieterverfahren eröffnet, wie es immer erfolgen muss, wenn ein Waldstück an eine*n Nicht-Landwirt*in bzw. Nicht-Waldbesitzer*in verkauft wird.
Auf Rückfrage von Jan Hug (FWV) erklärt sie, dass der Kaufpreis von 38.895 € im Haushalt 2022 eingestellt ist und dass das Bieterverfahren nichts am Ablauf des Vorkaufsrechts ändert.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Gemeindliche Vorkaufsrecht gem. Kaufvertrag vom 24.03.2022, UVZ 530/2022, geltend zu machen und alles Notwendige zu veranlassen.

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Spenden der Narrenzünfte Silberklopfer, Leimedeyfel und Felsteufel von insgesamt 90 € und zusätzlich 750 € von der Volksbank für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste anzunehmen.
Ebenfalls einstimmig werden 500 € für die Gutacher Feuerwehr von der Firma Gütermann angenommen.

9. Sachstandsbericht zur vorläufigen Kostenzusammenstellung des Feuerwehrgerätehauses

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass aktuell noch Abstimmungen bezüglich der IT und der Netzwerktechnik im neuen Feuerwehrhaus laufen. Die Inneneinrichtung soll Anfang Juni im Feuerwehrausschuss besprochen werden. In der Gemeinderatssitzung am 28.6.2022 sollen möglichst alle noch offenen Posten benannt werden, damit klare Aussagen zu den Gesamtkosten getroffen werden können.
  • Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) dankt Annette Linder (ÖL) für die von ihr zusammengestellte Auflistung der Kosten und Informationen zum Neubau des Feuerwehrhauses vom 23.7.2019 bis 3.5.2022. Dadurch konnte sie der in der Gemeinderatssitzung am 3.5.2022 (TOP 7) geäußerten Bitte, die Zahlen für die Gemeinderät*innen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten, besser nachkommen.
    Sie ergänzt, dass für das Jahr 2021 noch 18.000 € für die Bauleitung und die Architektenleistung nachgetragen werden müssen.
  • Barbara Schuler (ÖL) dankt Frau Stammberger und der Verwaltung für die erstellte Übersicht.
  • Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass die Schlussabrechnung erstellt und vorgelegt wird sobald die Rechnungen der einzelnen Gewerke eingegangen sind. Die Schlussabrechnung sei auch für die Vorlage bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wichtig.
  • ÖL-Information: Ergänzend zu den o. g. Anlagen dürfen wir hier mit freundlichem Einverständnis von Robert Stiefvater (CDU; Architekt des Feuerwehrhauses) ergänzend seine Kostenberechnung vom 18.05.2020 veröffentlichen. Vielen Dank dafür.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Clemens Elsner (FWV) und Bürgermeister Sebastian Rötzer gratulieren Hansjörg Weis (FWV) im Namen des Gemeinderats und der -verwaltung jeweils mit einem kleinen Geschenk zum 60. Geburtstag.
  • Annette Linder (ÖL) bittet die Verwaltung, den Sitzungstermin des Verwaltungsausschusses im Juli möglichst frühzeitig bekanntzugeben und schlägt vor, im September / Oktober 2022 wieder eine ganztägige Gemeinderatsklausurtagung durchzuführen.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) greift den Vorschlag auf und bittet die Fraktionen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Themenvorschläge für die Klausurtagung einzureichen.


Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Anfragen / Anträge der ÖL-Fraktion

Unsere vorab eingereichten Anfragen / Anträge (20.05.2020) und Anfragen / Anträge (26.06.2020) zur Junisitzung befassten sich mit folgenden Themen:

  • Auswirkungen der Coronapandemie auf den Gemeindehaushalt (siehe TOP 12)
  • Kostenzusammenstellung für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbads (siehe TOP 11)
  • Abschlussrechnung Baugebiet „Alte Ziegelei“ (siehe TOP 2)
  • Statusbericht Baugebiet „Alter Sportplatz“ (siehe TOP 2)
  • Kostenschätzung Feuerwehrgerätehaus
  • Verkehrssituation an der B294 und Lärmaktionsplan (TOP 6)
  • Digitalisierung Grundschule ZweiTälerLand (TOP 7)
  • Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser (TOP 9)
  • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abläufe in der Grundschule Zwei-TälerLand (TOP 10)

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Stefan Kaltenbach, Gesamtkommandant der FFFW Gutach im Breisgau, merkt an, dass die Verantwortlichen der Feuerwehr über die letzten Änderungen am Bauplan des Feuerwehrhauses vorab nicht ausführlich informiert wurden.
    Als aktiver Motorradfahrer weist er zudem im Hinblick auf TOP 5 darauf hin, dass auch Quads, alte Traktoren und getunte Autos Lärmquellen sind und bei der Lärmreduktion nicht nur die Motorradfahrer im Fokus stehen sollten.
    Die Verwaltung antwortet, das die Bauplanänderung des Feuerwehrhauses einen zweiten Fluchtweg beinhaltete und diese Änderung dringlich und obligat für die Baugenehmigung war.

2. Bekanntgaben

  • Ergänzend gibt Bürgermeister Singler bekannt, dass die Gemeinde für die klimafreundliche Sanierung des Mittelbaus der Grundschule ZweiTälerLand über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus der L-Bank 142.000 € erhalten hat.
  • Zudem sind vom Land 230.000 € Zuschuss für das Feuerwehrhaus bewilligt worden.

3. Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2019 durch Polizeioberrat Ulrich Hildenbrand (Leiter des Polizeireviers Waldkirch)

Herr Hildenbrand stellt den Bericht zur polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik 2019 in Gutach vor. Wir freuen uns, dass die Gemeindeverwaltung dem Antrag der ÖL-Fraktion gefolgt ist und den Bericht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht hat.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

  • 2019 wurden 92 Straftaten in der Gemeinde registriert, ein Rückgang nach 113 Straftaten 2018. Im Jahr 2018 war die Straftatenanzahl durch mehrere Sachbeschädigungen durch Graffiti deutlich angestiegen, für die jedoch die verantwortliche Person ermittelt werden konnte. (siehe: Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2018 in Gutach aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019, TOP 3)
  • Die Aufklärungsquote lag bei 62 %.
  • Von den 92 Delikten entfielen 23 auf Betrug, 20 auf Körperverletzung / Nötigung / Raub, 18 auf Diebstahl, 12 auf Sachbeschädigungen, 2 auf Sexualdelikte und 17 auf sonstige Delikte, wie z. B. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Umweltdelikte.
  • Der Anstieg an Betrugsfällen folgt einem landesweiten Trend, zu dem auch die „klassischen“ Internet-Betrügereien wie Bestellen-und-nicht-bezahlen und Verkaufen-und-nicht-liefern gezählt werden.
  • Die Zahl der Diebstähle und der Sachbeschädigungen war rückläufig. 2018 war zudem kein Wohnungseinbruch zu vermelden.
  • Der deutliche Anstieg im Bereich Raub / Körperverletzung / Nötigung war auf „Fasnet-Crasher“ zurückzuführen – Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Ausfälligkeiten den Jubiläumsumzug 2019 massiv gestört hatten. Hier passte die Polizei gemeinsam mit den veranstaltenden Narrenzünften die Sicherheitskonzepte für nachfolgende Veranstaltungen an. Auch drei Hundebisse wurden in der Kategorie Körperverletzung registriert.
  • Der Raubüberfall auf einen Einkaufsmarkt, welcher sich just an dem Abend ereignete, als Herr Hildebrand im Vorjahr die Kriminalitäts- und Unfallstatistik im Gemeinderat vorstellte, ist bislang ungeklärt.
  • Die Häufigkeitszahl, d.h. die Anzahl der Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner, betrug 2.054. Damit ist Gutach ein ruhiges Fleckchen und liegt deutlich unter den Häufigkeitszahlen von Waldkirch, Denzlingen, Freiburg, dem Landkreis Emmendingen und dem Land.
  • Es wurden insgesamt 54 Tatverdächtige ermittelt, welche in der Mehrheit männlich, erwachsen und deutscher Nationalität waren. Einzelne Personen hatten mehrere Straftaten begangen. Im Vergleich zu den Vorjahren waren aufgrund der „Fasnet-Crasher“-Fälle mehr Tatverdächtige jüngeren Alters darunter.

Verkehrsunfallstatistik

  • 2019 (2018: 34) wurden insgesamt 27 Verkehrsunfälle – 11 mit verletzten Personen, 16 mit Sachschäden – sowie 39 Kleinstunfälle („Bagatellschäden“) polizeilich festgestellt.
  • Beteiligt waren an diesen überwiegend Pkw (37), Lkw (3), Krafträder (2), Fahrräder (2), Bus (0), Fußgänger*in (2) sowie Sonstige (5). Dass die Zahl der Beteiligten höher liegt als die der Verkehrsunfälle liegt daran, dass nicht nur die verursachende sondern auch die geschädigte Person (z. B. unter „Sonstige“ mit einem beschädigten Gartenzaun) in der Statistik geführt wird.
  • Typische Unfallursachen waren Missachtung der Vorfahrt, überhöhte / nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Fehler beim Abbiegen / Wenden / Rückwärtsfahren. Unfallursachen, die wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden konnten, werden unter „Sonstige“ geführt.
  • Es gab keine konkreten Unfallhäufungsstellen. Am Kreisverkehr ereigneten sich vier Unfälle, jedoch stets mit unterschiedlichem Hergang und verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Die Situation wird wird jedoch beobachtet werden.
  • „Alkohol am Steuer“ wurde – wie auch in den anderen Elztalgemeinden – meist tagsüber bei Personen mittleren Alters mit vermutlich suchtbedingt hohen Promillewerten von 1,5 bis 2,0 Promille festgestellt. Demgegenüber würden nur äußerst selten junge „Partyfahrer“ unter Alkoholeinfluss fahren.

Abschließend geht Herr Hildenbrand noch auf den Verkehrslärm und respektive die Rolle der Motorradfahrer*innen darin ein. Dieses Problem könne nicht allein durch Verkehrsüberwachung gelöst werden, da für eine umfassende Kontrolle die personellen Ressourcen fehlen und bei Kontrollen in der Regel auch nur selten Regelverstöße und illegale Anbauten entdeckt würden. So würden auch bei zulassungskonformen Fahrzeugen und eingehaltener Höchstgeschwindigkeit die Lärmgrenzwerte überschritten.
Aus seiner Sicht ist – neben den ggf. anzupassenden gesetzlichen Vorgaben – Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit nötig und zielführend, um z. B. mit Lärmpegelmessern die Fahrer*innen auf den von ihnen verursachten Lärm hinzuweisen und an eine lärmreduzierende Fahrweise zu appellieren.

4. Auftragsvergabe Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig für die Bruttoangebotssumme von 762.449,62 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Moser GmBH & Co. KG aus Freiburg.
Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) war zuvor als verantwortlicher Architekt befangen vom Ratstisch abgerückt. Gemeinderätin Selma Fischer (FWV) fehlte bei der Sitzung entschuldigt.
Insgesamt waren für die Bauarbeiten sechs Angebote eingegangen. Das nun angenommene Angebot liegt im kalkulierten Preisrahmen (731.449,62 € + 31.000 € für den Blitzschutz). Da die Arbeiten in diesem Jahr noch abgeschlossen werden sollen, wird die Gemeinde wohl noch von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung profitieren können.

5. Beitritt der Gemeinde Gutach im Breisgau zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes Baden-Württemberg

Den Kernforderungen der Initiative Motorradlärm, nach welchen Motorräder leiser gebaut und gefahren werden müssen und rücksichtsloses Fahren deutlichere Folgen haben muss, schließt sich die Mehrheit des Gemeinderats an.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Initiative Motorradlärm mit 9 Stimmen zu.
Fünf Gemeinderät*innen enthalten sich der Stimme, u. a. mit der Begründung, dass die Initiative eine Stigmatisierung aller Motorradfahrer*innen und der Weg bis zu Motorradfahrverboten nicht mehr weit sei.

