Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Nutzung der luca-App nun u. a. am Rathaus, im Freibad und bei den Gemeinderatssitzungen angeboten wird.

3. Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Singler dankt den Blutspender*innen und Aktiven des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach und würdigt sie als „Lebensretter im Stillen“. Ihr Engagement zeuge von Solidarität und Mitgefühl und sei ein Beispiel dafür, dass unser Zusammenleben nur funktioniere, wenn Menschen bereit seien, selbstlos etwas für andere zu tun.
Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins, Sebastian Rötzer, bedankt sich im Namen der lokalen Mitglieder bei den Blutspender*innen sowie bei der Gemeindeverwaltung und dem Hausmeister für die reibungslose und kontinuierlich gute Unterstützung bei den Blutspendeterminen. Er lädt herzlich zum nächsten Blutspendetermin am 27.05.2021 in Bleibach ein und ergänzt, dass Blutspenden absolut in die Zeit passe, da es sich beim Blut schließlich um einen nachhaltigen, nachwachsenden Rohstoff handele.
Fünf der insgesamt sieben zu ehrenden Blutspender*innen sind anwesend und werden mit je einer Urkunde, Verdienstnadel, Präsenten der Gemeinde und des DRK sowie dem Applaus der Anwesenden für 2 x 10-maliges, 1 x 25-maliges und 2 x 50-maliges Blutspenden geehrt.

4. Neue Benutzungsordnung Komm.One: Überleitung bestehender Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen – Vertragsmigration

Die Stellvertretende Rechnungsamtsleiterin Katja Kury fasst die Kernpunkte der Beschlussvorlage kurz zusammen und erklärt, dass die Portfolio- und Entgeltharmonisierung eine Kostensteigerung für Gutach bedeutet. Im Rahmen der neuen Benutzungsordnung solle nach aktuellem Stand noch ein virtuelles Eigenkapital eingeführt werden – wann und wie dieses verrechnet werde, sei jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Auf Rückfrage von Barbara Schuler (ÖL) antwortet Bürgermeister Singler, dass Komm.One nicht nur in Südbaden oder in einzelnen Kreisen sondern landesweit in Baden-Württemberg angeboten wird und die IT-Zusammenarbeit von Kommunen und Land verbessern soll.
Bürgermeister Singler erläutert den in der Beschlussvorlage enthaltenen Entgeltvergleich, demnach die Gemeinde 2019 rund 70.400 € bezahlt hat und voraussichtlich für 2021 rund 89.200 € berechnet werden. Grund hierfür seien z. T. die allgemeine Teuerung sowie die Umgestaltung und Erweiterung der Produktgruppen.
Katja Kury (Rechnungsamt) ergänzt, dass eigentlich bereits 2019 ein höherer Betrag fällig gewesen wäre, wenn damals schon der Zusammenschluss der drei Zweckverbände erfolgt wäre. Die Entgeltsteigerung um rund 20.000 € gegenüber 2019 sei auch diesem Umstand geschuldet und demnach keine komplette echte Teuerung.
Robert Stiefvater (CDU): Kommen im Rahmen der Digitalisierung des Rathauses noch weitere Anwendungen dazu?
Bürgermeiser Singler: Ja, z. B. das Ratsinformationssystem.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziffer 1 zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

5. Vorstellung „Kommunale Wärmeplanung“

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand einer Präsentation, wie der kommunale Gebäudebestand bis 2030 klimaneutral hinsichtlich der Wärmeversorgung und – wo möglich – auch bei der Stromversorgung werden soll und kann. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen soll durch eine Wärmewendestrategie gelingen: Um langfristig einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, muss zwischen den Bereichen Gebäudeeffizienz, dem Einsatz erneuerbarer Energie und der Abwärmenutzung zur Wärmeversorgung eine kostenoptimale Balance gefunden werden. Hierfür muss vorab eine solide Bestands- und Potenzialanalyse erfolgen.

Folgende Maßnahmen sind für die einzelnen Gebäude aktuell geplant:

  • Grundschule ZweiTälerLand im Rahmen des ISWK-Forschungsprojekts (siehe Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 TOP 8): Hier soll die Abwärme aus der Elztalbrennerei über ein Nahwärmenetz in einen Eisspeicher eingespeist werden um damit die Mehrfamilienhäuser in der Alexanderstraße sowie die Grundschule ZweiTälerLand zu beheizen. Statt konventioneller Heizkörper sollen Klimadecken zum Einsatz kommen, die auch eine Kühlung der Räume ermöglichen. Auf dem Dach der Grundschule soll eine Solaranlage bis zu 95 MWh Strom pro Jahr erzeugen, wovon etwa 20 % direkt in der Schule genutzt werden können. Angedacht ist, den überschüssigen Strom zum einen ins allgemeine Netz einzuspeisen und zum anderen mit einem Elektrolyseur Wasserstoff zu erzeugen und so den Solarstrom zu speichern. Der Wasserstoff kann dann im Winter wieder rückverstromt und die dabei anfallende Abwärme ergänzend für die Heizung der Schule genutzt werden. Messungen und Planungen laufen schon, im Jahr 2024 soll das Projekt fertig sein.
  • Altes Feuerwehrhaus Gutach: Dieses soll nach dem Bezug des neuen Feuerwehrhauses in ein Gutacher „Haus der Vereine“ umgewandelt werden. Hier sind ein Eisspeicher, eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage angedacht. Was wann genau umgesetzt werden kann, hängt auch von aktuellen Förderprojekten und passgenauen Zuschüssen ab.
  • SC Gutach-Bleibach / Schönwasener Hof: Der Gebäudekomplex hat aktuell eine Gasheizung und eine thermische Solaranlage. Geplant sind ein Eisspeicher, eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage (insbesondere auf der Tribüne).
  • Altes Rathaus in Gutach: Hier sind eine Hackschnitzelheizung und eine PV-Anlage geplant. Zusätzlich soll die Dämmung des oberen Geschosses und der Fenster verbessert werden. Die Hackschnitzel könnten dann verhältnismäßig günstig von lokalen Landwirt*innen bezogen werden. Robert Stiefvater (CDU) ergänzt, dass bei einem so alten, schlecht isolierten Gebäude nur mit einer Hackschnitzelheizung o. ä. der Wärmebedarf gedeckt werden kann. Der Einbau einer Wärmepumpe wäre zu teuer, da damit umfangreiche Sanierungen und Umbauarbeiten einhergehend müssten. Clemens Elsner (FWV) sagt, dass man in solchen Fällen auch abwägen sollte, ob langfristig ein Abriss und Neubau im Endeffekt die bessere Lösung wäre.
  • Freibad Gutach: Hier wurden ab 2019 eine PV-Anlage und eine Absorberanlage zur Erwärmung des Schwimmerbeckens eingebaut und im Laufe des Jahres 2020 in Betrieb genommen (Auftragsvergabe PV-Anlage in der GR-Sitzung am 22.10.19 (TOP 8). Nach anfänglichen Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten wird man hier ab 2022 zuverlässige Daten haben und sehen, ob die erwarteten Stromeinsparungen realisiert werden konnten.
  • Haus der Vereine Siegelau / Feuerwehrhaus Siegelau: Anfang 2021 wurde hier eine neue Hackschnitzelanlage eingebaut. (Auftragsvergabe in der GR-Sitzung am 15.12.2020 (TOP 9). Eine PV-Anlage soll noch ergänzt werden.
  • Bürgersaal und ZweiTälerLand-Tourismusbüro in Bleibach: Eine PV-Anlage soll installiert werden. Die bisherige Gasheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, wodurch auf eine Temperierung des im Sommer oft sehr überhitzten Bürgersaals möglich sein wird.
  • Neues Feuerwehrhaus: Eine PV-Anlage, ein Eisspeicheranlage sowie ein kleines Windrad (für den nächtlichen Wärmepumpenbetrieb) werden installiert, um nicht nur heizen sondern im Sommer auch kühlen zu können. Herr Adam (Bauamt) verweist an dieser Stelle auf die guten Erfahrungen, die man mit der Eisspeichertechnik am Bauhof und in der kommunalen Kita Schatzkiste gemacht habe. (Bauantrag Feuerwehrhaus in der GR-Sitzung am 28.04.2020 (TOP 4)
  • Quartierswärmekonzept Bleibach: Für die Bleibacher Turnhalle und die umgebenden kommunalen Gebäude (Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Rathaus) ist langfristig ein Quartierskonzept mit Eisspeicher-, PV-und Wasserstoff-Anlagen angedacht. Die Umsetzung hängt jedoch stark von den entsprechenden Fördergeldern hierfür ab.