6. Antrag der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der B294 (Gemarkung Bleibach und Gutach) von 100 km/h auf 80 km/h

ÖL-Information vorab (war nicht Teil der Gemeinderatssitzung):

  • Der Schutz der Bevölkerung vor (Verkehrs)lärm ist wichtig. Ein effizienter Lärmschutz kann nur auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen gelingen.
  • Der gemeinsame Lärmaktionsplan 2014 / 2015 von Waldkirch und Gutach im Breisgau wies entlang der B294 in drei Abschnitten Lärmbelastungen nach und empfahl als kurzfristige Maßnahmen jeweils eine Erneuerung der (damals schon maroden und unzureichenden) Lärmschutzwände mit Erhöhung und Verlängerung bzw. an einer Stelle die Prüfung einer Neuerrichtung. Als mittelfristige Maßnahme wurde jeweils die Aufbringung eines lärmarmen Fahrbahnbelags empfohlen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde nicht als geeignete Maßnahme genannt. (Seiten 10, 17, 18 des Lärmaktionsplans)
  • Um Verkehrslärm „hörbar“ zu reduzieren, können laut Umweltbundesamt verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Schalldruckpegelreduktionen erzielen (Auswahl):
    • geräuschmindernder Fahrbahnbelag -4 bis -8 dB(A)
    • Lärmschutzwände (Abschirmung) -5 bis -10 dB(A) (im Idealfall bis zu -15 dB(A))
    • Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h -1 bis -3 dB(A)
  • Ein geräuschmindernder Fahrbahnbelag wurde auf der Gemarkung Gutach (im Gegensatz zu Waldkirch) bislang laut Beschlussvorlage nicht aufgebracht.
  • Änderungen des Schalldruckpegels können ab ca. 1 dB(A) gerade unterschieden und ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen werden. Eine Änderung um 10 dB(A) entspricht einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke.

Diskussion (Auszüge) und Beschluss in der Gemeinderatssitzung:

Die Verwaltung stellt den Antrag vor und argumentiert für die Geschwindigkeitsreduzierung, da diese eine erhebliche Lärmentlastung für die Anwohner*innen und den Gutacher Friedhof bringen würde.
Beate Roser (ÖL) fragt, ob damit wirklich eine für die Anwohner*innen spürbare, erhebliche Lärmreduktion erreicht werden kann, da eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 auf 80 km/h statistisch nur eine Lärmreduktion von 1 bis max. 3 dB(A) bringt. Frau Wencke Heß (Bauamt) antwortet, dass aus ihrer Sicht auch schon eine Reduktion um 1 dB(A) eine Verbesserung bringen würde und betont das insgesamt hohe Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass insbesondere nachts noch deutlich schneller und damit lärmintensiver gefahren werden würde.
Annette Linder (ÖL) verweist auf den Lärmaktionsplan und die darin empfohlene Aufbringung eines geräuscharmen Fahrbahnbelags und die Sanierung bzw. Neuerrichtung von Schallschutzwänden sowie deren wissenschaftlich nachgewiesenen deutlich höheren Nutzen. Sie möchte wissen, warum in den Gutacher Abschnitten kein geräuscharmer Fahrbahnbelag verlegt wurde und inwieweit seit 2015 Maßnahmen bezüglich der Schallschutzwände ergriffen wurden. Bürgermeister Herr Singler antwortet, dass der „Flüsterasphalt“ damals von übergeordneten Stellen „aus technischen Gründen“ abgelehnt worden sei; ein Grund seien auch die Folgen der dafür langen notwendigen Sperrung der B294 gewesen. Erst in 15 bis 20 Jahren, wenn eine Fahrdeckenerneuerung notwendig werde, könne hier wieder über einen „Flüsterasphalt“ diskutiert werden. Die Schallschutzwände seien nicht erneuert worden. Dies wurde der Gemeinde zwar von den zuständigen Stellen zugesagt, ist bis jetzt jedoch noch nicht erfolgt. Auf die Rückfrage von Annette Linder (ÖL) hin, ob die Gemeinde etwas tun könne, um die Erneuerung der Lärmschutzwände zu beschleunigen, antwortet Bürgermeister Singler bedauernd mit nein.
Hansjörg Weis (FWV) spricht sich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung aus („Man darf bald gar nichts mehr“).
Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die lärmintensiven Lkw nach wie vor 80 km/h fahren dürfen und dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung für Pkw die einzige Lkw-Überholmöglichkeit im Elztal entfallen würde – es sei denn, man würde die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auch gleich noch auf 60 km/h begrenzen.
Reinhard Hamann (FWV) ergänzt, dass schon fast überall 80 km/h auf der B294 gelten würde. Er betont, dass die Ortschaften durch die Straße entlastet werden sollen und viele Häuser – insbesondere am Stollen – erst nach der Straße gebaut wurden.
Die Gemeinderat lehnt die Geschwindigkeitsreduzierung mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme ab.

7. Freigabe der Digitalisierungsmittel im Haushaltsplan 2020 für die Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der von der ÖL-Fraktion vorab eingereichten Fragen hatte Frau Wencke Heß (Bauamt; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) noch kurzfristig Herrn Grüninger (Lehrer an der Grundschule ZweiTälerLand; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) und Herrn Heitz (Geschäftsführer der Firma ComComS, welche die Schuldigitalisierung mitgestalten soll) eingeladen. Dafür und für die vielen bereichernden Informationen in der Sitzung möchten wir uns als ÖL-Fraktion an dieser Stelle herzlich bei Frau Heß, Herrn Grüninger und Herrn Heitz bedanken.

Herr Grüninger berichtet, dass das Lehrerkollegium vom bereits vorhandenen Präsentationswagen „Indicar“ begeistert ist und die Anschaffung weiterer 3 Wagen befürwortet. Ein Wagen beinhaltet u. a. Beamer, Dokumentenkamera, DVD- und Blueray-Player und Soundsystem und kann mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten bedient werden.
Er berichtet, dass der Medienentwicklungsplan (MEP) der Schule gute Fortschritte macht und dass aktuell viele Umfragen – auch unter den Schüler*innen – laufen.

Frau Heß nimmt Bezug auf die eingereichten Fragen und bekräftigt, dass es zunächst nur um die Ausstattung der Lehrer*innen, die allgemeine technische Infrastruktur und Präsentationsmittel und nicht um die Ausstattung von Schüler*innen mit Endgeräten geht. Die im Beschlussvorschlag genannten Digitalisierungsschritte sollen gemeinsam mit der Firma ComComS erfolgen, welche auch die Wartung und den Support übernimmt.

Herr Heitz stellt das Konzept INDIKON zur Schuldigitalisierung und die Angebote seiner Firma für Schulnetzwerke vor und beantwortet in seinem Vortrag sowie im Anschluss noch einige offene Fragen – hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Präsentationswagen Indicar (s.o.): Ein Wagen kostet rund 2.100 €. Drei weitere Wagen werden angeschafft. Die Wartung erfolgt durch ComComS.
  • WLAN-Ausleuchtung: Insgesamt sollen 10 Klassenzimmer mit WLAN versorgt werden, damit die Präsentationswagen in allen Räumen genutzt werden können. Ein neuer Switch wird hierzu benötigt um später ggf. auch einen Glasfaseranschluss adäquat nutzen zu können. Eine genaue Kostenschätzung liegt hierzu noch nicht vor.
  • NAS-Server: Der Zentralspeicher mit Fernzugang für die Lehrer*innen kostet knapp 3.000 €. Die Lehrer*innen werden zu Beginn im Umgang mit dem System geschult. Den weiteren Support übernimmt ComComS.
  • Convertibles: Es sollen drei Convertibles (15″, core i5, 8 GB RAM, SSD, OS: Win10 pro Indikon-Edition) für je rund 900 € netto angeschafft werden. Diese sind zunächst vorrangig zur Benutzung der Präsentationswagen gedacht. Support und Softwareaktualisierungen werden von ComComs übernommen.
  • Frage: Inwiefern können andere Geräte, Betriebssysteme, Software etc. angebunden und genutzt werden? Können z. B. auch mit einem Nicht-Win-10-Gerät die Präsentationswagen bedient und auf alle Funktionen des NAS-Servers zugegriffen werden? Muss – falls mittelfristig erforderlich und gewünscht – digitaler Unterricht dann zwingend über Microsoft-Teams erfolgen (Homeschooling in Teams)? (Was z. B. bedeuten würde, dass Lehrende und Lernende im Zweifelsfall über Win10-Geräte und einen kostenpflichtigen Win-Teams-Account verfügen müssten).
    Antwort: Es können auch andere Endgeräte eingebunden werden. Auf den Convertibles und anderen Endgeräten kann auch andere Software für digitalen Unterricht wie BigBlueButton, Moodle etc. installiert / genutzt werden. Falls eine Homeschooling-Lösung benötigt wird, ist dies also grundsätzlich auch ohne Microsoft-Teams oder Microsoft365 möglich.
  • Der Inklusivservice umfasst Support via Telefon, E-mail und Fernwartung sowie max. 4 Technikerbesuche à 4 Stunden pro Jahr.
  • Softwareupdates: Sicherheitsupdates werden ständig, Funktionsupdates nur einmal jährlich in den Sommerferien ausgerollt. Das Anlegen von Benutzeraccounts sowie das Installieren zusätzlicher (Lern)Software auf den Geräten wird ebenfalls von ComComS übernommen.

Der Gemeinderat gibt einstimmig die bislang mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € für die Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand frei.

8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Die Preise für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm sind gestiegen.
Deswegen hat Kämmerin Anna Schäfer die Gebühren neu kalkuliert und die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben entsprechend überarbeitet. Die Abfuhr- und Entsorgungsgebühr beträgt bis 8 cbm pauschal 268,00 €. Bei größeren Mengen sind pro Kubikmeter weitere 32,00 € fällig sowie eine pauschale Verwaltungs- und Mautgebühr von insgesamt 27,00 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.

9. Änderung der Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser

Kämmerin Anna Schäfer schlägt vor, die Wasser- und Abwassergebühren zukünftig nicht mehr jährlich sondern jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren zu kalkulieren (gesetzlich möglich wäre sogar ein Kalkulationszeitraum von fünf Jahren). Die dadurch gewonnene Zeit kann dann für die Neukalkulation anderer Gebühren und Entgelte, welche schon länger nicht mehr überprüft und angepasst wurden, genutzt werden.
Die schriftliche ÖL-vorab-Anfrage, ob die in Zukunft anstehenden Sanierungen auch in die 3-Jahres-Planung miteinbezogen würden, bejaht Frau Schäfer.
Reinhard Hamann (FWV) spricht sich für die Regelung aus und weist darauf hin, dass sich die Kalkulation alle fünf Jahre ausgleichen muss.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob es bezüglich des Ausgleichs Probleme geben könnte, wenn nur alle drei Jahre kalkuliert wird. Frau Schäfer verneint dies und ergänzt, dass bezüglich des erforderlichen Ausgleichs immer der ganze Dreijahreszeitraum berücksichtigt werde, d.h. Schwankungen sogar besser als in einem jährlichen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden könnten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag, die Gebührenkalkulationen für Wasser und Abwasser von den Fachbüros zukünftig für drei Jahre vornehmen zu lassen.