Um Bürger*innen und regionale Handwerksbetriebe bei diesen Vorhaben „mitzunehmen“ und um die Vorhaben auch Effizienz hin zu prüfen, sind folgende weitere Maßnahmen ab 2022 geplant:

  • Energietag in Gutach im Breisgau: Welche innovativen Energiekonzepte nutzt und plant die Gemeinde? Wie funktionieren diese in der Praxis? Wie könnten die Umsetzung im privaten Bereich aussehen? – Darüber sollen beim Energietag Personen, die die neuen Techniken bereits nutzen, die Gemeindeverwaltung, Fachreferent*innen und lokale Handwerker die Bürger*innen informieren.
  • Expertenrunde: Ein- bis zweimal pro Jahr sollen lokale Handwerker zu einer Expertenrunde eingeladen werden, um den Austausch zu fördern.
  • Erfassung des Energieverbrauchs gemäß § 7b KSG BW: Verwaltungsmitarbeiter*innen und Hausmeister sind dabei, den Energieverbrauch für kommunale Gebäude und Einrichtungen, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung etc. zu ermitteln um mithilfe der Software CommunalFM strukturiert zu digitalisieren.

Herr Adam schließt seinen Vortrag mit den Worten „Die Sonne schickt der Gemeinde Gutach im Breisgau keine Rechnung.“
Bürgermeister Singler fügt hinzu, dass das Ziel, die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude bis 2030 klimaneutral zu gestalten „sportlich“ sei, die Gemeinde aber fast nur bei der Energieversorgung Einsparpotential habe und im Hinblick auf steigende Energiekosten und C02-Steuern hier handeln sollte.

Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Christine Kaltenbach (FWV): Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Kosten?
    Markus Adam (Bauamt): Das ist noch nicht bekannt. Die Kosten müssen von Projekt zu Projekt gedacht und Förderanträge gezielt gestellt werden. Alles wird natürlich im Gemeinderat vorgestellt und muss von diesem genehmigt werden. Wenn wir nichts ändern, bezahlt die Gemeinde allein 40.000 € CO2-Steuer pro Jahr und die Kosten der fossilen Brennstoffe werden sich zukünftig weiter verteuern.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wird der Schluckbrunnen auf dem Spielplatz hinter der Grundschule ZweiTälerLand durch den Phasenspeicher ersetzt?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, der Schluckbrunnen bleibt, der Phasenpeicher kommt woanders hin.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wird die Umgestaltung der Lehrerparkplätze an der Grundschule zeitnah oder erst nach Projektabschluss 2024 erfolgen?
    Markus Adam (Bauamt): Die Umsetzung des Projekts erfolgt Schritt für Schritt, viel hängt auch von der Materialbeschaffung und den Verfügbarkeiten der Handwerkersfirmen ab. Spätestens 2024 sollen die Parkplätze fertig sein, wenn möglich natürlich früher.
  • Robert Stiefvater (CDU): Der vorgestellte Plan ist sinnvoll. Bei der Beschaffung der PV-Anlagen sollte man auf die Herkunft achten, um nicht Umweltverschmutzung durch den Rohstoffabbau und Kinderarbeit zu fördern.

Beitragsergänzung folgt

6. Antrag der Fraktion „Ökologische Liste“ auf Fachvorträge von Windkraft-Projektentwickler*innen

Beitrag folgt

7. Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz SC Gutach-Bleibach
hier: Antrag des SC Gutach-Bleibach auf ein zinsloses Darlehen

  • TOP 7 Anlage 3: Beschlussvorlage
  • ÖL-Hintergrundinformationen:
    • In der Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 (TOP 5) hat der Gemeinderat die Unterstützung des SC Gutach-Bleibach bei der Erneuerung der Flutlichtanlage durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.605 € und die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 19.695 € beschlossen.
    • Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 hat die ÖL beim Vorstand des SC Gutach-Bleibach nachgefragt, ob die Zuschüsse vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB) in Höhe von 9.090 € und der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € inzwischen inzwischen fest zugesagt wurden. Der Vereinsvorstand antwortete, dass beide Zuschüsse bereits zugesagt wären – beim BSB-Zuschuss allerdings mit dem Hinweis, dass die Zuschussauszahlungen immer davon abhängen würden, welche Gelder zur Ausschüttung bereit stünden. Daher wären hier keine festen Tranchen und Zahlungstermine zugesichert worden.
      Auf die Frage, ob der Verein bei Nichtgewährung eines oder beider Zuschüsse in der Lage sei, in der Darlehenslaufzeit von 5 Jahren den Restbetrag aus eigener Kraft aufbringen zu können, antwortete der Vorstand, dass man aus Rücklagen und den zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die neue Flutlichtanlage den Ausfall eines Zuschusses problemlos ausgleichen könnte.
      Die ÖL dankt an dieser Stelle Michael Baumer (Vorstand SC Guatch-Bleibach) herzlich für die freundliche und ausführliche Beantwortung der Fragen und wünscht dem Verein gutes Gelingen bei seinem Vorhaben.