10. Neukalkulation Betreuungs- und Mittagessenentgelte Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der Schließung der Werkrealschule und des Grundschulstandorts Bleibach hat das Rechnungsamt die Entgelte für Betreuung und Mittagessen in der Grundschule ZweiTälerLand neu kalkuliert.
Der Preis von 3,80 € für ein Mittagessen wird beibehalten, allerdings wird das Mittagessen nun monatlich abgerechnet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren (40,00 € / Mon.; der Ferienmonat August ist entgeltfrei).

Die Entgelte Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung werden jeweils moderat um 5 € pro Monat auf folgende neue Entgelte erhöht:
Frühbetreuung (Mo – Fr; 7:00 Uhr – Unterrichtsbeginn): 35 € / Mon.
Mittagsbetreuung (Mo – Do; Unterrichtsende – 14:00 Uhr): 35 € / Mon.
Nachmittagsbetreuung (Mi; Unterrichtsende – 16:00 Uhr): 25 € / Mon.

Auf Rückfrage von Reinhard Hamann (FWV), warum die Nachmittagsbetreuung im Vergleich zur Frühbetreuung so kostenintensiv und wenig kostendeckend ist, erläutert Frau Schäfer (Rechnungsamt), dass in der Frühbetreuung durchschnittlich 40 Kinder ausschließlich beaufsichtigt werden, während am Mittwochnachmittag mit der Essensausgabe, Hausaufgabenbetreuung und Beaufsichtigung von durchschnittlich 25 Kindern ein deutlich höherer Personalaufwand erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Betreuungsangebote der Grundschule wird von Verwaltung bis zur nächsten Sitzung ausgearbeitet und soll dann beschlossen werden.

Die Antworten auf die ergänzenden ÖL-vorab-Anfragen zur Grundschule ZweiTälerLand werden unter TOP 13 verlesen; hier werden sie aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs eingefügt:

  1. Inwiefern kann jetzt schon abgeschätzt werden, wie im Schuljahr 2020/2021 die Nachfrage nach Mittagessen und Betreuung aussieht?
    Nach erfolgter Abfrage durch die Schule zeichnet sich ab, dass wir montags und dienstags 67 Kinder beim Mittagessen / in der Betreuung haben werden. Donnerstags sind es 85 Kinder (zusätzlich die Viertklässler*innen).
  2. Da davon auszugehen ist, dass sich auch nach den Sommerferien die Coro­na-Pandemie weiter auf den Schulbetrieb auswirken wird:
    1. Können Betreuung und Mittagessen gemäß den Corona-Hygienevor­schriften sinnvoll angeboten werden?
      Ja, wir können in der Unterkirche das Mittagessen und die Betreuung anbieten. Es wurde vom Landeszentrum für Ernährung BW ein Konzept für die Kita- und Schulverpflegung in Zeiten von Corona aufgestellt. Zudem wurde ein Corona-Hygienekonzept für die Schulverpflegung durch den Träger in Absprache mit der Schulleitung verfasst. Das Personal wurde hinreichend informiert.
    2. Findet z. B. das Mittagessen am Mittwoch in der Küche statt oder auf­grund des größeren Raumangebots auch in der Unterkirche?
      In der Schule gibt es derzeit mittwochs keine Betreuung und kein Mittagessen aufgrund der Vorgaben des Verordnungsgebers (KM, SM). Hiernach dürfen Klassen nicht gemischt werden. Eine Lockerung wird voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen.
    3. Können z. B. die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung räumlich und personell für alle angemeldeten Kinder angeboten wer­den, auch wenn durch die Corona-Hygienevorschriften z. B. eine Gruppenteilung oder zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich sind?
      Frühbetreuung gibt es bis zu den Sommerferien nur in Gutach für die Kinder, die es benötigen (Abfrage durch die Schule erfolgt). Die Schüler*innen kommen zeitversetzt zur Schule / zum Unterrichtsbeginn. Die frühbetreuten Kinder sind von Anfang an in ihren Klassenzimmern. Derzeit haben wir in der Frühbetreuung 31 Kinder in Gutach und am September 2020 wieder 9 Kinder in Bleibach.
  3. Sind durch die Corona-Hygienevorschriften höhere Kosten zu erwarten?
    Ja, auf jeden Fall durch vermehrten Bedarf an Handschuhen, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Auch die Personalkosten werden sich aufgrund des vermehrten Reinigungsbedarfs erhöhen (siehe 2.1.).
  4. Wie viele Betreuungspersonen stehen für die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung im neuen Schuljahr zur Verfügung? Ist der Mindest­lohn gewahrt?
    Für die Frühbetreuung stehen voraussichtlich 3 Personen (2 in Gutach, 1 in Bleibach) zur Verfügung. Für die Mittagessensbetreuung stehen 4 Personen in der Unterkirche zur Verfügung. Flankiert werden diese von weiteren Betreuer*innen, die die Klassen von 12:30 bis 14:00 Uhr betreuen. Nachmittags stehen u. a. Lehrer*innen , Jugendbegleiter*innen, Hausaufgabenhelfer*innen und Betreuer*innen zur Verfügung.
    Der Mindestlohn von derzeit 9,35 € wird nicht unterschritten.

11. Abschlussbericht Sanierung Freibad Gutach durch die Gemeindeverwaltung

Auf Antrag der ÖL-Fraktion vom 20.5.2020 mit der Bitte um eine Zusammenstellung der Kosten für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbades präsentiert Markus Adam (Bauamt) den erfreulichen Abschlussbericht.
Die Sanierung, für welche ein Fachbüro ursprünglich 1,1 Mio. € und 140.000 € Planungskosten veranschlagt hatte, konnte am 29.06.2020 mit 822.563,50 € abgerechnet werden. Zur genauen Abrechnung fehlt noch das Wärmedämmverbundsystem, wofür das Material z. T. bereits auf dem Bauhof lagert, sowie der Anschluss der PV-Anlage an die Umwälzpumpen.
Die Betriebskosten liegen nach Abzug der Einnahmen bei jährlich ca. 6.000 €.
Herr Adam betont, dass das Projekt nur aufgrund der hohen ehrenamtlichen Arbeitsleistung – allein ca. 6.500 Arbeitsstunden des Freundeskreises Schwimmbad Gutach e. V. – im Zeitraum von vier Jahren unter laufendem Badebetrieb durchgeführt werden konnte und dankte dafür herzlich.
Nicole Rieser (CDU, Mitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) dankt an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion dafür, dass das Bad mit den geltenden Corona-Bestimmungen wieder geöffnet wurde. Bürgermeister Singler betont, dass dies ohne die wichtige Arbeit des Bademeisters, welcher zusammen mit seiner Frau das Badhusstüble betreibt, nicht möglich wäre.
Der gesamte Gemeinderat schließt sich dem Dank an die Verwaltung und den ehrenamtlichen Helfer*innen, von denen sich einige unter den Zuhörer*innen befinden, an.

12. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020 ff. aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, dass aufgrund der Maisteuerschätzung bundesweit mit verminderten Steuereinnahmen von rund 13 % zu rechnen sei. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssten sich auf Mindereinnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. € einstellen, zudem würden sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um ca. 1,1 Mrd. € reduzieren.
Gutach selbst weist seit April 10.000 € weniger Gewerbesteuereinnahmen auf. Laut Frau Schäfer wird die Gemeinde die geplanten Gewerbesteuereinnahmen von rund 1,3 Mio. € im Jahr 2020 wohl dennoch erreichen – die Folgen der Krise werden sich hier erst in den nächsten Jahren zeigen. Die Gewerbesteuernachveranlagungen der Vorjahre konnten die Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen bislang kompensieren.
Durch entfallene Entgelte in der Kinderbetreuung (Kita, Kiga, Schule) wurden bislang rund 41.000 € weniger eingenommen. Für die ausgefallenen Beiträge in der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste hat die Gemeinde bislang Soforthilfen in Höhe von rund 30.000 € erhalten (siehe Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020 TOP 7).
Der Umgang mit den bislang entfallenen Elternbeiträgen und deren Neukalkulation für das nächste Kita-, Kiga- und Schuljahr werden Teil der nächsten Gemeinderatssitzung sein.
Rund 6.000 € hat die Gemeinde bislang coronabedingt zusätzlich für Hygieneartikel ausgegeben.
Von der Fachtagung der Kämmerinnen und Kämmerer des Gemeindetages berichtet Frau Schäfer, dass die Kommunen generell Unterstützung von Land und Bund benötigen, da sonst reihenweise Haushaltssperren und die Liquidierung freiwilliger Leistungen drohen. Da aktuell die weitere Entwicklung noch nicht absehbar sowie die Landes- und Bundeshilfen noch nicht abschließend geregelt sind, rät der Gemeindetag zum jetzigen Zeitpunkt jedoch von Haushaltssperren ab und Frau Schäfer sieht aktuell keinen Handlungsbedarf hinsichtlich eines Nachtragshaushalts 2020.
Annette Linder (ÖL) möchte wissen, ob die Frage schon geklärt ist, ob das Land das Defizit an FAG-Mitteln ausgleicht. Bürgermeister Singler antwortet, dass dies noch nicht geklärt ist.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Herr Barth verliest die Antworten auf die vorab eingereichten Anfragen der ÖL-Fraktion zur Grundschule ZweiTälerLand (TOP 10). An dieser Stelle herzlicher Dank an Herr Barth für die ausführliche Beantwortung.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Mai 2020

1. Antrag auf Anbau eines Wintergartens auf dem Flurstück 86, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 51 (§34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Christine Kaltenbach (FWV) fragt nach, wie der Gemeinderat üblicherweise verfahren ist.
Frau Heß (Bauamt) erläutert, dass die Prüfung rechtlicher Fragen, wie z. B. der Grenzabstand und die Einwände der angrenzenden Eigentümer*innen der Baurechtsbehörde obliegen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen zu.

2. Bekanntgaben

  • Es wurde noch ein Bauantrag für eine Doppelhaushälfte im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“ eingereicht. Der Antrag wird in der nächsten TA- Sitzung beraten.
  • Alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“, die verkauft werden sollten, sind nun verkauft. Um Grundstücksspekulationen vorzubeugen wurde mit allen Käufer*innen vereinbart, dass zwischen Kauf und Bauantrag eine Frist von 6 Monaten besteht. Es fehlen aktuell noch 3 Bauanträge.
  • Die Firma Waldkircher Dental-Keramik hat einen Bauantrag eingereicht, um sich auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz anzusiedeln.

3. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Beate Roser (ÖL): Ist geplant, die drei Kleineinleiter am Ottensteg, d.h. drei Häuser mit z. T. veralteten, eigenen Klärtürmen, an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen? Bürgermeister Singler: Der Anschluss erscheint unwirtschaftlich. Wenn ein Anschluss erfolgt, dann nur mit Zustimmung aller drei Eigentümer*innen.
  • Nicole Rieser (CDU): Der Pool-Lifter im Gutacher Schwimmbad weist sichtbare Mängel auf. Die Gemeindeverwaltung soll sich mit der zuständigen Firma in Verbindung setzen.
  • Clemens Elsner (FWV): Personen haben ihn angesprochen und sich bei ihm über Baulärm an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde beschwert.
    Frau Heß (Bauamt): Herr Kopp (Gemeindevollzugsdienst) prüft auf Anweisung der Baurechtsbehörde die TÜV- Plaketten der Kräne. Die Verwaltung bittet zudem die Polizeidienststelle, die Sonntagsruhe zu kontrollieren.
  • Beate Roser (ÖL): Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Vertrags der Gemeinde mit der Firma Netze BW hinsichtlich der Verlegung der Stromtrasse über Gemeindegrundstücke?
    Bürgermeister Singler: Die Gemeinde hat einen Vertragsentwurf nach Vorbild der bayerischen Kommunen vorgelegt. Der Vertrag liegt dem Betreiber vor, doch dieser hat noch nicht unterschrieben. Die Bohrungen für die Stromtrasse sind noch nicht beendet.
  • Stefan Weis (ÖL): Die Kanalisation in der Dorfstraße in Bleibach ist unseres Wissens nach sanierungsbedürftig. Zuvor müsste aber sinnvollerweise die Kanalisation in den Seitenstraßen – Rosenweg, Blumenstraße, St. Georg-Straße, Viktor-Merkle-Straße – erneuert werden um den gesamten Kanalisationsabschnitt vom Misch- in eine Trennsystem zu überführen. Gibt es hierzu konkrete Pläne?
    Bürgermeister Singler: Eine Sanierung in diesem Abschnitt wäre sehr kostenintensiv – allein schon wegen der unteren Teerdecke (Sondermüll). Andere Projekte haben Priorität. Reinhard Hamann (FWV) ergänzt, dass der Stauraumkanal auch gebaut wurde, um die Kanalisation zu entlasten.
  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass der Vertrag zwischen der Gemeinde und der DB Netz AG über die Kreuzungsvereinbarung (Brückenbauten) von ihm noch nicht unterschrieben wurde. Gründe hierfür sind fehlende genauere Kostenangabe zu den Brückenbauten und noch ungeklärte Vertragsinhalte.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3. Dezember 2019