Katja Kury (Rechnungsamt) sagt, dass die Kämmerei dem Antrag positiv gegenüber steht.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass der Gemeinderat heute seine Zustimmung nur vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht gemäß § 88 GemO geben darf.
Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass die Rückzahlung kontrolliert werden muss.

Die Gemeinderat stimmt einstimmig der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 19.695,00 € mit einer Laufzeit von höchstens fünf Jahren zu, wenn einer der beiden Zuschüsse versagt wird, ansonsten nach Auszahlung beider Zuschüsse. Eine vorzeitige Rückzahlung der ist jederzeit durch den SC Gutach-Bleibach e. V. möglich.

8. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Wie ist der Stand bei den Hochwasserschutzmaßnahmen am Aulebach?
    Markus Adam (Bauamt): Durch den Neubau der Silberwaldbrücke konnte der dortige Wassereintrag in den Aulebach schon deutlich reduziert werden. Kleinere Maßnahmen wie Mäharbeiten wurden umgesetzt, die Stellfallen werden beobachtet, Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümer*innen laufen, um die Pläne des Fachbüros umsetzen zu können.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wäre es möglich, die Bordsteinabsenkung am Rewe-Markt durch einen Zebrastreifen zu ergänzen?
    Jörg Barth (Hauptamt): Dies wurde schon mehrfach bei der unteren Verkehrsbehörde in Waldkirch angesprochen. Da dort die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert ist und die Anzahl an Fußgänger*innen und Fahrzeugen an dieser Stelle trotz allem vergleichsweise gering ist, werden die Kriterien für eine Querungshilfe derzeit noch nicht erfüllt.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Schäden an den Straßen und auf Privatgelände, die in Siegelau beim Stromtrassenbau vom Rotzeleck zur Umspannstation verursacht wurden, sind z. T. immer noch nicht behoben und aufgearbeitet. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Straße ist (unabhängig von diesen Schäden) im Sanierungskonzept des Landkreises enthalten. In Kürze folgen hier weitere Gespräche. Eine Videodiagnose des Kanals wurde seitens der Gemeinde gefordert, wurde jedoch noch nicht bewilligt bzw. durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird dafür sorgen, dass zukünftig Firmen Geld bei der Gemeinde hinterlegen müssen, wenn sie solche Maßnahmen umsetzen, damit etwaige Schäden bezahlt werden können.
    Bürgermeister Singler: Die Gemeinde wird hier am Ball bleiben und dafür sorgen, dass die Schäden behoben werden.
    Reinhard Hamann ( FWV): Durch die Auftraggeberhaftung ist eigentlich klar geregelt, dass die Firmen für die Schäden aufkommen müssen.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der Tauziehverein sucht einen Raum für Fitnessgeräte. Gäbe es hierfür im alten Bleibacher Schulhaus eine Möglichkeit?
    Markus Adam (Bauamt): Dies muss geprüft und mit dem Verein besprochen werden. Ggf. bietet sich eine gemeinsame Lösung mit den Ringern an.
  • Clemens Elsner (FWV): Kann die Toitoi-Toilette vor dem Rathaus bitte entfernt werden? Die Bahnbrücke über die Dorfstraße ist inzwischen fertiggestellt und die Toilette wird dadurch so gut wie nicht mehr genutzt und sieht an der Stelle vor dem Rathaus und der Kirche auch nicht sehr schön aus. Kann man nicht stattdessen endlich das Toilettenhäuschen am Bahnhof fertigstellen?
    Markus Adam (Bauhof): Auf Nachfrage hat die Bahn mitgeteilt, dass die Toitoi-Toilette bis zum Abschluss aller Baumaßnahmen dort stehen bleiben soll. Das Toilettenhäuschen am Bahnhof wird fertig sein, wenn die Bahn wieder fährt. Aktuell sind der Bauhof und die Handwerksfirmen ausgelastet, anderes steht im Vordergrund.


Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021

Am Dienstag, 18. Mai 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Ehrung von Blutspendern

4. Neue Benutzungsordnung Komm.One: Überleitung bestehender Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen – Vertragsmigration

5. Vorstellung „Kommunale Wärmeplanung“

– Beschlussfassung –

6. Antrag der Fraktion „Ökologische Liste“ auf Fachvorträge von Windkraft-Projektentwickler*innen

7. Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz SC Gutach-Bleibach
hier: Antrag des SC Gutach-Bleibach auf ein zinsloses Darlehen

  • TOP 7 Anlage 3: Beschlussvorlage
  • ÖL-Hintergrundinformation: In der Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 (TOP 5) hat der Gemeinderat die Unterstützung des SC Gutach-Bleibach bei der Erneuerung der Flutlichtanlage durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.605 € und die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 19.695 € beschlossen.
    – Beschlussfassung –

8. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzungen:

  • Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die Ökolüfter in der Grundschule und der Schatzkiste nun laufen und dass die Grundschule ZweiTälerLand 10 CO2-Ampeln vom Schülerforschungszentrum Region Freiburg und der Gisela und Erwin Sick Stiftung erhalten hat.
    (Anmerkung ÖL: Wir freuen uns sehr, dass die Grundschule nun doch noch mit CO2-Ampeln ausgestattet werden konnte. Wir hatten diese aus unserer Sicht sehr wichtige Maßnahme bereits im Oktober 2020 (Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 TOP 9) für alle Kinderbetreuungseinrichtungen und die Grundschule in der Gemeinde vorgeschlagen. Damals wurden die Geräte jedoch noch nicht für notwendig erachtet.)
  • Zur Bekanntgabe Nr. 8 (Trinkwasseruntersuchung) erklärt Markus Adam (Bauamt) auf Nachfrage von Annette Linder (ÖL), dass die Ursache für den seit Monaten im Trinkwasser der Gemeinde feststellbaren höheren Kalk- bzw. Mineralgehalt noch unklar sei. Er stehe diesbezüglich mit dem Technologiezentrum in Karlsruhe in Verbindung.
  • Zur Bekanntgabe Nr. 11 (Bodenaustausch Friedhof Bleibach) möchte Barbara Schuler (ÖL) wissen, warum die Maßnahme so viel günstiger umgesetzt werden konnte. Bürgermeister Singler und Markus Adam erklären, dass man sich bei der Kostenschätzung an einer ähnlichen Maßnahme in Freiamt orientiert habe. Durch Verhandlungen mit den Firmen, die derzeit an den Bahnbaustellen in der Gemeinde tätigt sind, sei es möglich gewesen, den Lehm mit dem Bauschutt günstig abzufahren und den neuen Boden billiger zu bekommen.
  • ÖL-Hintergrundinformation zur Bekanntgabe Nr. 12 („Gemeinsam zur Energiewende“-Banner an der Grundschule): Weitere Informationen zum zugehörigen Projekt ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau finden sich in unserem Kurzbericht von der Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 (TOP 8) und im BZplus-Artikel Gutacher Schulsanierung wird zum Modellprojekt (17.02.2021).

3. Ausbau Radwegverbindung ab Bleibach (Stollen) bis Gutach (Gemarkungsgrenze Waldkirch / Kollnau)

ÖL-Hintergrundinformation: Die Verbesserung der Radweginfrastruktur – insbesondere auch auf dem genannten Streckenabschnitt – war bereits Teil der ÖL-Haushaltsanträge für 2020 und erneut für 2021. Für 2021 wurden nun 8.000 € Planungskosten im Haushalt eingestellt.

Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass er für die Optimierung der Radwegverbindung ein*e Fachplaner*in hinzuziehen möchte und dass sich die Verwaltung bemüht, in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden, welches die Option auf eine bis zu 90%-ige Maßnahmenförderung bietet. Den Streckenabschnitt am Ottensteg möchte man sich ebenfalls genauer anschauen.

Herr Adam fragt, welche weiteren Streckenabschnitte in der Gemeinde bei der Bestandsaufnahme mit der / dem Fachplaner*in noch begutachtet werden sollen.

  • Barbara Schuler (ÖL) nennt den Abschnitt von der Gärtnerei Schätzle bis zum Ortseingang Bleibach. Hier stellen die am Straßenrand geparkten Autos oft ein Problem dar. Zudem fragt sie, ob das Radwegenetzprogramm mit der Förderung eines Radwegekoordinators noch läuft. Markus Adam antwortet, dass in dem von ihm angestrebten Förderprogramm die Bezahlung der / des Planers förderfähig ist.
  • Robert Stiefvater (CDU) nennt den Abschnitt von der Heubrücke bis zur Dorfbrücke in Gutach, da hier ebenfalls die am Straßenrand geparkten Autos zu einer unübersichtlichen Lage führen.
  • Annette Linder (ÖL) ergänzt die Stelle am Stollen Höhe Simonswälderstraße 2, an der die Mitbenutzung des Gehwegs für die Radfahrer*innen endet und diese abrupt auf die Straße wechseln müssen. Im Hinblick auf die Radwegverbindung von Gutach nach Kollnau entlang der Landstraße weist sie auf die trügerische Sicherheit und die zusätzlichen Gefahrensituationen hin, die die Schutzstreifen für Radfahrende an der Kollnauer Hauptstraße mit sich bringen: Dort enden die Schutzstreifen an Engstellen und am Kreisverkehr abrupt und sind z. T. links neben dem Parkstreifen für Pkw angelegt. Problem: Ständige Überfahrt des Schutzstreifens durch Pkw verhindert flüssigen Radverkehr und schafft Gefahrensituationen. Schlecht geparkte oder überbreite Pkw stehen mit einem Rad bereits auf dem Schutzstreifen. Die Breite des Schutzstreifens reicht nicht aus, um sicher vor sich plötzlich öffnenden Autotüren an den geparkten Pkw vorbeifahren zu können.
  • Reinhard Hamann (FWV): Der Rad-und Fußweg nach Siegelau ist optimal ausgebaut und wird von der Bevölkerung gut angenommen. „Schnelle“ Radler nutzen jedoch weiterhin die Straße.
  • Stefan Weis (ÖL): Die Wege zu den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sollten explizit berücksichtigt werden.

4. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

Kämmerin Anna Schäfer stellt die maßgeblichen geplanten Änderungen vor:
1. Auch bei unvorhersehbaren Schulschließungen wie jetzt während der Corona-Pandemie sollen die Entgelte für die Betreuungsangebote weiterhin erhoben werden können. Die Entgelte für die Betreuung selbst bleiben gleich.
2. Der Beitrag für das Mittagessen muss aufgrund des Lieferantenwechsels erhöht werden. Ab dem Schuljahr 2021/22 werden für das Mittagessen am Montag, Dienstag und Donnerstag 45 € pro Monat (bisher: 40 €) erhoben, für das Mittagessen für die Viertklässler*innen, die nicht an der Ganztagesgrundschule angemeldet sind, werden für das Mittagessen am Donnerstag nun 15 € (bisher: 13 €) verlangt.
3. Die Frühbetreuung findet nur noch in Gutach statt.
4. Eine Bearbeitungsgebühr von 12 € soll für unterjährige An- und Abmeldungen eingeführt werden.
5. Im Rahmen des zusätzlichen Nachmittagsunterrichts für die 3. Klassen, den die Schule aufgrund der coronabedingten Ausfälle bis zu den Sommerferien anbieten möchte, soll jeweils ein Mittagessen angeboten werden. Für 10 Mahlzeiten soll ein einmaliger Beitrag von 40 € pro Schüler*in erhoben werden.