In dieser Sitzung wird der Haushalt für 2020 vorberaten.

Teilnehmer*innen:

  • Gemeindeverwaltung: Bürgermeister Urban Singler, Anna Schäfer (Rechnungsamt), Wencke Heß und Markus Adam (Bauamt), Jörg Barth (Hauptamt), Sabrina Kerschgens (Kassenverwaltung), Diana Nopper (Auszubildende)
  • Verwaltungsausschuss des Gemeinderats: Stefan Weis (ÖL, stellvertretend für Barbara Schuler), Annette Linder (ÖL), Rosa Wernet (CDU), Jochen Bockstahler (CDU), Selma Fischer (FWV), Hansjörg Weis (FWV), Selma Fischer (FWV).

Einzelanträge (jeweils einstimmig bewilligt)

Stellenplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 (einstimmig bewilligt)

Anträge aus den Fraktionen

Frakionsübergreifend

  • Umsetzung der Baumaßnahmen an den Brückenbauwerken im Zuge des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn
  • Sanierung der Grundschule ZweiTälerLand
  • Neubau des Feuerwehrhauses
  • Umsetzung / Fertigstellung der geplanten bzw. noch nicht abgeschlossenen Vorhaben aus 2019: Die FWV betont hierbei u. a. die WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof, Hochwasserschutz- und Entwässerungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen an den Friedhöfen und Bushaltestellen. Die ÖL sieht hier ebenfalls die Umbauarbeiten für barrierefreie Bushaltestellen, den Bau der öffentlichen Toilettenanlagen am Bahnhof Bleibach und am Friedhof in Siegelau sowie die Neugestaltung des sanierungsbedürftigen Kriegerdenkmals in Bleibach und die Installation der Zeiterfassungsterminals im Rathaus als sehr wichtig an.

Fraktionsspezifisch

CDU

  • keine weiteren Anträge

FWV

  • Belagerneuerung Dorfbrücke Gutach: Aufgrund des Schienenersatzverkehrs im Zuge des Breisgau-S-Bahn-Ausbaus frühestens 2021 umsetzbar.
  • Planung, was mit dem noch freien Grundstück in der „Alten Ziegelei“ sowie den Gebäuden der Schule Bleibach und den „alten“ Feuerwehrhäusern in Gutach und Bleibach geschehen soll, wenn die Bleibacher Grundschulaußenstelle geschlossen und die Feuerwehren in das neue Feuerwehrhaus umgezogen sind.

ÖL

  • Unsere Haushaltsanträge für 2020 – hier nochmals ausführlich und komplett zum Nachlesen
  • Ausbau des bestehenden Freifunknetzes für freies WLAN in öffentlichen Ge­bäuden und an öffentlichen Plätzen: Einstimmig angenommen. Wo genau mit dem Ausbau begonnen wird, wird noch mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt.
  • Sanierung, Planung und Beschilderung des bestehenden Radwegnetzes: Die Verwaltung gibt zu Bedenken, dass sich die den Radweg betreffenden Grundstücke zwischen Shell-Tankstelle und Heubrücke nicht Gemeindeeigentum befinden. Sie möchte mit den Grundstückseigentümer*innen jedoch in Kontakt treten und prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten umgesetzt werden können. Am Ortsausgang Ortsteil Gutach Richtung Waldkirch hat die Familie Spengler inzwischen auf ihrem Grundstück Betonpoller mit Reflektoren aufgestellt, was die Verkehrssicherheit dort enorm verbessert. Vielen Dank! Die Gemeinde wird dort 2020 noch die Bodenmarkierungen erneuern.
  • Vorausschauende Konzeption und Installation der neuen IT in der Gemeinde­verwaltung: Unsere Anregungen sollen insofern möglich berücksichtigt werden. Die Einrichtung eines Ratsinformationssystems ist für 2021 geplant.
  • Planung weiterer P&R-Parkplätze für Pkw am Bleibacher Bahnhof sowie für Pkw und Fahrräder am Gutacher Bahnhof: Hier sehen die Teilnehmer*innen aus den anderen Fraktionen und der Gemeindeverwaltung eine deutlich geringere Handlungsnotwendigkeit bzw. -option als wir. 🙁

Geplante Investitionen (Auswahl!)

Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung

  • 20.000 € für die EDV-Ausstattung und Organisation in der Gemeindeverwaltung. Von den insgesamt veranschlagten 120.000 € konnten 100.000 € noch per Nachtragshaushalt auf 2019 gebucht werden. Angeschafft wurden / werden u. a. zwei Server, drei Switche, NAS, Endgeräte für mehrere PC-Arbeitsplätze sowie entsprechende Lizenzen.
  • 12.000 € für Zeiterfassungsterminals am Rathaus und am Bauhof.
  • 9.000 € für einen neuen Anhänger für den Bauhof.
  • Durch Grundstücksgeschäfte könnte ein Plus von ca. 50.000 € entstehen.