Stefan Weis (ÖL) regt an, dass die Gemeinde ermäßigte Betreuungsentgelte anbieten sollte, wenn die Schule länger als 10 Tage geschlossen werden müsse.
Kämmerin Schäfer erläutert, dass für solche Umrechnungen immer ca. 6 Stunden Arbeit in der Verwaltung anfallen. Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Kosten für das Betreuungspersonal auch bei einer Schulschließung weiter von der Gemeinde getragen werden müssen und dass es bei längeren Schulschließungen möglich sei, im Gemeinderat dann individuell einen Erlass der Entgelte zu beschließen. In welcher Höhe das Land für die entfallenen Entgelte aus dem Jahr 2020 aufkomme, sei noch nicht abschließend geklärt – von daher sei es sinnvoll, sich finanziell für das Jahr 2021 abzusichern.
Annette Linder (ÖL) fragt, aus welche Grund die Frühbetreuung nun nur noch in Gutach angeboten wird. Bürgermeister Singler antwortet, dass coronabedingt die Nachfrage geringer und die Betreuung dadurch nur noch in Gutach angeboten worden sei. Dies hätte sich nun gut mit den Eltern und Betreuungskräften eingespielt, so dass eine Betreuung in Bleibach nicht mehr erforderlich sei.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (Jochen Bockstahler fehlt entschuldigt) die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau vom 21.07.2015 in der Fassung der 6. Änderung vom 23.02.2021.
Zudem stimmt der Gemeinderat einstimmig der Regelung für das Mittagessen der 3. Klassen bis zu den Sommerferien 2021 zu.

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2020

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Spendenbericht der Gemeinde für das Jahr 2020 und die Spenden, für die bislang noch kein separater Annahmebeschluss gefasst wurde. Letztere umfassen eine 750 €-Spende für die Schatzkiste, mehrere Spenden mit einer Gesamtsumme von knapp 2.300 € für die Grundschule und die drei Weihnachtsbäume für die Gemeinde.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Jan Hug (FWV): Besteht das Angebot der Gemeinde, Vereinen für ihre Jahreshauptversammlungen den Bürgersaal zu überlassen, auch 2021?
    Bürgermeister Singler: Ja, hierzu soll demnächst auch noch ein Rundschreiben an die Vereine gesendet werden.
  • Jan Hug ( FWV) berichtet, dass die Tatsache, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2020 (TOP 5) dem SC Gutach-Bleibach bei der Erneuerung der Flutlichtanlage keine direkte finanzielle Unterstützung gewährt hat, in den sozialen Medien aktuell kontrovers diskutiert wird. Der Gemeinderat hatte sich angesichts der angespannten Haushaltslage durch die Coronapandemie, der hohen zu bewältigenden Ausgaben im Pflichtaufgabenbereich der Gemeinde (Stichworte: Schulhaussanierung, Feuerwehrhausneubau, Bahnbrücken) und im Sinne der Gleichbehandlung der Vereine dazu entschlossen, dem SC Gutach-Bleibach die geforderten 5.605 € nicht als direkten Zuschuss sondern als zinsloses Darlehen zu gewähren und ergänzend die Bürgschaft in Höhe von 19.695 € zu übernehmen. In der Diskussion würde nun oft behauptet, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Geländes dazu verpflichtet sei, die Flutlichtanlage zu erneuern. Die Verwaltung stellt klar, dass vertraglich geregelt sei, dass der Unterhalt und eine etwaige Erneuerung der Flutlichtanlage dem Verein obliegen.
    Der SC Gutach-Bleibach hat nun eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um den Eigenanteil von insgesamt rund 10.000 € einzuwerben.
  • Stefan Weis (ÖL): Der Stichtag für die Anmeldung der Kita- und Kiga-Kinder ist vorüber. Wie ist hier der aktuelle Stand?
    Hauptamtsleiter Jörg Barth: Der Verwaltung liegen noch keine endgültigen Zahlen aus den Einrichtungen vor.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Gibt es bezüglich des Breitbandausbaus in den „weißen Flecken“ der Gemeinde etwas Neues?
    Bürgermeister Singler: Die erhaltene Rückmeldung erreichte die Gemeinde nicht mehr vor der Einladungsfrist zur heutigen Sitzung. Das Thema wird in der nächsten Sitzung behandelt werden.
  • Annette Linder (ÖL): Das Personal der Kitas, Kigas und Schulen hat in Baden-Württemberg das Recht, zweimal wöchentlich einen Corona-Antigen-Schnelltest von geschultem Fachpersonal durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt das Land, die Einrichtungsträger stellen die Berechtigungsscheine aus. Wie ist dies aktuell in der Gemeinde geregelt?
    Bürgermeister Singler: Die Lehrkräfte erhalten als Landesbeamt*innen die Berechtigungsscheine vom Land. In der Grundschule ZweiTälerLand führt eine Betreuungskraft, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation dazu berechtigt ist, die Tests vor Ort in der Schule durch. In die kommunale Kita Schatzkiste kommt zweimal wöchentlich eine Mitarbeiterin der Schwarzwald-Apotheke Simonswald und führt die Tests vor Ort durch. Die Tests sind für alle Personen freiwillig.
    Bürgermeister Singler ergänzt, dass für die Wahlhelfer*innen am 13.03. sowie vier Tage nach den Landtagswahlen ebenfalls ein freiwilliges Testangebot organisiert wird. Vorgenommen werden die Tests vom pensionierten Allgemeinarzt Dr. Köhler und / oder Mitgliedern des DRK-Ortsvereins, die derzeit Schulungen für die Durchführung der Coronaschnelltests absolvieren. Welche Tests dann zum Einsatz kommen, hängt von den dann geltenden Regeln und Möglichkeiten ab. Die Wahlhelfer*innen werden von der Gemeindeverwaltung über den weiteren Ablauf informiert.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. November 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Zu Beginn der Sitzung ändert Bürgermeister Singler mit Einverständnis des Gemeinderats die Tagesordnung dahingehend ab, dass TOP 10 nach direkt nach TOP 3 behandelt wird. Grund ist die Anwesenheit eine externen Referenten für TOP 10, welcher noch einen Anschlusstermin hat. Im Kurzbericht wird die ursprüngliche Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten, damit die verlinkten Beratungsunterlagen verständlich zugeordnet bleiben.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach

3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen

In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020 (TOP 19) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.
Maren Pundt vom Planungsbüro FSP fasst nochmals die erforderlichen Änderungen zusammen und stellt die Stellungnahmen aus der Offenlage vor. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
Aufgrund der Rückmeldungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen vorgenommen und u. a. folgende Hinweise in den Bebauungsplan bzw. die Bauvorschrift eingearbeitet:

  • Das Plangebiet liegt im Bereich HQextrem.
  • Berücksichtigung der Grundwasserstände bei der Bebauung.
  • Lage der Leitungen der Netze BW in der Nähe des Gehwegs.
  • Die Forderung des Landratsamts nach einer zwingenden Begrünung aller Dächer wurde abgelehnt. Im Plangebiet sind nur Satteldächer zulässig – diese zu begrünen ist möglich aber sehr aufwändig und teuer. Zudem sollen auf den Satteldächern Photovoltaikanlagen ermöglicht werden. Flachdächer auf Nebenanlagen, Garagen und Carports müssen jedoch begrünt werden.
  • Das Plangebiet liegt im Bereich des historischen Bergbaus. Dies erfordert einen speziellen Umgang mit Aushubmaterial. Niederschlagswasser darf nicht auf dem Grundstück versickert werden – es sei denn, es wird durch eindeutige Untersuchungsergebnisse belegt, dass die Versickerung schadlos erfolgen kann.
  • Das Höhenbezugssystem war nicht eindeutig. Dieses wurde nun auf NHN-Höhen im DHHN2016 korrigiert.
  • Bei der Offenlage im Internet hat zu Beginn ein Link nicht funktioniert. Dieser Fehler konnte zeitnah korrigiert und die vierwöchige Frist der Offenlage eingehalten werden.

Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmig über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.

3.2 Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach gemäß § 10 (1) BauGB als jeweils eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter

Reinhard Hamann (FWV) dankt im Namen des gesamten Gemeinderats den anwesenden Kommandanten und deren Stellvertreter für ihren Einsatz. Bürgermeister Singler schließt sich dem Dank an und drückt seine Hoffnung aus, dass auch bald Kommandant und Stellvertreter der Gesamtwehr gewählt werden können. Die vorgesehene Jahresversammlung der Gesamtwehr musste im Oktober coronabedingt abgesagt werden.
In den Jahreshauptversammlungen der Abteilungswehren wurden von den aktiven Feuerwehrkamerad*innen folgende Personen gewählt:

  • Abteilungswehr Gutach: Kommandant: Christian Leibengut; Stellv. Kommandant: Thomas Schuler
  • Abteilungswehr Bleibach: Kommandant: Florian Schindler; Stellv. Kommandant: Marco Kaltenbach
  • Abteilungswehr Siegelau: Kommandant: Anton Thoma; Stellv. Kommandant: Daniel Fahrländer

Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zu den Wahlen und beauftragt den Bürgermeister, die gewählten Personen in das gewählte Amt zu bestellen.

5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde

Der SC Gutach-Bleibach möchte die marode gewordene Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz durch eine neue LED-Anlage ersetzen. Nach Vereinsangaben betragen die Gesamtkosten 30.300 €. Davon sollen 9.090 € über einen Zuschuss durch den Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB), 10.605 € über einen Bundeszuschuss sowie 5.000 € über eine Crowdfunding-Aktion des SC Gutach-Bleibach finanziert werden.
Der Verein beantragt einen Gemeindezuschuss in Höhe von 5.605 € sowie die Übernahme der Bürgschaft für die Zwischenfinanzierung in Höhe von 19.695 € bis die Zuschüsse von BSB und Bund genehmigt und überwiesen wurden.

Michael Baumer (Vorstand Öffentlichkeitsarbeit) und Markus Siegel (Mitgliederverwaltung und Sportmarketing) vom SC Gutach-Bleibach sind anwesend, stellen das Vorhaben vor und sich den Fragen aus Verwaltung und Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: 2008 hat die Gemeinde die Neuerrichtung der jetzigen Flutlichtanlage finanziell unterstützt, jedoch ist die vereinbarte Rückzahlung an die Gemeinde nie komplett erfolgt.
    Herr Baumer bestätigt, dass der Zuschuss von rund 2.250 € im Jahr 2011 vom Badischen Sportbund an den Verein überwiesen, jedoch nicht an die Gemeinde weitergeleitet wurde. Er konnte dies aus den Unterlagen nachvollziehen und verweist darauf, dass er damals noch nicht im Vorstandsteam war. Er verspricht, dass sich so etwas nicht wiederholen wird.
  • Bürgermeister Singler: Warum muss die erst 12 Jahre alte Anlage schon wieder komplett erneuert werden?
    Herr Baumer kann sich auch nicht erklären, warum die Anlage nach der kurzen Zeit schon so marode ist – zumal diese damals von einer Fachfirma errichtet wurde. Als im Frühjahr diesen Jahres ein Mast ausgefallen sei, habe ein lokales Elektrikunternehmen festgestellt, dass Wasser in den Mast eingedrungen sei. Der Mast wurde so weit wie möglich repariert, jedoch sei davon auszugehen, dass sich die anderen Masten wohl in einem ähnlichen Zustand befänden und mit weiteren Ausfällen zu rechnen sei. Eine Instandsetzung der aktuellen Anlage sei langfristig finanziell uninteressant.
  • Herr Baumer gibt bekannt, dass der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € schon bewilligt sei. Die Entscheidung des Badischen Sportbundes stehe noch aus.
  • Bürgermeister Singler sagt, dass die Verwaltung angesichts der schwierigen Haushaltslage 2021 und 2022 dem Gemeinderat keinen Beschlussvorschlag unterbreitet hätte. Als Kompromiss wäre denkbar, von Seiten der Gemeinde die 5.605 € nicht als Zuschuss sondern als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewähren und ergänzend wie Bürgschaft in Höhe von 19.695 € zu übernehmen.
  • Anna Schäfer (Rechnungsamtsleiterin) ergänzt, dass der Ergebnishaushalt 2021 nach derzeitigem Stand ein Defizit von 1,8 Millionen € aufweise, obwohl dieser eigentlich ausgeglichen werden sollte. Grund hierfür seien die notwendigen hohen Investitionen für das Feuerwehrgerätehaus, die Grundschule und den Elztalbahnausbau.
  • Reinhard Hamann (FWV) dankt den Ehrenamtlichen des SC Gutach-Bleibach für ihre Arbeit. Er erwähnt, dass der Verein bereits 2016 im Rahmen des Errichtung des Kunstrasenplatzes eine großzügige finanzielle Unterstützung erhalten hat. Als Fraktionssprecher der Freien Wähler gibt er bekannt, dass die FWV-Fraktion den Zuschuss ablehne, jedoch der Bürgschaft zustimme.
  • Barbara Schuler (ÖL) möchte wissen, warum der Verein mit der teureren Option 2 in Höhe von 30.300 € rechne und nicht mit der günstigeren Option 1 in Höhe von 24.000 €. Diese würde für die aktuelle Spielklasse des Fußballvereins ausreichen.
    Als Fraktionssprecherin der Ökologischen Liste gibt sie bekannt, dass die ÖL-Fraktion einen Zuschuss ablehnen, der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe des Zuschusses sowie der Übernahme der Bürgschaft jedoch zustimmen würde.
  • Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die CDU-Fraktion für die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft stimmen werde.
  • Markus Siegel greift die Frage von Barbara Schuler auf und antwortet, dass der Verein die leistungsstärkere und teurere Flutlichtanlage (Option 2) bevorzuge, da man dann im Falle eines Aufstiegs die Vorgaben der Bezirksliga erfüllen würde. Aktuell spielt der Verein in der Kreisliga B Staffel 2.
    Er weist darauf hin, dass der Sportverein das Gelände nur nutze, die Gemeinde aber als Betreiber für die Sicherheit haften würde. Er betont die zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die LED-Technik und sagt, dass bei einem plötzlichen Totalausfall ad hoc eine teure Neuanschaffung nötig wäre. Hier könne man dann nicht mit Fördergeldern rechnen, da immer erst mit der Anschaffung begonnen werden kann, wenn die Fördergelder bewilligt seien.