Teilhaushalt 2: Dienstleistungen und Infrastruktur

  • Rund 2,3 Mio. € für den Neubau des Feuerwehrhauses. Nach aktuellem Stand könnte die Gemeinde dafür 2021 einen Zuschuss von ca. 900.000 € erhalten.
  • Rund 909.000 € sind für die Sanierung der Grundschule ZweiTälerLand vorgesehen. Rund 612.000 € können hier nach aktuellem Stand an Fördermittel erwartet werden; für ein weiteres Förderprojekt läuft hier 2020 noch eine Bewerbung.
  • Rund 25.000 € werden für Investitionen in die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kombidämpfer, Garderobe, Erneuerung der Küchenzeile, Sonnenschutzanlage) eingestellt. Die Anschaffung eines Klimagerätes für den Kindergarten St. Michael für 3.200 € wurde einstimmig abgelehnt. Begründung: Es sind mehrere Räume betroffen und Klimageräte haben eine schlechte Umweltbilanz. Herr Adam wird im Sommer die Situation vor Ort beurteilen und bei Bedarf Maßnahmen vorschlagen.
  • 44.200 € für die Anschaffung eines E-Fahrzeuges. Dieses kann nach einer kleinen Umbaumaßnahme am Bauhof aufgeladen werden.
  • 16.000 € für Datenlogger in der Wasserversorgung. Die Datenlogger werden dauerhaft an markanten Punkten im Wassernetz angebracht. Bei einem Rohrbruch können die Daten durch Abfahren des Wassernetzes mit dem Auto ausgelesen und der Rohbruch dadurch schnell gefunden und behoben werden. Dies bedeutet eine große Ersparnis an Zeit, Wasser und Geld.
  • 25.000 € für die Druckerhöhung der Wasserversorgung in der Silberwaldstraße
  • 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof. Analyse und Maßnahmenplan hierzu werden in der Januarsitzung 2020 vorgestellt.
  • 140.000 € für Erschließungsmaßnahmen wie die Feindecke der Straßen in der neuen Siedlung „Alte Ziegelei“
  • 30.000 € für barrierefreie Bushaltestellen (Planung und Umbau)
  • 34.000 € für die Toilettenanlage am Bahnhof Bleibach
  • 11.000 € für ein Gerät zur Vernichtung des Japanischen Staudenknöterich. Laut Herrn Adam ist dieser Feinhäcksler die kostengünstigste und nachhaltigste Wahl, um den Schäden des invasiven Neophyten zu begegnen.
  • 40.000 € für die Erweiterung des Bleibacher Friedhofs
  • 2.000 € für Fahnenmasten an der Grundschule ZweiTälerLand in Gutach und am Haus der Vereine in Siegelau. Annette Linder (ÖL) spricht sich gegen die Fahnenmasten aus, da es – im Gegensatz zum Rathaus – keine gesetzliche Verpflichtung zur Beflaggung an diesen Gebäuden gibt und die Begleitkosten für die Flaggen und die Arbeitszeit der mit der Beflaggung beauftragten Gemeindemitarbeiter*innen nicht berücksichtigt werden. Sie hätte das Geld lieber sinnvoll IN statt VOR den Gebäuden investiert. Nach einer augenzwinkernden Diskussion darüber, welche Flaggen man das Jahr über noch so hissen und welch ungeahnter Tätigkeitsumfang auf den „Flaggenbeauftragten“ Herrn Barth dadurch zukommen könnte 🙂 , wird die Anschaffung Fahnenmasten mit den Stimmen der FWV und CDU gegen die Stimmen der ÖL beschlossen.
  • Im Zuge des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn kommen auf die Gemeinde nach aktuellem Stand folgende Kosten / Einnahmen zu. Die Kosten sollen auf mehrere Jahre aufgesplittet werden; z. T. werden diese erst ab 2021 haushaltsrelevant:
    • 800.000 € Kreuzungsvereinbarung Rittweg (Kosten)
    • 850.000 € Kreuzungsvereinbarung Silberwaldstraße (Kosten)
    • 197.500 € Vorteilsausgleich Kreuzungsvereinbarung Silberwaldstraße (Kosten)
    • 337.500 € Vorteilsausgleich Kreuzungsvereinbarung Rittweg (Einnahmen; „Ausgleich für die angenommene Restnutzungsdauer der Brücke“)

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer wird in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2019 die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.

Verschiebung der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses auf Mittwoch, 27. November 2019

Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses wird vom morgigen Dienstag, 19. November 2019, auf Mittwoch, 27. November 2019, um 17:30 Uhr verschoben. Die Tagesordnung wird (zum jetzigen Stand) beibehalten.
Treffpunkt für Tagesordnungspunkt 1: Alexanderstraße 12 in Gutach.
Alle weiteren Tagesordnungspunkte werden wie üblich im Bürgersaal in Bleibach behandelt.

Tagesordnung:

  1. Ersatz der Garagen der Gemeindewohnungen in der Alexanderstraße
  2. Antrag auf denkmalrechtliche Sanierung und Umnutzung des Gasthauses Sonne in Bleibach zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit sieben Mietwohnungen und einem Gemeinschaftsraum / Bürgertreff (Nutzung durch Verein) / Verkaufsraum für lokale Produkte auf dem Flurstück 37/4 , Gemarkung Bleibach, Dorfstraße 35 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
  3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. §52 LBO auf Neubau eines Carports an eine vorhandene Garage auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach, Golfstraße 4 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)
  4. Bekanntmachungen / Sonstiges
    1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. §52 LBO auf dem Flurstück 630, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 5 (qualifizierter Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ gem. § 30 BauGB)
    2. Kenntnisgabeverfahren auf dem Flurstück 617, Gemarkung Bleibach, Sonnenhain 5 (qualifizierter Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ gem. § 30 BauGB)
  5. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.