Bürgermeister Singler stellt nun zuerst den ursprünglichen Antrag des SC Gutach-Bleibach zur Abstimmung, der die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft umfasst.
Dieser wird bei nur 4 Ja-Stimmen nicht angenommen.


Anschließend stellt Bürgermeister Singler den Antrag, dass die Gemeinde die 5.605 € als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewährt und ergänzend die Bürgschaft in Höhe von 19.695 € übernimmt.
Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach

  • Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung noch nicht vorlag

Herr Adam (Bauamt) erläutert, dass die Rohrdohle im Bereich „Kronenlochdringend erneuert werden muss, da die Sole im alten Betonrohr z. T. nicht mehr vorhanden und somit die Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.
Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass dies ein großer Betrag sei, der ohne größere Vorbesprechung im Gemeinderat beschlossen werden solle. Er möchte wissen, wie sich der Betrag zusammensetzt und wie die Gemeinde das finanzieren kann.
Herr Adam antwortet, dass die Maßnahme einen Rohrbereich von 60- 70 m betrifft. Dieser entwässert den gesamten Zinken. Die Gemeinde muss hier ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Kosten tragen.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob neben der Entwässerung auch die Asphaltierung in den Aufgabenbereich der Gemeinde falle und ob der Schaden nicht schon länger bekannt gewesen sei.
Herr Adam antwortet, dass die Anwohner für die Asphaltierung zuständig und dass Schäden im Bereich der Rohrdole schon länger bekannt gewesen seien. Erst durch eine kürzlich erfolgte Befahrung seien jedoch das Ausmaß und der dringende Handlungsbedarf festgestellt worden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Rohrdole für die Bruttoangebotssumme von 81.974,76 € an die Firma Christian Pontiggia aus Waldkirch.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer stellt die ihre Berechnungen vor und schlägt einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,23 % für das Haushaltsjahr 2021 vor.
2020 lag dieser bei 1,40 % (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 7).
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Abwassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und dem Bauamt neu kalkuliert wurden. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 8).
Durch die in den nächsten drei Jahren anstehenden Maßnahmen ist eine Erhöhung der Abwassergebühr von 1,35 €/m³ nicht notwendig. Die Niederschlagswassergebühr sollte von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m² angehoben werden. Im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung der Niederschlagswassergebühr wurde die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) überarbeitet.
Stefan Weis (ÖL): Welche Maßnahmen liefen bzw. laufen 2020 und 2021, die hinter den hohen Aufwendungen stehen?
Herr Adam: Das Netz muss weiter saniert werden. Das Kanalsystem in Siegelau wurde komplett befahren, nun werden die dabei festgestellten Mängel behoben. Die Paulstraße ist die letzte Straße im Ortsteil Gutach, die noch über ein Mischsystem verfügt. Hier soll in naher Zukunft auch ein Trennsystem eingerichtet werden. Dann stehen in Bleibach Sanierungen an – hier wird dem Gemeinderat noch ein Gesamtkonzept vorgestellt werden. Der Kanal in der Dorfstraße kann nach jetzigem Kenntnisstand wohl noch 20 Jahre betrieben werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

a) Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m².

b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsänderungssatzung).

c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung.

9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Wassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro neu kalkuliert wurden und sich daraus moderate Erhöhungen der Grund- und Verbrauchsgebühr ergeben hätten. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 9).
Annette Linder (ÖL): In der Novembersitzung 2019 wurde angekündigt, dass man die seit 1.1.2006 geltende Grundgebühr erst anpassen möchte, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Wie ist hier der Stand?
Herr Adam: Die Umstellung erfolgt nach und nach und wird wohl noch lange dauern. Deswegen wurde die Grundgebühr trotzdem angepasst.
Stefan Weis (ÖL): Wie ist insgesamt der Stand der Wasserversorgung in der Gemeinde?
Herr Adam: Die Quellen lassen nach aber die Tiefbrunnen sind weiterhin ergiebig. Die Ortsteile sind untereinander gut vernetzt, wodurch möglicher lokaler Wassermangel im Netz ausgeglichen werden kann. Es wird auch noch Wasser an die Nachbargemeinde Simonswald abgegeben. Gemeinsam mit einem Technologiezentrum wurde und wird die weitere Entwicklung geplant.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

a) Die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr (netto) von 1,80€/m³ auf 1,88 €/m³, sowie die Anpassung der Grundgebühren (netto):

Zählergröße NenndurchflussZählergröße nach MIDGrundgebühr monatlich
QN 2,5Q3 40,90 €
QN 6Q3 102,25 €
QN 10Q3 163,60 €
QN 15Q3 255,63€
QN 40Q3 6314,18 €
QN 60Q3 10022,52 €
Grundgebühren (netto)

b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsänderungssatzung)

c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung.

10. Sanierung Mittelteil der Grundschule ZweiTälerLand

Herr Adam berichtet, dass die Lüftung in der Küche, die Blitzableiter und die neuen Türen und Fenster installiert wurden.
Bei der Dämmung des Gebäudes sollte der Lebenszyklus der ausgewählten Baustoffe – also deren Lebensdauer sowie die Kosten und Umweltbelastungen bei der Entsorgung – mit eingerechnet werden. Zudem sollte in Anbetracht der Klimaveränderungen nicht nur der Kälteschutz im Winter sondern auch der Hitzeschutz im Sommer bedacht werden.
In der Grundschule kommt ein Wärmedämmverbundsystem mit Holzweichfaserplatten zum Einsatz.
Um den Gemeinderat über die Funktionsweise dieses Dämmmaterials zu informieren, hat er als externen Referenten Sven Landmann von der Firma gutex aus Waldshut-Tiengen eingeladen (ÖL-Hintergrundinformation: Ein weiterer Grund für die Einladung könnte auch der am 7.10.2020 in der Badischen Zeitung erschienene Artikel „Gut gedämmt“ gewesen sein, der eine vergleichsweise geringere Dämmleistung der Holzfaserplatten und deren notwendige chemische Bearbeitung in den Vordergrund stellte und mit dem Satz „Und nicht zu unterschätzen: Holzfaserplatten sind brennbar.“ endete.):

  • Die Holzweichfaserplatten würden aus Abfallhackschnitzeln (Fichte, Tanne) der regionalen Sägewerke 60-80 km rund um Waldshut-Tiengen hergestellt.
  • Alle Produkte seien baubiologisch unbedenklich, natureplus-zertifiziert und würden umweltschonend mit 50%iger Eigenstromerzeugung hergestellt.
  • Das ältere Nassverfahren, bei dem bei relativ hohem Energieaufwand nur vergleichsweise dünne Platten hergestellt werden können, die dann zu dickeren Platten verleimt werden müssen, werde inzwischen von dem modernen Trockenverfahren abgelöst. Dabei könnten homogenere und dickere Platten mit 94,5 % Holzanteil bei 40% weniger Energieverbrauch als im Nassverfahren hergestellt werden.
  • Die Holzweichfaserplatten böten gegenüber anderen Dämmstoffen einen deutlich höheren Hitzeschutz und eine deutlich größere Feuchtigkeitsaufnahme und -regulation. Das Holz könne bis zu 15 % seines Eigengewichts an Feuchtigkeit aufnehmen, Mineralwolle nur 1 %.
  • Das „gutmütige“ Brandverhalten (welches Herr Landmann mit einem eindrücklichen Video verdeutlichte) sei durch eine langsame Abbrandgeschwindigkeit, kein brennendes Abtropfen und nahezu keine Rauchgasentwicklung gekennzeichnet. In den Gebäudeklassen 1-3 sei dadurch kein Brandriegel erforderlich.

Christine Kaltenbach (FWV) erkundigt sich nach der Schimmelbildung. Herr Landmann antwortet, dass die Feuchtigtkeit wieder abgegeben werde und so keine erhöhte Schimmelbildungsgefahr bestünde.
Annette Linder (ÖL) fragt nach der Lebensdauer der Holzweichfaserplatten. Herr Landmann antwortet, dass herkömmliche Dämmstoffe z. T. schon nach 15 Jahren erneuert werden müssten. Die Lebensdauer der Holzplatten könnte man hingegen mit dem Holz in alten Fachwerkhäusern vergleichen.
Reinhard Hamann (FWV) möchte wissen, ob die Platten bei maximaler Wasseraufnahme immer noch die gleiche Dämmwirkung hätten und ob diese auch als Putzträgerplatten einsetzbar seien. Herr Landmann sagt, dass sie als Putzträgerplatten geeignet sind und dass bei maximaler Feuchtigkeitsaufnahme die Dämmwirkung vorübergehend leicht reduziert sei.
Bürgermeister Singler dankt Herrn Landmann und sagt, dass es wichtig sei, der nachfolgenden Generation weder Sondermüll noch hohe Kosten für dessen Entsorgung zu hinterlassen.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig zwei Spenden in Höhe von je 200 € für den Friedhof an.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die Stadt Waldkirch weist gerade beidseitig der Hauptstraße in Kollnau Richtung Gutach Radwege aus. Entlang der Landstraße in Gutach, welche an der Gemarkungsgrenze in Höhe Firma Gütermann in die Kollnauer Hauptstraße übergeht, wird jedoch fast ausschließlich auf dem breiten Radweg an der der Elz zugewandten Straßenseite geradelt. Gab es einen Austausch mit der Stadt Waldkirch darüber, wie die Radwege an der Gemarkungsgrenze aneinander angeschlossen werden?
    Herr Adam: Nein, die Stadt Waldkirch ist hier nicht auf die Gemeinde Gutach zugekommen.
  • Nicole Rieser (CDU): Wie ist die aktuelle Park-, Bring- und Abholsituation an der Grundschule ZweiTälerLand? Hier wurden im Zuge der Zusammenlegung der Grundschulstandorte große Probleme und ein Verkehrchaos erwartet.
    Herr Barth (Hauptamtsleiter): Bislang gab es keine Beschwerden oder besondere Vorkommnisse.
    Herr Adam: Die Umbaumaßnahmen an den Parkplätzen laufen, gerade wurden die zwei Garagen in der Alexanderstraße erneuert (siehe TOP 2 Bekanntgaben). Das Verkehrs- und Parkkonzept im Bereich rund um die Schule wird Schritt für Schritt umgesetzt (vgl. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2020 TOP 9).
  • Ein anwesender Bürger möchte wissen, ob es nicht möglich wäre, an der Gutacher Brücke an der Einmündung der Golf- in die Landstraße einen Fußgängerüberweg über die Landstraße einzurichten.
    Frau Heß (Bauamt) und Herr Barth: Die Situation wurde bereits bei einem Vororttermin mit der zuständigen Waldkircher Behörde besprochen: Der Kreuzungsbereich lässt keinen Zebrastreifen zu. Der Zebrastreifen auf Höhe der Bäckerei Burger wurde dort wegen der Schulkinder angebracht und wird dort verbleiben. Zwei Zebrastreifen in so kurzem Abstand könnten zudem nicht genehmigt werden. Als Entgegenkommen wurde die Zone 30 an der Landstraße verlängert.
  • Barbara Schuler( ÖL): Wird die Baustelleneinrichtung der Bahn auf dem Bleibacher Bahnhofsparkplatz fortgeführt?
    Herr Barth: Ja, der Vertrag wurde gemäß der verlängerten Bauzeit verlängert.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. November 2020

Am Dienstag, 17. November 2020, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach

3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
3.2 Satzungsbeschluss

4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter

5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde

6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach

  • Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 noch erfolgen muss
    – Beschlussfassung –

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021

8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021

10. Sanierung Mittelteil der Grundschule Zweitälerland

  • Sachstandsbericht der Verwaltung

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

12. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.